Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Neuregelung bezüglich der Vergabepflichten nach den ANBest-P M-V im Bereich der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Die Auswirkungen der Änderung der ANBest-P M-V sollten im Zusammenhang mit der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in wirtschaftlich tätigen Organisationen dargestellt werden.
Zuwendungen sind ein wichtiges finanzpolitisches Instrument des Staates, um Zwecke zu erfüllen, an denen er ein erhebliches Interesse hat. Um diesem Interesse nachzukommen, versetzt er Dritte in die dafür notwendige finanzielle Lage.
Unter anderem werden Zuwendungen in Form einer Projektförderung gewährt. Diese werden nach Verwaltungsvorschrift Nr. 2.1 zu § 23 LHO M-V als Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Projekte legal definiert. In Zuwendungsbescheiden der Projektförderung sind nach VV Nr. 5. 1 zu § 44 LHO M-V die ANBest P M-V, grundsätzlich unverändert zum Bestandteil zu machen. Durch die aktualisierten VV-LHO wurden die ANBest-P M-V geändert. Diese enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Nr. 3 ANBest-P M-V bestimmt das Verfahren zur Vergabe von Aufträgen an Dritte im Rahmen des Zuwendungsverhältnis. Durch Nr. 3.2 ANBest P M-V a. F. wurde der Zuwendungsempfänger verpflichtet, ab einer Zuwendung oder bei einer Finanzierung durch mehrere Stellen von mehr als 100.000 Euro, bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Dienstleistungen, den Teil A Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen (VOL/A) anzuwenden. Mit den ANBest-P M-V n. F. wurde die Höhe der Zuwendung und der Fördersatz, ab welcher ein Vergabeverfahren durchzuführen ist, sowie das Vergabeverfahren selbst geändert und somit erheblich vereinfacht. Nun sind Aufträge grundsätzlich nach Nr. 3.1 ANBest-P M-V n. F. nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben. [...]
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Rechtsgrundlagen
- I. Europarecht
- 1. Primärrecht
- a) EUV
- b) AEUV
- 2. Sekundärrecht
- 1. Primärrecht
- II. Bundesrecht
- 1. Grundgesetz
- 2. Haushaltsgrundsätzegesetz
- III. Landesrecht
- 1. Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern
- 2. Landeshaushaltsordnung
- a) Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- b) Vorschriften bezüglich von Zuwendungen
- aa) Zulässigkeit von Zuwendungen
- bb) Bewilligung von Zuwendungen
- IV. VOB/A und VOL/A
- I. Europarecht
- C. Vergleich zwischen der alten und der neuen Fassung der Nr. 3 ANBest-P M-V
- I. nach der alten Fassung
- 1. Verfahren
- a) Wahl der Vergabeart
- b) Auswahl von Unternehmen
- aa) Eignung
- (1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung
- (2) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- aa) Eignung
- (3) technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- bb) keine Ausschlussgründe
- c) Erstellung der Vergabeunterlagen
- aa) Anschreiben
- bb) Bewerbungsbedingungen
- cc) Vertragsunterlagen
- (1) Leistungsbeschreibung
- (2) Vertragsbedingungen
- d) Angebotsfrist
- e) Öffnung der Angebote
- f) Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote
- aa) Formelle Prüfung
- (1) Vollständige Unterlagen
- (2) Vollständige Preise
- (3) Rechnerische Richtigkeit
- bb) Prüfung des Preises
- cc) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
- aa) Formelle Prüfung
- g) Zuschlagserteilung
- h) Information an unterlegene Bieter
- i) Dokumentation
- 2. Wertung des Verfahrens
- 1. Verfahren
- II. nach der neuen Fassung
- 1. Verfahren
- 2. Wertung des Verfahrens
- I. nach der alten Fassung
- D. Konsequenzen bei Verstößen gegen die Vergabepflicht nach Nr. 3.2 ANBest-P M-V
- I. für den Zuwendungsempfänger
- II. für den Zuwendungsgeber
- E. Rechtliche Würdigung der Änderung
- F. Fazit
- Anlagenverzeichnis
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit befasst sich mit den Vereinfachungen im Zuwendungsvergaberecht, insbesondere am Beispiel der Neufassung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung in Mecklenburg-Vorpommern (ANBest-P M-V). Das primäre Ziel ist es, die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen zu analysieren und die daraus resultierenden Konsequenzen für private Zuwendungsempfänger sowie die Zuwendungsgeber aufzuzeigen, insbesondere im Kontext der Förderrichtlinie für Klimaschutzprojekte in Mecklenburg-Vorpommern.
- Analyse der alten und neuen Fassung der ANBest-P M-V
- Rechtsgrundlagen des Zuwendungs- und Vergaberechts (EU-, Bundes-, Landesrecht)
- Verfahren zur Vergabe von Aufträgen (VOL/A, UVgO)
- Fördermittel für Klimaschutzprojekte in Mecklenburg-Vorpommern (KliFöUntRL M-V)
- Konsequenzen bei Verstößen gegen Vergabepflichten, insbesondere bei EU-Fördermitteln
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Vergaberecht
Auszug aus dem Buch
1. Verfahren
Die Zuwendung beträgt mehr als 100.000 Euro. Somit ist im vorliegenden Fall ein Vergabeverfahren nach Nr. 3.2 ANBest-P M-V a. F. durchzuführen. Fraglich ist, ob die UVgO oder die VOB/A anzuwenden ist. Die UVgO trifft nach § 1 Abs. 1 UVgO nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Ver- fahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungssaufträ- gen und Rahmenvereinbarungen, die nicht dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen, weil ihr geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte gemäß § 106 Gesetz gegen Wettbe- werbsbeschränkung33 unterschreitet. Nach § 103 Abs. 2 GWB sind Lieferaufträge Verträge zur Beschaffung von Waren, die insbesondere Kauf oder Ratenkauf oder Leasing, Mietverhält- nisse oder Pachtverhältnisse mit oder ohne Kaufoption betreffen. Die Ver- träge können auch Nebenleistungen umfassen. Es ist nicht erforderlich, den Auftragswert des Vergabegegenstandes zu be- stimmen, um zu entscheiden, ob eine Vergabe nach der UVgO oder dem GWB durchzuführen ist. Der Grund hierfür ist, dass aufgrund Nr. 3.1 AN- Best-P M-V a. F. nur die UVgO bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleis- tungen im Rahmen dieser Richtlinie anzuwenden. Solange der Zuwen- dungsempfänger kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB ist, richten sich die Pflichten zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen somit ausschließlich nach der UVgO. Deshalb besitzt Nr. 3.2 ANBest- P M-V a. F. nur eine klarstellende Wirkung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass anderweitige Vergabepflichten nicht durch das Zuwendungs- verhältnis beeinträchtigt werden.34
a) Wahl der Vergabeart
Zuerst muss der Auftraggeber entscheiden, nach welchem Verfahren der UVgO die Vergabe durchzuführen ist. Gemäß § 8 Abs. 1 UVgO erfolgt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb und durch Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb. Dem Auftraggeber stehen nach § 8 Abs. 2 UVgO die Öffentliche Aus- schreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies gemäß § 8 Abs. 3 und § 8 Abs. 4 UVgO gestattet ist. Beispielhaft soll als Verfahrensart die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 UVgO gewählt werden. Diese ist nur unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 UVgO zulässig. Es soll davon ausge- gangen werden, dass vorher keine Öffentliche Ausschreibung stattgefunden hat. Somit muss die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbe- werb nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UVgO zulässig sein. Voraussetzung dafür ist, dass eine Öffentliche Ausschreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb für den Auftraggeber oder die Bewerber oder Bieter einen Aufwand verursachen würde, der zu einem erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde. Um dieses Missverhältnis feststellen zu können, muss der Aufwand des gewählten Ver- fahrens mit dem Aufwand der anderen zwei vorrangig zu verwendenden Verfahren, der Öffentliche Ausschreibung und der Beschränkten Ausschrei- bung mit Teilnahmewettbewerb, verglichen werden. Dabei ist der Aufwand des Auftraggebers wie auch der Aufwand der potenziellen Bieter zu beach- ten.35 Der Mehraufwand bei diesen Verfahren ist regelmäßig die Vorberei- tung und Durchführung der öffentlichen Bekanntmachung sowie der Ange- botsphase.36 Es soll davon ausgegangen werden, dass der Aufwand einer Öffentlichen Ausschreibung oder einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewett- bewerb im Missverhältnis zum erreichten Vorteil oder dem Wert der Leis- tung stünde.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Zuwendungen als finanzpolitisches Instrument des Staates ein und erläutert die Relevanz der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Mecklenburg-Vorpommern (ANBest-P M-V) sowie deren jüngste Änderungen im Kontext der Klimaschutzförderung.
B. Rechtsgrundlagen: Hier werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der ANBest-P M-V und der KliFöUntRL M-V beleuchtet, einschließlich europäischer (Primär- und Sekundärrecht), bundesrechtlicher (Grundgesetz, Haushaltsgrundsätzegesetz) und landesrechtlicher (Vergabegesetz M-V, Landeshaushaltsordnung) Vorschriften.
C. Vergleich zwischen der alten und der neuen Fassung der Nr. 3 ANBest-P M-V: Dieses Kapitel analysiert detailliert, wie sich die Änderungen der Nr. 3 ANBest-P M-V auf das Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen auswirken, indem die einzuhaltenden Verfahrensschritte nach alter und neuer Fassung gegenübergestellt werden.
D. Konsequenzen bei Verstößen gegen die Vergabepflicht nach Nr. 3.2 ANBest-P M-V: Es werden die weitreichenden Folgen von Fehlern im Vergabeverfahren für Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeber dargestellt, insbesondere im Hinblick auf EU-Fördermittel und mögliche finanzielle Berichtigungen.
E. Rechtliche Würdigung der Änderung: Dieses Kapitel diskutiert die Rechtfertigung der Vorgaben zur Verwendung öffentlicher Mittel durch private Unternehmen und wägt zwischen dem Interesse an unkomplizierter Mittelverwendung und der Notwendigkeit transparenter und sparsamer Nutzung öffentlicher Gelder ab.
F. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen, bestätigt die Vereinfachung des Vergabeverfahrens durch die neue ANBest-P M-V und bewertet, inwiefern diese dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besser gerecht wird.
Schlüsselwörter
Zuwendungsvergaberecht, ANBest-P M-V, Mecklenburg-Vorpommern, Projektförderung, Vergabeverfahren, Haushaltsrecht, UVgO, VOB/A, VOL/A, EFRE, Klimaschutzförderrichtlinie, KliFöUntRL M-V, Beihilferecht, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, EU-Fördermittel, Finanzielle Berichtigungen, Leistungsbeschreibung, Angebotsfrist, Zuschlagserteilung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Diese Arbeit befasst sich mit den Vereinfachungen im Zuwendungsvergaberecht in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere durch die Neufassung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P M-V), und analysiert deren Auswirkungen auf Vergabeverfahren sowie die Konsequenzen bei Verstößen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder umfassen das Zuwendungsrecht, das Vergaberecht (insbesondere UVgO und VOB/A), europäisches Beihilferecht, das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder, sowie die spezifische Anwendung dieser Regelungen im Kontext der Klimaschutzförderung in Mecklenburg-Vorpommern.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, die Auswirkungen der Änderungen der ANBest-P M-V auf die Vergabepflichten im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen zu beleuchten und zu bewerten, inwieweit diese Änderungen zu einer Vereinfachung des Vergabeverfahrens führen und welche Konsequenzen sich aus Verstößen ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse rechtlicher Vorschriften und Verordnungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene. Sie vergleicht die alte und neue Fassung relevanter Bestimmungen und bewertet deren praktische Auswirkungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil der Arbeit behandelt ausführlich die Rechtsgrundlagen des Zuwendungs- und Vergaberechts, vergleicht die Verfahren nach der alten und neuen Fassung der ANBest-P M-V und erörtert die Konsequenzen, die sich aus Verstößen gegen die Vergabepflicht ergeben.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zuwendungsvergaberecht, ANBest-P M-V, Mecklenburg-Vorpommern, Projektförderung, Vergabeverfahren, Haushaltsrecht, UVgO, Klimaschutzförderung, EU-Fördermittel, Beihilferecht.
Wie haben sich die Vergabepflichten in Mecklenburg-Vorpommern geändert?
Die Vergabepflichten wurden durch die aktualisierten VV-LHO und die Neufassung der ANBest-P M-V vereinfacht. Anstatt des Teils A Abschnitt 1 der VOL/A ist nun die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden, und Aufträge sind grundsätzlich an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu vergeben, oft durch das Einholen von mindestens drei Angeboten oder einen Marktpreisvergleich.
Welche Rolle spielen EU-Fördermittel und Klimaschutzprojekte in dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht die Anwendung der ANBest-P M-V insbesondere im Rahmen der KliFöUntRL M-V, die Klimaschutzprojekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern fördert. Sie beleuchtet, wie EU-Mittel (EFRE) in diesem Kontext verwaltet werden und welche Konsequenzen finanzielle Unregelmäßigkeiten im Vergabeverfahren haben können.
Warum war eine Vereinfachung des Vergabeverfahrens notwendig?
Die Vereinfachung war notwendig, da das frühere Verfahren nach der UVgO für private Zuwendungsempfänger als sehr fehleranfällig und starr galt. Die neuen Regelungen sollen es diesen Empfängern erleichtern, Aufträge regelgerecht zu vergeben und das Risiko von Rückforderungen zu senken.
Wer ist von den Änderungen der ANBest-P M-V besonders betroffen?
Betroffen sind hauptsächlich private Zuwendungsempfänger in Mecklenburg-Vorpommern, die Fördermittel für Projekte, insbesondere im Klimaschutzbereich, erhalten, sowie die Zuwendungsgeber, da Fehler im Vergabeverfahren zu finanziellen Berichtigungen und Kürzungen von EU-Fördermitteln führen können.
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- Anonym (Autor:in), 2020, Vereinfachungen des Zuwendungsvergaberechtes am Beispiel der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Mecklenburg-Vorpommern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1695679