Diese Arbeit behandelt die Frage, wie im NS-Regime die deutsche Zeitungsberichter-stattung gelenkt wurde. Dadurch, dass die meisten Presseerzeugnisse im gesamten nationalsozialistischen Herrschaftsbereich allesamt uniform in ihrer Aussage und Aufmachung waren, sank ihre Qualität nachhaltig. Die Presse fungierte als Durchsetzungsapparat der national-sozialistischen Politik, was sich in einer starken Verringerung der Meinungsvielfalt zeigte. Die Lenkung der Zeitungsberichterstattung ging auf drei Ebenen von Statten: auf der rechtlich-institutionellen, auf der inhaltlich sowie auf der wirtschaftlichen Ebene.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die rechtlich-institutionelle Ebene
2.1. Die Notverordnungen
2.2. Das Schriftleitergesetz
2.3. Das Reichskulturkammergesetz
2.4. Zusammenfassung der Verordnungen der rechtlich-institutionellen Ebene
3. Die inhaltliche Ebene
3.1. Die Maßnahmen
3.2. Zusammenfassung der Verordnungen der inhaltlichen Ebene
4. Die wirtschaftliche Ebene
4.1. Erster Enteignungsschub
4.2. Zweiter Enteignungsschub
4.3. Dritter Enteignungsschub
4.4. Zusammenfassung der Maßnahmen der wirtschaftlichen Ebene
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Mechanismen und Strategien, mit denen das nationalsozialistische Regime die deutsche Zeitungsberichterstattung gezielt gelenkt, zensiert und zur Gleichschaltung gezwungen hat. Die Forschungsfrage fokussiert sich dabei auf die rechtlichen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Instrumente, die angewendet wurden, um die Presse zu einem effektiven Propagandawerkzeug des NS-Staates zu machen.
- Analyse der rechtlich-institutionellen Rahmenbedingungen und Gesetze zur Unterdrückung der Pressefreiheit.
- Untersuchung der inhaltlichen Steuerung durch Nachrichtenmonopole und Presseanweisungen.
- Darstellung des wirtschaftlichen Drucks und der Enteignungsschübe von Zeitungsverlagen.
- Evaluation des Einflusses der "Gleichschaltung" auf die journalistische Qualität und die Vielfalt der Medienlandschaft.
- Beleuchtung der Rolle prominenter Ausnahmen, wie der Frankfurter Zeitung, im NS-System.
Auszug aus dem Buch
2.1 Die Notverordnungen
Die ersten Eingriffe in die Pressefreiheit, die die Nationalsozialisten tätigten, stützten sich auf den Artikel 48 der Notverordnungen der Weimarer Republik. Diese Notverordnungen wurden von dem Reichspräsidenten Paul von Hindenburg erlassen. Dadurch, dass es sich um Notverordnungen handelte, wollte man in der Bevölkerung den Eindruck erwecken, dass diese Gesetze legal waren, was aus heutiger Sicht betrachtet ein Irrtum ist.
Als erste Verordnung trat die „Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes“ am 4. Februar 1933 in Kraft. In dieser Verordnung wurden die Eingriffe in die Presse- und Versammlungsfreiheit geregelt. Dies geschah indem in dieser eine detaillierte Anleitung für die Begründung und Durchführung von Beschlagnahmungen und Verboten von Presseerzeugnissen enthalten war. Durch diese „Notverordnung“ wurden die kommunistischen und sozialdemokratischen Zeitungen pauschal verboten. Daraufhin wurden fast täglich neue Zeitungen zensiert und untersagt. So war in der „Neuen Züricher Zeitung“ war am 21. Februar 1933 folgendes zu lesen: „Es hagelt Verbote, wobei die verfügenden Amtsstellen mit der Auslegung der Bestimmungen des neuen „Pressenotrechts“ nicht zimperlich sind; die ebenfalls vorhandene Möglichkeit, in leichten Fällen es zunächst mit einer Verwarnung der Zeitung oder der Aufforderung zur Selbstberichtigung zu versuchen, ist bisher gänzlich außer Betracht gelassen worden.“ In Bayern wurden bis zum Juli 1933 insgesamt 45 Erscheinungssperren verhängt, die von einer Dauer von zwei bis vierzehn Tagen waren. Dies zeigt auf, wie ohnmächtig die Zeitungsverleger gegenüber dem Regime waren und wie weit die neuen Machthaber schon kurz nach der Machtergreifung in die herrschende Presselandschaft eingreifen konnten. Seite 1935 kam es zu fast keinen Verboten mehr, was damit zu begründen ist, dass die Selbstanpassung und der Ausbau des inhaltlichen Lenkungssystems diese Zeitungsverbote immer entbehrlicher machten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Zensur im NS-Regime ein und erläutert die Auswahl der zentralen Fachliteratur sowie die Intention der Arbeit.
2. Die rechtlich-institutionelle Ebene: Dieses Kapitel behandelt die gesetzliche Grundlage der Presselenkung, insbesondere durch Notverordnungen, das Schriftleitergesetz und das Reichskulturkammergesetz.
3. Die inhaltliche Ebene: Hier werden die organisatorischen Maßnahmen beschrieben, wie die Gründung des Deutschen Nachrichtenbüros (DNB) und die täglichen Pressekonferenzen des Propagandaministeriums zur Steuerung der Berichterstattung.
4. Die wirtschaftliche Ebene: Dieses Kapitel analysiert die systematische wirtschaftliche Übernahme und Enteignung von Verlagen durch die Nationalsozialisten in drei aufeinanderfolgenden Schüben.
Schlüsselwörter
Presse im Dritten Reich, Nationalsozialismus, Gleichschaltung, Presselenkung, Schriftleitergesetz, Zensur, Propagandaministerium, Eher Verlag, NS-Medienpolitik, Pressefreiheit, Notverordnungen, Frankfurter Zeitung, Reichsverband der deutschen Presse, Nachrichtenkontrolle, NS-Propaganda.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die systematische Lenkung der deutschen Zeitungslandschaft während des Nationalsozialismus.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Untersuchung gliedert sich in drei Hauptbereiche: die rechtlich-institutionelle Ebene, die inhaltliche Steuerung der Nachrichten sowie die wirtschaftliche Vereinnahmung der Verlage.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Es soll geklärt werden, wie das NS-Regime die Zeitungsberichterstattung kontrollierte und durch welche Mechanismen die Gleichschaltung der Presse erzwungen wurde.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse etablierter Standardwerke zur NS-Pressegeschichte, ergänzt durch historische Dokumente und Verordnungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil detailliert die gesetzlichen Eingriffe, die monopolistische Kontrolle durch Nachrichtenagenturen sowie die ökonomischen Enteignungsprozesse, die den Eher-Konzern zum Marktführer machten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Wichtige Begriffe sind Gleichschaltung, Presselenkung, Schriftleitergesetz, NS-Propaganda und der ökonomische Strukturwandel der Presselandschaft.
Welche Rolle spielte die Frankfurter Zeitung im NS-Regime?
Die Frankfurter Zeitung nahm eine Sonderrolle als ausländisches Aushängeschild ein und genoss eine gewisse Zeit lang mehr Spielraum, musste sich jedoch letztlich auch dem staatlichen Druck beugen.
Wie effektiv war die Kontrolle des Regimes über die Presse?
Trotz anfänglicher organisatorischer Probleme und bürokratischer Reibungsverluste erreichte das Regime eine weitgehende inhaltliche Uniformität und erstickte die publizistische Vielfalt nahezu vollständig.
- Quote paper
- Bachelor of Arts (B.A.) in Medien und Kommunikation Michaela Buchner (Author), 2006, Pressezensur im Dritten Reich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169175