Zu Beginn der Hauptseminararbeit wird der Gewaltbegriff im interdisziplinären Kontext untersucht. Dabei wird auf die Wissenschaften Soziologie, Psychologie und Politik eingegangen. Darauf aufbauend, folgt der klassische Gewaltbegriff im StGB, in welchem auf die Formen vis absoluta und vis compulsiva eingegangen wird.
Anschließend geht die vorliegende Arbeit auf die Entwicklungsgeschichte des strafrechtlichen Gewaltbegriffes der Rechtsprechung ein, um die stetig geänderte Definition des Begriffes Gewalt darzustellen. Dabei werden mehrere Urteile des Bundesgerichthofs (BGH) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) herangezogen, in denen insbesondere ein Fokus auf die Sitzblockadenentscheidungen gelegt wird.
Der strafrechtliche Gewaltbegriff ist in verschiedenen Variationen in vielen Straftatbeständen enthalten. Er steht dabei immer in der Alternative zu der Drohung. So kommt er beispielsweise in den §§ 113, 177, 240, 249, 252, 253 und 255 StGB namentlich vor. Die Analyse dieser Hauptseminararbeit beschränkt sich dabei auf die Gewaltbegriffe, welche in §§ 240, 253, 249, 255 StGB vorkommen. Dabei werden die Begriffe in den Straftatbeständen miteinander verglichen und dessen Unterschiede herausgearbeitet. Insbesondere werden alle Gewaltbegriffe mit dem des § 240 StGB verglichen, da dieser ein weites und schwer fassbares Rechtsgut schützt und somit die genauen Grenzen bestimmt werden müssen. Er dient daher als Ursprung des Gewaltbegriffes.
Ziel der Hauptseminararbeit ist es, den unbestimmten Gewaltbegriff in seinen Einzelheiten genauer zu erforschen.
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- Anonym (Autor:in), 2021, Wird der unbestimmte Rechtsbegriff Gewalt, welcher in verschiedenen Tatbeständen des StGB auftaucht, immer ähnlich ausgelegt oder ergeben sich Unterschiede?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1715672