In die durch Art. 12 GG geschützte Verordnungsfreiheit wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen mit unterschiedlicher Zielsetzung eingegriffen. Dabei ist zu unterscheiden nach der allgemeinen ärztlichen Versorgung und der vertragsärztlichen Versorgung, für die zusätzliche Einschränkungen gelten.
Im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Versorgung erfolgt eine Beschränkung zum Schutze der Gesundheit der Bürger erst einmal dadurch, daß Betäubungsmittel nur unter den Voraussetzungen des § 13 BtMG verschrieben werden dürfen. Ferner dürfen nur Arzneimittel verschrieben werden, die nach § 21 AMG zugelassen worden sind. Die Zulassung wird nicht erteilt, wenn ein Versagungsgrund nach § 25 AMG vorliegt. Besonders zu erwähnen ist, daß es gemäß § 25 Abs. 4 AMG nicht an der vom Antragsteller angegebenen therapeutischen Wirksamkeit fehlen darf. Der Hersteller hat den Beweis der therapeutischen Wirksamkeit zu erbringen. Um den Nachweis zu führen, braucht kein zwingender Beweis zu erfolgen. Vielmehr reicht es aus, daß bestimmte Indizien für eine Wirksamkeit sprechen.1
Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wird aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen zusätzlich in die Verordnungsfreiheit des Arztes eingegriffen durch die Regelungen des ersten Kostendämpfungsgesetzes von 1977, des Gesundheitsreformgesetzes vom 20.12.1988, sowie des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 20.12.1992. Allein die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel sind von einem Betrag von 4.224 Millionen DM im Jahre 1970 auf einen Betrag von 20.230 Millionen DM im Jahre 1989 angestiegen.2
Im folgenden wird untersucht, inwieweit diese Einschränkungen der vertragsärztlichen Versorgung in rechtspolitischer oder verfassungsrechtlicher Hinsicht zulässig sind.
Inhaltsverzeichnis
- Verordnungsfreiheit des Arztes?
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Referat beschäftigt sich mit der Frage der Verordnungsfreiheit des Arztes im deutschen Gesundheitssystem. Es beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuellen Diskussionen um die Regulierung der Arzneimittelverordnung.
- Rechtliche Grundlagen der Verordnungsfreiheit
- Einfluss von Festbeträgen und Positivlisten
- Wirtschaftliche Aspekte und Kostendämpfung
- Qualitätssicherung in der Arzneimittelversorgung
- Arzt-Patient-Beziehung im Kontext der Regulierung
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Abschnitt des Referats behandelt die Verordnungsfreiheit des Arztes im Kontext der geltenden Rechtslage. Er beleuchtet die verschiedenen Gesetzgebungen und Verordnungen, die den Bereich der Arzneimittelverordnung regulieren.
Der zweite Abschnitt analysiert die Einflüsse von Festbeträgen und Positivlisten auf die Verordnungsfreiheit des Arztes. Er untersucht die Vor- und Nachteile dieser Instrumente und diskutiert deren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Arzneimittelversorgung.
Der dritte Abschnitt beleuchtet die wirtschaftlichen Aspekte der Arzneimittelverordnung. Er befasst sich mit der Kostendämpfung im Gesundheitswesen und den Herausforderungen, die sich aus den steigenden Arzneimittelkosten ergeben.
Der vierte Abschnitt widmet sich der Qualitätssicherung in der Arzneimittelversorgung. Er betrachtet die Bedeutung von Qualität und Wirksamkeit von Arzneimitteln sowie die Rolle des Arztes bei der Auswahl geeigneter Medikamente.
Der fünfte Abschnitt untersucht die Arzt-Patient-Beziehung im Kontext der Regulierung der Arzneimittelverordnung. Er beleuchtet die Herausforderungen, die sich durch Regulierungsmassnahmen für die Kommunikation und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ergeben können.
Schlüsselwörter
Arzneimittelverordnung, Verordnungsfreiheit, Festbeträge, Positivliste, Kostendämpfung, Qualitätssicherung, Arzt-Patient-Beziehung, Gesundheitsrecht, Gesundheitsverwaltung, SGB V.
- Arbeit zitieren
- Harald Büring (Autor:in), 1996, Die Verordnungsfreiheit des Arztes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1696