Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Urteile nach Kant
2.1 Analytische und synthetische Urteile
2.1.1 Analytische Urteile
2.1.2 Synthetische Urteile
2.2 A priori und a posteriori
2.2.1 A priori
2.2.2 a posteriori
2.3 Urteilsarten
2.3.1 analytische Urteile a priori
2.3.2 synthetische Urteile a posteriori
2.3.3 synthetische Urteile a priori
3 Über den Zweck synthetischer Urteile a priori
4 Einwände
5 Schluss
1 Einleitung
In der nachfolgenden Arbeit soll die Frage, ob synthetische Urteile a priori für die Zwecke Kants unabdingbar sind, Beantwortung finden. Dazu soll zunächst die Einteilung der Urteile, wie in den Werken Immanuel Kants, der Kritik der reinen Vernunft 1 , i und den Prolegomena zu einer jeden künftigen Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten können 2,ii dargestellt, betrachtet und anschließend die Absicht Kants herausgearbeitet werden um letztlich zur Prüfung nach Alternativen oder Bestätigung zu suchen.
Im Wesentlichen wird sich diese stark am Text orientierende Arbeit mit dem Anliegen Kants beschäftigen, Vernunfterkenntnis nicht anhand von irgendwelchen Begrifflichkeiten darzustellen, sondern auf reine Vernunft zu beziehen. Stammen Begriffe aus der Erfahrung, so sind sie empirisch, entspringen sie aber aus dem Vernunftvermögen selbst, so nennt Kant sie rein3,iii. Zusammenfassend erläutert Kant in der KrV die Möglichkeiten menschlicher Vernunft und die Grundlagen unseres Erfahrungswissens und der wissenschaftlichen Erkenntnis4. In den Prolegomena 5 versucht Kant, seine Vorstellungen ʹ die er in der vom Publikum oft als schwierig zu verstehenden KrV erläutert ʹ noch einmal zu verdeutlichen.
Das Verständnis des Ansinnen Kants durch seine Urteilsarten seine Erkenntnistheorie zu begründen soll hier gezeigt werden. Was sind die Zwecke Kants, warum teilt er so ein und ist dies überhaupt haltbar?
2 Die Urteile nach Kant
Urteilen ist im wesentlichen Denken, und dieses ist die Verknüpfung von Vorstellungsinhalten zur Einheit des (logischen) Bewusstseins.6,iv
2.1 Analytische und synthetische Urteile
Bereits in der Einleitung der KrV schafft Kant ein System analytischer und synthetischer Urteile. Analytisch bezeichnet hierbei zergliedernd, synthetisch ist hier als verknüpfend zu sehen7.
„ln alien Urteilen, worinnen das Verhaltnis eines Subjekts zum Pradikat gedacht wird [...] ist dieses Verhaltnis auf zweierlei Art moglich.8 Die Unterscheidung in analytisch und synthetisch hängt somit vom Verhältnis von Subjekt- und Prädikatsbegriff zueinander ab.
2.1.1 Analytische Urteile
In einem analytischen Urteil enthalt das Pradikat nur etwas, was bereits im Subjekt enthalten ist oder mit den Worten Kants ausgedruckt: „[D]as Pradikat B gehort zum Subjekt A als etwas, was in diesem Begriffe A (versteckter Weise) enthalten ist [...]"9. „Die[se] [..] konnte[n] [..] auch Erlauterungs[urteile] [...] heiRen, weil jene durch das Pradikat nichts zum Begriff des Subjekts hinzutun, sondern diesen nur durch Zergliederung in seine Teilbegriffe zerfallen, die in selbigem schon (obgleich verworren) gedacht waren"10 Analytische Urteile sind demnach Zergliederungen aus etwas bereits Vorhandenem und enthalten kein neues Wissen. Diese sind nach Kant „[...] bloR erlauternd [und fugen] zum Inhalte der Erkenntnis nichts hinzu. Analytische Urteile sagen im Pradikate nichts als das, was im Begriffe des Subjekts schon wirklich [...] und mit gleichem Bewusstsein gedacht war.12. Dem Subjekt Gold wohnt es gerade inne, ein Metall und gelb zu sein.
Darüber hinaus ͣ[beruhen] [a]lle analytischen Urteile [..] gänzlich auf dem Satz des 13 Hiermit meint Kant, dass etwas unmöglich sein und gleichzeitig nicht sein kann. Der Satz des Widerspruchs geht auf Aristoteles zurück und besagt, dass etwas unmöglich in einer Sache in derselben Beziehung zukommt und nicht zukommt. Ist dies der Fall, entsteht ein logischer Widerspruch.14,v Nehmen wir nochmals Kants Beispiel Gold ist ein gelbes Metall. Es ist unmöglich und erzeugt einen logischen Widerspruch, dass die Aussage: Gold ist ein gelbes Metall und die gegenteilige Aussage Gold ist kein gelbes Metall gleichzeitig wahr sind. Es reicht nach Kant nunmehr aus zu prüfen, ob die Prädikatsbegriffe gelb, Metall im Subjekt Gold enthalten ist. Gelb zu sein und ein Metall macht ja gerade den Begriff des Goldes aus, demnach sind die Prädikatsbegriffe im Subjekt enthalten und das Urteil ist analytisch.
2.1.2 Synthetische Urteile
Synthetische Urteile hingegen haben im Pradikat immer etwas, was im Subjekt nicht enthalten ist. „[...] B liegt ganz auRer dem Begriff A, ob es zwar mit demselben in Verbindung steht."15 „Die[se] [..] konnte[n] [..] auch [...] Erweiterungsurteile heiRen, [...] [da sie] zu dem Begriffe des Subjekts ein Pradikat hinzutun, welches in jenem gar nicht gedacht war [...]16 Synthetische Urteile sind demnach Verknüpfungen von etwas bisher nicht Zusammengehörendem und können neues Wissen vermitteln. Gegenteilig der oben erläuterten analytischen Urteilen anhaftenden Subjekt-Prädikat-Beziehung des Beinhaltens binden sich in synthetischen Urteilen fremde Begriffe aneinander. Gemeinsamkeit ist nur, dass sie auch in einer Subjekt-Prädikat-Beziehung stehen müssen. Beispielsweise könnte gesagt werden: Das Auto ist blau. Das ein Auto eine Farbe haben muss, so wie davon auszugehen ist, dass dies fast alle körperlichen Dinge haben. Eine Subjekt-Prädikat-Beziehung ist somit vorhanden. Das Subjekt Auto beinhaltet aber nicht zwangsläufig das Prädikat blau. Das Urteil ist demnach synthetisch.
[...]
1 Kant, Immanuel: Kritik der reinen Vernunft: Hamburg, Felix Meiner Verlag, 1998 (Nachfolgend Kant, Immanuel: KrV. genannt [Zitation nach Akademieausgabe]).
2 Kant, Immanuel: Prolegomena zu einer jeden künftigen Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten können. Hamburg, Felix Meiner Verlag, 2001 (Nachfolgend Kant, Immanuel: Prol. Genannt [Zitation nach Akademieausgabe]).
3 Vgl.: Baumgartner, Michael: Kants „Kritik der reinen Vernunft". Anleitung zur Lekture. 4. Auflage. Freiburg (Breisgau) - Munchen. Karl Alber Verlag. 1996. (Nachfolgend: Baumgartner, Michael: Kritik genannt) S. 11.
4 Baumgartner, Michael: Kritik. S. 11.
5 Griech. (pi.) fur „vorher gesagtes" - „Prolegomena" = Vorbemerkungen, Einleitung zu einer Wissenschaft..
6 Vgl.: Eisler, Rudolf: Kant-Lexikon. Nachschlagewerk zu Kants sämtlichen Schriften, Briefen und handschriftlichem Nachlass. Hildesheim-Zürich-New York, Georg Olms Verlag. 1994 (Nachfolgend Eisler, Rudolf: Kant-Lexikon genannt) S. 558
7 Vgl. Eisler, Rudolf: Kant-Lexikon. S. 524
8 Kant, Immanuel: KrV B10
9 Kant, Immanuel: KrV B10
10 Kant, Immanuel: KrV B11
11 Kant, Immanuel: Prol. 266
12 Kant, Immanuel: Prol. 267
13 Kant, Immanuel: Prol. 267
14 Vgl. Höffe, Otfried: Immanuel Kant. München. 2007 S.87
15 Kant, Immanuel: KrV B10
16 Kant, Immanuel: KrV B11