Migration, Integration – Ein zentrales Thema unserer Zeit

Sozialwissenschaften und gesellschaftlicher Wandel: aktuelle Debatten in Österreich


Hausarbeit, 2010

16 Seiten, Note: 3


Leseprobe


Migration, Integration - Ein zentrales Thema unserer Zeit

Ausgewählter Themenbereich: Migration

- Bauböck, Rainer (1996). "Nach Rasse und Sprache verschieden." Migrationspolitik in Österreich von der Monarchie bis heute. Institut für Höhere Studien (IHS). Reihe Politikwissenschaft, Nr. 31
- Jarren, Otfried (2000). Gesellschaftliche Integration durch Medien? Zur Begründung normativer Anforderungen an Medien. In: Medien und Kommunikation, 48 Jg., 1/2000, S. 22-41
- Mückler, Hermann (2001). Migrationsforschung und Ethnohistorie. In: Wernhart, Karl; Zips, Werner (Hg.). Ethnohistorie. Rekonstruktion und Kulturkritik. Eine Einführung. Wien: Promedia, S. 113-134
- Reinprecht, Christoph (2006). Die Unsichtbarkeit der ArbeitsmigrantInnen in

Forschung und Öffentlichkeit. In: Reinprecht, Christop. Nach der Gastarbeit. Prekäres Altern in der Einwanderungsgesellschaft. Verlag Braumüller, Wien. Kap. 1: S. 7-2

Christian Dörr

Wien am, 19.11.2010

Migration, Integration - Ein zentrales Thema unserer Zeit:

Die vier geisteswissenschaftlichen Studienrichtungen der Fakultät für Sozialwissenschaften der Universität Wien, die Politikwissenschaft, die Kultur- und Sozialanthropologie, die Soziologie und zuletzt die Publizistik- und Kommunikationswissenschaft befassen sich aus jeweils ihrem Blickwinkel mit diesem Thema und bieten in der Gesamtheit eine Orientierung zu dieser Thematik und dem damit einhergehenden sozialen Wandel der Gesellschaft. Der polnische Journalist und Schriftsteller Ryszard Kapuscinski ist der Meinung, dass man sich dem Thema Migration nur fruchtbar auseinandersetzen kann, wenn man es als Konglomerat aus komplexen politischen, ideologischen, sozialen ökonomischen Prozessen versteht. (vgl. Mückler 2001 S.113)

Bei der Suche nach den Ursachen von Migration stößt man auf eine zentrale Differenzierung von Migration insofern, als dass man zwischen Fluchtwanderung, also einer unter Zwang erfolgten Wanderung, und freiwilliger Wanderung, also längerfristig planbarer Wanderung unterscheiden kann. Die Fluchtwanderung bietet keine gangbaren Entscheidungsalternativen, da sie den Migranten in spe aufgrund der unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und/oder Freiheit zu einer unmittelbaren, oft panikartigen Flucht zwingt.

Daneben steht der Terminus der freiwilligen Wanderung, welche oft ökonomische Ursachen hat. Charakteristisch ist hier der längere Entscheidungsprozess und damit die Planbarkeit. Ein weiteres Kriterium bei der Entscheidungsfindung sind geographische oder kulturelle Nähe des Zielortes, Lebensbedingungen am Zielort, Bestehen von Migrationsnetzwerken und religiöser Gemeinschaft - jedoch ist nicht bewiesen, dass die reichsten Länder ein „Magnet“ für Migration sind, gemäß der Theorie des „größten Gefälles“ (vgl. Mückler 2001 S.115-117) Die breitgetretenen Phrasen a la „Das Boot ist voll“, „Wir werden zur Minderheit im eigenen Land“ und dergleichen sind größtenteils Mumpitz, da wir in Österreich aufgrund zu geringer Geburtenraten, Vergreisung und Entvölkerung aussterben würden, ohne Immigranten, welche das Bevölkerungsdefizit auffüllen. Im 19. Jahrhundert ergab eine Analyse der Volkszählungen der sieben größten Städte des damaligen Österreichs, dass diese ohne Zuwanderung nicht angewachsen wären, sondern dass das Wachstum zum Großteil auf Zuwanderung zurückzuführen ist.

Gerade eben dieser kulturelle Schmelztiegel im Wien der Jahrhundertwende bildete den Nährboden für die hervorragenden Leistungen auf allen Gebieten der Kunst, Kultur und Wissenschaften. Nein, das Boot ist nicht voll, sondern notwendig. (vgl. Mückler 2001 S.118- 119)

1. Das Thema Migration im Kontext des Vielvölkerreiches der Habsburger Monarchie:

Die Spätzeit der Habsburgermonarchie war durch zwei große Migrationswellen gekennzeichnet. Die erste Bevölkerungsbewegung war die Emigration, also die Abwanderung, nach Übersee.

Aus der Österreich-Ungarischen Monarchie immigrierten 2.15 Millionen Menschen in die USA und stellten damit vor Italien und Russland das größte Einwandererkontingent. Die Ursachen der Emigration sowie der Binnenmigration sind im raschen Bevölkerungswachstum, der beginnenden Industrialisierung und der damit einhergehenden Freisetzung der Landbevölkerung als Arbeitskräfteüberschuss und der Verbilligung der Transportmittel zu suchen. Ebenso darf die zunehmende Reisefreiheit aufgrund von gelockerten staatlichen Kontrollen bezüglich der Aus- und Einreise hierbei als Faktor nicht vernachlässigt werden, da die Ausreise von 1832 bis zum Staatsgrundgesetz von 1867, wo das Recht auf freie Ausreise bzw. Auswanderung an eine behördliche Bewilligung gekoppelt war und damit einhergehend auch eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft bei Auswanderung beinhaltete. (vgl. Bauböck 1996 S.2) Aufgrund dieser großen Migrationswellen kam es in den USA im Jahr 1917 zu einer staatlichen Regulierung der Einwanderung im Form von Quota Obergrenzen der national origins, der einzelnen Immigrantenanteile, von 2% anhand der Volkszählung von 1890, sowie im Jahr 1917 zusätzlich noch zu Alphabetisierungstests um diese Wellen zu stoppen. Allerdings kam es im Gegensatz zu den hohen Auswanderungswellen auch zu einer hohen Rückwanderungsquote in das Ursprungsland, da die in die Migration gesteckten Ziele und Hoffnungen nicht erfüllt wurden, wie neue Studien beweisen. (vgl. Bauböck 1996 S.2) Die Binnenmigration vom agrarisch geprägten Land in die industrialisierten, städtischen Ballungszentren war die zweite große Bevölkerungsbewegung. In der Reichshauptstadt Wien stieg die Bevölkerung von 700.000 im Jahr 1880 bis ins Jahr 1910 auf über 2 Millionen Einwohner, da Wien wie ein „Magnet“ auf die Peripherie der Monarchie wirkte, da 53% des Zuwachses auf Immigration zurückzuführen ist. Aufgrund der Bildung von Sprachinseln gab es - trotz des Sprachenkonglomerats des Vielvölkerstaats - keine Sprachbarrieren. Eben diese Sprachinseln erleichterten den BinnenmigrantInnen den Umzug und die Eingewöhnung. (vgl. Bauböck 1996 S.3) Dennoch bildete das Heimatrecht ein politisches Werkzeug zur Steuerung der Wanderungsströme. Es besagte, dass BürgerInnen nur in der Heimatgemeinde ein soziales Netz in Form eines garantierten Aufenthaltsrechtes sowie Anspruch auf Armenfürsorge hätten. Des Weiteren regelte das Schubgesetz von 1871 die Abschiebung mittelloser Binnenmigranten. Ab 1901 konnte allerdings nach zehnjährigem Aufenthalt in einer Gemeinde ein Anspruch auf Heimatberechtigung gestellt werden. Die Zuwanderung selbst blieb allerdings ungeregelt und das Konglomerat von Heimatrecht, Armenfürsorge und Schubgesetz sorgten für eine selbstregulierende, machtlose Unterschicht auf dem Arbeitsmarkt. Dies kann man heute noch tendenziell beobachten, da die „unbeliebten Jobs“ zum Großteil von Migranten ausgeübt werden. (vgl. Bauböck 1996 S.3) Meine Arbeit in der mobilen Pflege und Betreuung, als Heimhelfer1 wäre ein gutes Beispiel zur Untermauerung.

1.1 Der nächste große Wandel Ende 1918 nach dem 1. Weltkrieg:

Nach dem ersten Weltkrieg gab es eine große Flüchtlingsflut und außerdem waren alle Heimatberechtigten einer nun deutschösterreichischen Gemeinde zu BürgerInnen erklärt aufgrund des Staatsbürgerschaftsgesetzes vom 5.12.1918, unabhängig davon, wo sie vorher gelebt hatten, was viele vor dem Krieg Zugewanderte zu Ausländern erklärte. 1919 wurde der Staatsvertrag von St. Germain beschlossen, was die Staatsbürgerschaft dahingehend regelte, dass die gleiche Rasse und Sprache der Mehrheitsbevölkerung als Kriterium galt. Das Ziel dieser österreichischen Politik war sowohl die Ausgrenzung der jüdischen Flüchtlinge als auch Vereinigungsbestrebungen mit Deutschland. Die neu gewonnene Souveränität wurde auch zur Ausweisung unbequemer Minderheiten, in Folge der Zuordnung der ehemaligen MonarchiebürgerInnen zu den Nachfolgestaaten, genutzt, was der Zwischenkriegszeit den Stempel der Staatenlosen und verfolgten Minderheiten aufdrückte. (vgl. Bauböck 1996 S.3/4) Durch zwei Repatriierungswellen der TschechInnen und SlowakInnen zwischen 1918 und 1948 verschwand diese einstmals größte Sprachenminderheit von Österreich aus dem Land mit der Unterstützung der Tschechoslowakischen Republik und brachte diese Minderheit in Österreich fast völlig zum Verschwinden. Überraschenderweise kam es um 1920 herum zu einer starken Immigration von Arbeitskräften (aus dem Deutschen Reich, aus der Tschechoslowakei, aus Italien und Ungarn) nach Österreich trotz hoher Arbeitslosenquoten. Diese ImmigrantInnen stellten eine große Bedrohung für die inländische Arbeiterschaft dar, worauf die Erste Republik mit dem 1925 beschlossenen Bundesgesetz über die zeitweilige Beschränkung der Beschäftigung ausländischer ArbeiterInnen und Angestellten reagierte, dessen System der Beschäftigungsbewilligungen bis heute beibehalten wurde. Durch den Anschluss an Hitlerdeutschland trat im Jahr 1941 eine wesentlich striktere Verordnung der Beschäftigung von AusländerInnen in Kraft, welche sogar in die Zweite Republik übernommen wurde und bis 1975 das Fundament der AusländerInnenbeschäftigung darstellte. (vgl. Bauböck 1996 S.5)

1.2 Österreich als Transitland

Der ersten Flüchtlingswelle des ersten Weltkriegs folgte auf dem Fuße eine zweite noch größere Flüchtlingswelle nach dem zweiten Weltkrieg. Allerdings war in diesem Falle die Zuständigkeit für deren Verpflegung und Versorgung nicht bei der österreichischen Regierung, sondern Aufgabe der Alliierten Besatzungsmächte und internationaler Organisationen, wobei Österreich die Kosten derselben übernehmen musste. Die nunmehr in Österreich gestrandeten Flüchtlinge setzten sich aus den zwei großen Gruppen der „Displaced Persons“ sowie den aus Ost- und Zentraleuropa vertriebenen deutschen Minderheiten zusammen. Bei „Displaced Persons“ handelt es sich um von den Nazis zwangsrekrutierte Fremdarbeiter, Ostarbeiter, Kriegsgefangene und überlebende Juden, des Weiteren um Staatsangehörige, gegen die Hitler Krieg geführt hatte. Diese „Displaced Persons“ verließen großteils innerhalb einiger Monate nach Kriegsende wieder Österreich. Bald nach dem Ende der Kämpfe begann jedoch auch die Vertreibung der deutschen Minderheiten. Insgesamt wurden in etwa zwölf Millionen ethnische Deutsche aus ihren alten Siedlungsgebieten vertrieben, von welchen etwa eine Million vorübergehend in Österreich Obdach fanden, und von diesen Obdachhabenden blieben etwa 530.000 dauerhaft in Österreich. (vgl. Bauböck 1996 S.6/7) Durch den Staatsvertrag von 1955 gelang es Österreich inmitten des Kalten Krieges, seine Unabhängigkeit wieder einzufordern und wiederherzustellen. Zwischen den ideologischen Machtblöcken des Kalten Krieges geographisch eingekeilt suchte Österreich militärische Neutralität und die Rolle eines Vermittlers, obwohl Österreich sich klar in Richtung Westen positionierte. Dieser Spagat der Neutralität war insofern problematisch, als dass Österreich darauf achten musste, die sowjetischen Machthaber nicht zu provozieren und zugleich gegenüber dem Westen Farbe bekennen musste. Österreich war für viele FluchtmigrantInnen und ZwangswanderInnen, aus den Sowjetstaaten das erste freie Land in dem sie Obdach fanden, was eindeutig zeigte, aus welcher politischen, weltanschaulichen Richtung der Wind wehte. Anzumerken ist allerdings, dass Österreich sich die Rolle eines Transitlandes andachte, jedoch nicht als Aufnahmeland, welches den Bestimmungsländern seine guten Dienste anbot. Diese Positionierung bot Österreich die Garantie, dass der sowjetische Bär2 nicht geweckt wurde, da es nach der völkerrechtlichen Interpretation des Asylrechts kein feindseliger Akt war und auch nicht als solcher interpretiert werden konnte.

Österreichs stärkste Bewährungsprobe in dieser Rolle fand 1956 bei der ungarischen Revolution und anschließenden Sowjetokkupation statt, als eine große, fluchtartig aus dem nunmehr okkupierten Ungarn fliehen mussten und in Österreich Obdach suchten. (vgl. Bauböck 1996 S.8) Als ganz normale TouristInnen migrierten 12 bzw. 24 Jahre später eine große Gruppe von TschechoslowakInnen und PolInnen. Diese Masse der MigrantInnen schwächte die Aufnahmebereitschaft der österreichischen Bevölkerung im Laufe der Zeit immer weiter ab und gipfelte schließlich im Jahr 1990 in offener Ablehnung von Flüchtlingen aus dem angrenzenden Rumänien. Zu beachten ist allerdings, dass Österreich sich immer als Transitland sah und die Aufnahmebereitschaft immer an die Erwartung der Weiterreise gekoppelt war, was leicht übersehen wird. So ließen sich von den ursprünglich 180.000 UngarInnen, welche nach Österreich geflüchtet waren, nur etwa ein Zehntel in Österreich nieder. Während im Jahr 1968 tschechoslowakische Flüchtlinge als Gastarbeiter noch gefragt waren, fielen die polnischen Flüchtlinge in die konjunkturschwache Zeitperiode von 1981- 1984, welche einen deutlichen Abbau von AusländerInnenbeschäftigung einherzog. Dieses Konglomerat von ökonomischen und politischen Motiven ist sowohl für Flüchtlinge als auch für die Aufnahmepolitik von Österreich spezifizierend. (vgl. Bauböck 1996 S.10) Zur Aufarbeitung des österreichischen Images durch die NS-Zeit spielten jüdische Flüchtlinge, welche sich zwischen 1973 und 1989 in Österreich aufhielten, eine entscheidende Rolle. Diese Juden und Jüdinnen erhielten erst nach langen Jahren zermürbenden Wartens sowie diskriminierender Behandlung eine Ausreisegenehmigung aus dem Eisernen Vorhang, was für die Sowjetunion auf der einen Seite ein „Frustexport“, auf der anderen Seite ein Ass im Ärmel am Pokertisch der Politik war. Das Endziel dieser jüdischen MigrantInnen waren die USA und Israel, wobei Österreich die Rolle des Transitlandes erfüllte. (vgl. Bauböck 1996 S.11) Eine lange Periode des Wirtschaftswachstums verschleierte zunächst in Österreich den Arbeitskräftemangel, welcher durch den Rückgang von industriellen Arbeitskraftreserven in der Landbevölkerung sowie durch die Stagnation bzw. dem Sinken der Frauenerwerbsbeteiligung gekennzeichnet war und die Emigration von InländerInnen in die Nachbarstaaten Schweiz und Deutschland, welche mit besseren Arbeitsbedingungen und höherem Sold punkteten und die Arbeitskräfte damit anzogen. Ursprünglich waren diese EmigrantInnen Grenzgänger und Saisonarbeitskräfte, welche sich aber schließlich in dem jeweiligen Land dauerhaft niederließen.

[...]


1 Arbeitsumfeld laut http://www.ams.at/bis/editrecord.php?form=online_bis_stammdaten_frameset&noteid=1168 : Außendienst, Hohe physische Beanspruchung, Ständiger KundInnenkontakt, Umgang mit kranken Menschen, Umgang mit pflegebedürftigen Menschen bei niedrigem Gehalt.

2 Der sowjetische Bär war ein Symbol für die Sowjetunion, so wie der Adler oder Falke eines für den freien Westen war.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Migration, Integration – Ein zentrales Thema unserer Zeit
Untertitel
Sozialwissenschaften und gesellschaftlicher Wandel: aktuelle Debatten in Österreich
Hochschule
Universität Wien
Veranstaltung
Ring-VO: Sozialwissenschaften und gesellschaftlicher Wandel: aktuelle Debatten SoSe 10
Note
3
Autor
Jahr
2010
Seiten
16
Katalognummer
V169432
ISBN (eBook)
9783640878116
ISBN (Buch)
9783640878741
Dateigröße
454 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Migration, Integration, Österreich, Monarchie, Soziologie
Arbeit zitieren
Christian Dörr (Autor:in), 2010, Migration, Integration – Ein zentrales Thema unserer Zeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169432

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