Perspektiven des paneuropäischen Fernsehens


Bachelorarbeit, 2011

93 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einführung
1.1. Betrachtungsrahmen und Aufbau der Arbeit
1.2 Begriffsbestimmung Europa - Was ist paneuropäisches Fernsehen?
1.3 Anmerkungen zum derzeitigen Forschungsstand

2. Organe und Akteure in der Europapolitik - Grundlagen und Medienpolitische Relevanz
2.1 Das EU-Parlament
2.2 Der Rat der Europäischen Union
2.3 Der Europäische Rat
2.4 Die Europäische Kommission
2.5 Der Europäische Gerichtshof
2.6 Der Europarat
2.7 Zusammenfassung - Medienpolitische Relevanz der Akteure

3. Geschichte und Entwicklung des transnationalen Fernsehens in Europa
3.1 Verbreitung europaweiter Sendungen - technische Entwicklungen
3.2 Politische und gesellschaftliche Relevanz paneuropäischer Sendungen
3.3 Wie entstanden paneuropäische Programme?
3.3.1 Die frühen 80er Jahre; Neue Ansätze in der EG-Informationspolitik
3.3.2 Eurikon und Europa TV - Transnationale Fernsehversuche
3.3.2.1 Eurikon
3.3.2.2 Europa TV

4. Stand und Entwicklungspotenzial der Rahmenbedingungen für paneuropäisches Fernsehen in der EU
4.1 Rechtliche Grundlagen
4.1.1 Entwicklung der Europäischen Menschenrechtskonvention und EU-Grundrechte
4.1.2 Die EU-Fernsehrichtlinie und ihre Entwicklung von 1984 bis 2010
4.1.3 Die Kabel- und Satellitenrichtlinie
4.2 Institutionen und Förderinstrumente
4.2.1 Die European Broadcasting Union
4.2.2 VPRT
4.2.3 MEDIA-Programme
4.2.4 MIDAS
4.2.5 I 2010
4.2.6 Das Forschungsprogramm Media ACT
4.3 Gesellschaft & Europäische Öffentlichkeit
4.3.1 Identität und Mentalität - Wahrnehmung Europas
4.3.2 Unterschiede und Eigenarten nationaler Medienlandschaften
4.4 Der Europäische Fernsehmarkt
4.4.1 Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanbieter
4.4.2 Private Rundfunkanbieter

5. Analyse: Paneuropäische Fernsehsender in der Praxis
5.1 Eurosport
5.1.1 Entstehung & Konzept
5.1.2 Sendesprachen
5.1.3 Programmstruktur
5.1.4 Finanzierung
5.1.5 Reichweite & Resonanz
5.2 ARTE
5.2.1 Entstehung & Konzept
5.2.2 Sendesprachen
5.2.3 Programmstruktur
5.2.4 Finanzierung
5.2.5 Reichweite & Resonanz

6. Fazit & Zukunftsperspektive

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Fernseheinnahmen nach Mitgliedsstaat, Die 5 größten europäischen Medienmärkte, Attentional, Ramboll Management, Oliver Ohlbaum Associates, Headway International, FinalReport 2009

Abbildung 2: Die 20 quotenstärksten Sendungen in Deutschland 2008, Information et Publicité

Abbildung 3; Die 20 quotenstärksten Sendungen im Vereinigten Königreich 2008, Information et Publicité

Abbildung 4: Anzahl Europäischer TV -Sender nach Genre Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, MAVISE 2009

Abbildung 5: Einnahmen nach Segment, Communiqué, Finanzbericht, Boulogne Billancourt (2010)

1. Einführung

Im Zusammenhang mit der Europäischen Union fallen meist Begriffe wie „Einheit“„Gemeinschaft “ oder „Zentral“. Sei es beim Reisen ohne Grenz- kontrollen, dem transnationalen Einsatz der gemeinsamen Währung auf Urlaubs- oder Geschäftsreisen, oder der Nutzung eines zollfreien Warenver- kehrs. In vielen Lebensbereichen spüren die Unionsbürger -oft ohne be- wusst darüber nachzudenken- täglich die Vorzüge des schwer zu durchbli- ckenden EU-Apparats und profitieren davon. Wirtschaftlich gesehen ist die Bildung einer Gemeinschaft praktisch tatsächlich geglückt. Die Einführung des Euro 2002 war dabei ein Meilenstein in der jüngeren Entwicklung eines vereinten Europas. In der Industrie gelingt es inzwischen immer öfter, Pro- dukte über nationale Grenzen hinaus erfolgreich zu vermarkten und so den Wirtschaftsraum Europa zu erschließen. 60 Jahre nach ihrer Gründung kann die Europäische Union sich jedoch längst nicht in allen Bereichen als Ein- heit präsentieren. Gerade im Zeitalter der Medienkonvergenz, die ein e- normes Informationsangebot mit steigender Flexibilität in den Abrufarten mit sich bringt, ist eine schleppende Entwicklung in der Informationspoli- tik der EU überraschend.

Die Folge ist eine viel diskutierte gesellschaftliche Identitätskrise in Europa. Die Einheit Europas ist in den Köpfen seiner Bürger noch nicht wirklich angekommen. Dafür gibt es zahlreiche Ursachen. Allein in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden mehr als 20 verschiedene Sprachen gesprochen. Zudem stellt die Europäische Politik für den Bürger eine schwer zu durchblickende Materie dar. Sich mit ihr auseinanderzuset- zen, bereitet vielen EU-Bürgern Kopfzerbrechen. Spezifische Teilbereiche der europäischen Politik und deren Funktionsweisen bleiben vielen Bürgern mangels Bildung, Interesse oder aufschlussreicher Informationen verborgen. Als wesentliches Mittel, derartige Mängel zu beseitigen, treten die Massenmedien auf den Plan.

Die Relevanz der Medien als entscheidende integrative Kraft wurde zwar früh erkannt, getan hat sich über weite Strecken allerdings wenig. So gab es in den 80er Jahren bereits erste Versuche, paneuropäische Fernsehdienste zu etablieren, jedoch scheiterten derartige Projekte in der Praxis oft an unter- schiedlich diffizilen Problemen. Dass Fortschritte in diesem Bereich eine lange Entwicklungszeit benötigen und Arbeitsgruppen europäischer Institu- tionen sich auch heute noch mit neuen Konzepten und Statistiken ausei- nandersetzen, ohne in der Praxis entscheidende Schritte auf den Weg zu bringen, zeigt, wie komplex die Realisierung der Idee paneuropäischer Fern- sehprogramme tatsächlich ist. Dabei kann nicht die Politik allein den Hebel ansetzen. Auch die Existenz umfangreicher Förderinstrumente ist noch kein Erfolgsgarant für paneuropäisches Fernsehen. Ohne Beteiligung und Interesse der Bürger, die ein solches Angebot nachfragen und nutzen, sind derartige Projekte in einem Staatenbund weder machbar noch sinnvoll.

Die vorliegende Arbeit geht dieser Problematik anhand verschiedener möglicher Einflussfaktoren auf den Erfolg paneuropäischer Programme nach, deckt Problemstellungen auf und versucht, Antworten auf diese zu generieren. Woran kann es liegen, dass sich die mediale Globalisierung auf EU-Ebene und die identitätsbezogene Akzeptanz eines vereinten Europas derart mühsam und behäbig vollzieht? Mangelnde Transparenz? Undurch- sichtige Strukturen? Oder sind es die kulturellen Individualmerkmale der einzelnen Nationen und damit verknüpfte Nutzungsgewohnheiten der Bür- ger, welche Einfluss auf die Bildung einer europäischen Öffentlichkeit bis- lang ausüben, was sich erfolgskritisch auf die Rolle paneuropäischer Medien auswirkt? Die sich daraus ergebende Kernfrage lautet folglich: Wo liegen die Potentiale des paneuropäischen Fernsehens und wie kann man als Akteur im Medienmarkt auf mögliche Schwierigkeiten reagieren, um diese auch nutzen zu können? Im Bereich der Medien kann man in der EU-Geschichte erst seit bestimmten Zeitpunkten bzw. Meilensteinen von einer einheitli- chen Medienpolitik sprechen. Es herrscht in diesem Thema noch an vielen Punkten -wie später gezeigt wird- Unklarheit über eine gemeinsame Rich- tung, die Europa einzuschlagen sucht.

Dabei nehmen Medien gerade im heutigen Zeitalter eine nicht zu unter- schätzende Funktion bei der Bildung von Öffentlichkeiten ein. Durchaus e- xistieren heutzutage einige paneuropäische Medien in unterschiedlichen Be- reichen, die sich erfolgswirksame Faktoren zu Nutze machen und hemmen- de Faktoren überwinden. Diese Positivbeispiele müssen gerade wegen der Komplexität des Themas eingehend analysiert werden. Bei einem derart vielschichtigen Thema ist es wichtig, nicht nur eine Perspektive zu wählen. Daher soll diese Arbeit Entwicklungsprozesse paneuropäischer Fernsehme- dien widerspiegeln und behandelt von der historischen über die politisch- gesellschaftliche und juristische bis hin zur praktischen Perspektive alle wesentlichen Facetten der Problematik.

Ziel dieser Arbeit ist es, Einblicke in eine wissenschaftlich schwer zu er- fassende, aber aus zahlreichen Blickwinkeln interessante und zukunftsrele- vante Thematik zu geben und somit einen Beitrag zur Erkennung von Po- tentialen, Ursachen und Strukturen in einem vielseitigen Forschungsfeld zu leisten.

1.1 Betrachtungsrahmen und Aufbau der Arbeit

Im Folgenden sollen nun zunächst die Betrachtungsweise und die Definition entscheidender Begrifflichkeiten für diese Arbeit geklärt werden, um Miss- verständnisse zu vermeiden und den Themenschwerpunkt einzugrenzen. Zudem soll zur Findung eines Betrachtungsrahmens ein Einblick in den ak- tuellen Forschungsstand der Thematik gegeben werden, soweit dies anhand der Validität zum Thema geführter, ähnlicher Untersuchungen möglich ist. Aufgrund der Ambiguität von Begriffen wie „Europa/Europäisch“ oder „Öf- fentlichkeit“ lassen sich diesbezüglich nicht immer klare Trennlinien zie- hen. Um das Ziel dieser Arbeit zu erreichen, ist es wichtig, eine deutlichere Sicht auf Potentiale des paneuropäischen Fernsehens zu bekommen und zugleich hinderliche wie förderliche Faktoren für dessen Entwicklung zu be- nennen, um damit eine Basis für die Erkennung von Ursachen und Chancen liefern zu können.

Dabei geht es zunächst darum, politisch relevante Organe der EU anhand ihrer Kompetenzen und Verantwortlichkeiten vorzustellen und zueinander in Bezug zu setzen. Im Anschluss werden historische Entwicklungen darge- stellt, um Zusammenhänge, Ursachen und Erfahrungen im Umgang mit der Problematik zu zeigen. Ebenso werden Förderinitiativen und medienpoli- tisch relevante rechtliche Rahmenbedingungen genauer beleuchtet.

Die infrastrukturelle Seite ist bei einer medienbezogenen Thematik je- doch stets im Kontext mit gesellschaftlichen Komponenten zu sehen. So- mit soll im vierten Kapitel auch die komplexe Problematik einer europäi- schen Öffentlichkeit als entscheidender Einflussfaktor betrachtet werden. An dieser Stelle darf darauf hingewiesen werden, dass eine umfangreiche Be- trachtung allein dieser Problemstellung mehr als einen weiteren Befund fül- len könnte und daher im Rahmen einer Bachelorarbeit nur zusammenge- fasst und kompilatorisch dargestellt werden kann. Um die Validität der Ar- beit nicht zu gefährden, muss dieser Punkt -so knapp wie möglich, aber so deutlich wie nötig- zwingend behandelt werden. Das Kapitel fasst unter an- derem die Erläuterung möglicher kultureller Grenzen zusammen, an die eine praktische Umsetzung paneuropäischer Fernsehprogramme stößt.

Auf die Erkennung des eigentlichen Problems mit all seinen förderli- chen wie hinderlichen Elementen, die in den ersten vier Abschnitten von politisch-gesellschaftlicher, historischer und rechtlicher Seite gezeigt wur- den, folgt im fünften Kapitel die Analyse zweier Konzepte. Wie reagieren aktuell existierende Marktteilnehmer auf eben diese Bestimmungsfaktoren? Welche Rolle spielen sie im Markt? Eine detaillierte Betrachtung der unter- schiedlichen paneuropäischen Senderkonzepte von Eurosport und ARTE soll exemplarisch zeigen, in welcher Weise sich Programmanbieter mit ge- samteuropäischem1 Zielpublikum bzw. transnationaler Ausrichtung den in Europa gegebenen Strukturen anpassen und sich diese zu Nutze machen können.

1.2 Begriffsbestimmung Europa - Was ist paneuropäisches Fernsehen?

Die Präposition „pan“ lässt sich aus dem Griechischen ableiten und bedeutet nichts anderes als „Gesamt“. Behandelt werden in dieser Arbeit also Fern- sehmedien, die -sei es durch ihre Inhalte, das Sendungskonzept oder die Verbreitungsart- gesamteuropäischen Charakter haben. Das Fernsehen als untersuchte Mediengattung wurde ausgewählt, weil es durch die tatsächliche Nutzung in der Gesellschaft als einflussreiches Massenmedium angesehen wird2 und daher als Leitmedium gilt3. Technische Verbreitungswege ermögli- chen das Überschreiten von Grenzen und eröffnen dem Fernsehen dadurch die Chance, transnational zu agieren. Für die politischen Akteure der Euro- päischen Union sind dies die Voraussetzungen, den Großteil der Bürger er- reichen zu können. Immer wieder wird in dieser Arbeit auch der Begriff des Rundfunks auftauchen.

Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass diese Begrifflichkeit in dieser Ar- beit mit dem Fokus auf das Fernsehen zu verstehen ist, Rundfunkanbieter sind hier also Unternehmen, die Fernsehprogramme ausstrahlen. Der Be- trachtungsrahmen konzentriert sich auf die Europäische Union4, da diese in der Lage ist, die Rahmenbedingungen für paneuropäische Programme zu bil- den. Politische Institutionen, Rechtsetzung und Instrumente mit Verbands- charakter innerhalb der Union, die Einfluss auf die Rolle des paneuropäi- schen Fernsehens haben können, sind ein grundlegender Teil der untersuch- ten Thematik. Somit ist der Begriff „Europa“ im Kontext mit dieser Arbeit stets im Zusammenhang mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, maximal inklusive der Anwärterstaaten Türkei und Kroatien, zu verstehen und auf diese begrenzt. Die Europa-Definition ist folglich politisch geprägt.

Von der technisch-praktischen Perspektive betrachtet muss geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen ein Fernsehsender als paneuropäisch defi- niert werden kann. Die Audiovisuelle Informationsstelle5 des Europarats hat im Arbeitspapier „Grenzüberschreitendes Fernsehen in der Europäischen Union - Marktanteile und ausgewählte juristische Aspekte6“ den Versuch einer Klassifizierung transnationaler Fernsehprogramme unternommen.

Demnach werden beim grenzüberschreitenden Fernsehen in Europa fünf Typen7 unterschieden:

I. Einsprachige gesamteuropäische Kanäle mit eindeutig pan europäischem Anspruch
(z.B. BBC World, MTV Europe, TV5 Europe)
II. Gesamteuropäische Kanäle in verschiedenen Sprachversionen (z.B. Euronews, Eurosport, ARTE)
III. Extraterritoriale Kanäle, die von Land A aus für Land B senden (z.B. RTL 9, TV3 für skandinavische Länder)
IV. Kanäle für das Ursprungsland A, mit Werbefenstern für Land B (z.B. ProSieben mit Werbefenstern für Österreich)
V. Außereuropäische Kanäle, die jedoch über europäische Satelliten ausge- strahlt werden

Die vorliegende Arbeit orientiert sich an dieser Klassifizierung bzw. an ge- wählten Kategorien. Die für diese Arbeit gewählten Fallbeispiele ARTE, und Eurosport, die Gegenstand der Analyse in Kapitel 5 sind, finden sich in die- ser Einteilung in Kategorie II wieder. Rundfunksendungen der übrigen Kate- gorien, die beispielsweise lediglich diverse nationale Grenzen überschreiten und an den Zielmarkt angepasste Werbefenster senden, jedoch in bezüglich ihrer Programmgestaltung und Struktur weiterhin nationale Eigenheiten aufweisen, reichen zur Klärung der Fragestellung dieser Arbeit nicht aus. Solche Programme müssen konzeptionell nur teilweise auf die Problemati- ken reagieren, mit denen ein paneuropäisch ausgerichteter Sender zwangs- läufig konfrontiert wird. Daher sind in der Praxis vielmehr diejenigen Kon- zepte interessant, die auf eine Vielzahl komplexer Rahmenbedingungen mit Erfolg reagieren können. Zudem würde eine Einbeziehung aller Kategorien den Rahmen einer Bachelorarbeit sprengen.

Der wesentliche Grund für die Wahl von ARTE und Eurosport zur Ana- lyse -anstatt beispielsweise eines klar international profilierten Senders wie BBC World - ist folgender: Der Fokus soll klar auf Rundfunkprogrammen mit gesamteuropäischer Orientierung liegen, die sich auch in ihren Arbeits- prozessen mit kultureller und sprachlicher Vielfalt in Europa auseinander- setzen müssen. Ein weiter Grund, weshalb die konkrete Wahl zur Anschau- ung konkret auf diese beiden Sender fiel, ist die innerhalb des EU-Apparats existente politische Motivation für Rundfunk mit gesamteuropäischem Zielpublikum. Auf diese Problematik wird an späterer Stelle genauer einge- gangen. ARTE steht stellvertretend für die beispielhafte Umsetzung eines TV-Konzepts mit politischem Bildungscharakter bezüglich Europäischer Kultur. Eurosport dient als Positivbeispiel für einen wirtschaftlich profitab- len privatwirtschaftlichen paneuropäischen Sender.

1.3 Anmerkungen zum derzeitigen Forschungsstand

Die Idee paneuropäischer Rundfunkprogramme ist keineswegs neu. Erste Impulse diesbezüglich entwickelten sich bereits in den 70er Jahren8. Mehr als ein Jahrzehnt dauerte es, bis Rundfunkteilnehmer der EG erste Projekte9 in diesem Bereich in die Tat umsetzten und daraus die Erkenntnis gewannen, dass ein gesamteuropäisches Vollprogramm aufgrund verschiedener Problemstellungen nicht realisierbar zu sein schien.

Heute weiß man in der Theorie, von welchen Voraussetzungen eine Umsetzung transnationaler Projekte abhängen kann und kennt Chancen und Defizite der Öffentlichkeit in Europa. Dabei macht es sicherlich Sinn, diese Öffentlichkeit nicht nur als bestehendes System mit Mitgliedern der Gesellschaft in der Rolle der Rezipienten, sondern als in der Entwicklung befindlichen Prozess mit Wandlungspotential zu verstehen10. Hartmut Wessler beispielsweise rechtfertigt diese Perspektive durch die Analyse öf- fentlich ausgetragener Kommunikationsprozesse, die über Massenmedien stattgefunden haben. So führt Wessler empirische Inhaltsanalysen von Massenmedien als Beispiel an, um die Beschaffenheit möglicher Annähe- rungen nationaler Systeme auf massenmedialer Ebene hervorzuheben. So wurde beispielsweise ein Anstieg transnationaler Referenzen bei der Be- richterstattung über europabezogene Themen wie den Europawahlkampf von 1999 festgestellt11. Daraus lässt sich ein gewisses, themenabhängiges Entwicklungspotential der Öffentlichkeit ableiten.

Strittig ist die Frage, inwieweit solche Potenziale bislang in der Praxis aus- gereizt werden, nicht alle Mediengattungen können dies gleichermaßen leis- ten. Letztendlich kommt ein Großteil der zu diesem Thema geführten Un- tersuchungen zu einem übereinstimmenden Ergebnis, das meist in Zusam- menhang mit den Eigenschaften des Publikums steht: Europa ist in den Köpfen der Bürger noch immer nicht angekommen. National geprägte Ein- flussfaktoren wie beispielsweise das Fehlen einer Einheitssprache innerhalb der EU sind zu dominant und stellen Medien mit europäischem Zielmarkt vor Schwierigkeiten12.

Führt man sich diesen Sachverhalt vor Augen, wird deutlich, dass genau dort, beim Publikum selbst und seinen Interessen, anzusetzen ist, will man die Gesellschaft dazu bringen, sich für europäische Themen zu interessieren. Gelingt dies nicht, so stellt sich die Frage der Existenzberechtigung paneu- ropäischer Medien.

2. Organe und Akteure in der Europapolitik - Grundlagen und medienpolitische Relevanz

Um einen Überblick über die unterschiedlichen Kompetenzen der einzelnen Organe in der Politik der Europäischen Union zu bekommen, muss man ihre jeweilige Zusammensetzung, die Definition ihrer Aufgabenbereiche wie auch ihre rechtlich festgesetzten Kompetenzen kennen. In diesem Abschnitt sollen diese politischen Organe daher zwar knapp, aber möglichst transparent dargestellt werden, um so deren medienpolitische Relevanz zu zeigen und Begrifflichkeiten abgrenzen zu können.

Bereits bei den namentlichen Bezeichnungen der EU-Gremien, bei- spielsweise der verschiedenen Räte, stößt man schon angesichts deren na- mentlicher und inhaltlich auf den ersten Blick kaum einzugrenzender Ähn- lichkeit auf das Erfordernis einer klaren Einordnung. So ist auch die exakte Machtverteilung der EU-Organe nicht allen EU-Bürgern bewusst. Bei ent- sprechenden Befragungen13 wird von den Bürgern der Union immer wieder das EU-Parlament als mächtigstes Organ der Europäischen Union genannt. EU-Kommission, Europäischer Gerichtshof und das tatsächlich formell mächtigste14 Organ, der Rat der Europäischen Union, auch bekannt als Mi- nisterrat, bekommen von den Befragten die geringste Relevanz zugeschrie- ben. Auch ist vielen Bürgern nicht bewusst, dass der Europarat kein offi- zielles Organ der Union ist. Dennoch besitzt diese Institution eine medien- politische Relevanz, weshalb auf sie ebenfalls in diesem Kapitel eingegangen wird. Der mangelhafte Kenntnisstand der EU-Bürger über die politischen Strukturen der Europäischen Union spiegelt sich auch in der niedrigen Be- teiligung an Europawahlen wieder. Wer sich mit spezifischen Teilbereichen dieser Politik, wie beispielsweise der in vorliegender Arbeit beleuchteten Medienpolitik, fundiert auseinander setzen möchte, muss sich über Struktu- ren und Relevanz der damit verknüpften Organe im Klaren sein. Die fol- genden Erläuterungen bilden daher die politische Grundlage für den in der Arbeit untersuchten Themenschwerpunkt.

2.1 Das Europäische Parlament

Die Kompetenzbereiche des europäischen Parlaments sind in den letzten 30 Jahren -nicht zuletzt durch den Vertrag von Nizza15- gewachsen, haben je- doch eher Mitbestimmungscharakter, denn Legitimation zur alleinigen Um- setzung politischer Vorgänge. Anzumerken ist, dass in der Union kein Organ für sich allein in der Lage ist, Gesetze zu realisieren. Die gesetzgebende Ge- walt ist geteilt und wird in der Praxis in einem Zusammenspiel der Instituti- onen umgesetzt. Seinen offiziellen Sitz hat das Europäische Parlament in Straßburg. Laut EG-Vertrag besteht das Parlament aus „Vertretern der Völ- ker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten16“.

Ein wesentliches Aufgabenfeld des Parlaments umfasst die demokrati- sche Kontrolle über die übrigen europäischen Organe17. In der Praxis sieht diese Kompetenz folgendermaßen aus: Wird eine neue Kommission besetzt, benennen die jeweiligen Regierungen der Mitgliedsstaaten deren künftige Mitglieder sowie deren neuen Präsident. Diese werden durch das Parlament angehört und erst durch dessen Zustimmung ernannt. Ebenso besitzt das Parlament die Befugnis, die Kommission zum Rücktritt zu bewegen, indem es beispielsweise einen Misstrauensantrag18 stellt. Zusätzlich gehört es zu den Aufgaben des Parlaments, über jährliche Haushaltsentwürfe abzustimmen und Beitrittsanträge anzunehmen bzw. abzulehnen.

2.2 Der Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union ist ein intergouvernementales Entschei- dungsgremium19. In der EU nimmt der Rat, oft aufgrund seiner Zusammen- setzung auch Ministerrat genannt, die politische Vertretung der Mitglieds- staaten wahr. Wie seine inoffiziellen Bezeichnung bereits nahelegt, besteht der Rat aus den Fachministern der jeweiligen Mitgliedsstaaten, wobei die ge- naue Konstellation von den zu bearbeitenden Themen abhängig ist. Daraus ergeben sich neun mögliche verschiedene Zusammensetzungen, in denen der Rat tagt:

- Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
- Wirtschaft und Finanzen („Ecofin“)
- Justiz und Inneres („JHA“)
- Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher schutz
- Wettbewerbsfähigkeit
- Verkehr, Telekommunikation und Energie
- Landwirtschaft und Fischerei
- Umwelt
- Bildung, Jugend und Kultur

In diesen Zusammensetzungen obliegt dem Rat für den jeweiligen Bereich die Rechtsetzung in Bezug auf Entscheidungen, die das politische System der EU betreffen. Diese Kompetenz gilt für alle drei Säulen20 der EU.

2.3 Der Europäische Rat

Im Europäischen Rat kommen die Regierungschefs der Mitgliedsstaaten mindestens zweimal jährlich zusammen. Im Gegensatz zum eben beschriebenen Ministerrat handelt es sich beim Europäischen Rat nicht um ein Entscheidungsgremium im Sinne der Rechtsetzung, sondern eine Versammlung der ranghöchsten Vertreter der jeweiligen Mitgliedsstaaten, die dazu dient, Strategien21 festzulegen. Die formelle Kompetenz, diese rechtlich umzusetzen, obliegt jedoch dem Rat der Europäischen Union.

2.4 Die Europäische Kommission

Unabhängig von nationalen Regierungen bildet die Europäische Kommissi- on22 mit ihrem Hauptsitz in Brüssel die Exekutive der Europäischen Union23 und vertritt sie nach Außen. Die Kommission besteht aus 25 Kommissaren, einem pro Mitgliedsstaat. Bei der Ernennung einer neuen Kommission legt der Europäische Rat unter Zustimmung des Parlaments den Kommissions- präsidenten fest. Im Anschluss bestimmt dieser gemeinsam mit dem Rat mit qualifizierter Mehrheit24 die übrigen Mitglieder. Die Kommission ist ein we- sentlicher Akteur im Zusammenspiel der EU-Institutionen und tritt dabei unter anderem als Initiator von Gesetzesvorschlägen gegenüber Ministerrat und Parlament in Aktion.

Die Kommission befasst sich mit Themen, die gesetzlichen Handlungsbedarf erkennen lassen, und erstellt im Anschluss Gesetzesvorlagen, die dann in der Regel in Gestalt von veröffentlichten Grün- und Weißbüchern eine Grundla- ge für politische Diskurse, in der Folge aber auch für rechtliche Entschei- dungen bilden25. Zudem wird die Kommission auch als „Hüterin der Verträ- ge26“ charakterisiert. In dieser Funktion kontrolliert sie die Pflege des ge- meinsamen Rechtsrahmens in der Union27. Rein funktional ist die Kommis- sion nicht zwingend als politisches Führungsorgan, sondern vielmehr als po- litisch einflussreicher Impulsgeber im Entwicklungsprozess der Europäischen Union zu sehen.

2.5 Der Europäische Gerichtshof

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, in kürzerer Form be- kannt als der Europäische Gerichtshof, ist für die Wahrung des Gemein- schaftsrechts „[...] bei der Auslegung und Anwendung des Vertrages“28 ver- antwortlich. Der wesentliche Kompetenzbereich schließt zwar nicht die po- litischen Tätigkeitsfelder der 2. Säule mit ein, dennoch kann der Gerichts- hof durch seine Rechtsprechung in letzter Instanz erheblichen Einfluss auf die Handlungen der anderen Institutionen ausüben29. Er ist somit vergleich- bar mit einem Verfassungsgericht auf nationaler Ebene.

2.6 Der Europarat

Der Europarat ist kein offizielles Organ der Europäischen Union, sondern eine 1949 gegründete internationale Organisation europäischer Staaten, die es sich zum Ziel gemacht hat, Menschenrechte zu wahren, sich mit gesell- schaftlichen Problemen zu befassen, sowie die kulturelle Vielfalt Europas zu fördern und deren Erbe zu sichern. Besonders durch letzteres erlangt der Eu- roparat somit entscheidende Relevanz in der Medienpolitik, weswegen er bei der Aufzählung politischer Akteure im Kontext dieser Arbeit nicht feh- len darf. Neben Vertretern von 35 Mitgliedsstaaten ist die Europäische U- nion in der Europäischen Audivisuellen Informationsstelle30 durch Kommis- sionsmitglieder vertreten.

2.7 Zusammenfassung - Medienpolitische Relevanz der Akteure

Die eben beschriebenen Institutionen nehmen bezüglich medienpolitischer Prozesse unterschiedliche Rollen ein. Sicherlich sind alle politischen Akteu- re mit ihren jeweiligen Kompetenzen essenziell für die politische Entwick- lung Europas. Von besonderer Bedeutung sind speziell im Bereich der Infor- mationspolitik jedoch die Aktivitäten der Kommission, die in der Lage ist, unter der Einbeziehung Sachverständiger aus der entsprechenden Branche ihre Grünbücher mit Gesetzesvorschlägen zu erstellen. Wie später gezeigt wird, sind durch die Kommission in der Vergangenheit wesentliche rechtli- che Grundlagen im Bereich der europäischen Medienpolitik entwickelt und vorangetrieben worden.

Wichtig ist dabei die Verdeutlichung der Prozessabläufe, bei der die Kommission als Impulsgeber, der Ministerrat als Rechtsetzungsorgan und das Parlament als Kontrollinstitution in Erscheinung tritt. Auch vom Euro- parat gehen viele entscheidende Impulse in der Informationspolitik aus. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle sorgt durch ihre Arbeits- gruppen dafür, dass die Transparenz des Europäischen Medienmarkts unter- stützt wird31. Dies leistet sie unter anderem durch ihre Online-Datenbanken MAVISE32, PERSKY33 und IRIS34.

3. Geschichte und Entwicklung des transnationalen Fernsehens in Europa

Schon in den 70er und 80er Jahren wurden erste Schritte zur Umsetzung und Verbreitung grenzüberschreitender Fernsehprogramme in Europa unter- nommen. Durch die voranschreitenden Entwicklungen im Bereich der technischen Übertragungsmöglichkeiten taten sich neue Chancen für die eu- ropaweite Verbreitung audiovisueller Medien auf35. Diese Fortschritte sorg- ten durch die damit mögliche Überbrückung höherer Reichweiten dafür, dass grenzüberschreitende Sendungen überhaupt erst realisierbar wurden. Deren mögliche integrative Wirkung, die einem zu dieser Zeit stark diskutierten Demokratiedefizit36 entgegenwirken sollte, wollten die politischen Institu- tionen der EG nutzen. Auf diese Weise wollte man einer europäischen Iden- titätskrise vorbeugen und medial zur europäischen Einheit beitragen. Im Folgenden wird erläutert, wie sich diese Entwicklung konkret gestaltete.

3.1 Verbreitung europaweiter Sendungen - technische Entwicklungen

Seitdem die damalige Sowjetunion 1957 mit Sputnik den ersten Satelliten in Umlauf gebracht hatte, vollzog sich bis Beginn der 80er Jahre eine enorme Entwicklung im Bereich der Nachrichtentechnik. Auf diese Weise wurde ei- ne globale Kommunikation in verschiednen Anwendungsbereichen möglich. Dies ist unter Anderem wesentlichen Fortschritten in der Raketentechnik zu verdanken. Bis 1981 wurden nach Schätzungen der NASA mehr als 10.000 Satelliten ins All geschossen. Über 100 davon dienten inzwischen als Nachrichtensatelliten für die Verbreitung von Hörfunk und Fernsehen37.

Zu Beginn waren es jedoch vor allem die Amerikaner, die bei der Entwick- lung der Satellitentechnik dominierten. Die Europäer konnten nach einigen gescheiterten Raketentests in diesem Bereich erst mit Beginn der 80er Jah- re erste Erfolge verzeichnen. So konnte am 12. März 1982 eine Testrake- te, die den Namen Ariane trug, im dritten Anlauf zwei Nachrichtensatelli- ten erfolgreich in die Umlaufbahn schicken. Unter der Beteiligung verschie- dener europäischer Kommunikationsunternehmen entstand zu dieser Zeit auch die European Communication Satellite Organization, Eutelsat. Eutel- sat sorgte dafür, dass neuartige Satellitensysteme mit verschiedenen Funkti- onen gestartet werden konnten38.

Bei Nachrichtensatelliten wird zwischen Fernmelde- und Rundfunksa- telliten unterschieden. Dabei werden die Fernmeldesatelliten zur Telekom- munikation genutzt, während die Rundfunksatelliten eine direkte Signal- übertragung ermöglichen, weshalb sie oft auch als Direktsatelliten bezeich- net wurden. Über den Satelliten werden von terrestrischen Stationen gesen- dete Signale in einer Art Verteilungsmechanismus direkt zum Empfänger gebracht. Für Europa ermöglichte diese Technik die mediale Kommunikati- on von Rundfunkanbietern über nationale Grenzen hinweg. Der Wunsch von Politikern und Rundfunkbetreibern, die 270 Millionen Bürger der EG mit gemeinsamen Rundfunksendungen erreichen zu können, und damit erste Schritte weg von einer lokal geprägten Informationspolitik hin zur Europä- isierung umsetzen zu können. wurde damit technisch realisierbar39. Die fol- genden Kapitel werden Chancen, aber auch Schwierigkeiten von Bemühun- gen in diese Richtung verdeutlichen.

3.2 Politische und gesellschaftliche Relevanz paneuropäischer Sendungen

Die politische und gesellschaftliche Funktion von Massenmedien, zu denen der Rundfunk zweifelsohne zählt, wird in der Sozialwissenschaft seit langem thematisiert. Dabei werden den Medien die unterschiedlichsten Rollen im Hinblick auf die Kommunikation zugesprochen. Die Rolle von Medien im politisch-gesellschaftlichen Kommunikationsprozess lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen40.

Heute existieren verschiedenste Betrachtungsweisen dazu, wie der Beg- riff der Medien an sich zu definieren ist. Der älteste bekannte und wohl simpelste Medienbegriff stammt von Marshall McLuhan: „The Medium ist the Message.“41 McLuhan legt seinen Theorien eine technisch geprägte Medienbetrachtung zu Grunde, Kommunikationsinhalte spielen keine we- sentliche Rolle. Zur Vereinfachung ist dies sicherlich sinnvoll. Um die poli- tische und gesellschaftliche Rolle eines Mediums, über den technischen Zweck eines solchen hinausgehend, aufzeigen zu können, ist diese Perspek- tive jedoch zu generell.

Niklas Luhmann42 hingegen schließt technische Mittel, die den Kommunikationsprozess unterstützen, aus der Kommunikation an sich aus und konzentriert sich auf die inhaltlichen Möglichkeiten der Medien, deren Mitteilungsfunktion43 sowie die erforderliche Bereitschaft des Rezipienten, eine vom Medium abgeschickte Botschaft auch empfangen zu wollen.

[...]


1 Siehe zur Klärung der in dieser Arbeit verwendeten Definitionen der Begriffe „Europa“ bzw. „europäisch“ Kapitel 2.1

2 Vgl. Siune & Hultén in Langenbucher (2005), S. 106

3 Vgl. Rinsdorf in Müller/Ligensa/Gendolla (2009), S. 179-181

4 Im Verlauf der Arbeit ist immer wieder auch die Rede von der Europäischen Gemeinschaft, der EG, die in der Historie der EU als Rechtskörper eine wesentliche Rolle spielt. Bis 2009 bildete die EG juristisch gesehen das Kernstück der EU und wurde als Rechtskörper durch diese abgelöst.

5 Siehe dazu 2.6

6 Das Arbeitspapier wurde 2004 anlässlich einer von der Europäischen Union abgehaltenen Ministerkonferenz zum Thema Rundfunk erstellt

7 „Grenzüberschreitendes Fernsehen in der Europäischen Union: Marktanteile und ausge- wählte juristische Aspekte - Thema 3: Bedeutung grenzüberschreitender Funk- und Fernsehdienste für die nationalen Medienmärkte einzelner Mitgliedsstaaten “ Arbeitspapier angefertigt durch die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

8 Vgl. Siebenhaar in Langenbucher (2005), S. 187

9 Siehe 3.2.2

10 Vgl. dazu Wessler in Hagen (2004), S. 20-21

11 Vgl. Wesser in Hagen (2004), S. 21

12 Siehe zur Klärung dieser und weiterer national geprägter Problematiken Kapitel 4.3

13 Vgl. dazu Holtz-Bacha, 15-17 , 2006

14 Siehe dazu Kapitel 2.2

15 Durch Inkrafttreten des Vertrags von Nizza wurden die Befugnisse des Parlaments hinsicht- lich Mitentscheidung beim ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, sowie Zustimmungsver- fahren und Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof erweitert. Vgl. Wessels(2008) II, 9.1 und III 1.1, 1.2

16 EGV, Art. 189

17 Verankert in der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments GOE P, 15, Kapitel VI, vgl. dazu Classen (2004)

19 GOEP, 15, Kapitel VI, Art. 34

20 Im sogenannten „Tempel-Modell “, oder „Drei-Säulen-Modell“ wird die Basis für die institutionelle Zusammenarbeit der Europäischen Union gelegt. Grundlage sind die Verräge über die Europäische Union. Die drei Säulen bilden: 1. Europäische Gemeinschaft(EG-Vertrag), Europäische Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag), 2. Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik, 3. Polizeiliche und Justitielle Zusammenarbeit. Vgl. dazu Pollak(2006), S. 69

21 Vgl. EUV 1 Art. 4, die diese Kompetenz im wortlaut folgendermaßen formuliert: „Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklungen fest.“

22 Im weiteren Verlauf der Arbeit oft kurz „Kommission “

23 EGV Art. 213 Abs. 2

24 Infolge des Vertrags von Nizza wurde die jedem Mitgliedstaat zugewiesenen Stimmenan zahl im Rat neu gewichtet. Dies wurde insbesondere wegen der bevölkerungsstärksten Länder durchgeführt, damit die Legitimität der Beschlüsse des Rates hinsichtlich der demographischen Repräsentativ ität weiterhin gesichert ist. Siehe dazu EGV, Art. 205

25 Vgl. Wessels (2008), S. 233

26 Vgl. Wessels (2008), S. 237

27 Vgl. Wessels (2008) III 4.7

28 EGV, Art. 220

29 vgl. Wessels (2008), S. 257-258

30 Zwar verfügt der Europarat in Gestalt der audiovisuellen Informationsstelle nicht über eine legitimierte Mitbestimmungskompetenz im Sinne der EU, jedoch publiziert die Informati- onsstelle in regelmäßigen Abständen Berichte, die der Union als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen, z.B. die Statistischen Jahrbücher über Film, Fernsehen und Video. Die Informationsstelle ist ein Teilabkommen des Europarates, welches die Verbesserung des Informationsflusses in der audiovisuellen Industrie zum Ziel hat und beeinflusst die Medienpolitik in Europa wesentlich. 2009 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur Beteiligung der Gemeinschaft an der Informationsstelle, in der es die Bedeutung der Tätigkeiten der Informationsstelle anerkennt und dazu aufruft, sie zu erweitern. Siehe dazu:

http://www.europarl.europa.eu, 16.12. 2010

http://ec.europa.eu/avpolicy/other_actions/av_observatory/index_de.htm 16.12.2010

31 http://www.obs.coe.int/db/index.html , 06.01.2011

32 MAVISE: Datenbank mit Basisinformationen über alle Fernsehsender der Europäischen Union und ihrer Beitrittskandidatieon Kroatien und Türkei

33 PERSKY: Verzeichnis aller Fernsehsender in Europa

34 IRIS: Datenbank mit juristischen Informationen für den audiovisuellen Sektor

35 Vgl. Siebenhaar in Langenbucher (2005) S. 187-188

36 Vgl. dazu Holtz-Bacha (2006), S. 67-68

37 Vgl. Ratzke (1984), S. 139-140

38 Vgl. Meyrat in Leonhard/Ludwig/Schwarzer/Straßner (2002), S. 2220 - 2222

39 Vgl. Ratzke (1984), S. 162-166

40 Wilke schreibt dazu: „Während dabei ein Recht auf freie Meinungsäußerung zwar nicht kodifiziert, aber praktisch doch genutzt wurde, lassen sich in dem 450 v. Chr. Abgeschlos senem römischen Zwölftafelgesetz erstmals einschränkende Regelungen erkennen, und zwar indem Schmähgedichte mit der Todesstrafe bedroht wurden.“ Vgl. Wilke in Langenbucher (2005), S. 55

41 McLuhan (1968), 13

42 Sein sozialwissenschaftliches Werk „Die Realität der Massenmedien“ beginnt Luhmann mit dem Satz „Was wir über die Gesellschaft, ja über die Welt, in der wir leben, wissen, wissen wir durch die Massenmedien.[...]“. Dadurch wird die Rolle der Medien als Inforrma- tionsquelle hervorgehoben.

43 Vgl. dazu Luhmann (2009), 1

Ende der Leseprobe aus 93 Seiten

Details

Titel
Perspektiven des paneuropäischen Fernsehens
Hochschule
Hochschule Mittweida (FH)  (Fachbereich Medien)
Note
1,5
Autor
Jahr
2011
Seiten
93
Katalognummer
V169362
ISBN (eBook)
9783640877171
ISBN (Buch)
9783640877461
Dateigröße
1679 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
EU, Europa, Medien, Medienwirtschaft, Fernsehen, Eurosport, ARTE, Europäische Öffentlichkeit, Medienpolitik
Arbeit zitieren
David Hein (Autor:in), 2011, Perspektiven des paneuropäischen Fernsehens, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169362

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