Das Tripelmandat gilt als zentrale professionsethische Grundlage Sozialer Arbeit. Am Beispiel der stationären Jugendhilfe analysiert diese Arbeit, wie sich staatliche Steuerungslogiken, rechtliche Rahmungen und organisationale Bedingungen auf die praktische Ausbalancierung der Mandate auswirken. Dabei wird insbesondere die strukturelle Dimension von Macht in den Blick genommen: Nicht nur im direkten Verhältnis zwischen Fachkräften und Jugendlichen, sondern auch durch Finanzierungsmechanismen, Dokumentationsanforderungen und Hilfeplanverfahren entstehen institutionelle Einflussfaktoren, die professionelle Handlungsspielräume prägen. Die Analyse verbindet professionstheoretische Ansätze mit Perspektiven der Kritischen Sozialen Arbeit und leistet einen differenzierten Beitrag zur Diskussion um Autonomie, Verantwortung und Machtsensibilität in hochregulierten Hilfesettings.
Inhalt
1. Einleitung
2. Begriffsklärung
2.1. Die Kritische Soziale Arbeit
2.2. Das Tripelmandat der Sozialen Arbeit
2.3. Die stationäre Jugendhilfe als Handlungsfeld
3. Das Tripelmandat in der stationären Jugendhilfe aus Sicht der Kritischen Sozialen Arbeit
3.1.1. Perspektive der Klient*innen
3.1.2. Perspektive von Staat, Träger und Gesellschaft
3.1.3. Perspektive der Sozialarbeiter*innen
3.1.4. Kritische Reflexion der Machtverhältnisse
4. Theoretische Perspektiven zur Entschärfung
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Soziale Arbeit ist ein vielfältiges Berufsfeld, das dort wirksam wird, wo Menschen von sozialen Ungleichheiten betroffen sind oder von ihnen bedroht werden (vgl. Leinenbach 2021, S. 760f). In zahlreichen Artikeln des Grundgesetzes sowie in nachgelagerten Gesetzestexten wird die staatliche Verantwortung zur sozialen Unterstützung verankert. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Sozialstaat ohne die Profession der Sozialen Arbeit nicht denkbar. So nimmt sie eine zentrale Rolle ein - sowohl als Unterstützungsinstanz für Menschen in prekären Lebenslagen als auch als ausführende Kraft im staatlichen Hilfesystem (vgl. Kapitel 3.1.2).
Doch mit dieser doppelten Funktion geht auch ein hohes Maß an Verantwortung und Ambivalenz einher. Sozialarbeiter*innen stehen im Spannungsfeld zwischen individuellen Bedürfnissen der Adressat*innen, gesetzlichen Vorgaben und den Rahmenbedingungen ihrer Trägerorganisation. Dieses komplexe Wechselspiel aus Erwartungen, Normen und Anforderungen wird im sogenannten Tripelmandat der Sozialen Arbeit deutlich, das nicht nur auf zwei, sondern auf drei Mandatsträger*innen verweist: Staat und Gesellschaft, die Klientel sowie die Profession selbst. Innerhalb dieses Spannungsfeldes muss Soziale Arbeit nicht nur handeln, sondern auch reflektieren, welche Position sie einnimmt - und welche Haltung sie dabei vertritt (vgl. Kapitel 2.2., Kapitel 3.).
Diese Hausarbeit widmet sich der besonderen Position von Sozialarbeiter*in- nen im Spannungsfeld zwischen institutioneller Erwartung, gesellschaftlichen Normen und den Bedürfnissen der Klient*innen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur die vermittelnde Funktion innerhalb institutioneller Strukturen, sondern die Frage, ob die Soziale Arbeit eine eigenständige, kritisch-reflexive Haltung einnehmen kann - insbesondere im Kontext der stationären Jugendhilfe. Diese stellt einen der größten Tätigkeitsbereiche für Sozialarbeiter*innen dar. Exemplarisch für die Herausforderungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird daher in dieser Hausarbeit der Fokus auf die stationäre Jugendhilfe gelegt. Aufgrund der engen und kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen Sozialar- beiter*innen und Klient*innen kommt einem kritisch-reflexiven Haltungsansatz eine zentrale Bedeutung im pädagogischen Alltag zu (vgl. Kapitel 2.3., Kapitel 3.1.1.). Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung der Kritischen Sozialen Arbeit als Theorie- und Haltungsperspektive untersucht, die sich systematisch mit Machtverhältnissen und strukturellen Widersprüchen im professionellen Handeln auseinandersetzt.
Daraus ergibt sich folgende leitende Forschungsfrage:
„Wie lässt sich das Tripelmandat der Sozialen Arbeit aus der Perspektive der Kritischen Sozialen Arbeit theoretisch analysieren, und welche strukturellen Widersprüche entstehen dabei am Beispiel der stationären Jugendhilfe?“
Die zugrunde liegende Annahme ist, dass das Tripelmandat der Sozialen Arbeit in der stationären Jugendhilfe strukturelle Spannungen erzeugt, die zu Machtasymmetrien im Verhältnis zwischen Fachkräften, Staat und Klientel führen können. Die Kritische Soziale Arbeit bietet dabei theoretische wie ethische Ansätze zur Analyse dieser Spannungsverhältnisse und eröffnet Möglichkeiten, professionelles Handeln machtkritisch zu reflektieren und zu gestalten.
Zur theoretischen Fundierung führt Kapitel 2 zunächst in die zentralen Begriffe ein: Es erläutert Ursprung und Anliegen der Kritischen Sozialen Arbeit, stellt das Konzept des Tripelmandats vor und beschreibt das Handlungsfeld der stationären Jugendhilfe anhand gesetzlicher Grundlagen und institutioneller Rahmenbedingungen. Dabei wird auch auf die besondere Rolle der Fachkraft in diesem System eingegangen.
Kapitel 3 analysiert im Anschluss die Perspektiven der drei beteiligten Akteur*in- nen: die Klient*innen, den Staat bzw. die Trägerorganisationen sowie die professionell Handelnden. Die daraus entstehenden Spannungsfelder werden systematisch dargestellt und mit Blick auf ihre Wirkung im Alltag der stationären Jugendhilfe reflektiert. Im Teilkapitel 3.2 steht die kritische Betrachtung bestehender Machtverhältnisse im Fokus - insbesondere aus der Sicht der Kritischen Sozialen Arbeit.
Kapitel 4 widmet sich der Frage, welche strukturellen und theoretischen Ansatzpunkte bestehen, um die beschriebenen Spannungen zu entschärfen. Dabei geht es nicht nur um abstrakte Lösungsmodelle, sondern auch um die Rolle professioneller Haltung, um das ethisch fundierte Handeln im Sinne der Adres- sat*innen sowie um die Notwendigkeit institutioneller und gesellschaftlicher Veränderungsbereitschaft.
Ziel dieser Arbeit ist es, einen Beitrag zum Verständnis der komplexen Dynamiken im Tripelmandat zu leisten und aufzuzeigen, welchen Mehrwert eine kri- tisch-reflektierende Theorieperspektive - wie sie die Kritische Soziale Arbeit bietet - für die Praxis in der stationären Jugendhilfe entfalten kann.
2. Begriffsklärung
Bevor auf die theoretische Analyse des Tripelmandats eingegangen werden kann, ist es notwendig, zentrale Begriffe dieser Arbeit zu definieren und in ihren fachlichen Kontext einzuordnen. In diesem Kapitel werden daher die Konzepte der Kritischen Sozialen Arbeit, des Tripelmandats sowie das Handlungsfeld der stationären Jugendhilfe systematisch eingeführt. Dies bildet die Grundlage für die anschließende Analyse und Reflexion, die im weiteren Verlauf der Arbeit vorgenommen wird.
2.1. Die Kritische Soziale Arbeit
Die Kritische Soziale Arbeit, ist ein gesellschaftskritischer Ansatz, der sich für die Wahrung der Rechte und Würde des Menschen einsetzt. Sie dient als emanzipatorisches Werkzeug, Machtverhältnisse zu hinterfragen, gesellschaftliche Strukturen zu verändern und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Zudem reflektiert sie fortlaufend ihre eigene Profession, um institutionelle Hierarchien und bestehende Rahmenbedingungen kritisch zu hinterfragen (vgl. Seithe, 2013).
Mit der Entstehung der modernen Sozialen Arbeit entwickelte sich parallel eine kritische und reflektierende Profession, die sich mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen und strukturellen Ungleichheiten auseinandersetzt. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts beschäftigte sich die Kritische Soziale Arbeit u.a. mit der Sozialen Frage und der Frage der Jugendhilfe. In den 1950er bis 1970er Jahren gewannen kritische Strömungen der Sozialen Arbeit an Bedeutung. Sie wechselte die Perspektive auf die vorherrschende Problematik nicht auf die Klientel zurück, sondern beschäftigte sich kritisch mit gesellschaftlichen Verhältnissen (vgl. Maurer 2021, S. 544f).
Auch die eigenen Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit wurden kritisch hinterfragt. In dieser Auseinandersetzung mit der eigenen Profession wurden neue Möglichkeiten und Alternativen zu bestehenden Hierarchien gesucht. (Selbst- )kritisch wurde so das heutige Verständnis der Professionalität geprägt. Die Kritische Soziale Arbeit etablierte eine reflektierende Haltung gegenüber Machtverhältnissen, gesellschaftlichen Strukturen und der eigenen Profession. Dazu gehörten auch, die Rahmenbedingungen des eigenen Handelns zu hinterfragen und zu prüfen, ob die aktuell gegebene Situation der Klientel hilft oder stimmig zum Projekt ist (vgl. ebd; Seithe, 2013.).
Um das eigene Handeln kritisch hinterfragen zu können, muss verstanden sein, dass es mehr als nur einen zentralen Punkt in der täglichen Arbeit gibt. Eine kritische Haltung betrachtet auch eine theoretische, eine praktische und eine selbstkritische Ebene (vgl. ebd; Demirovic 2012, S. 27ff.).
2.2. Das Tripelmandat der Sozialen Arbeit
Ein Mandat bezeichnet eine übertragene Aufgabe oder Verantwortung, deren konkreten Handlungsanweisungen nicht eindeutig festgelegt sind und je nach Kontext variieren können. Im Sinne der Sozialen Arbeit kann dieses Mandat vielschichtig sein und sich auf eine Vielfalt von Aufgaben, Erwartungen oder Auftraggeber*innen beziehen (vgl. Staub-Bernasconi, 2018, S. 111ff).
Anfang der 1970er Jahre definierten Böhnisch und Lösch das „Doppelmandat“ in der Sozialen Arbeit, welches bereits ein erstes Spannungsfeld von „Kontrolle“ und „Hilfe“ definiert. Der Zwiespalt zwischen der vom Staat bzw. Träger anvertrauten Aufgabe und dem Hilfebedarf der Klient*innen beschreibt das erste Wechselspiel der Aufgabe von Sozialarbeiter*innen (vgl. ebd.).
In der Definition des „Tripelmandates“ kommt neben der staatlichen und klientelbezogenen Ebene eine weitere Ebene des Mandates hinzu. Eine neue Perspektive eröffnet sich, wenn der Blick von der Profession selbst und seiner Rolle im Zwischenspiel von Staat, Klient*innen und dem Sozialarbeiter*innen selbst ausgeht (vgl. ebd.).
Im Tripelmandat verändert sich die Rolle der Sozialarbeiter*innen grundlegend: Während sie im Doppelmandat hauptsächlich als Vermittler*innen zwischen den Anforderungen des Staates und den Bedürfnissen der Klient*innen agieren, übernehmen sie im Tripelmandat eine eigenständige professionelle Position. Neben der Umsetzung staatlicher Vorgaben prüfen sie kritisch, ob die Bedarfe und Rechte der Klient*innen mit dem Auftrag des Trägers übereinstimmen und beziehen aktiv Stellung zu möglichen Widersprüchen (vgl. ebd.).
Somit kann man die drei miteinander in Beziehung gehenden Akteure des „Tripelmandates“ wie folgt definieren. Die subjektive Orientierung des Mandates bezieht sich auf die Klientel und rückt dessen Bedürfnisse in den Vordergrund. Als gesellschaftlicher Akteur tritt ein weisungsgebendes Organ auf. Dies kann der Staat oder ein Träger mit gesellschaftlichem Interesse sein. Dieser ist Rahmen und Aufgaben gebend für den auszuführenden Auftrag. Der dritte Akteur bezieht eine Position verbunden zu den anderen Akteuren. Er überblickt auf einer professionellen und seiner Ethik nach korrekten Basis die Situation und bezieht der Situation zugehörig Stellung. Dies kann bedeuten, dass der Mensch in seiner Lebenssituation im Fokus steht und die Identifizierung gegenüber Dienstherrn und/oder Auftraggeber zweitrangig ist (vgl. Staub- Bernasconi 2012, S. 267ff).
2.3. Die stationäre Jugendhilfe als Handlungsfeld
Die §§33 Heimerziehung und 34 Pflegekinderhilfe des SGB VIII begründen die zwei Eckpfeiler der stationären Jugendhilfe. Diese Gesetze beschreiben die Hilfen zur Erziehung und dienen als rechtliche Grundlage der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie. Dazu zählen Einrichtungen wie Heime und sonstige betreute Wohnformen. Ebenfalls dazu gehört das System Pflegekinderhilfe. In beiden Strukturen leben Kinder, die Tag und Nacht von pädagogischem Personal betreut werden.
Während in der Heimerziehung das Personal meist im Schichtdienst tätig ist, kann die Betreuung in der Pflegekinderhilfe von örtlichen Trägern oder Verwandten, wie beispielsweise Großeltern, übernommen werden. In der Verwandtenpflege werden die Pflegepersonen durch freie Träger professionell und pädagogisch unterstützt. Pflegestellen müssen bestimmte Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Es können fünf Aspekte definiert werden, die häufig als Kriterium für die „richtige“ Pflegestelle relevant sind: erzieherische Bedarfe des Kindes, Alter der Kinder in der Pflegefamilie, Anzahl der Kinder in der Pflegefamilie, Alter der Pflegeeltern und der Wertegleichheit zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie. Sowohl in der Heimerziehung als auch in der Pflegekinderhilfe sind die zu erbringenden Leistungen vertraglich geregelt (vgl. Hansbauer 2021, S. 417f. Knuth 2021, S. 648f; Rottlaender 2023, S. 102).
Eine feste theoretische Zuordnung lässt sich in der Jugendhilfe nicht machen. Das Spektrum der Theorien bietet viele Möglichkeiten, sodass es keine klare Theorie für die Jugendhilfe gibt. Die Jugendhilfe lässt sich aus drei zentralen Perspektiven betrachten Erstens steht die Perspektive der Klient*innen im Fokus, wobei Jugendhilfe als sozialpädagogisches Praxisfeld mit dem Auftrag zur Erziehung und Sozialisation verstanden wird. Zweitens spielen die rechtlichen Rahmenbindungen und das „Doppelmandat“ der Sozialen Arbeit zwischen „Hilfe und Kontrolle“ eine zentrale Rolle. Drittens ist die Jugendhilfe durch ihre institutionelle Verankerung sowohl als Einrichtung für Jugendliche auch Teil der Sozialen Arbeit zu betrachten (vgl. Bock 2012, S. 439ff).
3. Das Tripelmandat in der stationären Jugendhilfe aus Sicht der Kritischen Sozialen Arbeit
Dieses Kapitel untersucht das Verhältnis der drei zentralen Akteur*innen im Tripelmandat - Klientinnen der stationären Kinder- und Jugendhilfe, Staat bzw. Träger sowie Sozialarbeiterinnen - und setzt diese in den Kontext der stationären Jugendhilfe. Dabei werden die jeweiligen Perspektiven analysiert und die unterschiedlichen Rollen- und Erwartungshaltungen systematisch zusammengeführt. Im Fokus steht die Frage, welche strukturellen Dilemmata aus diesem Spannungsverhältnis hervorgehen und wie diese die Machtverhältnisse innerhalb der stationären Jugendhilfe prägen. Aufbauend auf den theoretischen Grundlagen der Kritischen Sozialen Arbeit werden diese Machtverhältnisse kritisch reflektiert, analysiert und mögliche Problemfelder herausgearbeitet.
„Ein Spannungsfeld beschreibt einen Bereich, in dem gegensätzliche Kräfte, Interessen oder Anforderungen aufeinandertreffen und sich gegenseitig beeinflussen“ (Duden 2024, Quelle duden.de1 ).
Wie bereits in Kapitel 2.2. dargestellt, besteht das Tripelmandat aus drei Ak- teur*innen, die in einem wechselseitigen Verhältnis zueinanderstehen. Dieses Verhältnis ist durch verschiedene, teils widersprüchliche Erwartungen und Anforderungen gezeichnet und aus diesem Zusammenhang lässt sich der Begriff „Spannungsfeld“ - wie eingangs definiert - sinnbildlich auf das Tripelmandat anwenden. Ein zentrales Spannungsfeld ergibt sich bereits aus dem Doppelmandat: Sozialarbeiter*innen stehen im Konflikt zwischen Hilfeleistung und Kontrolle, da sie sowohl den Schutz- und Hilfeauftrag für die Klient*innen als auch institutionelle Vorgaben erfüllen müssen. Damit ist das erste Spannungsfeld innerhalb des Tripelmandats definiert.
Ein weiteres Spannungsfeld wird deutlich, wenn man sich die Beziehung zwischen Staat/Träger und der Sozialarbeiter*innen vor Augen führt. Es werden institutionelle Vorgaben in Form von Gesetzen und Aufträgen gestellt, welche das sozialarbeiterische Handeln begründen. Die Sozialarbeiter*innen handeln nach ihrer professionellen und professionsgebundenen Ethik und stehen dabei im Spannungsverhältnis zu den administrativen und rechtlichen Anforderungen. Hier entsteht das Spannungsfeld zwischen den „Institutionellen Vorgaben vs. Professionsethik“ (vgl. Staub-Bernasconi, 2011, S. 276).
Das letzte Verhältnis im Tripelmandat wird zwischen Klient*innen und dem Staat bzw. dem Träger definiert. Während die Adressat*innen nach Selbstbestimmung streben, bleibt der institutionelle Auftrag zur Gewährleistung gesellschaftlicher Ordnung und Sicherheit weiterhin bestehen. So entsteht das Spannungsverhältnis zwischen der individuellen Autonomie, verbunden mit seinen Menschenrechten und etwaiger weiterer Rechte, und der rechtlich festgelegten Kontrolle durch Institutionen (vgl. ebd. S. 279).
Um die Problematik und die damit entstehenden Machtverhältnisse der Spannungsfelder genauer verstehen zu können, wird die Perspektive der einzelnen Akteur*innen im Folgenden näher betrachtet.
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Die Abbildung 1 macht die Komplexität der Mandatierung der Sozialen Arbeit deutlich und die Perspektiven der einzelnen Mandate werden in den folgenden Unterkapiteln erörtert.
3.1.1. Perspektive der Klientinnen
Zu Beginn und als zentraler Gegenstand in diesem Unterkapitel werden die Kinder und Jugendlichen der stationären Jugendhilfe analysiert und ihre individuellen Bedürfnisse im Kontext des Tripelmandats und der vorherrschenden Machtverhältnissen untersucht. Die Rechte der jugendlichen Adressat*innen werden erörtert. Abschließend wird ein umfassendes Gesamtbild aus der Sichtweise der Klientel skizziert.
Laut Daten des Statistischen Bundesamtes befanden sich 2023 über 210 000 Kinder und Jugendliche in Obhut von Heimeinrichtungen oder Pflegefamilien. Dabei gibt eine weitere Statistik zu verstehen, dass die schwerwiegendste Ursache Vernachlässigung bzw. Unversorgtheit der jungen Menschen sind. (Destatis 2025, Quelle destatis.de2 ). Diese Statistiken weisen darauf hin, dass es in vielen Herkunftsfamilien an einem grundlegenden Verständnis zwischen elterlicher Fürsorge und der Berücksichtigung kindlicher Bedürfnisse fehlt. Dies bedeutet auch, dass der Aufbau einer stabilen Beziehung und das Leben in unbekannten Strukturen den Kindern und Jugendlichen schwerfallen kann. Die Notwendigkeit einer stabilen und förderlichen Umgebung ist einerseits relevant für die stationäre Jugendhilfe und andererseits in den Herkunftsfamilien zu etablieren. Bei der Ausarbeitung der Hilfe kooperieren Klient*innen und Jugendamt miteinander. Im Hilfeplanverfahren werden dann verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung geplant und ausgehandelt, sodass die Kinder und Jugendlichen, aus ihrer und der Perspektive der Eltern bzw. Fürsorgepflichtigen, eine optimierte Hilfestellung bekommen (vgl. Rottlaender 2023, S. 96f).
Neben den prekären Lebenslagen, die junge Menschen in eine Einrichtung der stationären Jugendhilfe gebracht haben, haben die Einwohner dieser Einrichtungen Begegnungen mit weiteren, gesellschaftsbedingten Problemen. Diese Herausforderungen sind nicht individuell bedingt. Sie ergeben sich aus aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen wie dem Anstieg unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge, dem Fachkräftemangel in sozialen Berufen und dem Zuwachs antidemokratischer Strömungen. Dies erweitert das Arbeitsspektrum und den damit verbundenen Aufwand für Sozialarbeiter*innen weg von der klientenzentrierten Arbeit in die gesellschaftliche Umwelt und lenkt den Blick u.a. auf den Sozialraum und die Lebenswelt (vgl. Triska/Welsche 2025).
Um das Spannungsfeld zu öffnen, muss beachtet werden, dass die Kinder und Jugendlichen neben den gesellschaftsstrukturellen Thematiken auch eigene Bedürfnisse haben. Hier kann der Wunsch nach Autonomie in den entsprechenden Rahmen des Spannungsfeldes gestellt werden. (vgl. Sarfert 2023, S. 39ff; Müller, 2023 S. 40f) Diese Bedürfnisse definieren sich durch vielerlei Indikatoren. Aspekte wie Entwicklung, Teilhabe und Schutz spielen eine zentrale Rolle für die Klient*innen und benennen die Wünsche und Ansprüche ihrer selbst in der Einrichtung (vgl. Triska/Welsche 2025). Zusätzlich ist die Kindheit nicht retroperspektiv als „einfach“ oder „unschuldig“ zu betrachten. Die heutige Lebenslage der Kinder ist geprägt durch schwergewichtige Themen wie die steigende Kinderarmut und die damit verbundene sozialen Ungleichheit. Auch die fortschreitende Digitalisierung trägt zu einer prägenden Kindheit bei, sodass die Ansprüche an das eigene Leben durch die Selbstdarstellung und Relevanz in Social Media zum Aufwachsen dazu gehören und die jungen Klient*innen belasten (vgl. Rottlaender 2023, S. 85ff). Kinder und Jugendliche sind bereits täglich und meist ungefiltert sozialen Medien ausgesetzt. Viele von ihnen sind unbegleitet im Netz, auf Social Media aktiv und nutzen KI-Anwendungen für Schule und Alltag. Dies liest sich aus der KIM-Studie 2022 heraus, darin wird beschrieben, dass etwa die Hälfte der Kinder allein im Internet surfen und entsprechende Schutzmaßnahmen für Eltern und Personensorgeberechtigte meist irrelevant sind. (vgl. mfps 2022, Quelle mfps.de3 ) Die JIM-Studie befasst sich mit Jugendlichen im Alter von 12 bis 19 Jahren. In der Studie wurde deutlich, dass soziale Medien eine zentrale Rolle im Alltag der Jugendlichen spielen. Dazu gehört auch die tägliche Konfrontation mit sogenannten Fake News, sexueller Belästigung und politischem Extremismus (vgl. mpfs 2024, Quelle mfps.de4 ).
Einen weiteren Rahmen der kindlichen und jugendlichen Bedürfnisse bilden rechtliche Ansprüche. Neben den geltenden Grundgesetzen sind weitere Gesetze und Artikel für Kinder und Jugendliche in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe von Bedeutung.
Der Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und der §8a des SGB VIII geben dem Kind das Recht auf Schutz und Sicherheit. Artikel 27 der UN-KRK, sowie §§27, 33 und 34 SGB VIII beschreiben das Recht auf eine förderliche und menschenwürdige Umgebung in der die Klient*innen ihre Potenziale entfalten können.
Artikel 12 der UN-KRK und §8 SGB VIII sind bedeutend für die Teilhabe der Kinder und Jugendliche und sichern die Rechte auf Partizipation auf verständlichem Niveau der Klient*innen. Ebenfalls geben dieser Artikel und Paragraf dem Kind und Jugendlichen das Recht auf Transparenz in allen Belangen im Bezug auf sich selbst.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Perspektive der Adressat*innen innerhalb des Tripelmandats von komplexen und teils sich widersprechenden Dynamiken geprägt ist (Abb. 1). Neben den individuellen und ursprünglichen Erfahrungen, wie fehlender Fürsorge in den Herkunftsfamilien, beeinflussen auch gesellschaftliche und strukturelle Faktoren ihre Lebensrealität. Das zentrale Spannungsfeld besteht aus dem Bedürfnis nach Selbstbestimmung und Partizipation einerseits und den institutionellen sowie staatlichen Vorgaben andererseits. Die Kinder und Jugendlichen beanspruchen ihre Rechte und individuellen Wünsche, stehen dabei jedoch im Wechselspiel mit den professionellen Sozialar- beiter*innen und staatlichen Institutionen, die den eigenen Auftragsperspektiven folgen.
3.1.2. Perspektive von Staat, Träger und Gesellschaft
Die Artikel 20 und Artikel 28 des Grundgesetzes bilden das rechtliche Fundament der Sozialen Arbeit. Bereits in vorhergehenden Artikeln fordern diese den Staat zum sozialen Handeln auf (Artikel 1 - Die Würde des Menschen, Artikel 3 - Gleichheitsgrundsatz, Artikel 6 - Schutz von Ehe und Familie, Artikel 9 - Vereinigungsfreiheit und Artikel 14 - Eigentum und Sozialpflichtigkeit des Grundgesetzes). In diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben wird die Verpflichtung des Staates deutlich, für das Wohlergehen (junger) Menschen zu sorgen. Im SGB VIII sind diese Pflichten konkretisiert. Beispielsweise regelt §§27 SGB VIII die Hilfen zur Erziehung junger Menschen und folgend die §§33 und 34 die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe.
Die verwaltungshierarchischen und föderalistischen Prinzipien des Sozialstaats Deutschlands bilden das strukturelle Leitbild der Aufgabenverteilung in der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Schilling 2012). Diese Organisation der Zuständigkeiten orientiert sich am Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass freie Träger den Vorrang gegenüber staatlichen bzw. öffentlichen Trägern bei Erbringung sozialer Leistungen, haben, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Boeckh 2024, Quelle socialnet.de5 ).
Nachdem zu Beginn des Kapitels geklärt wurde, wie der Staat sich als Sozialstaat rechtfertigt und mit den Sozialgesetzbüchern verschiedene Hilfeleistungen definiert sind, kann im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip erörtert werden, welche Hilfeleistungshierarchien wirken und wie das Zusammenspiel von Bund, den öffentlichen Trägern und den freien Trägern aussieht. Während der Bund die Rolle der Finanzmittelverwaltung übernimmt, gehen öffentliche Träger und freie Träger eine Wechselbeziehung ein, um Dienstleistungen im sozialen Sektor zu leisten. Besonders am Bereich der Kinder- und Jugendhilfe kann gut skizziert werden, wie diese Wechselbeziehung aussieht (vgl. Schilling 2012, S. 777ff).
Ein typisches Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern zeigt sich in folgendem Ablauf: Der freie Träger, ein Wohlfahrtsverband oder ein der Kirche angegliederter Verein, bekommen eine Leistungsbeschreibung von einem öffentlichen Träger, dem Jugendamt. Beide Träger gehen einen Vertrag ein und beginnen die Zusammenarbeit. Hierbei werden die finanziellen Mittel für die stationäre Unterbringung eines Kindes vom Bund, ebenfalls öffentlicher Träger, bereitgestellt. Die Rollenverteilung ist deutlich, der Bund als Finanzmittelgeber, das Jugendamt nimmt sein Wächteramt wahr und organisiert die Inobhutnahme, sodass die Adressat*innen beim freien Träger versorgt werden können.
Aus diesem Beispiel wird deutlich, dass sich der freie Träger als Hauptakteur und Dienstleister der Kinder- und Jugendhilfe benennen kann (vgl. ebd). Um ein Gesamtbild der Aufgaben der Trägerschaften deutlich zu machen, muss der gesellschaftliche Aspekt berücksichtigt werden. Dieser stellt die Strukturen der Gesetzmäßigkeiten und Normen in einen dynamischen Kontext, denn sozialpolitisch gesehen ist die Kinder- und Jugendhilfe ein Teilbereich sozialer Hilfeleistungen. Zentrale Herausforderungen des Sozialstaates tauchen in diversen Feldern auf und stellen die Spannung im ganzen Bereich her. So sind es gesellschaftliche Themen und Probleme, die das Handeln der Träger mitentscheiden (vgl. Meierjürgen 2023, S. 105f ).
Zusammenfassend lassen sich der Gesetzgeber, der Träger und die Gesellschaft als Akteure des Tripelmandats identifizieren. Der Staat stellt gesetzliche Instrumente bereit, die Hilfeleistungen und Kontrollmechanismen der Sozialen Arbeit bieten - etwa §8a SGB VIII, der schützende und helfende Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung einleitet. Hierbei wurde in diesem Kapitel festgestellt, dass der Staat nicht unmittelbar als handelnder Akteur auftritt, sondern die Aufgaben im Sinne des Subsidiaritätsprinzips an freie Träger delegiert. Die Gesellschaft lässt sich im Mandat als dynamisches und herausforderndes Element definieren, das durch politische, soziale und kulturelle Entwicklungen Einfluss auf das Hilfeverständnis nimmt. Diese drei Ebenen: Gesetzgebung, Trägerstruktur und gesellschaftlicher Kontext, bilden gemeinsam das Mandat, aus dem heraus Sozialarbeiter*innen ihren professionellen Auftrag erhalten. Sie liefern die normativen, strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen, innerhalb derer soziale Arbeit agiert.
3.1.3. Perspektive der Sozialarbeiterinnen
Um die Perspektive der Sozialarbeiter*innen zu verstehen, beginnt dieses Kapitel mit einer Heranführung an die Frage „Was ist Soziale Arbeit?“. Soziale Arbeit ist ein interdisziplinäres Handlungsfeld. Im Kern kann die Profession der Sozialen Arbeit mit drei Grundsätzen betrachtet werden. Die Soziale Arbeit bedient sich der Theorien und Ansätze wissenschaftlich angrenzender Gebiete und Disziplinen. Diese werden genutzt, um die Arbeit mit Klient*innen professionell auszugestalten. Sie nutzt wissenschaftliche Methoden und Arbeitsweisen, um sich für Chancengleichheit und humanitäre Hilfen einzusetzen. Die professionelle Haltung der Sozialarbeiter*innen zeichnet sich durch berufsorientierte Ethik und Reflexion des eigenen Handelns aus. (vgl. Omlor 2023, S. 1ff). Dies bedeutet, dass die Aufgabe der Sozialen Arbeit im Kern beinhaltet, Klient*innen in ihrer unsicheren und von Krisen geprägten Lebenswelt professionell Chancengleichheit zu ermöglichen und Unterstützung zu bieten, um den eigenen Lebensweg selbstständig zu bewältigen (vgl. Thole 2012, S. 54; Staub- Bernasconi 2018, S. 111ff).
Wie in Abbildung 1 veranschaulicht ist, sind die Sozialarbeiter*innen Akteure einer eigenen Rolle im Tripelmandat. Bereits Kapitel 3.1.2. beschreibt, dass So- zialarbeiter*innen vom Träger aktiviert und beauftragt sind, Gesetze, Werte und Normen von Staat, Träger und Gesellschaft mit den Wünschen, Bedürfnissen und Ansprüchen der Klient*innen zu vereinen. Dazu dienen den Sozialarbei- ter*innen die wissenschaftlich fundierten Kenntnisse, die eigene Berufsethik und die Reflexion des eigenen Handelns (vgl. vorheriger Absatz).
Die Ethik der Sozialen Arbeit lässt sich in drei zentrale Ebenen unterteilen: eine situativ-handlungsbezogene, eine berufs- bzw. professionsethische sowie eine abstrakt-reflexive Ethik. Der situativethische Ansatz bezieht sich direkt auf das berufliche Handeln der Sozialarbeiter*innen und die Interaktion mit Klient*innen (vgl. Dollinger 2012, S. 987ff). Die professionsethische Ebene bezieht sich auf die Grundhaltung und Werte des Berufs. Sie ist bedeutend für den reflektierten Umgang mit herausfordernden Sachverhalten und strebt nach sozialarbeiteri- schem Handeln orientiert am Wohl der Klient*innen (vgl. ebd). Die abstrakt-reflexive Ebene ist als eine ethische Reflexions- und Begründungsebene zu verstehen, auf derer Grundlage sich das professionelle Handeln der Sozialarbei- ter*innen legitimiert und entwickelt. Prinzipien werden reflektiert und Paradig- menwechseln kritisch begegnet (vgl. ebd).
Diese professionsgebundene Ethik ist für die Sozialarbeiter*innen von großer Bedeutung und rechtfertigt das Handeln in problematischen Verhältnissen zwischen der kritischen Situation der Klient*innen und den sozial- und rechtsstaatlichen Vorgaben. Die Positionierung der Sozialen Arbeit ermächtigt die Sozial- arbeiter*innen, Entscheidungs- und Handlungsspielräume autonom zu gestalten und sich im äußersten Notfall und mit einer gewissen Unabhängigkeit von Staat, Gesellschaft oder Träger selbst zu mandatieren. Dies bedeutet, dass So- zialarbeiter*innen aktiv werden können, wenn kein gesellschaftlicher oder trägerseitiger Auftrag vorliegt, auf diesen vergeblich gewartet werden würde und die Klient*innen von einem sozialen Ungleichgewicht oder einer Notlage bedroht sind (vgl. Staub-Bernasconi 2018, S. 114ff; Lutz 2010, S. 71f).
Die zuvor beschriebene Autonomie der Sozialen Arbeit im Spannungsdreieck des Tripelmandats ist zentraler Bestandteil der Einzelfallarbeit und orientiert sich an dessen ethischen Werten. Verbunden mit der gesellschaftlichen Funktion der Sozialen Arbeit sind vier Handlungszweige Sozialer Arbeit zu identifiziere: als zentraler Akteur für die Interessen der gesellschaftlichen Normen, als stellungnehmender Vertreter der Klientel, als professioneller und lösungsorientierte Akteur*innen sozialer Probleme sowie als Akteur*innen in Vermittlungsposition zwischen Klientel und gesellschaftlichen Interesse (vgl. ebd, S. 72ff).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Stellung der Fachkräfte in der stationären Jugendhilfe maßgeblich durch das komplexe Zusammenspiel unterschiedlicher Interessen geprägt ist - darunter professionelle, institutionelle, gesetzliche und gesellschaftliche Erwartungen. Daraus ergibt sich, dass die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen untrennbar mit einer kritischen Auseinandersetzung mit bestehenden Machtverhältnissen verbunden ist; ein vertiefender Ausblick dazu folgt im nächsten Kapitel.
3.2. Kritische Reflexion der Machtverhältnisse
Bereits in Kapitel 2.1 wurde die Kritische Soziale Arbeit als ein gesellschaftskritischer und emanzipatorischer Ansatz beschrieben. Sie analysiert Machtverhältnisse und soziale Ungleichheiten nicht neutral, sondern nimmt bewusst eine parteiliche Perspektive im Sinne der Klient*innen ein. Dabei verfolgt sie das Ziel, bestehende gesellschaftliche Strukturen im Hinblick auf Menschenwürde und soziale Gerechtigkeit zu hinterfragen und zu verändern. Gleichzeitig reflektiert sie auch die Bedingungen und Grenzen der eigenen Profession und fordert eine ethisch fundierte, selbstkritische Haltung im professionellen Handeln.
Nachdem in Kapitel 3.1 die Bedeutung des Tripelmandats für die stationäre Jugendhilfe deutlich wurde und die verschiedenen Perspektiven der Akteur*innen beschrieben worden sind, werden diese nun systematisch zusammengeführt und in einen machttheoretischen Kontext gesetzt. Die Kritische Soziale Arbeit betrachtet hierbei nicht nur die institutionellen Rahmenbedingungen, sondern insbesondere die subtilen Formen von Machtausübung, die sich in alltäglichen Handlungssituationen innerhalb der Einrichtungen manifestieren.
Um die Analyse von Machtverhältnissen zu beginnen, muss zuerst definiert werden, was Macht in der Sozialen Arbeit bedeutet. Macht in der Sozialen Arbeit beschreibt das strukturierte und zugleich dynamische Verhältnis zwischen Hilfesystemen, Fachkräften und Adressat*innen, das durch gesetzliche Vorgaben, institutionelle Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Machtverhältnisse geprägt ist. Sie manifestiert sich in der Gestaltung sozialer Beziehungen, in der Definitionsmacht über Problemlagen sowie in der Verteilung von Ressourcen und Handlungsspielräumen. Soziale Arbeit agiert dabei nicht außerhalb dieser Strukturen, sondern ist selbst Teil davon - insbesondere dann, wenn sie zwischen Hilfe, Kontrolle und gesetzlichem Auftrag vermitteln muss. Im Kontext der stationären Jugendhilfe wird dies besonders deutlich: Fachkräfte stehen in einem Spannungsfeld, in dem sie zugleich Ansprechpartnerin, Kontrollinstanz und Repräsentantin institutioneller Erwartungen sind. Eine kritische Reflexion der bestehenden Machtverhältnisse ist daher Voraussetzung für eine professionelle Haltung, die soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und Menschenrechte aktiv verfolgt (vgl.Sagebiel 2021, S. 549f).
Kapitel 3.1 hat herausgearbeitet, dass die drei zentralen Akteurinnen des Tripelmandats - Klientel, Staat/Träger/Gesellschaft sowie Fachkräfte - nicht gleichberechtigt agieren, sondern Machtverhältnis zueinanderstehen. Die Klientinnen - meist Kinder und Jugendliche mit belastenden Biografien - sind in mehrfacher Hinsicht vulnerabel. Zum einen aufgrund ihrer individuellen Lebenslagen, die häufig von Vernachlässigung, Gewalt oder Armut geprägt sind; zum anderen durch die institutionelle Struktur, in der sie sich nun bewegen müssen. Wie bereits in Kapitel 3.1.1 beschrieben, erleben sie dabei häufig Ohnmacht, Kontrollverlust und strukturelle Fremdbestimmung. Sie sind nicht nur Empfän- ger*innen professioneller Hilfe, sondern auch Objekt gesetzlich geregelter Aufsicht und Kontrolle. Das Spannungsfeld zwischen pädagogischer Beziehungsgestaltung und institutioneller Regulierung wirkt sich dabei unmittelbar auf die Qualität und Wirkung der Hilfe aus (vgl. Sarfert 2023, S. 256ff).in einem klar asymmetrischen
Die strukturelle Macht in der stationären Jugendhilfe liegt hingegen klar bei staatlichen Instanzen und den Trägerorganisationen. Wie in Kapitel 3.1.2 dargestellt, werden rechtliche Grundlagen, finanzielle Mittel und institutionelle Vorgaben maßgeblich durch diese Ebenen bestimmt. So sind es nicht die Bedarfe der Kli- ent*innen, die primär das Hilfeangebot steuern, sondern standardisierte Verfahren, gesetzliche Zuständigkeiten und ökonomische Effizienzlogiken. Wie bereits im vorhergehenden Kapitel (3.1.2) skizziert, zeigt sich die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und freiem Träger exemplarisch am Fall der stationären Unterbringung: Das Jugendamt identifiziert einen Hilfebedarf, organisiert die Maßnahme und übernimmt in Kooperation mit dem freien Träger die Umsetzung. Im Hilfeplanverfahren (Abb. 2) konkretisiert sich diese Zusammenarbeit weiter: Das Jugendamt als gesetzlich legitimierte Instanz fungiert nicht nur als Anstoßgeber und Wächteramt, sondern auch als kontrollierende und finanzierende Behörde. Der freie Träger übernimmt die praktische Umsetzung, insbesondere die pädagogische Betreuung. Die Fachkraft in der Einrichtung steht dabei im Zentrum eines professionellen Spannungsfeldes: Sie muss die institutionellen Rahmenbedingungen und den Auftrag des Jugendamts mit den individuellen Bedürfnissen und Rechten der Adressat*innen in Einklang bringen. Was im vorangegangenen Beispiel noch auf der strukturellen Ebene blieb, zeigt sich hier nun konkret im Alltag der pädagogischen Arbeit - inklusive der Herausforderungen, die aus begrenzten Ressourcen, Standardisierung und machtkritischer Positionierung resultieren.
4. Theoretische Perspektiven zur Entschärfung
Kapitel 3 hat die unterschiedlichen Perspektiven der Akteur*innen im Tripelmandat sowie deren jeweilige Spannungsfelder umfassend dargestellt. Dabei wurde deutlich, dass die Machtverhältnisse zwischen Staat, Fachkräften und Klient*in- nen durch strukturelle, institutionelle und professionsbezogene Asymmetrien geprägt sind. Kapitel 4 widmet sich nun der Frage, wie bestehende Spannungsverhältnisse entschärft werden können und welche theoretischen Ansätze oder institutionellen Impulse zur Reduktion von Machtungleichgewichten in der stationären Jugendhilfe beitragen können. Ausgangspunkt bildet dabei eine grobe hierarchische Einordnung der Machtasymmetrien zwischen den Akteur*innen, auf deren Grundlage unterschiedliche Perspektiven zur Stärkung professioneller Handlungsspielräume diskutiert werden.
Die stärkste Machtungleichheit besitzt das Spannungsfeld zwischen Staat, Träger und Gesellschaft gegenüber den Kindern und Jugendlichen. Beide Akteure stehen oft nicht in direktem Kontakt zueinander. Dieser wird stellvertretend über Handlungsanweisungen und Auftragslagen an die aktivierten Sozialarbeiter*in- nen übertragen (vgl. Kapitel 3.1.). Doch erklärt bereits §9a des SGB VIII, wie die Klient*innen bei vorherrschenden strukturell bedingten Machtasymmetrien Möglichkeit haben, diesen entgegenzuwirken. Der Paragraf beschreibt die Om- budschaft in der Kinder- und Jugendhilfe und soll Hilfesuchenden eine fachliche und rechtliche Beratung bei Machtmissbrauch in Einrichtungen bieten. Die Hilfeleistung der Ombudschaft soll jungen Menschen dienen, eigenständig eine gestärkte Perspektive auf die eigenen Rechte wahrzunehmen und bei derer Durchsetzung zu unterstützen (vgl. Urban-Stahl/Fritsch 2025).
Ein besonders komplexes Spannungsfeld zeigt sich im Machtverhältnis zwischen dem Staat und den Fachkräften in der stationären Jugendhilfe. Während der Staat durch gesetzliche Vorgaben, Finanzierungsstrukturen und verwaltungsorganisatorische Prozesse die Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeit festlegt, müssen Fachkräfte diese Anforderungen in ihre praktische Hilfeleistung integrieren. Sie stehen damit im Spannungsfeld zwischen professioneller Verantwortung und institutioneller Steuerungslogik (vgl. Kap. 3.1.3).
Um diesem Machtgefälle entgegenzuwirken, schlägt Staub-Bernasconi (2018) den Weg der Selbstmandatierung vor. Fachkräfte sollen sich in Situationen, in denen institutionelle oder gesetzliche Vorgaben den Bedürfnissen der Adres- sat*innen widersprechen, auf ihre professionsethische Verantwortung berufen und sich selbst legitimieren, um im Sinne der Rechte des Hilfesuchenden handeln zu können. Auch Seithe (2012) betont, dass es im Sinne einer kritischen Sozialen Arbeit notwendig ist, die eigenen Handlungsbedingungen zu reflektieren, zu politisieren und wo möglich zu verändern. Dies erfordert nicht nur eine ethisch fundierte Haltung, sondern auch den Mut, innerhalb der institutionellen Vorgaben bewusst Abweichungen zu begründen - beispielsweise durch transparente Fallarbeit, Dokumentation oder Positionierung im Hilfeplanverfahren. Professionelle Reflexion, wie sie in Supervisionen, kollegialer Beratung oder Institutionsanalysen stattfinden kann, ist hierbei ein zentrales Instrument, um individuelle wie strukturelle Handlungsspielräume zu erkennen und zu nutzen (vgl. Staub-Bernasconi 2018, S. 111ff; Seithe 2012, S. 193, 390).
Das schwächste Machtgefälle im Tripelmandat hat das Spannungsfeld zwischen Fachkräften und den Kindern und Jugendlichen. Ein professionelles Selbstbild, welches aus der Ethik der Profession entspringt, trägt zu der flachen Hierarchie bei der Arbeit in der stationären Jugendhilfe bei. Den Kindern und Jugendlichen begegnen familienähnlichen Strukturen nach der Inobhutnahme. Das Ziel der stationären Jugendhilfe ist, dass Klient*innen befähigt werden ihren Lebensweg selbstständig zu begehen. (vgl. Kap. 2.1.). Aus methodischer Perspektive gibt es eine große Varianz alltägliche Machtstrukturen zu reflektieren und den partizipativen Umgang mit den Kindern und Jugendlichen zu pflegen. Dies bedeutet in erster Linie, dem Gegenüber offen zu begegnen, in den Dialog zu gehen und Bereitschaft zu zeigen, in Austausch und Diskussion mit den Kindern und Jugendlichen zu gehen. Dies entspricht mehr einer grundlegenden Haltung, die die Arbeit in der stationären Jugendhilfe erfordert, als einer klar zu benennenden Methodik (vgl. Wolff 2022, S.82ff). Diese Haltung in Kombination mit der professionsgebundenen eigenen Ethik bildet die Grundlage niedrigschwelliger Arbeit. Dabei ist es an den Fachkräften, sich und ihr Handeln stetig der Klientel anzupassen, um eine am Individuum orientierte Unterstützung zu bieten. Hier kann im Rahmen von Supervision eine Fallbesprechung eines konkreten Falls, ein Erfahrungsaustausch innerhalb eines Teams, eine Selbstanalyse sowie Institutionsanalyse stattfinden, um eine angemessene Haltung und damit Hilfeleistung erbringen zu können (vgl. Galuske 2013, S. 340ff).
5. Fazit
Die zentrale Fragestellung lautete:
„Wie lässt sich das Tripelmandat der Sozialen Arbeit aus der Perspektive der Kritischen Sozialen Arbeit theoretisch analysieren, und welche strukturellen Widersprüche entstehen dabei am Beispiel der stationären Jugendhilfe?“
Die Annahme, dass es in der stationären Jugendhilfe zu strukturellen Spannungen kommt und Machtasymmetrien das Verhältnis der Akteur*innen des Tripelmandats belasten, konnte durch eine kritische Reflexion im Rahmen der Kritischen Sozialen Arbeit nachvollzogen und belegt werden.
Besonders deutlich wurde, dass die Fachkraft in der stationären Jugendhilfe eine zentrale Rolle im Spannungsfeld zwischen institutionellen Vorgaben, gesellschaftlichen Erwartungen und den Bedürfnissen der Klientel einnimmt. Sie ist gefordert, das soziale Gleichgewicht zwischen staatlichen Ansprüchen und der Autonomie der Kinder und Jugendlichen zu wahren - eine Aufgabe, die nicht nur fachliches Wissen, sondern auch eine ausgeprägte ethische Haltung verlangt. Die Reflexion über die eigene Rolle und die bestehenden Machtverhältnisse ist dabei elementar, um professionell und im Sinne der Klient*innen handeln zu können.
Darüber hinaus zeigen sich zusätzliche Herausforderungen, wie z. B. der Fachkräftemangel, die gesellschaftliche Polarisierung oder der wachsende Einfluss sozialer Medien auf junge Menschen, die das Spannungsfeld weiter verschärfen. Diese Entwicklungen verdeutlichen die Notwendigkeit einer machtkritischen und selbstreflexiven Haltung, wie sie in der Kritischen Sozialen Arbeit verankert ist. Sie ruft dazu auf, nicht nur Strukturen zu hinterfragen, sondern auch aktiv Haltung zu zeigen und für gerechtere Bedingungen einzutreten.
Dabei wurde ebenfalls deutlich, dass die Perspektiven der drei Akteur*innen im Tripelmandat - Klientel, Institutionen und Fachkräfte - sehr unterschiedlich sind und in der Praxis oft schwer miteinander vereinbar scheinen. Dies liegt vor allem daran, dass jede dieser Perspektiven auf unterschiedlichen Logiken, Interessen und Erwartungen beruht: Während die Klientel das Recht auf Selbstbestimmung, Schutz und Förderung ihrer Entwicklung einfordert, stehen Institutionen unter dem Einfluss politischer, rechtlicher und ökonomischer Vorgaben, die häufig Effizienz und Kontrolle betonen. Die Fachkräfte wiederum bewegen sich genau zwischen diesen Polen - mit dem Anspruch, professionelle, ethisch reflektierte Entscheidungen zu treffen und dabei den Bedürfnissen der Klientinnen gerecht zu werden, ohne die institutionellen Anforderungen zu vernachlässigen.
Genau hier liegt die Herausforderung, aber auch die Chance für die Soziale Arbeit: Sie muss in der Lage sein, diese Unterschiede nicht nur zu erkennen, sondern auch auszuhalten und miteinander in Beziehung zu setzen. Das bedeutet, die Spannungen nicht vorschnell aufzulösen, sondern sie als Ausdruck realer gesellschaftlicher Widersprüche zu begreifen und bewusst in das professionelle Handeln zu integrieren. Nur so kann ein Handlungsrahmen geschaffen werden, der nicht auf bloße Funktionserfüllung reduziert ist, sondern Raum für reflexive, parteiliche und zugleich verantwortungsbewusste Soziale Arbeit lässt. Die Fähigkeit, diese Perspektiven zu verbinden, ist daher nicht nur ein methodischer Anspruch, sondern ein zentraler Bestandteil professioneller Haltung - insbesondere im Kontext der stationären Jugendhilfe, wo Machtverhältnisse und emotionale, soziale sowie institutionelle Dynamiken eng miteinander verflochten sind.
Abschließend lässt sich sagen, dass das Tripelmandat nicht nur ein Spannungsfeld beschreibt, sondern ein Handlungsrahmen ist, der kritisch reflektiert und aktiv gestaltet werden muss. Die Kritische Soziale Arbeit bietet hierfür eine wertvolle Grundlage, da sie nicht nur Symptome analysiert, sondern systematische Widersprüche aufdeckt und Wege zu solidarischem, gerechtem und professionellem Handeln aufzeigt. In einer Zeit, in der soziale Ungleichheiten und gesellschaftliche Spannungen zunehmen, ist es umso wichtiger, dass Soziale Arbeit als Profession Haltung zeigt - und sich nicht nur zwischen den Mandaten bewegt, sondern auch aktiv Position bezieht.
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- Quote paper
- Daniel Schwarz (Author), 2025, Das Tripelmandat der Sozialen Arbeit aus der Perspektive der Kritischen Sozialen Arbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1704662