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Die Grundrechtscharta der EU

Title: Die Grundrechtscharta der EU

Seminar Paper , 2001 , 17 Pages , Grade: 2

Autor:in: Matthias Mißler (Author)

Politics - Topic: European Union
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Der „Status quo“ der europäischen Integration nach Amsterdam warf einige Fragen hinsichtlich der Verfasstheit der Europäischen Union (EU) auf. Die Debatte, ob die EU eine Verfassung braucht, ist allerdings eine weitgehend deutsche Diskussion. In Frankreich oder Großbritannien gründet die nationale Identität größtenteils auf ihre Geschichte und auf Traditionen. Die junge Bundesrepublik hingegen stand nach dem zweiten Weltkrieg vor der Frage, woran sich die nationale Identität festmachen könnte. Das Grundgesetz entwickelte sich rasch zu einem Pfeiler des bundesrepublikanischen Selbstverständnisses. Dolf Sternberger führte den Begriff des „Verfassungspatriotismus“1 an, wenn es um die Basis für die nationale Identität der Deutschen ging. Es ist deshalb auch nicht weiter verwunderlich, dass gerade der deutsche Außenminister Joschka Fischer mit seiner Rede vor dem Europäischen Parlament im Januar 1999 und im Mai an der Berliner Humboldt-Universität die Verfassungsdiskussion wieder in den Mittelpunkt hob.

In der Geschichte der europäischen Einigung gab es des öfteren Versuche, das zusammenwachsende Europa mit einer Verfassung auszustatten. Dass es allerdings immer noch keine EU-Verfassung gibt, hängt wohl damit zusammen, dass erheblich an der „Verfassungswürdigkeit“ der EU gezweifelt wird. Die EU ist in ihrer völker- und staatsrechtlichen Struktur ein einmaliges Gebilde, bei dem es sich laut Bundesverfassungsgericht um einen „Staatenverbund“ handelt. Es ist allerdings auch fraglich, ob es Sinn macht, wenn man eine Verfassung für eine Gemeinschaft ausarbeitet, in der die einzelnen Mitgliedstaaten und deren Bürger noch ein rein nationalstaatliches Denken an den Tag legen. Des Weiteren sind auch weite Teile der politischen und gesellschaftlichen Infrastruktur (Parteien, Verbände und Medien) noch rein nationalstaatlich geprägt. Trotz dieser gesellschaftlichen Situation zielten die Forderungen der unterschiedlichen politischen Vertreter in Deutschland alle in Richtung einer Verfassung. Der CDU/CSU ging es dabei um einen „Verfassungsvertrag“, der die Grundwerte der EU beinhalten, zum anderen aber auch die Zuständigkeiten zwischen der EU, den Nationalstaaten und den Regionen festschreiben sollte. In dieser Forderung ging es der CDU/CSU v.a. darum, die „Allzuständigkeit“ der EU, die befürchtete Zentralisierung nach Brüssel, zu verhindern. Die FDP plädierte für eine „staatlich verfasste föderale EU“. Der Verfassungsvertrag sollte nach ihrer Meinung zu einer europäischen Verfassung weiterentwickelt und dann per Volksabstimmung bestätigt werden. Die Grünen forderten eine europäische Grundrechtscharta, die gewährleisten sollte, dass die EU-Bürgerrechte und die rechtsstaatlichen Grundrechte respektiert werden

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Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Grundrechtssicherheit vor der Proklamierung der Grundrechtscharta

II. 1. Interdependenz zwischen der Rechtsprechung des EuGH und den Verfassungen der Mitgliedstaaten

II. 2. Einfluss der EMRK auf die Grundrechtssituation in Europa Vor der Charta

III. Notwendigkeit einer Grundrechtscharta für die Europäische Union

IV. Die neue „Konvents-Methode“ und ihre Vor- und Nachteile

IV. 1. Die Zusammensetzung des Konvents

IV. 2. Schwächen der klassischen Verhandlungsmethode

IV. 3. Vor- und Nachteile der „Konvents-Methode“

IV. 4. Der Verlauf der Ausarbeitung de Charta

V. Schluss und Ausblick

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht die Notwendigkeit und den Entstehungsprozess der Grundrechtscharta der Europäischen Union, wobei ein besonderer Fokus auf der Frage liegt, ob die neuartige „Konvents-Methode“ zu einer höheren demokratischen Legitimation des EU-Rechtsrahmens beigetragen hat.

  • Analyse der Grundrechtssituation in der EU vor der Charta.
  • Untersuchung der Schwachstellen klassischer Regierungskonferenzen.
  • Evaluierung der Vor- und Nachteile der „Konvents-Methode“.
  • Diskussion der demokratischen Legitimation im europäischen Integrationsprozess.

Auszug aus dem Buch

IV. 2. Schwächen der klassischen Verhandlungsmethode („Regierungskonferenzen“)

Nun möchte ich die Vor- und Nachteile der „Konvents-Methode“ erörtern und sie auf die geforderte Transparenz der Verhandlungen und ihre demokratische Legitimation analysieren. Dazu werde ich sie zunächst von der klassischen europäischen Verhandlungsmethode, der Regierungskonferenz, abgrenzen. Hierzu werde ich in diesem Abschnitt die Regierungskonferenz und ihre Legitimationsschwächen skizzieren.

Der Nachteil der Regierungskonferenzen ist zum einen die mangelnde Transparenz. Es ist für den außenstehenden Betrachter (Zivilgesellschaft/Parlamente usw.) nicht ersichtlich, ob die Regierungsvertreter sich gemäß ihren Ankündigungen in den Verhandlungen verhalten oder nicht. Die Argumente, die auf den Sitzungen ausgetauscht werden, sind für die Öffentlichkeit nicht ohne weiteres nachvollziehbar und auf ihre Stichhaltigkeit prüfbar. Informationen über den Verlauf der Konferenz bekommt die Öffentlichkeit nur über die nachfolgenden Äußerungen der einzelnen Vertreter. Diese bestehen häufig aus Floskeln und entbehren gelegentlich jeglicher Aussagekraft. Die Schlussfolgerungen des Rates stehen also meist als loses Ergebniskonstrukt im Raum.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Debatte um eine europäische Verfassung und den Kontext der Entstehung der Grundrechtscharta angesichts der Integrationsschritte.

II. Grundrechtssicherheit vor der Proklamierung der Grundrechtscharta: Dieses Kapitel analysiert die Rolle des EuGH und der EMRK für den Grundrechtsschutz vor der Charta.

II. 1. Interdependenz zwischen der Rechtsprechung des EuGH und den Verfassungen der Mitgliedstaaten: Fokus auf die Rechtsprechungspraxis des EuGH in Bezug auf nationale Verfassungen und das Gemeinschaftsrecht.

II. 2. Einfluss der EMRK auf die Grundrechtssituation in Europa Vor der Charta: Untersuchung der Bedeutung der EMRK als völkerrechtliches Instrument für den europäischen Grundrechtsschutz.

III. Notwendigkeit einer Grundrechtscharta für die Europäische Union: Argumentation hinsichtlich des erhöhten Bedarfs an demokratischer Legitimation und der Effektivität des Grundrechtsschutzes.

IV. Die neue „Konvents-Methode“ und ihre Vor- und Nachteile: Überblick über die neue Erarbeitungsmethode und ihre Auswirkungen auf die Transparenz.

IV. 1. Die Zusammensetzung des Konvents: Detaillierte Darstellung der Akteure und Gremien im Konvent.

IV. 2. Schwächen der klassischen Verhandlungsmethode: Kritische Analyse der Defizite traditioneller Regierungskonferenzen.

IV. 3. Vor- und Nachteile der „Konvents-Methode“: Bewertung der Effektivität und demokratischen Qualität des Konvent-Ansatzes.

IV. 4. Der Verlauf der Ausarbeitung de Charta: Darstellung des konkreten Verhandlungsprozesses und der Rolle des Präsidiums.

V. Schluss und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Konvents-Methode als Modell für zukünftige Reformprozesse der EU.

Schlüsselwörter

Grundrechtscharta, Europäische Union, Konvents-Methode, Demokratische Legitimation, Regierungskonferenz, EuGH, EMRK, Europäische Integration, Verfassungsprozess, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechtsschutz, Transparenz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Einführung der Grundrechtscharta der EU und der damit verbundenen Erarbeitungsmethode, dem sogenannten „Konvent“.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die zentralen Themen sind der Grundrechtsschutz vor der Charta, die Kritik an klassischen Regierungskonferenzen sowie die Bewertung des Konvents-Verfahrens hinsichtlich seiner demokratischen Qualität.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, zu erörtern, ob die neue Konvents-Methode ein geeignetes Instrument zur Steigerung der demokratischen Legitimation der EU darstellt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Analyse, die rechtliche Rahmenbedingungen und den Prozess der Verhandlungsführung kritisch gegeneinander abwägt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil behandelt die bestehende Grundrechtssituation vor der Charta, die Schwächen traditioneller EU-Verhandlungsmethoden sowie den konkreten Ablauf und die Zusammensetzung des Konvents.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Grundrechtscharta, Konvents-Methode, demokratische Legitimation, Transparenz und europäische Verfassungsdiskussion.

Wie bewertet der Autor die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)?

Der Autor stellt fest, dass der EuGH den Grundrechtsschutz maßgeblich durch die Orientierung an nationalen Verfassungsüberlieferungen und der EMRK mitgestaltet hat, sieht jedoch auch Verfahrensmängel bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Welche Kritikpunkte werden an der Konvents-Methode geäußert?

Kritisiert wird unter anderem die mangelnde direkte demokratische Wahl der Konventsmitglieder sowie der hohe Zeitdruck, der den Legitimationsanspruch laut einiger Autoren einschränkte.

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Details

Title
Die Grundrechtscharta der EU
College
University of Tubingen  (Institut für Politikwissenschaft Abteilung I: Innenpolitik und Außenpolitik)
Course
Proseminar: Das politische System der EU
Grade
2
Author
Matthias Mißler (Author)
Publication Year
2001
Pages
17
Catalog Number
V17133
ISBN (eBook)
9783638217774
ISBN (Book)
9783640202836
Language
German
Tags
Grundrechtscharta Proseminar System
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Matthias Mißler (Author), 2001, Die Grundrechtscharta der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17133
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