Das vom FASB bereits im August 1996 auf die Agenda gesetzte Projekt „Business Combinations and Intangible Assets“ wurde durch die beiden Statements of Financial Accounting Standards SFAS 141 und SFAS 142 vom 29. 6. 2001 umgesetzt. Demnach sind für alle Unternehmensübernahmen und Fusionen, die nach dem 30.6.2001 bekannt gegeben, die neuen Standards anzuwenden.
Diese Neuregelungen verkörperten einen dramatischen Paradigmenwechsel in der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen, da die in den USA sehr beliebte Methode des Pooling-of-Interests nun nicht mehr gestattet war.
Die Bestimmungen von SFAS 141, die Anwendungsvoraussetzungen sowie die daraus entstehenden Wirkungen auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sind Thema dieses Diskussionsbeitrages.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemdarstellung
2. Das Wesen von Business Combinations
a. Definition von Business Combinations
b. Zulässige Konsolidierungsmethoden bei Business Combinations
c. Identifikation des Erwerbers
3. Ausgewählte Besonderheiten der Erstkonsolidierung
a. Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen
b. Ausweis von Minderheitsanteilen
c. Beispiel zum Ausweis des Unterschiedsbetrages aus der Konsolidierung
4. Ausgewählte Probleme der Folgekonsolidierung
a. Impairment-only-approach bei Folgebewertung des Goodwill
b. Impairment-Test bei Minderheitsbeteiligung
Zielsetzung und Themenfelder
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards SFAS 141 auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen. Im Zentrum steht dabei die Untersuchung der verpflichtenden Anwendung der Erwerbsmethode (Purchase Method) sowie die damit verbundenen Änderungen bei der Bewertung von Vermögensgegenständen und der Goodwill-Bilanzierung.
- Paradigmenwechsel durch das Verbot der Pooling-of-Interests-Methode
- Kriterien zur Identifikation des Erwerbers bei Business Combinations
- Methodik der Erstkonsolidierung und Ausweis von Minderheitsanteilen
- Umsetzung des Impairment-only-Approach bei der Folgebewertung des Goodwill
Auszug aus dem Buch
2.c Identifikation des Erwerbers
SFAS 141 schreibt vor, dass bei jeder Business Combination ein Erwerber zu identifizieren ist. Das folgt unmittelbar aus der Annahme, dass es keinen Zusammenschluss unter Gleichen gibt. Die eindeutige Identifikation des Käufers ist aber in vielen Fällen nicht ohne Weiteres möglich. Zur Bestimmung des Erwerbers sind also unter Umständen zahlreiche Kriterien nötig, da die alleinige Betrachtung der Verteilung der Stimmrechte in vielen Fällen nicht ausreicht. Dann sind zusätzlich Informationen über Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat und die über die Gewährung von Kaufpreisprämien etc. notwendig. Durch diese Kriterien kann zwar festgelegt werden, wer der Erwerber ist, ob das auch den wirklichen Verhältnissen entspricht ist fraglich. Der Zwang, einen Erwerber festlegen zu müssen, kann unter Umständen dem True-And-Fair-View widersprechen, weil es Verschmelzungen geben kann, bei denen sich in der Tat gleiche Partner zusammenschließen. Die große Zahl von Unternehmensübernahmen, die vor dem Inkrafttreten von SFAS 141 nach der Pooling-of-Interests-Methode abgebildet wurden, kann ein Hinweis dafür sein, dass nicht jede Business Combination als Erwerb interpretiert werden kann. Es wird also – überspitzt gesagt – „auf Teufel komm’ raus“ ein Erwerber gesucht, den es vielleicht gar nicht gibt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemdarstellung: Diese Einleitung erläutert den durch SFAS 141 ausgelösten Paradigmenwechsel in der Bilanzierung, der insbesondere das Verbot der Pooling-of-Interests-Methode umfasst.
2. Das Wesen von Business Combinations: Dieses Kapitel definiert Unternehmenszusammenschlüsse unter dem Control-Kriterium und erläutert die zwingende Identifikation eines Erwerbers.
3. Ausgewählte Besonderheiten der Erstkonsolidierung: Der Abschnitt behandelt die Aufdeckung stiller Reserven, die Bewertung von Vermögenswerten zum Zeitwert sowie den Ausweis von Minderheitsanteilen.
4. Ausgewählte Probleme der Folgekonsolidierung: Hier wird der Impairment-only-Approach als Instrument der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung des Goodwills sowie dessen Anwendung bei Minderheiten diskutiert.
Schlüsselwörter
Business Combinations, SFAS 141, Erwerbsmethode, Goodwill, Erstkonsolidierung, Folgekonsolidierung, Impairment-only-Approach, Reporting-Units, Minderheitsanteile, Kaufpreisverteilung, Unternehmenszusammenschluss, Fair-Value, Substanzwert, Rechnungslegung, US-GAAP
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptanliegen dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht die durch die Standards SFAS 141 und 142 induzierten Veränderungen bei der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen in den USA.
Welches zentrale Themenfeld steht im Mittelpunkt?
Das zentrale Thema ist der Paradigmenwechsel weg von der Interessenzusammenführungsmethode hin zur verpflichtenden Erwerbsmethode.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Erläuterung der Anwendungsvoraussetzungen des SFAS 141 und die Analyse der daraus resultierenden Auswirkungen auf die Unternehmensbilanzierung.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Es handelt sich um eine deskriptive und analysierende Arbeit, die auf der Auswertung von Rechnungslegungsstandards (SFAS) und einschlägiger Fachliteratur basiert.
Welche Inhalte werden im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil fokussiert sich auf die Identifikation des Erwerbers, die Erstkonsolidierung und die komplexe Problematik der Folgebewertung des Goodwills mittels Impairment-Tests.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit am besten?
Kernbegriffe sind Business Combinations, SFAS 141, Purchase-Methode, Goodwill-Impairment und Reporting-Units.
Warum ist die Identifikation des Erwerbers laut SFAS 141 so problematisch?
Die Schwierigkeit liegt darin, dass der Standard zwingend einen Käufer voraussetzt, selbst wenn es sich faktisch um einen "Merger of Equals" handeln könnte, was dem tatsächlichen wirtschaftlichen Bild widersprechen kann.
Was unterscheidet den Impairment-only-Approach von der bisherigen Praxis?
Im Gegensatz zu früheren Methoden, die eine planmäßige Abschreibung vorsahen, muss der Goodwill nach SFAS 142 jährlich einer Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test) auf Ebene der Reporting-Units unterzogen werden.
- Quote paper
- Chris Sebastian Heidrich (Author), 2003, Business Combinations nach SFAS 141, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16892