Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Darstellungsverzeichnis
1. Grundlagen
1.1 Begriffliche Einordnung
1.2 Ausstattungsmerkmale
1.3 Arten von Optionsscheinen
1.3.1 Basiswert
1.3.2 Ausübungstyp
1.3.3 Optionsrecht
1.4 Marktakteure
1.4.1 Spekulanten
1.4.2 Absicherer
1.4.3 Arbitrageure
1.4.4 Emittenten
1.5 Optionspreis und seine Komponenten
2. Strategien
2.1 Die vier Grundstrategien
2.1.1 Long-Call-Strategie
2.1.2 Short-Call-Strategie
2.1.3 Long-Put-Strategie
2.1.4 Short-Put-Strategie
2.2 Investmentstrategien
2.2.1 Aktiensubstitution
2.2.2 90/10-Regel
2.2.3 Absicherung
3. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Anhangverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Darstellungsverzeichnis
Darst. 1: Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer
Darst. 2: Phasen des Optionsscheins
Darst. 3: Komponenten des Optionspreises
Darst. 4: Auszahlungskurve eines Long-Calls
Darst. 5: Auszahlungskurve eines Short-Calls
Darst. 6: Auszahlungskurve eines Long-Puts
Darst. 7: Auszahlungskurve eines Short-Puts
Darst. 8: Best Case-Szenario bei 90/10 Strategie
Darst. 9: Worst Case-Szenario bei 90/10 Strategie
1. Grundlagen
1.1 Begriffliche Einordnung
Optionen und Optionsscheine zählen zu den Derivaten. Derivate sind innovative Finanzinstrumente, dessen Wert sich aus einem anderen Instrument wie zum Beispiel Aktien, Anleihen[1] oder Devisen ableitet. Das zugrunde liegende Instrument eines Derivats wird als Basiswert bezeichnet. Der Nutzen von Derivaten besteht darin, durch einen niedrigen Kapitaleinsatz überproportional an der Kursentwicklung des Basiswertes zu partizipieren.
Aus Sicht der Geschäftsform handelt es sich bei Derivaten um so genannte Termingeschäfte. Bei Termingeschäften werden die Vertragspartner berechtigt oder verpflichtet einen bestimmten Basiswert, dessen Menge und Preis im Voraus festgelegt sind, zu beziehen oder zu veräußern. Die Vertragserfüllung erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft. Termingeschäfte werden in bedingte und unbedingte unterschieden. Beispielsweise gehören Forwards[2] und Futures[3] zu den unbedingten Termingeschäften, in denen Vertragspartner zur Vertragserfüllung verpflichtet sind. Bedingte Termingeschäfte werden auch Optionsgeschäfte genannt. Hier wird einem der Vertragsparteien ein Wahlrecht (Option) zur Vertragserfüllung eingeräumt[4].
Optionsscheine sind verbriefte Optionen, die mit einer Wertpapierkennnummer[5] versehen sind und an den Aktienbörsen notiert werden.
1.2 Ausstattungsmerkmale
Optionsscheine werden durch Emittenten[6] herausgegeben. Vor dem Handel werden folgende Ausstattungsmerkmale des Optionsscheins in den Emissionsbedingungen festgelegt:
- Basiswert bzw. Underlying; der eigentliche Vertragsgegenstand
- Basispreis bzw. Strikeprice; Preis bei Ausübung des Optionsrechts
- Ausübungstyp; amerikanische oder europäische Art
- Bezugsverhältnis des Basiswertes
- Fälligkeit; Verfallstag der Option oder auch Ausübungstermin
- Optionsrecht; Kauf- oder Verkaufsrecht des Basiswertes
Der Käufer eines Optionsscheins erhält mit der Zahlung der Optionsprämie das Recht den Basiswert zum Basispreis in einem bestimmten Zeitraum bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beziehen oder zu liefern. Das Bezugsverhältnis gibt dabei an, wie viele Optionsscheine für einen Basiswert notwendig sind. Im Gegenzug ist der Verkäufer verpflichtet je nach Optionsrecht den Basiswert abzunehmen oder zu liefern, sofern der Käufer von seinem Ausübungsrecht gebrauch macht.
1.3 Arten von Optionsscheinen
Optionsscheine werden im Wesentlichen anhand ihres Basiswerts, ihres Ausübungstyps und ihres Optionsrechts unterschieden[7].
1.3.1 Basiswert
Bei dem zugrunde liegenden Basiswert des Optionsscheins kann es sich um Aktien, Anleihen, Indizes[8], Devisen, Zinsen, Rohstoffe, Derivate oder um andere komplexe Finanzinstrumente handeln. Die Bezeichnung für solche Optionen leitet sich über den Basiswert ab. Beispielsweise werden Optionen auf Aktien als Aktienoptionen bezeichnet. Aktienoptionen gehören mit etwa 40 Prozent zu den meist gehandelten am Optionsscheinmarkt[9].
1.3.2 Ausübungstyp
Eine weitere Unterscheidung lässt sich bezüglich des Ausübungstyps vornehmen. Es gibt Optionsscheine die während der Laufzeit jederzeit ausgeübt werden können. Solche werden als Optionsscheine der amerikanischen Art bezeichnet. Der Verkäufer des Optionsscheins ist verpflichtet den Basiswert bei Ausübung zu liefern oder abzunehmen. Anders sieht es mit Optionsscheinen der Europäischen Art aus. Der Optionsinhaber kann sein Recht erst zum Ende der Laufzeit ausüben. Der Verkäufer ist nur zu diesem Zeitpunkt in der Pflicht den Basiswert zu liefern oder abzunehmen. Die Bezeichnungen amerikanisch und Europäisch sind historisch bedingt und haben heute ihre Bedeutung verloren, da beide Arten von Optionen sowohl in Amerika als auch in Europa gehandelt werden.[10]
1.3.3 Optionsrecht
Die folgende Darstellung illustriert das Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer von Kauf- und Verkaufsoptionen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Daume, Finanzmathematik im Unterricht, 1. Aufl., Wiesbaden 2009, S. 193
Darst. 1: Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer
Im Hinblick auf das Optionsrecht werden zwei verschiedene Formen unterschieden. Mit einem Kaufoptionsschein erwirbt der Käufer das Recht vom Verkäufer zu bestimmten Bedingungen den Basiswert zu kaufen (engl. to call). Mit einem Verkaufsoptionsschein erwirbt der Käufer das Recht eine bestimmte Anzahl des Basiswerts zu bestimmten Bedingungen zu verkaufen (engl. to put).[11]
Der Verkäufer eines Calls ist in der Pflicht auf Abruf des Käufers den Basiswert zu liefern. Dieser Vertragspartner wird auch als Stillhalter bezeichnet, da er die zu liefernde Menge des Basiswertes bereitstellen muss. Ist die Lieferung oder Abnahme des Basiswertes nicht möglich, so wird der Verkäufer zu einem Barausgleich verpflichtet. Dies ist bei Optionsscheinen anzutreffen, deren Basiswert sich auf ein komplexes Finanzinstrument bezieht wie zum Beispiel auf einen Index. Bei Nichtausübung des Optionsrechts verfällt der Optionsschein am Fälligkeitstag.[12]
1.4 Marktakteure
Die Motivation für den Handel mit Optionsscheinen ist für jeden unterschiedlich. Während die Einen durch Spekulationen ihr Profit maximieren wollen, gibt es noch die Absicherer und Arbitrageure, die weniger risikofreudig sind. Außerdem sind an den Optionsmärkten die Emittenten anzutreffen.
1.4.1 Spekulanten
Spekulanten gehen bewusst Risiken ein und hoffen Gewinne aus ihren Wetten zu realisieren. Sie wetten auf zukünftige Wertentwicklungen des Basiswerts und profitieren beim Eintreffen ihrer Einschätzung überproportional. In der Regel wird vom Ausübungsrecht nicht gebrauch gemacht und der Optionsschein vor dem Verfallstag je nach Geschäftsart veräußert[13].
1.4.2 Absicherer
Im Gegensatz zum Spekulanten wettet der Absicherer nicht, sondern möchte sich vor ungünstigen Kursschwankungen schützen. Der Absicherer versucht sich durch den Zukauf von beispielsweise Puts vor negativen Kursschwankungen des Basiswertes, dass er selbst auch besitzt, abzusichern (engl. to hedge).
[...]
[1] Eine Anleihe ist ein verzinsliches Wertpapier; mit der ein Unternehmen oder ein Staat sich Geld gegen Zahlung von Zinsen ausleiht
[2] Forwards sind Termingeschäfte auf individueller vertraglicher Basis und bieten somit ein hohes Maß an Flexibilität (vgl. Bewertung von DAX-Optionsscheinen, abgerufen 09.04.10, URL: http://www.opus-bayern.de/uni-passau/volltexte/2004/41/pdf/Dissertation.pdf, S.10)
[3] Futures sind vertragliche Vereinbarungen (Kontrakte), deren Ausgestaltung standardisiert ist und die an einer Terminbörse gehandelt werden. (vgl. Bewertung von DAX-Optionsscheinen, abgerufen 09.04.10,
URL: http://www.opus-bayern.de/uni-passau/volltexte/2004/41/pdf/Dissertation.pdf, S.10)
[4] Vgl. Definition: Termingeschäfte, abgerufen 09.04.10, URL: http://www.hedgefonds24.de/termingeschaefte.html
[5] Eine mehrstellige Ziffernkombination zur eindeutigen Identifikation von Wertpapieren. (vgl. Lexikon: Wertpapierkennnummer, abgerufen 09.04.10, URL: http://boerse.ard.de/lexikon.jsp?key=lexikon_19350)
[6] Vgl. Kap. 1.4.4
[7] Die hier erwähnten Einteilungen gelten für die in der Praxis weit verbreiteten Standard Optionsscheine (auch bekannt als Plain-Vanilla-Warrants)
[8] Ein Index, wie zum Beispiel der Aktienindex stellt eine Kennziffer, die die Entwicklung einer bestimmten Gruppe mit verschiedenen Wertpapieren misst (vgl. Aktienindex, abgerufen 10.04.10, URL: http://www.finanz-lexikon.de/aktienindex_47.html).
[9] Vgl. Optionsscheine, abgerufen 09.04.10, URL: http://warrants.bnpparibas.com/de/index.aspx?Download
=warrants/de/doc/OSBuch.pdf, S. 23
[10] Vgl. Uszczapowski, Optionen und Futures verstehen, 6. Aufl., München 2008, S. 46)
[11] Vgl. Basiswissen Optionsscheine, abgerufen 09.04.10, URL: http://www.finanztreff.de/lexikon,id,5306,
lexikon,,seite,os,sektion,basiswissen.html
[12] Vgl. Daume, Finanzmathematik im Unterricht, 1. Aufl., Wiesbaden 2009, S. 37
[13] Vgl. Bewertung von DAX-Optionsscheinen, abgerufen 09.04.10, URL: http://www.opus-bayern.de/uni-passau/volltexte/2004/41/pdf/Dissertation.pdf, S. 22)
- Arbeit zitieren
- Süleyman Yücel (Autor), 2010, Optionsscheine und Strategien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169316
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