Um zu verstehen wie die erste Verfassung auf dem europäischen Kontinent zustande gekommen ist, darf man die staatsrechtliche und historische Entwicklung der Republik Litauen nicht außer Acht lassen.
Im Jahr 1009. n. Chr. Wurde der Name Litua in der Quedlinburger Annalen erstmals in Verbindung mit einer Reise des Bischofs Brun von Querfurt in das Land der Prussen urkundlich erwähnt. Von einem Staat i.e.S. kann man jedoch erst im 13. Jahrhundert sprechen, als Großfürst MIndaugas die staatsähnlichen Territorien zu einem Gesamtstaat vereinigte und sich 1253 zum König von Litauen krönen ließ. Am 13. August 1385 verpflichtete sich der damalige Großfürst Jogaila im Vertrag von Krewo, sein Land auf ewig dem polnischen Königreich anzugliedern. Anlass zu dieser Handlung waren die äußere Bedrohung der Staaten durch den expandierenden Deutschen Orden, aber auch die persönlichen Interessen Jogailas, der auf diese Weise am 15. Februar 1386 die polnische Krone erhielt.
Litauen blieb jedoch seine staatliche Unabhängigkeit erhalten. Unter Großfürst Vytautas(1392-1420) erreichte Litauen seine größte territoriale Ausdehnung. Es reichte von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer und umfasste Städte Kaunas, Vilnius, Kiew, Minsk, Smolensk, Nowgorod.
Im Juli 1569 schloss sich Litauen in einem Unionsvertrag Polen an. Durch die sog. Union von Lubin wurde die zwischen beiden Ländern bestehende Personalunion in eine Realunion umgewandelt. Es war nur noch ein gemeinsamer Herrscher vorgesehen, der in Krakau werden und damit zugleich Großfürst von Litauen sein sollte. Es gab nur noch einen gemeinsamen Seimas, einen königlichen Rat, eine einheitliche Währung und eine gemeinsame Außenpolitik. Beide Länder behielten jedoch ihr eigenes Kabinett, ihr Rechtssystem, ihre Armee und ihre eigene Verwaltung.
Inhaltsverzeichnis
- Vorgeschichte der ersten europäischen Verfassung
- Die erste europäische Verfassung von 1791
- Die historische Entwicklung in Deutschland aus der Sicht des Verfassungsrechts
- Deutsche Reichsverfassung (Paulskirchenverfassung) von 27.3.1849 im Vergleich zu der polnisch-litauischen Verfassung von 1791
- Der Weg zu der ersten Verfassung der Republik Litauen von 1922
- Erste Übergangsverfassung 1918
- Zweite Übergangsverfassung 1919
- Dritte Übergangsverfassung 1920
- Verfassung von 1922
- Stellung und Kompetenzen der Staatsorgane
- Seimas
- Regierung
- Präsident
- Stellung und Kompetenzen der Staatsorgane
- Verfassung von 1928
- Stellung und Kompetenzen der Staatsorgane
- Seimas
- Regierung
- Regierung
- Stellung und Kompetenzen der Staatsorgane
- Verfassung von 1938
- Verfassungsrechtliche Auswirkungen der Sowjetischen Okkupation
- Übergangsverfassung von 1990
- Das staatsorganisatorische Modell der Litauischen Verfassung von 1992
- Struktur der Verfassung
- Seimas
- Wahl
- Abgeordnete
- Struktur
- Befugnisse
- Gesetzgebungsverfahren
- weitere Befugnisse
- Der Präsident der Republik
- Wahl
- Amt
- Befugnisse
- Vorrangig repräsentative Befugnisse
- personalpolitische Befugnisse
- Notfallbefugnisse
- Befugnisse im Verhältnis zu Seimas
- Befugnisse im Verhältnis zur Regierung
- Die Regierung
- Zusammensetzung und -bildung
- Aufgaben
- Rücktritt
- Vergleich des Staatsorganisatorischenmodells der litauischen Verfassung von 1992 mit dem des Grundgesetzes der BRD
- Stellung der Präsidenten
- Stellung der Parlamente
- Stellung der Regierungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Referat befasst sich mit dem litauischen Verfassungsrecht im Vergleich zum deutschen Recht. Der Fokus liegt auf der verfassungsrechtlichen Entwicklung in Litauen, insbesondere auf der Entstehung und Entwicklung der litauischen Verfassungen. Die Arbeit beleuchtet die historischen Wurzeln des litauischen Verfassungsrechts und analysiert die verschiedenen Verfassungstexte und ihre jeweiligen Staatsorganisationsmodelle.
- Entwicklung des litauischen Verfassungsrechts
- Vergleich der litauischen Verfassungen
- Staatsorganisationsmodelle in Litauen
- Vergleich mit dem deutschen Verfassungsrecht
- Verfassungsrechtliche Entwicklung in Litauen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die historische Entwicklung Litauens und die Entstehung der ersten europäischen Verfassung beleuchtet. Kapitel II widmet sich der ersten europäischen Verfassung von 1791 und analysiert ihre Inhalte sowie die Folgen ihrer Einführung. Kapitel III beleuchtet die historische Entwicklung des Verfassungsrechts in Deutschland. Kapitel IV vergleicht die Deutsche Reichsverfassung von 1849 mit der polnisch-litauischen Verfassung von 1791. Kapitel V folgt dem Weg zur ersten Verfassung der Republik Litauen von 1922 und beschreibt die verschiedenen Übergangsverfassungen. Kapitel VI analysiert die Verfassung von 1922, insbesondere die Stellung und Kompetenzen der Staatsorgane. Kapitel VII behandelt die Verfassung von 1928. Kapitel VIII beleuchtet die Verfassung von 1938. Kapitel IX behandelt die verfassungsrechtlichen Auswirkungen der Sowjetischen Okkupation. Kapitel X beschreibt die Übergangsverfassung von 1990. Kapitel XI analysiert das staatsorganisatorische Modell der Litauischen Verfassung von 1992, einschließlich der Struktur der Verfassung, des Seimas, des Präsidenten und der Regierung. Kapitel XII vergleicht das staatsorganisatorische Modell der litauischen Verfassung von 1992 mit dem des Grundgesetzes der BRD.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt die Themen Litauisches Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Staatsorganisationsmodelle, Vergleich mit dem deutschen Recht, historische Entwicklung, Verfassungstexte, Seimas, Präsident, Regierung, Verfassung von 1992, Grundgesetz der BRD, Europa.
- Arbeit zitieren
- Sebastian Domme (Autor:in), 2003, Litauisches Verfassungsrecht im Vergleich mit dem deutschen Recht unter der Betrachtung der verfassungsrechtlichen Entwicklung in Litauen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16930