Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) entstand in einem historischen Prozess, welcher bereits 1872 mit Gustave Moynier einsetzte (Auswärtiges Amt, 2008) und sich über die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (Nürnberger Prinzipien) sowie die Einrichtung einer Völkerrechtskommission bei den Vereinten Nationen 1946 (Wittke, 2001, S. 232), internationale und internationalisierte Ad-hoc-Gerichtshöfe, die Institutionalisierung des Internationalen Strafgerichtshof 1989 durch die Verabschiedung des Rom-Statuts durch die Vertragsstaaten, der Aufnahme der Arbeit des IStGH durch die 60. Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen (2002) (Nürnberger Menschenrechtszentrum, Auswärtiges Amt, Goethe-Institut, 2006) bis hin zur ersten Überprüfungskonferenz in Kampala (Coalition for the International Criminal Court, 2010) fortsetzt.
Er ist ein lebendiger Ausdruck der Staatengemeinschaft für die Notwendigkeit die letzten Lücken bei der Strafverfolgung von schwersten internationalen Verbrechen zu schließen. Der IStGH leistet somit einen wichtigen Beitrag zur zunehmenden Vereinheitlichung des internationalen Strafrechts (Hermsdörfer, 2001, S. 12 f.), gleichzeitig soll und kann er die nationale Gerichtsbarkeit nicht ersetzen oder letztinstanzlich überprüfen. Das Verhältnis zu den Vertragsstaaten ist ein komplementäres und bei Ausfallerscheinungen ein absicherndes (Hermsdörfer, 2001, S. 9 f.).
Der IStGH ist ein Bestandteil des Systems Kollektiver Sicherheit innerhalb der United Nations Organization (UNO/UN), zu welchem der Internationale Gerichtshof ebenso gehört wie der UN-Sicherheitsrat. Er ist eingebunden in ein Geflecht zur Gewährleistung des internationalen Friedens durch die friedenssichernde Wirkung von Recht und Gerechtigkeit (IStGH) und durch die Wahrung und Herstellung internationaler Sicherheit (UN-Sicherheitsrat). Auf dem Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Gerechtigkeit und dem damit verbundenen Verhältnis von UN-Sicherheitsrat zum IStGH (Heilmann, 2006, S. 163) liegt das Hauptaugenmerk der nachfolgenden Betrachtung. Die leitende Fragestellung ist:
Welchen Ausdruck findet das Verhältnis von Gerechtigkeit (Recht) und Sicherheit im Statut des IStGH und was bedeutet dies für die Effektivität des Internationalen Strafgerichtshofes?
Inhaltsverzeichnis
1| Einleitung
2| Das System Kollektiver Sicherheit
a| Zielsetzungen des IStGH und des UN-Sicherheitsrates
3| IStGH und UN-Sicherheitsrat - ein konkurrenzhaftes Verhältnis
a| deferral-Kompetenz
4| IStGH und UN-Sicherheitsrat - ein kooperatives Verhältnis
a| Referral-Kompetenz
5| Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und dem UN-Sicherheitsrat innerhalb des Systems Kollektiver Sicherheit, wobei der Fokus auf der rechtlichen Ausgestaltung und der daraus resultierenden Effektivität liegt.
- Rechtliche Grundlagen und Kompetenzverteilung zwischen IStGH und UN-Sicherheitsrat
- Analyse des Spannungsfeldes zwischen internationaler Sicherheit und Gerechtigkeit
- Untersuchung der Deferral-Kompetenz (Art. 16 IStGH-S) als konkurrierendes Element
- Untersuchung der Referral-Kompetenz (Art. 13 IStGH-S) als kooperatives Element
- Bewertung der Effektivität des IStGH im Kontext statutarischer Vorgaben
Auszug aus dem Buch
3| IStGH und UN-Sicherheitsrat - ein konkurrenzhaftes Verhältnis
Dieser Abschnitt erläutert das Verhältnis zwischen UN-Sicherheitsrat und IStGH unter dem Blickpunkt der Konkurrenz. Besondere Bedeutung kommt dem Artikel 16 IStGH-S und der damit verbundenen Deferral-Kompetenz des UN-Sicherheitsrates und den damit verbundenen Folgen zu.
a| deferral-Kompetenz
Die Deferral-Kompetenz (Aufschub) ist in Artikel 16 des IStGH-S verankert. Sie ermöglicht einen Aufschub der Ermittlungen und der Strafverfolgung durch eine unter Kapitel VII UN-C gefassten Resolution des UN-Sicherheitsrates für die maximale Dauer von 12 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraumes dürfen weder Ermittlungen noch Strafverfolgung fortgeführt und aufgenommen werden. Der Artikel räumt die Möglichkeit des wiederholten Aufschubs unter gleichen Bedingungen durch den UN-Sicherheitsrat ein. Dieser Artikel ist in „seiner Form einzigartig im Internationalen Recht (Contag, 2009, S. 138)“, da er einer politischen Institution (UN-Sicherheitsrat) weitreichenden Einfluss in die Funktionsfähigkeit eines internationalen Gerichtes ermöglicht (Stagel, 2008, S. 189 ff.). Dieser Artikel ist ein Tribut an den Sicherheitsrat im Spannungsfeld von „peace vs. justice“ (Heilmann, 2006, S. 162).
Aus der Möglichkeit des UN-Sicherheitsrates Ermittlungen und Strafverfolgungen aufzuschieben ergeben sich unterschiedliche Problemkonstellationen.
Zusammenfassung der Kapitel
1| Einleitung: Die Einleitung führt in die historische Entwicklung des IStGH ein und definiert die zentrale Fragestellung zum Spannungsverhältnis zwischen Recht und Sicherheit im Statut des Gerichtshofs.
2| Das System Kollektiver Sicherheit: Dieses Kapitel erläutert das institutionelle Gefüge zur Wahrung des Weltfriedens und stellt die Zielsetzungen von IStGH und UN-Sicherheitsrat in einen komplementären Kontext.
3| IStGH und UN-Sicherheitsrat - ein konkurrenzhaftes Verhältnis: Das Kapitel analysiert die Deferral-Kompetenz, die es dem Sicherheitsrat ermöglicht, Ermittlungen zu stoppen, und beleuchtet die damit verbundenen Risiken für die Unabhängigkeit des Gerichts.
4| IStGH und UN-Sicherheitsrat - ein kooperatives Verhältnis: Hier wird die Referral-Kompetenz untersucht, welche den UN-Sicherheitsrat in die Lage versetzt, dem IStGH Situationen zur Ermittlung zuzuweisen und somit dessen Wirksamkeit zu stärken.
5| Zusammenfassung: Die Zusammenfassung führt die Ergebnisse zur Konkurrenz und Kooperation zusammen und bewertet die Effektivität des IStGH als notwendige Instanz zur Ergänzung der nationalen Strafgerichtsbarkeit.
Schlüsselwörter
Internationaler Strafgerichtshof, UN-Sicherheitsrat, System Kollektiver Sicherheit, Rom-Statut, Deferral-Kompetenz, Referral-Kompetenz, Völkerrecht, Friedenssicherung, Gerechtigkeit, Komplementarität, Strafverfolgung, Vereinte Nationen, Menschenrechte, Immunität, Rechtsstaatlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das rechtliche und politische Verhältnis zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und dem UN-Sicherheitsrat.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Spannung zwischen globaler Sicherheitspolitik und der gerichtlichen Verfolgung schwerster internationaler Verbrechen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, wie das Statut des IStGH das Verhältnis von Gerechtigkeit und Sicherheit ausbalanciert und welche Auswirkungen dies auf die Effektivität des Gerichts hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch-politikwissenschaftliche Analyse, die primär auf einer de jure Betrachtung der Statuten (Rom-Statut und UN-Charta) basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des konkurrenzhaften Verhältnisses durch die Deferral-Kompetenz und des kooperativen Verhältnisses durch die Referral-Kompetenz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere das System Kollektiver Sicherheit, die Deferral- und Referral-Kompetenz sowie das Spannungsfeld von „peace vs. justice“.
Was bedeutet die Deferral-Kompetenz des UN-Sicherheitsrates konkret?
Sie erlaubt dem Sicherheitsrat, Ermittlungen des IStGH per Resolution für 12 Monate auszusetzen, was ein politisches Korrektiv zur gerichtlichen Tätigkeit darstellt.
Welchen Zweck erfüllt der „Situationsbegriff“ bei der Referral-Kompetenz?
Er soll verhindern, dass der UN-Sicherheitsrat durch die Zuweisung von Einzelfällen oder gezielten Personen den IStGH instrumentalisiert und politisiert.
- Arbeit zitieren
- Rick Sendelbeck (Autor:in), 2011, Der Internationale Strafgerichtshof & der UN-Sicherheitsrat, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169873