In dieser Seminararbeit wird versucht, Jacques Derrida mit Judith Butler auf die rechtsphilosophische Frage anzuwenden, inwiefern der Staat seine BürgerInnen vor hate speech schützen kann. Mit Butler ist zu fragen: „Wenn bestimmte Formen der Gewalt die Sprache gleichsam außer Kraft setzen, wie lässt sich dann die spezifische Form von Verletzung erklären, die Sprache selbst ausübt?“ (Butler, Hass spricht, S. 17) Und wie kann der Staat jemanden für hate speech verurteilen und unterscheiden, wann es sich um hate speech handelt und das Recht auf Redefreiheit eingeschränkt werden soll – und wann nicht?
Im ersten Kapitel der Arbeit werden Begriffe analysiert, die Derrida in seinem Text Signatur Ereignis Kontext problematisiert. Wie funktionieren Kommunikation, Sprache, Schrift? Was bedeuten diese Begriffe bei Derrida? Was ist eine Mitteilung, ein Diskurs, ein Kontext? Wer setzt Kontexte und entscheidet über die Bedeutungsgrenzen der Schrift? Derridas zentrale Fragestellung in Signatur Ereignis Kontext formuliert er in seiner Frage: Aber sind denn die Anforderungen eines Kontextes jemals absolut bestimmbar?“ (Derrida, Signatur Ereignis Kontext, S. 17) Derrida möchte zeigen, „warum ein Kontext niemals absolut bestimmbar ist oder vielmehr, inwiefern seine Bestimmung niemals gesichert oder gesättigt ist.“ (Ebd.)
Während sich das erste Kapitel mit Derridas Text und seiner Kritik an Condillac und Austin auseinandersetzt, soll im zweiten Kapitel Butlers Lektüre und Anwendung der Reflexionen Derridas in ihrem Text Hass spricht erläutert werden, worin Butler auf die juristische Debatte um hate speech eingeht. Das dritte Kapitel versucht schließlich die Problematik der Umsetzung sprachphilosophischer Erkenntnisse im juristischen Bereich zu skizzieren.
Inhaltsverzeichnis
1. Fragwürdig?
1.1 Derrida und Condillac – Kommunikation und Schrift
1.2 Derrida und Austin – Sprechakt, Ereignis und Zitat
1.3 Geschichtlichkeit und Leiblichkeit der Sprache
2. Rechtskräftig?
2.1 Diskursiv hergestellte Verletzungen
2.2 Implizite und explizite Zensur
3. Grenzenlos?
4. Literaturangaben
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtsphilosophische Frage, inwieweit der Staat BürgerInnen vor hate speech schützen kann, indem sie Jacques Derridas sprachphilosophische Analysen der Schrift auf Judith Butlers Thesen zur Debatte um Hassrede anwendet. Ziel ist es, die Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Zensur sowie die diskursive Konstruktion von Gewalt durch Sprache kritisch zu beleuchten.
- Jacques Derridas Dekonstruktion von Schrift, Kontext und Iterabilität
- Judith Butlers Analyse der verwundenden Macht von Sprache
- Die Problematik der strafrechtlichen Kategorisierung von hate speech
- Die Unterscheidung zwischen impliziten und expliziten Formen der Zensur
- Das Spannungsfeld zwischen staatlicher Kontrolle und Redefreiheit
Auszug aus dem Buch
1.2 Derrida und Austin – Sprechakt, Ereignis und Zitat
Derridas Verständnis von Schrift(lichkeit) und die von ihm herausgearbeiteten Voraussetzungen jeder Kommunikation (der Struktur, das heißt ihre Möglichkeitsbedingung) lassen sich auch Austins Sprechakttheorie kritisch gegenüberstellen.
Doch worum geht es bei Austin? Wenn wir erst einmal die Erfahrung gemacht haben, dass wir mit unserer Sprache/Schrift/Kommunikation nicht nur Erfahrungen beschreiben, sondern neue Erfahrungen auslösen, Sprache also nicht nur deskriptive Funktion hat, sondern pragmatische, das heißt, dass sie Wirkungen hervorruft, dann reicht es nicht, Sprache auf ihre Syntax und Semantik hin zu untersuchen. John L. Austin hat mit seinen Vorlesungen in den 1950er Jahren das Fundament dafür gelegt, was auch pragmatisch Wende genannt werden kann. Im Zentrum steht die Frage: Wie ist es möglich, mit sprachlichen Äußerungen Handlungen zu vollziehen? Was lässt sich, was lässt sich nicht und was lässt sich vielleicht nur mit Sprache tun? Geht das Subjekt seinen Sprechhandlungen notwendig voraus oder wird es vielmehr erst durch diese konstituiert? Wie ist es möglich, dass sprachliche Äußerungen, uns Verletzungen zufügen können? Warum können wir mit Sprache Macht und Gewalt ausüben und was macht diese Gewalt aus?
Während Austin zwischen Illokution und Perlokution unterscheidet, um die Differenz hervorzuheben zwischen Worten, die selber eine Handlung darstellen und Worten, die eine Handlung als Konsequenz dieser Worte nach sich ziehen, interessiert sich Derrida in erster Linie nicht für die Unterscheidung Performation (von Sprechakten, die Wirkungen sind oder auslösen) und Deskription (von beschreibenden Sätzen), sondern dafür, wie Austin das Misslingen von Sprechakten bewertet. Bei Austin sind alle Sprechakte dem Scheitern ausgesetzt, doch dieses Scheitern wertet Austin eher als Übel, während Derrida betont, dass es gerade dieses Risiko, das heißt, diese Möglichkeit ist, die Kommunikation, Diskurse und, ganz allgemein gesagt, jeder Schrift eigen ist und vorausgesetzt ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Fragwürdig?: Dieses Kapitel führt in die Thematik ein und analysiert Derridas Verständnis von Schrift, Kommunikation und Kontext, um eine theoretische Basis für die Untersuchung von hate speech zu schaffen.
1.1 Derrida und Condillac – Kommunikation und Schrift: Hier wird Derridas Kritik an traditionellen Schriftbegriffen dargelegt und aufgezeigt, dass Kommunikation stets auf Bedingungen beruht, die eine absolute Kontrolle von Kontext und Bedeutung unmöglich machen.
1.2 Derrida und Austin – Sprechakt, Ereignis und Zitat: Dieses Kapitel stellt Derridas dekonstruktive Lesart der Sprechakttheorie Austins gegenüber und betont die konstitutive Bedeutung des Scheiterns und der Iterabilität für jede sprachliche Äußerung.
1.3 Geschichtlichkeit und Leiblichkeit der Sprache: Die Wechselwirkungen zwischen Medium, Diskurs und geschichtlichem Kontext werden zusammengefasst, wobei betont wird, dass Sprache niemals unabhängig vom individuellen und gesellschaftlichen Kontext operiert.
2. Rechtskräftig?: Dieses Kapitel überträgt die sprachphilosophischen Erkenntnisse auf die Rechtswissenschaft und problematisiert die Schwierigkeit, hate speech juristisch zu fassen, ohne dabei selbst diskursive Gewalt auszuüben.
2.1 Diskursiv hergestellte Verletzungen: Anhand von Beispielen wie dem Karikaturenstreit wird analysiert, wie schwierig die Zuweisung von Verantwortung bei verletzender Rede ist, da diese diskursiv und nicht rein kausal-subjektiv erzeugt wird.
2.2 Implizite und explizite Zensur: Es wird untersucht, wie staatliche Eingriffe in die Sprache oft implizite Zensurmechanismen verstärken, die das "Sagbare" bereits vor expliziten Verboten einschränken.
3. Grenzenlos?: Das Fazit fasst zusammen, dass Kategorienbildung zwar für die Rechtswissenschaft notwendig, aber bei einer Fixierung gefährlich ist, und fordert dazu auf, durch Dekonstruktion Freiräume innerhalb der Sprache zu erhalten.
4. Literaturangaben: Eine Auflistung der verwendeten Primär- und Sekundärquellen.
Schlüsselwörter
Derrida, Butler, Hassrede, hate speech, Sprechakt, Dekonstruktion, Zensur, Schriftlichkeit, Rechtsphilosophie, Iterabilität, Diskurs, Kommunikation, Redefreiheit, Macht, Zeichen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Schnittstelle zwischen Sprachphilosophie und Rechtswissenschaft im Hinblick auf den staatlichen Umgang mit verletzender Sprache (hate speech).
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind die Dekonstruktion von Schrift und Sprache nach Derrida, die performative Gewalt von Äußerungen sowie die Problematik staatlicher Zensur und juristischer Kategorisierung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, mit Hilfe der Dekonstruktion aufzuzeigen, wie diskursive Gewalt funktioniert und warum einfache juristische Verbotsstrategien oft unzureichend oder sogar kontraproduktiv sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die dekonstruktive Analysemethode von Jacques Derrida, um die Voraussetzungen von Kommunikation und die Machtstrukturen hinter sprachlichen Kategorien zu hinterfragen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung durch Derridas Text "Signatur Ereignis Kontext", eine Auseinandersetzung mit der Sprechakttheorie sowie eine praktische Anwendung dieser Konzepte auf die juristische Debatte um Hassrede und Zensur.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Besonders prägend sind Begriffe wie Iterabilität, Diskurs, Performativität, Zensur, Rechtskräftigkeit und Dekonstruktion.
Wie bewertet die Autorin die Rolle des Staates bei der Zensur?
Die Autorin weist darauf hin, dass staatliche Regulierungsversuche von hate speech oft selbst Machtmechanismen (implizite Zensur) erzeugen, die das zu regulierende Sprechen erst in eine bestimmte, "akzeptable" Form zwingen.
Welche Bedeutung hat das Beispiel des Kreuzverbrennens für die Argumentation?
Das Beispiel dient dazu, die Schwierigkeit aufzuzeigen, wie Gerichte zwischen "geschützter freier Rede" und "gewalttätiger Handlung" entscheiden müssen, wobei diese Unterscheidung bei Derrida/Butler als prekär und instabil entlarvt wird.
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- Mag. Mag. Mag. Renate Enderlin (Author), 2011, Zensur und Gegenrede mit Derrida, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/170815