Das französische Ancien Règime ist ein typisches Beispiel einer europäischen Erbmonarchie. Dieser Status sollte sich auch bis zur Revolution 1789 nicht ändern. Doch was bedeutete dies für die Staatsspitze und deren Regierungsausübung? Theoretisch war die Verfassung Frankreichs eine strikt monarchische. Die oberste Gewalt lag beim König oder bei Minderjährigkeit bei einem Regenten. Es handelte sich hierbei also um eine Alleinherrschaft bzw. absolutistischen Herrschaft eines einzelnen Mannes. Die Machtbefugnisse des Königs waren enorm. Er entschied über Krieg und Frieden, durfte Gesetze erlassen, war oberster Richter, konnte die Generalstände nach Belieben einberufen und besaß das alleinige Münzrecht. Dabei kann man sich nur schwer vorstellen, wie ein einziger Mann all diese Aufgaben bewältigen konnte. Es war tatsächlich auch so, dass dieser strikte Absolutismus durch äußere und innere Faktoren mehrfach abgeschwächt wurde. Seien es spezielle Privilegien von Städten, Provinzen und Ständen, durch die Weite des Landes bedingte, Kommunikationsprobleme oder auch durch die ungenügende Überwachung der Ausführung von königlichen Befehlen und Gesetzen. Der König entwickelte sich vorerst also vielmehr zu einer Art Schiedsrichter, der zwischen Gesellschaftsgruppen vermittelte und Machträume an Vertrauenswürdige übertrug. Im 17. und 18. Jahrhundert veränderte sich letztendlich diese „gemäßigte Monarchie“ (Mager, S.109) zu einer „unumschränkten Monarchie“ (Mager, S.111), in der die absolutistische Alleinherrschaft ihre Hochzeit erlebte.
Nichtsdestotrotz war es auch in dieser Zeit unumgänglich einen funktionierenden Verwaltungsapparat zu besitzen. Dazu nahm man entweder alte Verwaltungsinstitutionen und restaurierte sie, oder man schuf neuartige, administrative Instanzen, deren Aufgabenbereiche sich teilweise mit denen der Alten überlagerten. Hierbei wird schon eines der größten verwaltungstechnischen Probleme deutlich. Denn war es für die Administration des französischen Königsreich typisch, dass keine klaren Grenzen zwischen verschiedenen Verwaltungseinrichtungen gezogen wurden. Um dieses Problem genauer zu analysieren und ein Grundverständnis über neuzeitliche Verwaltungsmaßnahmen Frankreichs vom 15. bis zum 18. Jahrhundert zu vermitteln, möchte ich im Folgenden einen kurzen Überblick über die Administration im Ancien Règime geben.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung - Die Grenzen königlicher Macht im Ancien Règime
- II. Die obere Verwaltung des Königreiches
- 1. Staatsrat
- a) Das Personal
- b) Kompetenzen
- 2. Großoffiziere
- 3. Staatssekretäre und Premierminister
- III. Mittlere und untere Verwaltungseinrichtungen
- 1. Allgemeines
- 2. Provinzen
- 3. Gouvernements
- 4. Intendanten
- 5. Parlements
- 6. Ständeversammlungen
- IV. Fazit - Der Ausbau der Verwaltung als langwieriger Prozess
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Verwaltung des französischen Königreiches im Ancien Règime und untersucht die Entwicklung des königlichen Verwaltungsapparates vom 15. bis zum 18. Jahrhundert. Sie beleuchtet die Grenzen der königlichen Macht im Kontext der europäischen Erbmonarchie und zeigt, wie die Verwaltung trotz des Absolutismus des französischen Königs durch äußere und innere Faktoren eingeschränkt wurde.
- Entwicklung der königlichen Verwaltung im Ancien Règime
- Die Grenzen der königlichen Macht im Absolutismus
- Struktur und Aufgaben der oberen, mittleren und unteren Verwaltungseinrichtungen
- Die Rolle und Bedeutung des Staatsrates
- Die Herausforderungen und Schwierigkeiten der Verwaltung im französischen Königreich
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung - Die Grenzen königlicher Macht im Ancien Règime
Das Kapitel beleuchtet den Kontext der französischen Monarchie im Ancien Règime als europäische Erbmonarchie. Es beschreibt die theoretische Machtfülle des Königs, die durch äußere und innere Faktoren, wie Privilegien von Städten, Provinzen und Ständen, Kommunikationsprobleme und die unzureichende Überwachung der Ausführung königlicher Befehle, in der Praxis eingeschränkt war. Das Kapitel betont die Entwicklung von der „gemäßigten Monarchie“ zu einer „unumschränkten Monarchie“, in der der Absolutismus seine Hochzeit erlebte.
II. Die obere Verwaltung des Königreiches
1. Staatsrat
Das Kapitel beschreibt den Staatsrat als die höchste Verwaltungsinstanz und wichtigste Beratungsstelle des Königs. Es erklärt die Zusammensetzung des Staatsrates und die verschiedenen Personalgruppen, die ihn ausmachten. Das Kapitel geht auf die Kompetenzen des Staatsrates ein und unterscheidet zwischen dem politischen und dem judikativ-administrativen Ratsgremium. Es beleuchtet die Entwicklung des Staatsrates und seiner verschiedenen Abteilungen im Laufe der Zeit.
III. Mittlere und untere Verwaltungseinrichtungen
Dieses Kapitel befasst sich mit der mittleren und unteren Verwaltung im französischen Königreich und beleuchtet die unterschiedlichen Verwaltungseinrichtungen, wie Provinzen, Gouvernements, Intendanten, Parlements und Ständeversammlungen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt Schlüsselbegriffe wie Ancien Règime, Absolutismus, Staatsrat, Intendanten, Parlements, Ständeversammlungen, Verwaltungsapparat, Königliche Macht und Grenzen der Macht.
- Arbeit zitieren
- Karsten Golze (Autor:in), 2008, Frankreich im Zeitalter Ludwigs XIV., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/170938