Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Heiratspolitik der höfischen Damen in der mittelalterlichen Literatur
3. Die Heiratspolitik Laudines – Zweck- oder Minneehe?
3.1 Anzeichen für eine Zweckehe
3.2 Anzeichen für eine Minnehe
4. Diskussion unter in Bezugnahme diverser Forschermeinungen
5. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„In keinem anderen höfischen Roman werden an derart exponierter Stelle, nämlich an der weiblichen Hauptgestalt, die politischen Zwänge, denen verwitwete Damen des Hochadels ausgesetzt waren, so realitätsnah vorgeführt wie im „Iwein“ des Hartmann von Aue.“[1] In der Tat waren die Witwen des Hochadels im Mittelalter dem Edikt unterworfen, ihr Leben gänzlich dem politischen Interesse ihres Landes unterzuordnen resp. auszurichten. Laudine in Hartmanns Iwein verkörpert eine Frauenfigur, die dem Zugzwang der damaligen Heiratspolitik unterliegt. Bereits nach kurzer Zeit nach dem Tod ihres Mannes Ascalon wird ihr von ihrer Zofe Lunete angeraten, erneut in den Stand der Ehe zu treten. Die daraufhin schnell erfolgende Heirat mit Ritter Iwein ist ein vielfaches diskutiertes und interpretiertes Thema der Forschung. In dieser Arbeit richtet sich der Fokus auf die Frage, ob „Laudines Heiratsentschluss […] von kühler Berechnung eingegeben“[2] ist und die Königin Iwein allein aus politischen Gründen - im Sinne einer Zweckehe – zu ihrem Gatten erwählt. Oder aber kann doch von einer Minnehe gesprochen werden, die beide Protagonisten verbindet?
Hierzu wird zunächst dargelegt, wie die Heiratspolitik der höfischen Dame in der mittelalterlichen Literatur aufgegriffen resp. dargelegt wird. Im Anschluss daran folgt eine Durchleuchtung der Heiratspolitik Laudines, indem ihre Verhaltens- und Handlungsweisen analysiert und Anzeichen herausgearbeitet werden, die auf eine Zweck- resp. Minnehe schließen lassen. Die hierbei erarbeiteten Ergebnisse werden im nächsten Punkt diskutiert und gegeneinander abgewogen, wobei diverse Forschungsmeinungen ihre Berücksichtigung finden.
2. Die Heiratspolitik der höfischen Damen in der mittelalterlichen Literatur
Ein Gebiet der Politik, in welchem sich die Frauen der höfischen Romane in besonderem Maße hervortun, ist die Heiratspolitik. Viele Frauen nehmen sich das Recht auf die selbständige Wahl ihres Ehegatten oder fungieren als Ehestifterinnen für ihre Kinder. Allerdings obliegt, wie die mittelalterlichen Romane lehren, die freie Wahl des Ehemannes ausschließlich den mächtigen, autonomen Fürstinnen. Zum einen wird in der Literatur der Herrscherinnentyp vorgestellt, die einen Mann aufgrund militärischer und politischer Überlegenheit zur Ehe zwingen kann. Dies wird zum Beispiel im Lanzelet vorgeführt, als die Herrscherin von Pluris diesen zur Ehe zwingen will[3]. Andere ziehen sich mit der Wahl ihres Ehegatten die Feindschaft des Herrschers oder Fürsten zu, weil sie sich diesbezüglich keine Vorschriften machen lassen[4]. Meist werden in den Romanen Fälle benannt, in denen autonome Herrscherinnen von ihren Vasallen unter Druck gesetzt werden, sich aus politischen Gründen zu verehelichen. Die Wahl der Ehemänner bleibt hierbei aber den Regentinnen selbst überlassen. Eine völlig unabhängige, freie Entscheidung zur Ehelosigkeit oder Eheschließung wird den höfischen Damen der mittelalterlichen Literatur nur selten gewährt. Ein Beispiel hierfür ist im Herzog Ernst gegeben, bei welchem die Herzogin Adelheid von Bayern aus freiem Entschluss in die Hochzeit mit dem Kaiser einwilligt, obwohl sie zuvor aus Entscheidung zur Ehelosigkeit mehrere Heiratsanträge abgelehnt hatte[5]. Im Gegensatz zur Realität, in welcher das Hauptmovens meist die politische Intention ist, wird in der Dichtung größtenteils die Minne als Motiv zur Hochzeit dargelegt. Nicht einmal bei den im Handumdrehen geschlossenen Ehen auf den Massenhochzeiten am Artushof wird auf die Vorrangigkeit des Minnemotivs verzichtet. In seltenen Fällen macht der Dichter von dem Nebenmotiv politischer Vorteile der Eheschließung Gebrauch. Setzt der Dichter eine derartige Motivverknüpfung ein, werden die politischen Argumente stets dem Minnemotiv nachgeordnet.[6]
3. Die Heiratspolitik Laudines – Zweck- oder Minneehe?
Laudine ist als Königin und seit dem Tod ihres Gatten Ascalon als Herrscherin über ein großes Land gezwungen, sich einen ebenbürtigen Nachfolger als Ehemann zu suchen. Wie in der mittelalterlichen Literatur oftmals geschildert, wird sie – nicht von ihren Vasallen, sondern ihrer Zofe Lunete – unter Druck gesetzt, so rasch wie möglich eine erneute Eheschließung einzugehen. Bei der Wahl ihres künftigen Gatten hatte Laudine als Dame des Adels zwar freie Hand, wurde auf Einreden Lunetes aber dahingehend gelenkt, Iwein, den Mörder ihres Mannes zu heiraten. Ob die Ehe zwischen den beiden aus rein politischen Gründen besteht oder doch das Minnemotiv mit einwirkt, wird in den folgenden Punkten diskutiert.
3.1 Anzeichen für eine Zweckehe
Laudine ist wie Enite im Erec die weibliche Hauptfigur, die in Hartmanns zweitem Artusroman ihren Platz an der Seite des Helden einnimmt. Nachdem sie durch Iweins Sieg über Ascalon Witwe geworden ist, steht sie unter „herrschaftsrechtlichem Zugzwang“[7]. Sie ist sich durchaus ihrer politischen Macht und Verantwortung bewusst, jedoch als Frau unfähig, längere Zeit über ihr Land zu herrschen und es wirksam vor äußeren Feinden zu schützen. „mit mînem lîbe/ mac ich en brunnen niht erwern:/ mich muoz ein biberde man nern,/ oder ich bin benamen verlorn“[8] Sie benötigt einen geeigneten Mann, welcher die Quelle verteidigt und dem Land ungestörten Frieden erhält. Bereits am Grab ihres Ehemanns jammert sie „waz sol ich, swenne ich dîn enbir? / waz sol mir guot unde lîp?“[9] Diese Klage gilt nicht allein der verlorenen Liebe, sondern auch dem daraus resultierenden, fehlenden männlichen Schutz. Die „verwitwete Herrscherin in Zeitnot“[10] lässt sich daher von Lunete überzeugen, so kurz nach dem Tod Ascalons erneut zu heiraten. Laudine war davon jedoch nicht angetan, denn „ob mîn lant/ mit mir bevridet wære,/ daz ichs benamen enbære“[11]. Anhand der Argumente Lunetes, welche der ausschlaggebende Punkt für Laudines Einwilligung in die Ehe mit dem Ritter Iwein sind, wird der politische Charakter der Heirat deutlich:
„irn wellet iuwer brunnen und daz lant
und iuwer êre verliesen,
sô müezet ir etewen kiesen
der iun frist und bewar.
manec vrum rîter kumt noch dar
der iuch des brunnen behert,
einst dâ nieman der in wert.“[12]
Die Intention Laudines besteht zudem darin, Iwein schnell zu ehelichen, „wandez ist mir sô gewant,/ ich mac verliesen wol mîn lant/ hiute ode morgen./ daz muoz ich ê besorgen/ mit einem manne der es wer“[13]. Auch diese Worte verdeutlichen die wesentlichen Gründe der Heirat, nämlich der Machtsicherung und Erhaltung der Landesherrschaft. Neben der Sicherung ihres Herrschaftsanspruches rechnet sich die „sozial verantwortlich gebundene Landesherrin“[14] einen weiteren Vorteil durch die Ehe mit Iwein aus. Dadurch, dass er ihr durch den Mord an Ascalon „selch leit getân“ und „vil grôze schulde“ auf sich geladen hat, erhofft sie sich Schadensersatzerwartung resp. Wiedergutmachung in Form von bedingungsloser Hingabe des Ritters. Diese Unterwürfigkeit nimmt Iwein hin:
„’Welt ir alles taz ich will?’
’ja, michn dunket nihts ze vil.’
’sô nim ich iu lihte den lîp’.
’so wie ir gebietet sæ lic wîp.’
’nu waz hulfe danne rede lanc?
sît ir iuch âne getwanc
in mîne gewalt hât ergeben [...]’“[15]
Nur die Erfüllung dieser Erwartung, mit der sie ihre Heirat, gleichsam als Pendant zu Iweins Schuldhypothek belastet, wird ihr die Ehe annehmbar machen und verdeutlicht das Zweckbündnis[16]. Iwein agiert dagegen ganz in der Tradition des Minnegesprächs: Er ist der Diener seiner Herrin. Diese Bereitschaft zur Unterordnung zeigt den Minnecharakter des Artusritters. Weiterhin erhält Laudine durch die Ehe mit Iwein eine höhere gesellschaftliche Aufwertung als mit Ascalon.[17] Dadurch, dass ihr jetziger Ehemann ein Ritter der Artusrunde und mit König Artus befreundet ist, wird auch ihr die Ehre einer Bekanntschaft mit Artus zuteil. Als Iwein diesen und dessen Gefolgschaft nach dem Kampf an der Quelle zu sich auf die Burg einlädt, wird die Freude Laudines deutlich: „geselle unde herre,/ ich gnâde dir vil verre/ unsers werden gastes./ zewâre dû hastes/ iemer lôn wider mich“[18]. In den Folgeversen Hartmanns erfährt der Leser unmissverständlich, dass sie erst durch diesen hohen Besuch die Heirat mit Iwein akzeptiert,
„wan sî was unz an die zît
niuwan nâch wâne wol gehît:
nu enwas dehein wân dar an:
alrêst liebet ir der man.
dô ir diu êre geschach
daz sî der künec durch in gesach,
dô hete sî daz rehte ersehen
daz ir wol was geschehen […]
si gedahte ´ich hân wol gewelt`.“[19]
Erst jetzt ist sie mit der Wahl ihres Gatten zufrieden und sieht es als Beweis dafür, gut verheiratet zu sein. Die politische Rechnung ist aufgegangen: Iwein ermöglicht Laudine nicht nur eine erfolgreiche Landesverteidigung, sondern auch gesellschaftliche Anerkennung. Die ständige Gegenwärtigkeit politischen Denkens bei Laudine zeigt sich am prägnantesten in der Jahresfrist, die sie Iwein vor seinen Turniergängen gesetzt hatte sowie der anschließenden Bestrafung. Nachdem sich Iwein auf Rat von Gawein Urlaub von seiner Gemahlin erbeten hat, gewährt sie ihm diesen nur ungern. Iweins Urlaubsbitte entwickelt sich auf Laudines Seite zu einer Inszenierung politischer Machtverhältnisse. Sie setzt ihm daraufhin eine Frist von einem Jahr und ermahnt ihn: „iu ist daz wol erkant/ daz unser êre und lant/ vîl gar ûf der wâge lit,/ ir enkumt uns wîder enzît,/ daz es uns wol geschaden mac“[20]. Während Iwein „swuor [...], des in diu liebe twanc“[21], setzt ihm Laudine die politische Pflicht entgegen und argumentiert als Herrscherin, nicht als liebende Ehefrau. Bei der Frist von einem Jahr handelt es sich um eine gültige Rechtsfrist. Hätte ein fremder Angreifer in Iweins Abwesenheit von dem Land Besitz genommen, wäre er nach einem Jahr unangefochtener Inhabe rechtskräftiger Besitzer[22]. Laudine agiert und entscheidet gänzlich als Landesherrin und zeigt die bisher offensivste Form ihrer Argumentation. Indem sie Iwein die Jahresfrist setzt, inszeniert sie sich zugleich als rechtssprechende Gewalt des Hofes und beansprucht die Herrscherrolle. Die Position der Landesherrin kommt dann zum Tragen, als Iwein die von ihr gesetzte Frist versäumt. Sie entlässt ihn daraufhin sofort aus der Verantwortung ihres Herrschaftsbereichs und zieht die Konsequenz der separatio quoad mensam et thoram[23]. Iwein wird keine Möglichkeit eingeräumt, Stellung zu beziehen resp. sich zu rechtfertigen. Diese Handlungsweise kennzeichnet ihr Pflichtbewusstsein als Landesherrin. Zu keiner Zeit agiert sie im Sinne einer liebenden Ehefrau. Auch der Akt des Ringtauschs offenbart ihr unerschütterliches Denken einer Herrscherin. Sie vertraut Iwein vor Aufbruch der aventiure einen Ring an, der als „geziuc“[24] für seine Herrschaftsofferte und zugleich als Erinnerung an seine Jahresfrist stehen soll. Laudine gibt ihm diesen also als Signum der weltlichen Herrschaft, der Iwein täglich an die Verantwortung für sein Land ermahnen soll. Bei dieser Geste handelt sie ebenso als Königin und Regentin über ihr Land. Das Symbol des Rings wird allerdings in der Forschung diskutiert: Während die einen ihn als reines Herrschaftszeichen[25] deuten, interpretieren ihn andere Forscher allein als Liebessymbol zwischen Laudine und Iwein[26]. Die Königin überreicht ihrem Mann den Ring nämlich mit den Worten: „unde lat diz vingerlin/ einen geziuc der rede sin./ ichn wart nie mann so holt/ dem ich diz selbe golt/ wolde lihen ode geben“[27]. Sie definiert dieses Signum als Erinnerung für die vereinbarte Rückkehr nach einem Jahr, fügt allerdings hinzu, dass sie noch niemals einen Mann so liebte, dass sie ihm den Goldring schenken oder leihen wollte. Iwein ist also mehr für sie als nur Ersatz[28]. Dieses Symbol steht sowohl für das stets präsente Herrschaftsdenken Laudines, ist aber auch ein „Liebespfand“[29], das Laudine Iwein für ihr starke emotionale Verbundenheit anvertraut. Der Ring kann folglich auch im nächsten Punkt (3.2) als Anzeichen für eine Minnehe aufgeführt werden, indem er die bereits bestehende Liebesbeziehung zwischen den beiden Eheleuten bezeugt und Laudine ihm diesen in der Funktion der liebenden Frau zu seinem Schutze überlässt.
[...]
[1] Kellermann-Haaf, P.: Frau und Politik im Mittelalter. Untersuchungen zur politischen Rolle der Frau in den höfischen Romanen des 12., 13. und 14. Jahrhunderts, Göppingen 1986, S. 42.
[2] Schröder, W.: Laudines Kniefall und der Schluß von Hartmanns Iwein, Mainz 1997. (Akademie der Wissenschaften und der Literatur 2 (1997)), S. 13.
[3] Vgl. Lanzelet, eine Erzählung von Ulrich von Zatzikhofen, hrsg. v. K.A. Hahn, Frankfurt a.M., 1854, Neudruck, mit einem Nachwort und einer Bibliographie von Frederick Norman, Berlin 1965. (Deutsche Neudrucke, Reihe: Texte des Mittelalters)
[4] Vgl. Berthold von Holle: Crane, in: Berthold von Holle, hrsg. v. Karl Bartsch, Nürnberg 1858, vgl. auch: Meleranz von dem Pleier, hrsg. v. Karl Bartsch, Stuttgart 1861. (Bibliothek des litterarischen Vereins in Stuttgart, 60)
[5] Vgl. Herzog Ernst, hrsg. v. Karl Bartsch, Wien 1869.
[6] Vgl. Kellermann-Haaf, P.: Frau und Politik im Mittelalter, S. 293.
[7] Braunagel, R.: Die Frau in der höfischen Epik des Hochmittelalters. Entwicklungen in der literarischen Darstellung und Ausarbeitung weiblicher Handlungsträger, Ingolstadt 2001, S. 30.
[8] Hartmann von Aue: Iwein. Text und Übersetzung, 4. überarbeitete Auflage, Berlin 2001, V.2058-2061.
[9] Hartmann von Aue: Iwein, V. 1466-1467.
[10] Braunagel, R.: Die Frau in der höfischen Epik, S. 31.
[11] Hartmann von Aue: Iwein, V. 1904-1906.
[12] Hartmann von Aue: Iwein, V. 1824-1830.
[13] Hartmann von Aue: Iwein, V. 2311-2315.
[14] Braunagel, R.: Die Frau in der höfischen Epik. S. 31.
[15] Hartmann von Aue: Iwein, V. 2291-2297.
[16] Vgl. Priesack, Th.: Laudines Dilemma, in: Sagen mit Sinne. Festschrift für Marie-Luise Dittrich zum 65. Geburtstag, hrsg. v. Helmut Rücker und Kurt Otto Seidel, Göppingen 1976, S. 119.
[17] Vgl. Schröder, W.: Laudines Kniefall, S. 14.
[18] Hartmann von Aue: Iwein, V. 2665-2669.
[19] Hartmann von Aue: Iwein, V. 2671-2682.
[20] Hartmann von Aue: Iwein, V. 2935-2939.
[21] Hartmann von Aue: Iwein, V. 2929.
[22] Vgl. Mertens, V.: Laudine. Soziale Problematik im Iwein Hartmanns von Aue, Berlin 1978, S. 45. (Beihefte zur Zeitschrift für deutsche Philologie)
[23] Bei der separation quoad mensam et thoram handelt es sich um eine im 12. Jahrhudnert von der Kirche als rechtliche Institution eingerichtete Trennund von Tisch und Bett. Meist wurde sie für den Fall einer Entfremdung durch Ehebruch eines Gatten auferlegt. Das weltliche Recht wendete dieses Vorgehen auch im Falle einer Tätlichkeit oder Misshandlung vor; vgl Mertens, V.: Laudine, S. 40-43.
[24] Hartmann von Aue: Iwein, V. 2946.
[25] Vgl. Mertens, V.: Laudine, S. 18-21.
[26] Vgl. Lewis, Robert E.: Symbolism in Hartmanns Iwein. Göppingen 1975, S. 54. „It [Laudines ring] symbolizes the very special realtionship between her and Iwein and also is a reminder for Iwein to return”.
[27] Hartmann von Aue: Iwein, V. 2945-2949.
[28] Vgl. Wolfram von Eschenbach, 6. Ausgabe, hrsg. v. Karl Lachmann, Berlin/ Leipzig 1926. (Neudruck 1962)
[29] Priesack: Laudines Dilemma, S. 124.