Der deutsche Föderalismus und die EU - Widerspruch oder Ergänzung für wirtschaftspolitische Ziele


Seminararbeit, 2010

15 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Föderalismus
2.1. Föderalismus in Deutschland
2.2. Föderalismus in der Euopäischen Union

3. Wirtschaftspolitik
3.1. Wirtschaftspolitik der BRD
3.2. Wirtschaftspolitik der EU

4. Vergleich der Wirtschaftspolitik von der BRD mit der EU
4.1. Angebotsorientierte Wirtschaftspolitik
4.1.1. Lohnpolitik
4.1.2. Arbeitszeitregelung
4.1.3. Steuerpolitik
4.2. Nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik
4.2.1. Ausgabeerhöhung bei schwacher privatwirtschaftlicher Nachfrage
4.2.2. Ausgabesenkung bei Übernachfrage
4.2.3. Subventitionen zur Koordination der Nachfrage

5. Fazit

1. Einleitung

Die Europäische Gemeinschaft hat sich in den letzten 60 Jahren kontinuierlich von einer wirtschaftlichen Interessensgemeinschaft mit wenigen Ländern zur heutigen Europäischen Union mit inzwischen 27 Ländern entwickelt.

Der Ursprung ist im Brüsseler Pakt von 1948 zu finden, welcher zur Vorbeugung neuer europäischer Kriegerischer Konflikte in Europa dienen sollte. Das Augenmerk lag aber darin, eine militärische und strategische Kooperation zum Schutze eines Konfliktes mit der Sowjetunion zu haben.

Im Jahre 1951 folgte dann mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl(EGKS) eine erste wirtschaftliche Kooperation, welche als Hauptaspekt den freien Handel zwischen den Mitgliedsstaaten vorsah.

Im Römischen Vertrag 1957 wurden mit der EWG (Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) und der Euratom (Europäische Atomgemeinschaft) weitere Kooperationen der Mitgliedsstaaten gebildet, welche bis zum Maastrichter Vertrag 1992 bestand hatten und dann als die drei „Säulen“ der Europäischen Union in die Europäischen Gemeinschaft(EG) übergingen. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde auch die Kooperation der Länder durch gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik forciert bzw. erweitert.

Im Jahr 2007 wurden durch den Lissaboner Vertrag neue Rahmenbedingungen festgelegt und aus der EG, sowie der Westeuropäischen Union(WEU) entstand die Europäische Union, welcher noch weitere Kompetenzen zugeordnet wurden.

Im Moment ist die EU ein Staatenbund und es stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist diese als Staatenverbund oder als Bundesstaat in der Zukunft zu gestalten.

Prinzipiell stellt sich die Frage, inwieweit die Autonomie der Mitgliedsstaaten erhalten bleiben soll, sowie welche Rechte und Pflichten den einzelnen Staaten zukommen sollen. Als Vorbild könnte der deutsche Föderalismus dienen.

Der Föderalismus hat in Deutschland eine lange Tradition und steht für eine strikte Kompetenztrennung zwischen Bund und Ländern.

Die Europäische Gemeinschaft hat sich in den letzten 60 Jahren fortlaufend weiter entwickelt. Die Ansicht der EU-Bürger in den verschiedenen Ländern zur EU gehen zum Teil teilweise stark auseinander und so stellt sich die Frage, welche Entwicklung die EU nehmen soll, um zum einen eine starke Europäische Macht zu bilden und zum anderen die Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedsländer zu stillen.

Es stellt sich die Frage, ob die Praxis des föderalen Prinzips der BRD auf die EU übertragbar und vor allem, ob dies auch sinnvoll ist. Im Verlauf dieser Wissenschaftlichen Arbeit möchte ich dies hinsichtlich wirtschaftspolitischer Ziele untersuchen.

2.Föderalismus

Unter Föderalismus versteht man eine politische Ordnungsstruktur die auf weitgehende Unabhängigkeit seiner einzelnen Einheiten beruht, die zusammen aber „ein Ganzes“ bilden.1 Bezug nehmend auf einen föderalistischen Staatsaufbau setzt dies eine politische Ordnung voraus, in der die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen zwischen Gesamtstaat und den Einzelstaaten verfassungsmäßig so festgelegt sind, dass jede Einheit ihren Zuständigkeitsbereich hat. Historisch hat der Föderalismus seinen Ursprung in der Geographie. Das Imperium Romanum, mit mehreren Inseln im Mittelmeer war prädestiniert für den natürlichen Föderalismus, das kaiserliche China mit einer großen kontinentalen Landmasse war wiederum geeigneter für die gegensätzliche Ordnung, den natürlichen Zentralismus.2

Der geographische Aspekt ist heutzutage dank des Fortschritts, bzw. der Globalisierung irrelevant und so werden Föderalistische Ordnungen vertraglich vereinbart. Die Ziele eines föderalistischen Systems sind die Verbesserung der Lebensqualität durch Kooperation von verschiedenen Gebietskörperschaften, bei gleichzeitiger Wahrung von Autonomie und eigenen Traditionen.

2.1 Föderalismus in Deutschland

Der Föderalismus hat in Deutschland durchaus Tradition. Seit dem „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen“ sind föderale Züge zu erkennen.

In der Verfassung des Norddeutschen Bundes 1867, sowie in der Reichsverfassung 1871 wurde dann das föderale Prinzip auch formell verankert.3

Mit Ausnahme des dritten Reiches, dominierte das föderale Prinzip in Deutschland.

Da nach dem Zweiten Weltkrieg die westlichen Alliierten sich nicht mit der Sowjetunion auf eine neue staatliche Ordnung einigen konnten, beschlossen diese Westdeutschland einer föderalen Ordnung zu unterziehen.

Der Föderalismus in Deutschland hat sich in den letzten 60 Jahren dahingehend entwickelt, dass der Bund nahezu alleiniger Gesetzgeber ist.4

Alleine die Bereiche Bildung, Medien und Polizei fallen heute noch in den Kompetenzbereich der Bundesländer.5

Diese Entwicklung beruht nicht nur darauf, dass der Bund daran interessiert war, seine Gestaltungsmacht zu erweitern, sondern auf einer in anderen Bundesstaaten unbekannten Eigenart eines föderativen Systems, das einheitliche oder gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet bereitstellen soll.6

Dies bedeutet nicht die Bedeutungslosigkeit der Landtage, sondern eine Verlagerung der Aufgaben von Gesetzgebung zu Verwaltungskontrolle.7

Somit könnte man sagen, dass das Subsidaritätsprinzip, welches eigentlich als Grundprinzip des Föderalismus gilt, insgesamt verloren gegangen ist. Der ursprüngliche Gedanke, dass die Ebene (Kommunen, Landkreise, Länder, Staat) für das zuständig ist, was sie am besten lösen kann und das was besser in einer übergeordneten Ebene behandelt wird abgibt ging somit während der Entwicklung abhanden.

„Verschiedene Verfassungsänderungen, vor allem aber die weitgehende Ausschöpfung der Bundeskompetenzen, führten zum einen dazu, dass die gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder immer weiter zurückgedrängt wurden“.8 Des Weiteren sind Gesetze nur dann wirksam, wenn sie die Art ihrer Ausführung enthalten, für dessen Durchführung im Endeffekt die Kommunen, Städte und Länder zuständig sind.9 Ist dies nicht der Fall, benötigen sie die Zustimmung vom Bundesrat, dessen Mehrheitsverhältnis sich oft zu dem des Bundestags unterscheidet und diese Instanzen sich somit gegenseitig ausbremsen.10

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde die Föderalismusreform 2006 beschlossen.

Die drei Ziele dieser Reform sind: deutlichere Zuordnung, entmischte Finanzierung und verringerte Blockade.11

Unter deutlicher Zuordnung versteht sich die sinnvolle Verteilung der Kompetenzen an Kommunen, Städte, Länder und Bund. Handel, Banken, Börsen und Industrie müssen einheitlich geregelt werden, also vom Bund.12Im Gegensatz dazu sollten z.B. Öffnungszeiten von Veranstaltungen, sowie Ladenöffnungszeiten auf Kommunaler-, bzw. Landesebene geregelt werden, da es keinen Sinn machen würde für regionale Angelegenheiten, bei denen unterschiedliche Vorraussetzungen herrschen eine einheitliche Regelung zu haben. Ein weiterer Punkt ist es die Finanzen zu entmischen. Die Länder müssen wieder mehr Verantwortung tragen, woraus mehr Wettbewerb entsteht und dieser wiederum, die Kreativität fördert und somit auch Wachstum generiert.

Ein großes Problem stellt der Finanzausgleich dar. Finanzstarken Ländern wird die Motivation zu mehr Leistung genommen, da sie ja dann wieder rum mehr Zahlungen an den Bund leisten müssen und finanzschwächere haben keinen Ansporn sich wirtschaftlich zu steigern, da die fehlenden Finanzen wieder durch den Bund, bzw. die finanzstarken Bundesländer gedeckt werden.13

Der letzte Punkt ist die Verringerung von Blockaden. Die Länder müssen mehr Einfluss bei der Gesetzgebung haben und nicht nur zur Verwaltungskontrolle dienen.

Wird die Föderalismusreform 2006 umgesetzt, ist dies ein Schritt, der schleichenden bisherigen Zentralisierung entgegenzuwirken und wieder einen Föderalistischen Staat zu haben, der das Subsidaritätsprinzip verwirklicht und somit auch zukünftig eine starke Volkswirtschaft vorweisen kann.

Charakteristisch für den deutschen Föderalismus, wie schon beschrieben, ist das es zu keiner Zeit eine klare Aufgabentrennung zwischen dem Bund und den Ländern gab.14 Die wichtigste Änderung in der Gesetzgebung dazu bestand darin, dass Gesetze nicht mehr zustimmungspflichtig durch den Bundesrat sind; deren Verwaltungsverfahren durch die Bundesregierung geregelt wird, die Länder aber das Recht haben von dem im Gesetzt vorgesehenen Verwaltungsverfahren abzuweichen.15 „Besteht die Bundesregierung jedoch auf einem bundeseinheitlichen Vollzug in allen Ländern, ist die Zustimmung des Bundesrates weiterhin erforderlich“.16 Darüber hinaus wurde ein neuer Zustimmungstatbestand eingeführt, der besagt, dass Bundesgesetze, die die Länder betreffen oder für deren Verwaltung Sie zuständig sind, zustimmungspflichtig sind, wenn die Gesetze Pflichten zur Erbringung von Geldleistungen oder geldwerten Sachleistungen durch die Länder erfordern.17

[...]


1Vgl www.bpb.de (Föderalismus)

2Vgl. Blankart(2007), S. 31 - 43

3Vgl. www.mehr-freiheit.de

4Vgl. Piazolo / Weber(2004), S. 48

5Vgl. Zohinhöfer (2003). S. 2

6Vgl. ebenda S.48

7Vgl. ebenda S.49

8Mayntz(2006), S. 1

9Vgl. ebenda

10Vgl. ebenda

11Vgl. ebenda

12Vgl. ebenda

13Vgl. ebenda

14Vgl. Margedant(2002)

15Vgl. Schrenk (2010), S. 391

16Schrenk (2010), S. 391

17Vgl. ebenda

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Der deutsche Föderalismus und die EU - Widerspruch oder Ergänzung für wirtschaftspolitische Ziele
Hochschule
Hochschule Heilbronn, ehem. Fachhochschule Heilbronn
Note
2,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
15
Katalognummer
V168957
ISBN (eBook)
9783640870578
ISBN (Buch)
9783640870776
Dateigröße
427 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Föderalismus, Demokratie, Wirtschaftspolitik, EU
Arbeit zitieren
Daniel Stoll (Autor:in), 2010, Der deutsche Föderalismus und die EU - Widerspruch oder Ergänzung für wirtschaftspolitische Ziele, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/168957

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