Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age

Welche Ziele verfolgte Lampert von Hersfeld mit seinem Hauptwerk, den Annalen?

Eine Untersuchung seiner causa prima scribendi

Summary Excerpt Details

Um Lampert von Hersfelds Annalen ist es in letzter Zeit in der Forschung still geworden, obwohl die Annalen gegen Ende des 19. Jahrhunderts hoch gelobt und auch heftig kritisiert wurden. Zur Klärung der Frage der Zuverlässigkeit Lamperts von Hersfeld als Geschichtsschreiber hat maßgebend Tilman Struve durch seine herausragende Monographie zu Lampert von Hersfelds Gesamtwerk beigetragen. Schon zuvor hatte Herbert Grundmann die Bedeutung des Werkes herausgestellt, indem er Lampert phantasievollen „Erzählerdrang“ bescheinigt, der den Rahmen der Annalistik sprengt. „Seine bedenkliche Begabung, die Geschichte zu dramatisieren, macht jedoch seine Erzählung höchst eindrucksvoll und kann bei kritischer Benutzung auch die Fülle seiner Kenntnisse nicht entwerten.“ Tatsächlich verstellt die Parteilichkeit der Aussagen in Lamperts Werk auch heute noch eher den Zugang sowohl zu einer einfachen Rekonstruktion der Vorgänge im östlichen Sachsen und im Investiturstreit als auch zur causa prima seines großen Opus.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Welche Ziele verfolgte Lampert von Hersfeld mit seinem Hauptwerk, den Annalen? Eine Untersuchung zu seiner causa prima scribendi.

Zum Forschungsstand

Das Anliegen dieser Untersuchung

Die Abtei Hersfeld und der Mönch Lampert

Erzbischof Anno von Köln, für Lampert ein Heiliger?

Erzbischof Anno II. von Köln als Wahrer des Rechts

Der Streit um den Vorrang in Goslar

Aufruhr im Kloster Fulda und seine Folgen

Der Sachsenkrieg in der Darstellung Lamperts von Hersfeld

Heinrichs Burgenpolitik – ein ungeheures Unrecht

Verhandlungen

Kann ein gerichtlicher Zweikampf als Gottesurteil den Konflikt lösen?

Lamperts Umgang mit Simonie am Beispiel Bischof Hermanns und Abt Ruotperts von Bamberg

Der Aufstand der Kölner Bürger – ein wegweisendes Exemplum?

Die Zerstörung der Harzburg und die Folgen

Das Finale

Fazit: Die causae primae der Annalen

Welche Ziele verfolgte Lampert von Hersfeld mit seinem Hauptwerk, den Annalen?

Eine Untersuchung zu seiner causa prima scribendi.

Von Gerhard Peter Handschuh

Zum Forschungsstand

Um Lampert von Hersfelds Annalen1 ist es in letzter Zeit in der Forschung still geworden, obwohl die Annalen gegen Ende des 19. Jahrhunderts hoch gelobt2 und auch heftig kritisiert wurden.3 Zur Klärung der Frage der Zuverlässigkeit Lamperts von Hersfeld als Geschichtsschreiber hat maßgebend Tilman Struve durch seine herausragende Monographie zu Lampert von Hersfelds Gesamtwerk beigetragen.4 Schon zuvor hatte Herbert Grundmann die Bedeutung des Werkes herausgestellt, indem er Lampert phantasievollen „Erzählerdrang“ bescheinigt, der den Rahmen der Annalistik sprengt. „Seine bedenkliche Begabung, die Geschichte zu dramatisieren, macht jedoch seine Erzählung höchst eindrucksvoll und kann bei kritischer Benutzung auch die Fülle seiner Kenntnisse nicht entwerten.“5 Tatsächlich verstellt die Parteilichkeit der

Aussagen in Lamperts Werk auch heute noch eher den Zugang sowohl zu einer einfachen Rekonstruktion der Vorgänge im östlichen Sachsen und im Investiturstreit,6 als auch zur causa prima seines großen Opus.

Dass „das an Stoffreichtum und Darstellungskunst glänzende Werk als Quelle nur mit Vorsicht zu benutzen ist“7 mag daran liegen, dass Lampert nicht nur ein Meister beim Verarbeiten antiker Quellen war, sondern auch beim Verbergen der Intentionen seiner Annalen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Forschungsmeinung zu Lamperts Intentionen weit auseinandergehen: Meinte Oskar Holder-Egger, die Neuwahl eines Königs sei der Zweck des Geschichtswerks,8 bzw. das Werk sei zur Rechtfertigung des Gegenkönigs verfasst,9 so sah man auch die Lage des Königs als natürliche Folge und „gerechte Strafe seiner Rachgier, seines Treuebruchs, seiner Grausamkeit und aller seiner sonstigen Schlechtigkeiten“.10 Gerold Meyer von Knonau meinte hingegen, nicht das ganze Werk sei auf ein Ziel hin konzipiert.11 Auch vermutete man, dass die Zeit Heinrichs III. für Lampert ein Vorbild war, dem die Gegenwart nicht nahekam.12 Tilman Struve verweist in seiner grundlegenden Monographie zu Lampert darauf, dass dieser das Bedürfnis hatte, „den eigenen Standpunkt in der Geschichte zu bestimmen“,13 das Generalthema seiner Annalen sei jedoch die Abstellung der Missbräuche in Reich und Kirche bei Untauglichkeit Heinrichs IV.14 Die Annalen seien in erzieherischer Absicht verfasst mit dem Ziel eines idealen Königs und idealer Fürsten: Lampert wollte einen endzeitlichen „ rex iustus et pacificus “ anstelle Heinrichs setzen.15

Die Annalen setzen mit einem Vorspann ein,16 der fünf Zeitalter umfasst17 und mit dem Jahr 708 in die eigentlichen Annalen überleitet, die bis zum Jahr 1035 kurz und bündig bleiben.18 Danach, in der Phase der zeitgenössischen Darstellung, holt der Autor nach dem Tod Heinrichs III. im Jahr 1056 zunehmend weiter aus, behält jedoch die Zuordnung des Stoffes zu Jahren bei, so dass er die Zeitgeschichte in sein Annalenwerk einarbeiten kann. Der an antiken Autoren geschulte Annalist verfasste sein „in einem Zug“ niedergeschriebenes Werk um das Jahr 1078/79, „jedenfalls nach der Wahl Rudolfs von Rheinfelden zum Gegenkönig“.19 Die hohe stilistische Qualität der Annalen ist nie in Zweifel gezogen worden,20 und bewundernswert ist die „ruhige, nirgends … aufdringliche Tendenz“ des Tons der Darstellung.21

Die eher geringe Verbreitung der Annalen im Mittelalter22 ist wohl der Tatsache zu verdanken, dass sie bevorzugt über sächsische und thüringische Geschehen berichten und 1077 vor dem eigentlichen Investiturstreit abbrechen. Erst das rege Interesse der Humanisten des 16. Jahrhunderts an der Drucklegung bewirkte eine weitere Verbreitung des Werkes. Der Inhalt der Annalen mit der Darstellung der Sachsenkriege und des Gangs Heinrichs IV. nach Canossa 1077, des Machtkampfs zwischen König und Fürsten, aber auch zwischen Königtum und Papsttum unter Heinrich IV. und Gregor VII., stellte in aller Deutlichkeit eine interessante Parallele zu den zeitgenössischen Auseinandersetzungen in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts dar.

Das Anliegen dieser Untersuchung

Aufgrund der unterschiedlichen Meinungen als Resultat der Untersuchungen ausgewiesener Kenner mittelalterlicher Quellen ergibt sich, dass der Zugang zur causa prima der Annalen nicht einfach ist.23 Keine Methode, diese zu eruieren kann als Patentrezept angesehen und erwiesen werden, wie sich gerade in der Auseinandersetzung um die Annalen Lamperts gegen Ende des 19. Jahrhunderts gezeigt hat. Heinz Löwe sieht die Hindernisse beim Zugang zu mittelalterlichen Autoren generell in der Tatsache begründet, dass die lateinische Sprache nicht ihre Muttersprache war, dass kulturelle Verschiebungen bei Begrifflichkeiten auftreten konnten, dass die antik-literarische und die religiös-kirchliche Bildung nicht deckungsgleich waren, und dass Wortschatz und Sehweise, geprägt von Bibel, Liturgie und theologischer Literatur schon in der jeweiligen Zeit und wieviel mehr heute zu differenzierter Rezeption führen konnten.24 Angesichts dieser Problematik sollte man versuchen, die „Schale des traditionell Wiedergegebenen“25 zu durchstoßen, um zum Kern, zur Persönlichkeit des Autors als Repräsentant seiner Zeit zu gelangen. Der Weg dorthin mag unterschiedlich sein, führt aber immer über Abweichungen des Autors vom vorgegebenen Kanon der mittelalterlichen Geschichtsschreibung.

Die Interpretation sollte, ausgehend von den genannten Besonderheiten im Text, den Autor als Menschen in einer bestimmten historischen Situation und mit bestimmten Intentionen der Darstellung in seiner Zeit erfassen, um so mit dem erworbenen „Vorwissen“ mehr Erkenntniswert für ein neues Verständnis seines Werkes zu gewinnen.26 Hilfreiche Kriterien bei der Interpretation könnten sein: Die Kritikfähigkeit des Autors am System, seine Adelsgeschichtsschreibung, seine politische Ideenwelt, seine Papst- und Kaiseridee,27 seine Zeitkritik, die Zeitumstände und die beschränkte Welt, in der er lebte.28

Jeder mittelalterliche Geschichtsschreiber vertritt Grundanschauungen, ihm besonders wichtige Erkenntnisse, Gesichtspunkte und Tendenzen, die er seiner Leserschaft vermitteln möchte. Der Historiker unserer Tage wird diese Anschauungen zu entschlüsseln und zu erklären versuchen, um sich der historischen Persönlichkeit des Autors, seinem Text und seinen Intentionen anzunähern. Die folgenden bekannten Fakten bezüglich Lamperts Annalen sind dabei zu berücksichtigen:

Lampert war ein religiöser, adliger Mann, der nach seiner theologischen Ausbildung in Bamberg aus Überzeugung Mönch in Hersfeld wurde.29 Beides, Mönchtum und adlige Herkunft, erschweren uns heute den Zugang zum Autor, der vielleicht nie voll erfassbar sein wird. Darüber hinaus war Lampert durch seine Pilgerreise ins Heilige Land und seine Studien in den neugegründeten Klöstern Erzbischof Annos von Köln über die Enge seines Klosters hinaus weit gereist und mutmaßlich offen für das Neue, das die Zeit ihm als Mönch bot. Kloster Hersfeld selbst verschaffte ihm als Reichsabtei und wegen seiner Königsnähe mit häufigen Besuchen Heinrichs IV. die Möglichkeit, Nachrichten über die großen Auseinandersetzungen in Thüringen, Sachsen und im Reich zu beziehen. Allerdings bleibt seine Erkenntnis bruchstückhaft, gefärbt durch seine sprachlichen Mittel und infolge seiner Intention subjektiv bedingt.

Aufgrund von Abweichungen vom Kanon der Annalen sollte es möglich sein, Lamperts causa prima und Intentionen zu eruieren und mit Hilfe dieser den Text, den er als Zeitgenosse darstellt, zu interpretieren.

Die Abtei Hersfeld und der Mönch Lampert

Neben den Klöstern Fulda und Corvey galt Hersfeld als eine der bedeutendsten und reichsten Benediktinerabteien des 11. Jahrhunderts im ostfränkischen Raum. Das Verhältnis zwischen Kaiser Heinrich III. (1039-1056) und Abt Meginher von Hersfeld (1036-1059) darf man als persönlich gut, die Rolle der bedeutenden Reichsabtei Hersfeld in der Reichspolitik unter diesem Kaiser als überragend bezeichnen. In dieser Zeit kann das Kloster infolge von Gedenkstiftungen für die Salier als das am meisten durch herrscherliche Urkunden begünstigte Benediktinerkloster im Reich nördlich der Alpen gelten.30 Die königsnahe Politik setzte sich unter Abt Ruthard (1059-1072) in die Regierungszeit Heinrichs IV. (geb. 1050, gest. 1106) hinein fort.31 Ebenso verhielt es sich unter dessen Nachfolger Abt Hartwig (1072-1090), in dessen Amtszeit die Beanspruchung durch Königsbesuche während des Sachsenaufstands und im Investiturstreit in keinem Verhältnis zu den gewährten Güterübertragungen stand, so dass das Kloster sehr unter seiner Königstreue litt.32 Berühmt und über die Jahrhunderte bekannt wurde das Kloster Hersfeld jedoch nicht so sehr durch seine herausragenden Äbte, sondern eher durch den gelehrten Mönch und Autor Lampert von Hersfeld.

Lampert (geb. vor 1028, vermutlich gest. 1085) trat am 15. März 1058, nachdem er eine gute Ausbildung wohl in Bamberg und vielleicht unter Anno, dem späteren Kölner Erzbischof (1056-1075), erhalten hatte, ins Kloster Hersfeld ein. Er wurde in Aschaffenburg zum Priester geweiht und begab sich ohne Erlaubnis seines Abtes Meginher auf eine Pilgerfahrt ins Heilige Land. Zurückgekehrt erhielt er 1059 kurz vor dem Tod Meginhers dessen Vergebung für den Bruch der Ordensregel.33 Tilman Struves Annahme, dass Lampert das Amt des Leiters der renommierten Klosterschule in Hersfeld innehatte und dass unter ihm die artes liberales eingeführt wurden, klingt plausibel, zumal er neben den Annalen, seinem Hauptwerk, auch um 1070 eine Vita des Heiligen Lullus, ein verlorenes Gedicht zur jüngeren Klostergeschichte und eine Klostergeschichte in Prosaform verfasste, die leider nur in Bruchstücken erhalten ist.34 Offenbar wurde sein 1073 verfasstes Gedicht wegen Lamperts Ablehnung Heinrichs IV. von den Hersfelder Mitbrüdern so heftig kritisiert, dass der Autor dies in der Einleitung zu seiner Klostergeschichte erwähnt.35

Eine solche schriftstellerische Tätigkeit ohne wohlwollende Anregung, Genehmigung oder Anweisung der Äbte Ruthard und Hartwig ist in einem Benediktinerkloster nicht denkbar, da das Gelübde den Mönchen bekanntlich Armut, Keuschheit und Gehorsam auferlegt. Als vielgereister Mönch hat Lampert nicht nur das Heilige Land besucht, sondern auch im Auftrag seines Abtes Hartwig die von Fruttuaria initiierten consuetudines der von Anno von Köln gegründeten Klöster Siegburg und Saalfeld studiert. Dass er in seinen Augen unnötigen Neuerungen ablehnend gegenüberstand, wird man seiner konservativen Haltung zuschreiben dürfen. Sein geliebtes Kloster Hersfeld verließ er erst, als er als erster Abt nach Kloster Hasungen in Nordhessen abgeordnet wurde.36

Erzbischof Anno von Köln, für Lampert ein Heiliger?

Ganz offensichtlich durchbricht Lampert die Form der Annalen für eine ausführliche,37 in seinem Opus einmalige Würdigung des Kölner Erzbischofs Anno II. aus Anlass von dessen Todesjahrs 1075.38 Zwar subsumiert er seinen Exkurs unter das Jahr 1075, er verfolgt jedoch angefangen von Annos Ausbildung in Bamberg in einem Rückgriff dessen ganzes Leben, seine kirchliche und politische Karriere, Religiosität und Tugenden, sein Wirken in Köln, seine Gerechtigkeit und Klostergründungen. Neben der Vorbildfunktion Annos ist Lampert die Ausstattung der Klostergründungen sowie die Reform durch Mönche aus Fruttuaria und deren streng asketische Lebensweise wichtig, Annos Verhältnis zu König Heinrich IV. und die persönlichen Probleme Annos im Sachsenkrieg, im Aufstand der Stadt Köln, sowie in seiner letzten Krankheit. Besonderen Wert legt Lampert auf die Erzählung, wie Anno den gebannten Kölner Bürgern aus Erbarmen vergibt. Diese Tat kurz vor seinem Tod bewirkt laut Lampert Annos Aufnahme in die Reihe der heiligmäßigen Kölner Erzbischöfe und macht die Erwähnung der täglich geschehenden Wunder an seinem Grab in Siegburg glaubhaft. Die Würdigung Annos in diesem Exkurs stellt eine Kurzvita innerhalb der Annalen dar und durchbricht deren Schema. Ausgehend von der besonderen Wertschätzung des Erzbischofs von Köln in seiner kurzen Vita wird es sich lohnen, die Darstellung Annos auf Besonderheiten zu untersuchen, die das Anliegen Lamperts zeigen.

Erzbischof Anno II. von Köln als Wahrer des Rechts

Lamperts Bevorzugung Erzbischof Annos von Köln (1056-1075) vor seinem großen Rivalen, dem Erzbischof Adalbert von Hamburg-Bremen (1043-1072), einem der mächtigsten Männer während der Zeit der Minderjährigkeit Heinrichs IV. und in dessen ersten Regierungsjahren, weist auf weitere bedeutsame Mitteilungen bezüglich der causa prima des Autors hin. In die Erzählung von den Klagen des Volkes über scheußliche Untaten in Utrecht39 bettet der Autor das exemplum einer kurzen Zeit der Bemühungen um Recht und Gesetz im Reich unter der Leitung Annos von Köln ein: Der König ermächtigte Anno, für Gerechtigkeit im Reich zu sorgen und verwies alle diesbezüglichen Klagen an den Erzbischof quasi als Vater und Hüter des Wohls des Reiches. Nach Lampert gelang Anno dies mit großem Erfolg. Als Beleg für diese Behauptung berichtet er über die Ergreifung und Bestrafung Eginos, der Herzog Otto von Northeim so sehr geschadet hatte.40 Die Zurschaustellung Eginos vor allem Volk41 dient hier sowohl als Beleg für dieses exemplum als auch für den Höhepunkt dieser Phase im Leben Annos in den Augen des Autors, der darin gipfelt, dass man „zweifeln konnte, ob man ihn des bischöflichen oder des königlichen Namens für würdiger halten sollte.“42 Lampert setzt diesem Lob noch die Krone auf, indem er durch das Vorbild Annos eine, wenn auch nur kurzzeitige, Umkehr Heinrichs IV. vermeldet: „… paternam virtutem et paternos mores brevi exsuscitaret, “43 obwohl er „durch Verwahrlosung und Stumpfheit schon fast zugrunde gegangen war.“44

Für unsere Untersuchung dürfte die Historizität dieses exemplums zweitrangig sein, vor allem auch, was den vorbildhaften Einfluss Annos auf den König anbelangt. Vielmehr ist die Aussageabsicht des Autors von Bedeutung, der dem Erzbischof wegen seiner Gerechtigkeit, seiner Tatkraft (industria) gegen iniuria und Überlegenheit königliche Eigenschaften zuschreibt und mittelbar auch die Tugenden Heinrichs III. und seiner Vorgänger lobt. So ist Anno für Lampert Priester und König, ohne dass für den Autor klar ist, welches von beiden prävalent erscheint, jedoch in jedem Fall ist er würdiger als Heinrich IV., das Reich gemäß den mores der Väter zu regieren und für Gerechtigkeit, Ruhe und Ordnung zu sorgen. Bedenkt man, dass Lampert für Mönche schreibt, die biblisch gebildet waren, dann liegt die Assoziation nicht fern, dass sich der Autor beim Bischofslob Annos auf den alttestamentlichen Priesterkönig Melchisedek, den König von Salem, bezieht, der für Gerechtigkeit, Frieden und den ihm von Abraham im Gegenzug überlassenen Zehnten steht.45

Lampert macht seinen Lesern hier klar, wie wichtig Gerechtigkeit und ihre Durchsetzung für die Königsherrschaft und das Reich sind: Gerechtigkeit schafft Frieden im Inneren, iniuria gefährdet ihn.46 Somit ist die Rechtspflege eine der wichtigsten Aufgaben, die dem Amt des Königs, aber auch eines Bischofs zukommen. Und dieses königliche Amt konnte ersatzweise auch von einem Erzbischof wie Anno ausgeübt werden.

Der Streit um den Vorrang in Goslar

Anders als die eher sachlich klingende Erzählung der „Entführung“ Heinrichs IV.47 gestaltet Lampert die unter dem Jahr 1063 eingeordnete Darstellung des Rangstreits zwischen Bischof Hezilo von Hildesheim und dem Fuldaer Abt Widerad wesentlich emotionaler.48 Er be- und verurteilt die Handlungen der adligen Akteure und übt deutliche Kritik nicht nur an einzelnen Persönlichkeiten, sondern auch am System von Rechtsprechung und Rechtsdurchsetzung sowohl im staatlichen, als auch im kirchlichen Bereich. Der Streit bietet ihm darüber hinaus die Möglichkeit, das Verhältnis von Bischöfen und Mönchen sowie die enge Verbindung zwischen Klöstern und Staat in seiner Zeit zu beleuchten. Lamperts Adressaten waren vornehmlich Schüler der Klosterschule und Mönche, die er durch seine Erzählungen belehren wollte. Hierin dürfte auch der Grund für die vom Autor gewählten sprachlichen Mittel zu suchen sein, die von Übertreibung und Spannung über Ironie bis zu Sarkasmus reichen, um seine Kritik an diesem vielfachen Unrecht, am System von Rechtsprechung und Regierung des Reiches und im kirchlichen Bereich drastisch darzustellen.49

Dieses exemplum ist von Lampert sachlich bereits gegliedert:

A 1: Vorgeplänkel zwischen den Kämmerern Weihnachten 1062 (Ann S. 81)

A 2. Pfingst-Tumult 1063 mit Waffengewalt (Ann S. 82-83)

A 3: Untersuchung am nächsten Tag (Ann S.83-84)

B 1: Aufruhr im Kloster Fulda (Ann S. 84-86)

B 2: Ausbruch aus Kloster Fulda, (Ann S.86-87)

B 3: Gericht und Bestrafung (Ann S. 87)

Wie eine Entschuldigung klingt es, wenn Lampert in diesem exemplum 50 schreibt, dass das Unrecht dadurch auf verschiedenen Reichs- und Kirchenebenen entstand, dass „der König noch im Knabenalter“ war und daher „jeder ungestraft tun konnte, was ihm in den Sinn kam“.51 Nach dem Autor nützte Bischof Hezilo von Hildesheim als der zuständige Ortsbischof nicht nur die Gunst der Stunde, sondern auch seinen Reichtum, der ihm Ansehen und Macht verlieh, um seinen Anspruch auf Vorrang in der Sitzordnung beim Vespergottesdienst in Goslar vor dem Abt von Fulda durchzusetzen.52 An Weihnachten 1062 hatte nur die Intervention Herzog Ottos von Bayern zugunsten des Abtes sowohl Blutvergießen, als auch den Erfolg des Hildesheimer Bischofs in diesem Rangstreit verhindert. Mit noch verhaltenen Worten der Kritik prangert der Autor die Querelen unter hohen kirchlichen Würdenträgen und besonders das Machtstreben, den falsch eingesetzten Reichtum und das Ansehen der Bischöfe an,53 die zusammen mit den weltlichen Fürsten die Minderjährigkeitsregierung nach dem Rückzug der Kaiserin Agnes aus der Tagespolitik stellten. Sein Hauptvorwurf ist nicht so sehr, dass die adlige Reichsspitze zerstritten war, sondern dass Unrecht ungestraft geschehen konnte, indem der durch Tradition geheiligte Vorrang des Fuldaer Abtes bei Hof usurpiert wurde.54 Lampert benützt die Ebene eines Hoftages in Goslar für sein exemplum um einen Vorfall, der den ganzen Staat betraf, zu kritisieren.

Die lebendige, ja sogar spannende Beschreibung des hitzigen Kampfes in der Kirche55 an Pfingsten 1063 macht die bewaffnete Fortsetzung des Strebens nach Anerkennung und die Heimtücke des Hildesheimer Bischofs klar, der kampfbereite Krieger hinter dem Altar verborgen hielt, um die zunächst unbewaffneten Fuldaer mit Waffengewalt aus der Kirche zu vertreiben. Der Gegensatz von psalmodierenden Mönchen – es war die Zeit der Vesper – und der aufeinander treffenden jetzt auf beiden Seiten bewaffneten Kämpfer gipfelt in Lamperts vernichtendem Kommentar: „Auf Gottes Altären werden grausige Opfer abgeschlachtet, durch die Kirche rinnen allenthalben Ströme von Blut, vergossen nicht wie ehedem durch vorgeschriebenen Religionsbrauch, sondern durch feindliche Grausamkeit.“56 Für Lampert ist der Missbrauch der geistlichen Rechte und der Macht des Hildesheimer Bischofs das schlimmste Übel, denn dieser feuerte den bewaffneten Kampf in der Kirche im Beisein des Königs an durch den Hinweis auf seine Autorität und Erlaubnis als Ortsbischof dazu.57 Als Beleg für das Gemetzel nennt Lampert den Rückzug des Königs aus der Kirche und die Namen von jeweils einem bedeutenden gefallenen Kämpfer beider Seiten, Reginbodo und Bero.58

Die Rechtsprechung bei Hof macht der Autor lächerlich, indem er die folgende „sehr strenge Untersuchung“ beschreibt:59 Günstlingswirtschaft schützte Graf Ekbert,60 weil er ein Vetter des Königs war, während die Alleinschuld bei dem unterlegenen Abt gefunden wurde, denn die vielen Bewaffneten, mit denen er den Hoftag besuchte, störten angeblich dessen Frieden. Indem Lampert den Hildesheimer als „Bischof von apostolischer Heiligkeit und mosaischer Sanftmut“ bezeichnet, zeigt er nicht nur Sarkasmus, sondern Hohn, wenn er fortfährt, „der seine Hände durch so reiches Blutvergießen Gott geheiligt hatte und nun das Verbrechen der Kirchenschändung grimmiger und erbarmungsloser verfolgte als der König die ihm zugefügte Unbill.“61 Nachdem der Autor den Bischof als heuchlerischen Verbrecher gegenüber den Menschen und gegen Gott entlarvt hatte, kann er als Klimax des ungeheuerlichen bischöflichen Verhaltens und der Ungerechtigkeit vom Bann des Oberhirten gegen Überlebende und Tote des Kampfes in der Kirche berichten, „um auch noch die Seelen derer zu vernichten, gegen deren Leiber er vorher mit dem Schwert gewütet hatte“.62 Auch dass dieses Vorgehen auf Buße, Bestechung und Loskauf abzielte, verschweigt Lampert nicht.63 Seine Darstellung geht davon aus, dass alle an diesem Prozess Beteiligten, angefangen vom König über seine geheimen Ratgeber bis zum Hildesheimer Bischof sich großzügig aus dem Vermögen des Klosters Fulda bezahlen lassen wollten, verschweigt aber die Höhe der Zahlungen.64

Betrachtet man die Darstellung Bischof Hezilos von Hildesheim als geistlichem Fürsten in diesem exemplum, so tritt gerade infolge der Spannung in der Kampfepisode Lamperts fundamentale Kritik klar hervor: Mit Sarkasmus und Ironie zeigt er seine Verachtung für einen in seinen Augen zu Unrecht geführten Rangstreit mit den unerlaubten Mitteln der kriegerischen Auseinandersetzung in einem geweihten Gotteshaus, Totschlag und dem Missbrauch geistlicher Macht und kirchlicher Strafen. Er unterstellt dem Hof Rechtsbeugung und dem ungerechten Bischof als geistlichem Richter Eigennutz, Streben nach Ansehen, Macht und Geld auf Kosten des Klosters Fulda. Damit vertritt der Autor eindeutig den Standpunkt des Rechts und der Gerechtigkeit, aber auch des Ansehens und Wohls der Mönche, die in diesem Streit Missbrauch der bischöflichen, richterlichen Gewalt und Zurücksetzung des Mönchtums am Hof erblickten.65 Die Vermutung liegt nahe, dass Lampert eine so deutliche Kritik erst nach dem Tod Bischof Hezilos, also nach dem 5. August 1079, verfassen konnte.66

Aufruhr im Kloster Fulda und seine Folgen

Der zweite, sich mit den Folgen der Niederlage des Fuldaer Abtes beschäftigende Teil des exemplums handelt vom Fehlverhalten sowohl des Abtes als auch eines Teils der Mönche im Umgang mit deren Eigentum.67 Lamperts Erzählung verlässt hier die Reichsebene nicht, denn beide Parteien suchen eine Lösung dieses Konflikts beim König, dem Regenten Anno von Köln sowie Herzog Otto von Bayern. Für den Autor stellt der Streit im Kloster sowohl ein privates Unrecht als auch eine Schädigung des Staates dar,68 denn er ist sich der engen Verflechtung von Besitz eines Reichsklosters mit Leistungen für den Hof und damit für das Reich klar bewusst.

Anhand der doch eher tragischen Persönlichkeit des Abtes Widerad, dem sowohl Unrecht widerfuhr, als er das althergebrachte Vorrecht des Fuldaer Abtes in Goslar verteidigte, der aber nach dem Autor auch selbst unrecht handelte, indem er das Eigentum des Klosters Fulda verkaufte, verschleuderte und Güter der Kirche widerrechtlich an Dienstmannen verlieh, erzählt Lampert von den Folgen des Goslarer Streits.69 Dass ausgerechnet das Geld Widerad seine Position als Abt rettete - jedem anderen wäre diese Würde nach den Vorfällen in Goslar aberkannt worden, - gehört für Lampert zur Ironie der Ungerechtigkeit. Denn nun brauchte man den Abt, um die Kosten für die rechtliche Untersuchung des Hofes und die Zahlungen für die Lösung vom Bann zu begleichen. Die Veruntreuung, die der Abt in den Augen seiner Mönche beging, indem er ein wertvolles Pferd, das der im Dienst des Klosters gefallene Reginbodo den Fuldaer Mönchen vermacht hatte, an einen Laien weitergab, führte zusammen mit der Kürzung der Verpflegung im Kloster zu Erbitterung und letztlich zum Aufstand der jungen Mönche.

Anstelle eines Kompromisses im Streit mit dem Abt, dem sie Wüten vorwarfen,70 verließen die aufrührerischen und gegen die Regel verstoßenden71 jungen Mönche das Kloster, um in ihrem Streit den Hof aufzusuchen und an den König zu appellieren. Lampert bezeichnet dieses Vorgehen als Untat,72 als schwere Schädigung des Staates73 und Erbarmungslosigkeit gegenüber dem Abt im Unglück. Dieser letzte Vorwurf wiegt für Lampert am schwersten, nicht nur weil er an wichtigster Stelle der Aufzählung steht, sondern auch aus emotionalen Gründen, weil der Autor hier vom Unglück des Abtes spricht, das „sogar seine Feinde zu Mitleid und Tränen hätte rühren können.“74

Den nächsten Skandal berichtet Lampert im Anschluss: Die Bestrafung der unbotmäßigen Mönche erfolgte nicht nach kirchlichem, sondern nach weltlichem Recht.75 Sowohl die übermäßige Strenge der Bestrafung als auch, dass sich das Strafmaß nach der adligen oder nichtadligen Herkunft der Mönche richtete, ist in seinen Augen ein Skandal. Allerdings befürwortet er generell eine Bestrafung der aufsässigen Mönche und zeigt so sein Eintreten für Gesetz, Ordnung und Regel, seine Ablehnung von Unrecht und sein Engagement für Frieden.

Mit diesem exemplum beleuchtet Lampert die chaotischen Zustände, die Usurpation und Infragestellung von Rechten und das verbreitete Unrecht im Reich während und aufgrund der Minderjährigkeit des Königs, und zwar an einem Beispiel, das für Mönche, seine Leser, klar verständlich und nachvollziehbar ist. Er sieht iniuria bei Bischöfen, Äbten, Priester, Mönchen, Grafen und ihrem Gefolge, ebenso bei Hildesheimer und Fuldaer Dienstmannen. Das ganze Reich leidet darunter, dass der König, weil er noch so jung ist, nicht mit starker Hand Recht und Gesetz durchsetzt und daher Willkür und Unrecht sogar in der Kirche und am Hof verbreitet sind,76 weder weltliches noch kirchliches Recht für Frieden und Ruhe sorgen.

Der Sachsenkrieg in der Darstellung Lamperts von Hersfeld I

Das Herzstück der zeitgenössischen Beiträge in den Annalen des Lampert von Hersfeld findet sich in der Auseinandersetzung Heinrichs IV. mit den Sachsen in den Jahren 1073 bis 1075.77 Nachdem Heinrich nach der Schwertleite,78 die bereits am 29. März 1065 stattgefunden hatte, eine zunehmend eigenständigere Regierung angetreten hatte, konnte man acht Jahre später Grundzüge seines Charakters und des Systems seiner Herrschaft erkennen. Kritik an dem jungen König in den Annalen tritt nun deutlich hervor, denn Lampert erwartete offenbar von einem Regenten, dass er mindestens die grundsätzlichen Pflichten eines mittelalterlichen Königs erfüllte, „Wahrer des Friedens, des Rechtes und Schützer der Kirche“ zu sein.79 Den Konflikt der Thüringer und der Sachsen mit dem königlichen Burgenbau in Sachsen und dessen Folgen beurteilt der Autor unter dem Aspekt von Recht, Gesetz und Sitten, den mores der „Väter“. Fast könnte man meinen, Lampert habe den generell sehr zuverlässigen Bericht der Chronik Hermanns von der Reichenau als Prüfstein im Gedächtnis,80 dass die Fürsten auf Verlangen Heinrichs III. seinen minderjährigen Sohn unter der Bedingung zum König wählten „ si rector iustus futurus esset “.81 Bei genauerer Sicht des Textes wird sich zeigen, ob und inwieweit auch hier die „ iniuria “ als Leitgedanke deutlich wird und was Lampert mit seiner Erzählung bezweckte.

Heinrichs Burgenpolitik – ein ungeheures Unrecht

Am Anfang seiner Erzählung des Sachsenkriegs steht bei Lampert die Beobachtung, dass sich Heinrich IV., nachdem sich Anno vom Hof entfernt und nach Köln zurückgezogen hatte, „kopfüber in Schandtaten aller Art“ stürzte.82 Diese Aussage bedeutet einerseits, dass der Autor Erzbischof Anno, seinem Ideal eines auf Recht und Ordnung bedachten Erzbischofs,83 das Zeugnis ausstellt, Heinrich IV. vorher von verbrecherischen Taten abgehalten zu haben, dass er aber jetzt andererseits dem König neben Charakterschwäche verbrecherische Politik vorwirft, die ganz Sachsen und das Reich gefährden.

In der folgenden Aufzählung der Unrechtshandlungen des Königs fungiert an erster Stelle der königliche Burgenbau in Sachsen und Thüringen: „Auf allen Bergen und Hügeln“ übertreibt Lampert,84 um Stimmung gegen Heinrich IV. zu machen, errichtete Heinrich Burgen und legte landfremde Besatzungen, meist Schwaben hinein, ließ die Einheimischen „persönlich wie Sklaven im Schweiße ihres Angesichts fronen“85 und unter den Abgaben für Burgenbau und Besatzung leiden.86 Um nicht wegen „offenkundiger Tyrannei“ und „barbarischer Grausamkeit“ angeklagt zu werden,87 verbündete sich der König mit dem Erzbischof von Mainz, um die Eintreibung des Thüringischen Kirchenzehnten gegen eine Geldbeteiligung zum Leidwesen der Thüringer voranzutreiben.88 Das Appellationsverbot an den Heiligen Stuhl, das Heinrich bei Todesstrafe erlassen hatte, weist in diesem die Klöster Fulda und Hersfeld stark betreffenden Streit erstmals auf eine nun verschlossene Möglichkeit der rechtlichen Einflussnahme Roms hin, die in den Annalen später wichtig wird. Indem Lampert den Thüringischen Zehntstreit mit dem Unrecht des Burgenbaus verbindet und eine unheilige Allianz von Mainzer Erzbischof und König Heinrich zu beiderseitigem Nutzen feststellt, konstatiert er die Bemäntelung der „Gottlosigkeit durch einen gewissen Schein der Frömmigkeit“89 und die Unterdrückung und Vergewaltigung der Bevölkerung.90

In der Fortführung solcher perfiden politischen Ideen unterstellt Lampert dem König die Planung von etwas, was noch nie da gewesen war,91 „nämlich alle Sachsen und Thüringer zu Sklaven zu machen und ihre Güter zu konfiszieren.“92 Ziel dieses Vorhabens in Verbindung mit einem geheimen Feldzugsplan gegen die Sachsen anstelle der vorgegebenen Polen war es ,93 „die Sachsen vollständig auszurotten und Schwaben in ihrem Land“ anzusiedeln.94 Auch benahm Heinrich sich „noch eigensinniger und feindseliger als sonst“ und bevorzugte Schwaben95 vor den Fürsten in der Reichsregierung.96

Indem Lampert die in seinen Augen verbrecherischen Pläne des Königs der Erzählung vom Sachsenkrieg voranstellt und mit wohl späteren Kriegsplänen vermischt, erreicht er Rechtfertigung für die erste Phase des Sachsenaufstands, Glaubwürdigkeit und Mitgefühl beim Leser durch Vermengung von Dichtung und überprüfbarer Realität. Um darzulegen, dass es sich bei diesem Aufstand nicht um eine Hofintrige handelte, sondern um eine ganz Sachsen erfassende seditio,97 nennt Lampert die Namen fast aller sächsischen Bischöfe98 und bedeutenden sächsischen Fürsten. Als akzeptierte Mittel gegen die Perfidie des Königs führt er „ clandestina conventicula “ ein,99 deren hauptsächliches Ergebnis in der Entschlossenheit bestand, lieber zu sterben, „als die von den Vätern ererbte Freiheit schmachvoll zu verlieren“.100 Um die Rechtmäßigkeit und Lauterkeit der Beweggründe der einzelnen genannten Fürsten klarzumachen, unterscheidet der Autor streng zwischen gottesfürchtigen Bischöfen wie Burchard von Halberstadt,101 und weltlichen Großen wie Herzog Otto von Bayern und Hermann Billung, denen er Hass zubilligt wegen des Unrechts, das ihnen vom König widerfahren war.102

Lampert liefert hier eine Rechtfertigung des Widerstands gegen einen ungerechten König, vornehmlich der Adligen, aber auch der Bischöfe, die den Widerstand mit Frömmigkeit verbinden. Die hier deutlich werdende moralische Überlegenheit der geistlichen gegenüber den weltlichen Fürsten gehört zu den Grundauffassungen der Annalen.

Verhandlungen

Greifbar werden Lamperts Beurteilungen und Intentionen besonders in den Teilen der Annalen, in denen er Verhandlungen, Forderungen der Parteien und Reden wiedergibt. Lampert war dabei nicht Augenzeuge, sondern konnte allenfalls aus mündlichen oder schriftlichen Nachrichten schöpfen und gerade darum in seiner eigenen Darstellung seine Anliegen vertreten. Die Forderungen der Sachsen scheiden sich in plausible, politisch orientierte Forderungen der sächsischen Fürsten einerseits und rechtliche, sowie moralisch orientierte persönliche Anliegen des Hersfelder Mönchs andererseits. Dass Heinrich den Sachsen angesichts der andauernden Liutizengefahr den Polenfeldzug erlassen sollte, die von ihm errichteten Burgen schleifen und Genugtuung für die Konfiszierung sächsischer Güter leisten sollte, ergibt sich aus der angespannten politischen Situation. Darüber hinaus spart Lampert nicht an persönlich vom König zu verantwortenden Vorwürfen, die dessen Lebensführung betrafen: Er wirft ihm Müßiggang und Faulheit, und damit eine der sieben Hauptsünden, die Haltung der Trägheit vor,103 außerdem hätte er das Land durch Gesindel am Hof zugrunde gerichtet,104 den Fürsten die Reichsgeschäfte vorenthalten,105 Konkubinen seiner Ehefrau vorgezogen106 und andere ruchlose Schändlichkeiten begangen.107 Letzteres ist ein beim Autor häufig wiederkehrender Topos, der die Ungerechtigkeiten (iniuriae) ohne einzelnen Beleg abrundet.

Lampert weitet die Schuld des Königs von sächsischen Gravamina auf Reichs- und Hofangelegenheiten aus, indem er schuldhaftes Verhalten des Königs als Verbindung benützt. Die Forderungen der Sachsen geraten in den Annalen zu einer Definition des idealen Königtums, das für die „Erbauung“ der Kirche eintritt, nach Recht und Gesetz gemäß den Sitten der Vorfahren regiert und Würde und Rechte jedes Standes „ungefährdet und unangetastet“ garantiert.108 Der Autor geht jedoch noch weiter, wenn er schreibt, dass die Sachsen „für die Kirche Gottes, für den christlichen Glauben und auch für ihre Freiheit kämpfen“ wollten.109 So begründet Lampert einen gerechten, wenn nicht sogar heiligen Krieg gegen den ungerechten König, falls dieser nicht auf die Forderungen der Sachsen eingeht. Offensichtlich setzt Lampert den idealen Staat mit der Kirche und dem Christentum und gerechter Regierung gleich, für die es sich gegen jede Form der Ungerechtigkeit und Unterdrückung zu kämpfen lohnt. So ist die sedicio der Sachsen in den Augen des Autors eine Folge der Ungerechtigkeiten des Königs und damit gerechtfertigt.

Als Gegenleistung versichern die sächsischen Großen – und das ist im idealen mittelalterlichen Staat Lamperts die aristokratische Komponente -, dass sie dem König dienen würden „wie freie, in einem freien Reich geborne (sic) Menschen ihrem König dienen müssten.“110 Sie hätten ihm Treue geschworen, doch sie wollten ihm nur gehorchen, wenn er ein König sein wolle „zur Erbauung, nicht zur Zertrümmerung der Kirche Gottes, wenn er nach dem Recht, nach dem Gesetz, nach der Sitte der Vorfahren regiere, wenn er jedem seinen Stand, seine Würde, seine Rechte ungefährdet und unangetastet bestehen lasse.“111

Lampert zeigt hier die Folie, vor der er Heinrich IV. und seine Regierung in Beziehung auf Recht und Unrecht in den Annalen bewertet: An erster Stelle steht für ihn die Kirche, dann der Staat mit König und den Fürsten als Reichsregierung, mit Recht und Gesetz, dann die ständische Gesellschaft mit eigener Würde.

In der folgenden Darstellung der Verhandlungen zwischen dem bedrängten König und den sächsischen Fürsten versteht es der Autor, seinen antiköniglichen Standpunkt mit dem begangenen Unrecht zu begrüdnen. Angesichts der Freilassung des Herzogs Magnus gegen die von den Sachsen gefangengenommene Besatzung von Lüneburg unterstellt Lampert dem König, dass das Unternehmen fast an seiner Habsucht gescheitert wäre,112 hätten nicht die Fürsten interveniert. Mit dem Vorwurf der avaritia wirft der Autor Heinrich neben der Trägheit eine weitere der sieben Hauptsünden vor, und das in Verbindung mit dem wahrscheinlichen Tod der eigenen Besatzung der Lüneburg, die wohl ohne Nachgeben des Königs hingerichtet worden wäre.

Erstmalig im Jahr 1073 berichten die Annalen, dass Heinrich aufgrund der Anschuldigungen der Sachsen in Homburg an der Unstrut in einem potentiellen kirchenrechtlichen Verfahren für seine Verfehlungen (iniuriae) von seiner Ehe durch Scheidung, vom Rittersein, vom gesamten gesellschaftlichen Leben und vor allem von der Regierung als König ausgeschlossen werden soll und fordern seine Abdankung.113 Laut Lampert erfolgte der Beschluss, den König abzusetzen und einen Geeigneteren zu wählen in Gerstungen unter Zustimmung aller Fürsten.114 Dann aber macht der Autor einen Rückzieher, indem er berichtet, die Fürsten wollten diesen Beschluss vorerst geheim halten, denn man verschob die Angelegenheit auf das Weihnachtsfest, auch weil Herzog Rudolf sich nur unter gewissen Bedingungen bereit erklärte, sich wählen zu lassen.

Zum ersten Mal wird hier Lamperts Beurteilungsmaßstab für König Heinrich IV. genannt, wenn er auch schon vorher in den Forderungen der Sachsen zu greifen war.115 Nicht das weltliche Recht, das man für einen König in der Regel anwenden würde, sondern das kirchliche, das kanonische ist für Lampert maßgebend. Indem Lampert den König wie ein Mitglied des Klerus beurteilt, stellt er den sakral überhöhten, klerikalen Charakter des Königtums in das Zentrum seiner Beurteilung von Heinrichs Taten.116 Abgesehen von der engen Verflechtung der Bischöfe und Klöster mit der Königsherrschaft im Reich wird auch in dem oben angesprochenen Vergleich zwischen Erzbischof Anno II. von Köln mit König Heinrich IV. die enge Beziehung zwischen Bischofsamt und Königtum klar, die wohl in der Liturgie der Königskrönung ihre Wurzel findet. Für Lampert unterliegt Heinrich daher der strengen Beurteilung wie ein Kleriker, dessen Aufgabe es ist, als König die Kirche zu beschützen und zu fördern.

Die Unterschiede zwischen dem weltlichen und dem kirchlichen Recht sind eklatant: Das kanonische Recht zielte nicht so sehr auf harte Strafmaßnahmen ab, die man gerne der weltlichen Gerichtsbarkeit überließ, als vielmehr auf die Umkehr des Missetäters. Darum sah dieses Recht Sühnestrafen, Besserungsstrafen und Beugestrafen vor, je nachdem ob das Individuum sich gegen menschliche, kirchliche oder göttliche Gebote vergangen hatte. Hier dürfte auch ein Grund für Lamperts Ablehnung von Blutvergießen zu suchen sein. Als höchster Gnadenerweis stand dem Papst und den Bischöfen wie auch Äbten in ihrem Bereich die Vergebung aus dem Grund des Erbarmens zur Verfügung.

Dass für Lampert das kirchliche Recht nicht nur höher stand als das weltliche, sondern auch mächtiger war, legt er Heinrich IV. in den Mund, der angesichts der Zerstörung der Harzburg und der Schändung der Gräber der königlichen Familie seine Ohnmacht im weltlichen Bereich beklagt und seine Zuflucht beim kirchlichen Recht in Rom sucht117 gegen „ tanta iniuria “, gegen „ungeheuerliches Unrecht“.118 Zwar gibt der Autor die Meinung der Sachsen wieder, der König habe sich „unter religiösem Vorwand ein Bollwerk seiner Grausamkeit geschaffen“,119 aber eine solche ungeheuerliche Gewalttat (iniuria) der Sachsen ist stärker als das von Heinrich verübte Unrecht, weil nicht nur der weltliche, sondern auch der geistliche und kirchliche Bereich geschändet wurde mit der Verbrennung der Kirche und der Schändung von Gräbern und Reliquien in der Harzburg.

Herzog Rudolf von Schwaben andererseits stellte Bedingungen, unter denen er eine Wahl annehmen könnte, die eher dem weltlichen und persönlichen Bereich zuzuordnen sind: Er forderte den Konsens aller Fürsten auf einer Versammlung, dass er keinen Eidbruch begehe, damit keine Beeinträchtigung seines Rufes und seiner Ehre die Folge wäre. Für ihn stand seine Ehre und der Treue-Eid, den er dem König geleistet hatte, höher als die kirchenrechtliche Argumentation, denn er fühlte sich durch diesen Eid selbst einem Unrecht handelnden König gegenüber verpflichtet. Dieser Diskrepanz war sich auch Lampert bewusst. Wie er weiter argumentiert, um einen ungerechten und sündigen König abzusetzen wird sich im Folgenden zeigen.

Kann ein gerichtlicher Zweikampf als Gottesurteil den Konflikt lösen?

Inmitten gegenseitiger Verdächtigungen und Beschuldigungen120 zwischen den beiden vom König bedrohten Herzögen Rudolf und Berthold einerseits und Heinrich IV. andererseits berichtet Lampert über einen Lösungsversuch durch ein Gottesurteil: Berenger, ein Vertrauter des Königs, den dieser, wie man sagte, zum Mord an den Herzögen angestiftet hatte, versuchte mit einem Gottesurteil, das heißt im Zweikampf mit dem König, die Glaubwürdigkeit seiner Behauptung zu beweisen. Obwohl es nicht zu diesem Zweikampf kam, kündigten die Fürsten nach Lampert durch Abgesandte wegen des vorhergehenden Treuebruchs des Königs diesem ihrerseits Treue und Gehorsam auf. Dies veranlasste Heinrich IV. seinerseits Herzog Rudolf einen Zweikampf anzubieten, um dessen Lügen, Hinterlist und Meineid aufzudecken.121

Udalrich von Godesheim erbot sich, anstelle des Königs mit Regenger oder einem Vertreter zu kämpfen. Dem stimmten die Fürsten angesichts der Gefahren und Unsicherheiten, Untreue, Verdächtigungen und Beschuldigungen zu, von denen sie umgeben waren. Der König willigte ein und setzte einen Termin nach Epiphanie des nächsten Jahres und den Ort, bezeichnenderweise eine Insel im Rhein, für den Rechtsstandpunkt beider Parteien und das eigentliche Gottesurteil fest.122 Zu diesem Gottesurteil kam es aber nicht, weil Regenger wenige Tage vor dem Zweikampf „eines grausamen Todes“ starb.

Ohne Zweifel ist ein solches Gottesurteil für Lampert eine vollgültige Art der Wahrheitsfeststellung, ein Rechtsakt, der nach festen Regeln abzulaufen hat und von den Kontrahenten anerkannt werden muss. Angesichts der ausführlichen Darstellung des möglichen Gottesurteils im stellvertretenden Zweikampf, um die Unsicherheiten auf beiden, der königlichen wie der sächsischen Seite zu beseitigen und die Wahrheit zu finden, berichtet Lampert geradezu lakonisch vom grausamen Tod Regengers kurz vor dem Kampfestermin und überlässt es dem Leser, sich seinen Reim auf dessen grausamen Tod und die Wahrheit der Behauptung Regengers zu machen. Von einem Ersatzkämpfer ist in den Annalen genauso wenig die Rede wie von einem weiteren Gottesurteil durch gerichtlichen Zweikampf oder dass Regengers Anschuldigungen unwahr wären.

Lamperts Umgang mit Simonie am Beispiel Bischof Hermanns und Abt Ruotperts von Bamberg

Nach dem Tod Bischof Gunthers von Bamberg 1065 auf der Heimreise vom Kreuzzug sicherte sich der Mainzer Vizedominus Hermann nach Lamperts Auskunft die Bischofswürde der Diözese Bamberg,123 indem seine Verwandten eine unermessliche Summe Gold und Silber bezahlten.124 Ob dieser Vorwurf der Annalen durch die Parteinahme Hermanns im Zehntstreit auf Seiten des Mainzer Erzbischofs hervorgerufen wurde,125 mag dahingestellt bleiben. Tatsache ist jedoch, dass Lampert trotz Hermanns Exkulpation bei seiner Romreise 1070 den Vorwurf der Simonie aufrechterhält,126 zumal er berichtet, dass Hermann sich 1074 nochmals in Rom verantworten sollte und, weil er den Vorladungen des Papstes nicht Folge leistete, von jeder gottesdienstlichen Handlung suspendiert wurde. Zum „Verhängnis“ wurde Hermann jedoch die Umwandlung eines von ihm selbst gegründeten und dotierten Chorherrenstifts in ein Kloster, die Vertreibung der regeltreuen Kanoniker und die Belegung mit Mönchen. Obwohl Lamperts Herz den Mönchen gehört, tadelt er den Vorgang, der „gewiss aus Eifer für Gott, aber mit Unverstand“ erfolgt sei.127 Begründet wird die Kritik damit, dass der Vorfall von Seiten der Laien mit Hohn und Spott bedacht werde, dem Ansehen der Kirche schade, dass die Lage der Kirche so nahe an der Stadt besser für Kanoniker als für Mönche geeignet sei und die Domherren ihren Lebensunterhalt trotz heiligmäßigen kanonischen Lebens verloren.128

Daher billigt Lampert in diesem Fall den Appell der Kanoniker an Papst Gregor VII. gegen die „Gewalttätigkeit eines so bösartigen Rechtsverdrehers“129 und erinnert mit dieser Wortwahl zugleich an Hermanns Verhalten im Thüringer Zehntstreit.130 Der Vorwurf gegen Hermann war äußerst schwerwiegend: Zunächst war da die alte Beschuldigung der Häresie des Ämterkaufs, der Simonie. Für diese Ketzerei habe er durch Falscheid Vergebung erhalten und damit gegen die heiligen Kirchengesetze verstoßen. Auch sei er völlig ungebildet.131 Damit nicht genug, wirft Lampert dem kurz vor der Abfassung seiner Annalen aus dem Amt des Bischofs vertriebenen Hermann im Rückblick auf dessen Mainzer Zeit Kapitalverbrechen und Schandtaten aller Art vor, bleibt jedoch die Belege dafür schuldig. Für die Zeit als Bamberger Bischof hält der Autor ihm vor, dass er das Geld- und Wucherhandwerk betrieben habe,132 dass er Abteien und Kirchen verkauft und die familia der Bamberger Kirche in größte Armut gestürzt habe. Den Höhepunkt der Vorwürfe bildet die willkürliche Vertreibung der Kanoniker und Übertragung von St. Jakob an Mönche aus arglistiger Heuchelei. Ganz offensichtlich ist Lampert jedes mit geistlichen Ämtern verbundene Geldgeschäft und die mangelnde Fürsorge für die Kleriker ein Dorn im Auge.

Nicht von endgültiger Bedeutung ist für die Annalen die Entscheidung Gregors VII., Bischof Hermann zu exkommunizieren, weil er aus der Sicht seiner Vasallen ohne Untersuchung abgesetzt und verurteilt wurde. Diese unterstützten ihn dabei, die Geschäfte des Bistums von außerhalb seiner Bischofsstadt Bamberg weiterzuführen, wenn er auch auf Gottesdienste in Bamberg verzichtete.133 Letzteres war wohl eher auf die Gegnerschaft des Ortsklerus als auf die Verurteilung durch Rom zurückzuführen.

Ohne alle Schnörkel und Bezug auf nicht näher genannte Untaten formuliert Lampert später den Grund der Bischofsenthebung: „ quam quod ad sacrum ordinem illicite largicione aditum sibi affectasset.“134 Lampert bleibt bei diesem Urteil, obwohl er wohl wusste, dass Hermann auf einer weiteren Romreise vom Bann gelöst wieder in seine priesterlichen, wenn auch nicht in seine bischöflichen Rechte eingesetzt wurde und im Kloster Münsterschwarzach seinen Lebensabend verbrachte.135

Willkürliche bischöfliche Entscheidungen, die verdienstvollen, kanonisch lebenden Chorherren die Lebensgrundlage entziehen, betrachtet der Autor als Unrecht, auch dann, wenn der Bischof die Kanoniker selbst dotiert hatte. Das kanonische Recht geht in diesem Fall vor Eigenkirchenrecht,136 bei diesem Unrecht ist ein Appell an Rom als oberste Rechtsprechungsinstanz gerechtfertigt. Rechtsentscheidungen Roms ohne Untersuchung kritisiert Lampert ebenso wie laxe Urteile angesichts der von ihm erkannten Simonie.

Wesentlich deutlicher drückt der Autor seine Abscheu vor Simonie und Wuchergeschäften im Fall des Abtes Robert von Bamberg aus: Durch den „unterirdischen Gang ketzerischer Simonie“ gelangte Ruotpert ,137 der auch der „Schacherer“ genannt wurde,138 von der Position des Abtes des Michaelsklosters in Bamberg (1066-1071) durch die Zahlung von 1000 Pfund Silber an den König im Jahr 1071 in den Besitz der Abtswürde der Reichenau. Zuvor schon hatte er nach Lampert gegen das Angebot von 100 Pfund Gold vergeblich versucht, Abt von Fulda zu werden.139 Nur der Vogt der Reichenau verhinderte die Inbesitznahme dieses renommierten Klosters, so dass Ruotpert, da das Michaelskloster schon einen neuen Abt aus dem Reformkloster Gorze erhalten hatte, schließlich vom Bamberger Bischof als Abt in Gengenbach (1071-1075) eingesetzt wurde, wo er später von Dienstleuten des Klosters im Streit um Geld erschlagen wurde.140

Nach Lampert hatte Ruotpert schon als einfacher Mönch Wuchergeschäfte im Kloster betrieben und ein riesiges Vermögen erschachert.141 Getrieben von zügellosem Ehrgeiz hatte dieser „Engel Satans“ sich auf Pfründenjagd begeben, den Stand der Mönche entehrt und es so weit gebracht, dass Abteien am Hof als käufliche Ware prostituiert wurden und Mönche sich mit üblem Eifer in Gelderwerb und Wucher zu übertreffen suchten.142 Lampert beschuldigt Ruotpert sogar, generell die Schuld am Verkauf von Pfründen am Hof zu tragen.143

Jede Form von Simonie, Geldgeschäften im kirchlichen Bereich und frühere, wohl nur zugeschriebene Wuchergeschäfte verwirft Lampert aufs Entschiedenste. Er besinnt sich zwar, dass die Annalen nicht der richtige Platz sind, gegen Simonie vorzugehen,144 fügt aber an, dass Ruotpert auf den Bann des Papstes und das Drängen des Königs den Abtstab der Reichenau zurückgegeben habe.145 Als Grund der Exkommunikation gibt er zwei nicht befolgte Vorladungen nach Rom an,146 doch bleiben die Annalen über die Rolle des Königs in beiden Simoniefällen sehr vage und die Antwort auf die Frage schuldig, wie Ruotpert sich von der Kirchenstrafe befreien und Abt von Gengenbach werden konnte. In beiden Fällen ist in den Annalen nicht geklärt, ob Ruotpert und Hermann tatsächlich der Simonie überführt wurden.

Die Parallelen zwischen den beiden Simonieberichten sind offenkundig: Lampert wendet sich vehement gegen Ämterkauf und geht so weit, dass er den simonistischen geistlichen Würdenträgern Verbrechen aller Art zuschreibt, die diese schon früher begangen hätten. Angesichts des Armutsgelübdes fällt bei Mönchen seine Verurteilung allerdings besonders heftig aus.

Lampert möchte hier an Beispielen seine Botschaft klarmachen, dass Simonie kirchenrechtlich verboten ist und dass derjenige, der Ämter kauft, schon vorher zu allem Unrecht fähig war. Er akzeptiert in diesen Fällen, dass Rom die Simonisten vorlädt, die Schwäche Roms wird in den Annalen jedoch dadurch deutlich, dass man sich durch falschen Reinigungseid von der Anklage befreien und dass die Strafe der Exkommunikation durch den Papst nördlich der Alpen gegen örtliche, weltliche Unterstützer nur schwer durchgesetzt werden konnte. Die weiteren Lebensläufe Bischof Hermanns und des Abtes Ruotpert erscheinen eher nebensächlich. Sie interessieren Lampert ebenso wenig wie die gerechte Strafe für die Übeltäter. Ein wichtiges Kriterium für Lamperts Beurteilung von verbotenen Handlungen bei hohen geistlichen Würdenträgern ist, dass das Ansehen der Kirche in den Augen der Laien nicht beschädigt, die Kirche nicht der Lächerlichkeit preisgegeben wird.

Der Aufstand der Kölner Bürger – ein wegweisendes exemplum?

Fast ein Drittel der Annalen beschäftigen sich mit den Jahren von 1074 bis 1077 der Aufzeichnungen, so dass vom Aufstand der Kölner Bürger147 bis zum Ende der Annalen148 119 Druckseiten benötigt werden. Rund die Hälfte davon ist der Zeit von 1074 bis 1075 gewidmet bis zum Ende des offenen Sachsenkrieges,149 während sich die Nachrichten über Unruhen und Flucht der sächsischen Fürsten aus der Haft bis zum Jahr 1076 hinziehen.150 Man könnte an dieser Stelle seines Werkes den Eindruck gewinnen, als versuche Lampert, nicht nur auf eine Lösung für das Unrecht des vom König verursachten Konflikts mit den Sachsen hinzuarbeiten, sondern auch die maroden politischen und kirchenpolitischen Verhältnisse breit darzustellen, die auf eine grundsätzliche Lösung drängten.

Ein exemplum mit einer für Lampert tragbaren Lösung findet sich zum Jahr 1074 in dem Aufstand der Kölner Bürger gegen ihren mächtigen Erzbischof Anno.151 Geradezu episch fängt die Beispielerzählung an, indem von einem Vorfall in Köln die Rede ist, der des Bedauerns und der Tränen aller guten und gerechten Menschen wert war und bezieht damit von allem Anfang an Stellung zu dem Kölner Aufstand.152 Indem er über die Motivation der Kölner spekuliert – ob sie aus Hartherzigkeit, Machtstreben, Rache am Bischof oder dem Vorbild des Wormser Aufstandes folgten, – hebt der Autor den lokalen Aufstand auf Reichsebene.153 Bei allem Lob für den Erzbischof sieht Lampert doch auch bei Anno eine Mitschuld, weil er seinen Zorn nicht beherrschen konnte,154 auch Überheblichkeit und Strenge an den Tag legte. Plünderung der bischöflichen Residenz und Lebensgefahr für den Kölner Erzbischof, Flucht in die Kirche und Rettung bei Nacht durch eine Hintertür in der Stadtmauer auf Seiten des Erzbischofs, Vandalismus und Mord im Gewaltrausch auf Seiten der Kölner bilden die Eckpunkte der spannenden Erzählung.155

Das Entsetzen des Volkes außerhalb der Stadt über diesen Vorfall ist für Lampert begründet in Annos Beliebtheit wegen seiner Freigebigkeit gegen Arme, seiner tiefen Frömmigkeit, seiner Verbesserung der Gesetze und Strenge gegenüber Übeltätern.156 Er versteigt sich sogar dazu, von der Majestät des bischöflichen Namens zu reden157 und verschweigt nicht, dass Anno sich mit weltlichen und geistlichen Mitteln, mit bewaffneter Macht und dem bischöflichen Bann verteidigte.158

Noch verhalten klingt Lamperts Kritik an der Bestrafung der Schuldigen, soweit sie nicht die Flucht ergriffen: Die Rache der bischöflichen Truppen „sei mit dem Ruf eines so hohen Kirchenfürsten“ nicht vereinbar gewesen.159 Gegenüber der Forderung des Königs nach der Aufhebung des Banns für die schuldigen Bürger ist Lampert jedoch mit der unerschütterlichen Standhaftigkeit des Erzbischofs einverstanden, denn, wie Anno gegenüber Heinrich ausführte, das Kirchenrecht erlaube es nicht „Exkommunizierte ohne angemessene Buße wieder in die Kirche aufzunehmen“.160

Das Problem, dass nach einem Jahr einige Kölner Bürger noch immer gebannt und vertrieben waren, löst Lampert durch die Schilderung eines Traumgesichts, das Anno seine Schuld vor Augen führt,161 denn der Erzbischof hätte sich analog zum göttlichen Erbarmen den Kölner Bürgern gegenüber gnädig vergebend erweisen müssen. Da es sich bei diesem Traum um die Offenbarung einer jenseitigen paradiesischen Szene im Kreis von verstorbenen Kölner Erzbischöfen handelte, hob Anno den Bann auf und erstattete den Geflohenen ihren Besitz ein halbes Jahr vor seinem Tod zurück.

Lamperts Verhältnis zu Unrecht und Übeltätern lässt sich an diesem exemplum leicht ablesen: Einerseits wendet er das umgreifendere kanonische Recht an, das die Tat, Moral und das Gewissen beurteilt, das zwar mildere Strafen vorsieht als das weltliche Recht, andererseits aber vom Übeltäter Reue, Buße und Wiedergutmachung verlangt mit dem Vorsatz, die Tat nicht zu wiederholen. Die Strafe des Kirchenbanns beinhaltete den Ausschluss aus der religiösen, der menschlichen wie der weltlichen Gemeinschaft, da die Gebannten mit niemandem verkehren, weder kirchliche noch weltliche oder bürgerliche Rechte ausüben und keine Verträge schließen durften. Selbst der Totschlag von Gebannten wurde weniger streng bestraft.162 Allerdings verlangte nach Lampert ganz offensichtlich Gott durch diese Vision vom Erzbischof, dass er nach angemessener Zeit seinen Feinden Gnade erweisen solle, um selbst der göttlichen Gnade würdig zu sein. Es ist daher zu schließen, dass Lampert die Traumschau inserierte, weil er einerseits im Kirchenrecht keine Begründung für Annos Begnadigung der Kölner Bürge finden konnte, andererseits wohl in diesem Akt eine göttliche Intervention sah. Nicht umsonst spielt in diesem Traumgesicht eine Himmelsvorstellung eine Rolle, nicht umsonst gewährt der Erzbischof die kirchliche Gemeinschaft an Ostern, dem Tag der Feier der Auferstehung Christi.163 Stärker konnte diese kirchliche und weltliche, von Gott geoffenbarte und angeordneten Versöhnung zwischen dem Erzbischof und seiner Stadt Köln in einem Gnadenakt wohl kaum begründet werden. Lampert tritt in diesem exemplum eindeutig gegen iniuria und für kirchliches Recht, Vergebung und die Wiederherstellung des Friedens in Köln ein.[164]

Die Zerstörung der Harzburg und die Folgen

Für die Darstellung der historischen Ereignisse im Reich bis zum Ende der Annalen folgt Lampert einer zu dem Kölner Ereignis parallel gestalteten, erweiterten Erzählstruktur. Ihre Interpretation sollte es ermöglichen, seine weiteren Absichten und causae scribendi besser zu verstehen.

Fast könnte man meinen, Lampert habe Verständnis für das Vorgehen der Bauern gegen die restlichen Gebäude und die Kirche auf der Habsburg nach dem Schleifen der Mauern, so deutlich macht der Autor die vernünftigen Gründe für deren Zerstörung, die darauf abzielen, dass der König nach dem Abzug seiner Truppen die Burg nicht neu mit einer feindlich gesinnten Besatzung belegen kann. Selbst über die Schändung der Reliquien, Gräber der Königsfamilie und der Altäre berichtet er in sachlichem Ton und erwähnt die Rettung der Gebeine und Reliquien durch das Eingreifen eines benachbarten Abtes, dessen Anwesenheit er nicht erklärt.165 Erst gegen Ende dieser Phase sind für Lampert die revoltierenden Bauern ein rasender „Haufen“.166 Als Grund für die Bestrafung der Bauern durch die sächsischen Fürsten nennt er die Furcht, der König werde ihnen Vertragsbruch vorwerfen und sie mit Krieg überziehen. Nun endlich bezeichnet Lampert die Tat als ein so großes Verbrechen, eine so große Freveltat, redet von neuen Rechtsbrüchen167 und gelangt aus der Sicht des Königs zu einer Charakterisierung der Tat aus kirchenrechtlicher Sicht: Seine Gegner hätten eine Kirche angezündet, Altäre zertrümmert, Gräber entweiht und wären aus Hass gegen Heinrich mit barbarischer Grausamkeit gegen Verstorbene vorgegangen.168

Die Reaktion Heinrichs IV. unterscheidet sich zwar von der des Erzbischofs Anno im Kölner Aufstand, doch folgt der Autor demselben Schema in der Konfliktbeschreibung, auch wegen der Möglichkeiten, auf diese Weise unterschiedliche Charaktereigenschaften der beiden Großen herauszustellen. Zwar fühlte sich der König in dieser Situation im Recht, doch ohnmächtig, von seinen Vasallen und dem weltlichen Recht im Stich gelassen und wandte sich dem kanonischen Recht, Rom und letztlich dem göttlichen Beistand zu.169 Vermittlungsversuchen der Fürsten und Boten der Sachsen gegenüber verhielt er sich abweisend, vielmehr kündigte er einen Reichsfeldzug gegen die betroffenen sächsischen Fürsten Bischof Burchard von Halberstadt, Herzog Magnus von Sachsen, Otto von Northeim und Erzbischof Wezel von Magdeburg an.170 Die Sachsen ihrerseits appellierten an ein Fürstengericht mit öffentlichem Verhör und freiem Geleit gegen die Gefahr der Maßlosigkeit des königlichen Zorns,171 auch erklärten sie sich zur Wiedergutmachung des Schadens bereit.172 Angesichts dieser Ausgangssituation kritisiert Lampert die Unnachgiebigkeit und den Starrsinn des Königs, der die „Staatsfeinde, die ihm die Krone rauben wollten“ und Lügen verbreiteten, von den übrigen Fürsten zu isolieren trachtete.173 Die widerwillig klingende Anerkennung der außerordentlichen Klugheit Heinrichs bei der Durchführung dieser Isolationsmaßnahmen gegen die sächsischen Fürsten wird durch den unnachgiebigen, feindseligen Zweck der Isolation ad absurdum geführt: „Doch der König hatte sie in seiner Klugheit – er war über seine Jahre hinaus erstaunlich gescheit – vollständig abgeriegelt und ihnen alle Wege, alle Zugänge versperrt.“174

Parallel zum Kölner Aufstand gerät der Autor ebenso über das sächsische wie über das „so große, so tapfere, so kriegsmäßig ausgerüstete Heer“ des Reichs ins Schwärmen,175 über die praktisch vollständige Anwesenheit der Reichsfürsten,176 schildert die Schlacht bei Homburg an der Unstrut mit mehr Begeisterung am Kampfgeschehen als genauem Wissen177 und benützt den Kampf zur Darstellung der Führungseigenschaften Ottos von Northeim178 und Rudolfs von Rheinfelden.179 Sowohl die Majestät des Königs180 als auch die des Reiches181 stehen in der Schlacht an der Unstrut auf dem Spiel, und der Autor beklagt den Verlust erlauchter Männer auf der königlichen Seite „ohne den geringsten Nutzen für das Reich“.182 Dass im Kriegsfall auch immer der gerechte und angemessene Grund beachtet werden sollte, weil das Blutvergießen sonst nicht ohne Sünde und Kränkung Gottes stattfinden konnte, erweist sich als eine Grundüberzeugung Lamperts. Ohne die Bannung der Gegner – ein vom Autor aufs Strengste verurteiltes Mittel des Mainzer Erzbischofs183 - hätte die Kampfbegeisterung des Reichsheeres sehr gelitten. Die vom Autor der Annalen wohl erfundene Erzählung zeigt die vom Mainzer Erzbischof in Anspruch genommene Macht des Papstes, von den kirchenrechtlichen Untersuchungen zu dispensieren, so dass dieser „übereilte Urteilsspruch“ Gültigkeit bekam.184

Zur Herstellung des inneren Friedens nach dem Sachsenkrieg war ein Fürstengericht nötig, da die Fürsten durch Majestätsbeleidigung in ihrer Ehre gekränkt waren, und dazu war ihr Rat dem König nötig.185 Angesichts der für die Zeitgenossen ungeheuerlichen Freveltat auf der Harzburg konnte Genugtuung nur durch bedingungslosen Ergebung geleistet werden.186 Zwar hatte Heinrich IV. laut Lampert geschworen, die milden Bedingungen der verhandelnden Fürsten bezüglich der Unterwerfung einzuhalten,187 verfügte dann aber doch die Einzelhaft der sächsischen Großen verteilt über das ganze Reichsgebiet und gab ihre Lehen an seine Gefolgsleute aus. Damit beging er in den Augen des Autors erneut Unrecht,188 weil er gegen Gesetze und Satzungen (leges et scita maiorum) der Vorfahren handelte.189 Lampert meidet hier den Begriff mores maiorum, weil die Verfehlung an den Großen des Reiches zu bedeutend war. Dem Problem der heimlichen Rückkehr bzw. Entlassung der Gefangenen und Geiseln durch die Reichsfürsten, das ein Bröckeln der fürstlichen Loyalität im königlichen Lager im Jahr 1076 zeigt,190 begegnet Heinrich nach langem Zögern mit der Wiederaufnahme der sächsischen Fürsten in seine Gunst. Obwohl Lampert das Thema Sachsenkrieg hier hätte beschließen können, berichtet er noch von der Abkehr Herzog Ottos vom König,191 wachsendem Widerstand und der Flucht von sächsischen Geiseln,192 bevor er sich mit dem Fürstentag von Tribur193 von den sächsischen zu den Angelegenheiten des Reiches wendet.

Bemerkenswert unterschiedlich zu Annos Auseinandersetzung mit den Kölner Bürgern ist die Auflösung des Konflikt mit den Sachsen: Der Wiederaufnahme der Bürger aus Barmherzigkeit nach einseitig am Kölner Erzbischof begangenem Unrecht um des ewigen Lebens willen steht bei Lampert die von äußeren Fakten und politischer Notwendigkeit erzwungene Akzeptanz nach einem königlichen Eidbruch gegenüber.194 Man kann die Endlage für die Sachsen daher allenfalls als Waffenstillstand betrachten, weil der Konflikt latent bestehen bleibt, während die Vergebung Annos für die Stadt Köln Frieden nach Verwundungen auf beiden Seiten bedeutet, zumal Anno kurz darauf starb. Auch erlaubt es die Form der Annalen Lampert, die 1076 beginnende Auseinandersetzung König Heinrichs IV. mit Papst Gregor VII. teilweise parallel zum Sachsenkrieg darzustellen.

Das Finale

Im letzten Abschnitt der Annalen, der sich über die Jahre 1076 und 1077 erstreckt, konzentriert Lampert seinen Fokus auf die Interaktion von König, Adel und Reich mit dem Papst, dem kirchliche Recht und den italienischen Großen. Im Zusammenwirken dieser Kräfte sieht er die von den Sachsen ausgehende Fürstenopposition erstarken und die Möglichkeit der Wahl eines gerechten, reformtreuen neuen Königs.

Ohne Zweifel um Heinrich IV. im Streit mit Gregor VII. zu schonen vermeidet es Lampert, den Grund für dessen Vorladung nach Rom195 anlässlich der Fastensynode verbunden mit der Androhung der Exkommunikation des Königs und die Forderungen des Papstes zu nennen. Zwar befahl Heinrich eine Synode aller Bischöfe und Äbte des Reiches in Worms mit dem Ziel, den Papst abzusetzen, doch in den Annalen war nicht der König die treibende Kraft für das Absetzungsschreiben Gregors VII., sondern der von Gregor abgefallene Kardinal Hugo Candidus, der den Versammelten geistlichen Würdenträgern „Schauermärchen“ über Gregors Lebenswandel auftischte.196 Auch als die Bischöfe Adalbero von Würzburg und Hermann von Metz die kirchenrechtlich wichtigen Einwände vorbrachten, dass kein Bischof in Abwesenheit und ohne Konzilsbeschluss, ohne Zeugen und Ankläger verurteilt werden könne, war es nicht der König, sondern Bischof Wilhelm von Utrecht, der dessen Angelegenheit vehement vertrat, so dass alle Versammelten unterschrieben. In der Sache jedoch wird Lamperts Meinung deutlich durch die Kritik an Wilhelm von Utrecht, den er „stolz und aufgeblasen“ nannte und indem er den Brief der Synode an den Papst als ein „von Schmähungen strotzendes Schreiben“ bezeichnete.197

Bereits für April 1076 meldet Lampert eine Zusammenkunft der Herzöge Rudolf von Rheinfelden, Welf von Bayern und Berthold von Kärnten mit den Bischöfen Adalbero von Würzburg und Hermann von Metz, um den schweren Missständen im Reich abzuhelfen.198 Die Vorwürfe gegen den König bestanden in Leichtsinn, Grausamkeit, Umgang mit schlechten Menschen, ungestrafter Vernichtung aller Rechtschaffenen und jeder möglichen Schandtat, so dass keine Hoffnung und kein Schutz vor diesem schlechten Herrscher möglich schien. Daher waren nach Lampert alle Fürsten des Reiches sehr beunruhigt und die Empörung breitete sich im Reich durch geheime Zusammenkünfte weiter aus. Der Tod Bischof Wilhelms von Utrecht, eines glühenden Verteidigers der königlichen Sache und die Erschlagung des Abtes Robert von Reichenau199 dienen dem Autor als Zeichen der Gerechtigkeit Gottes, der die Sünder straft: Er sieht die beginnende Schwächung Heinrichs IV. als von Gott gewollt an.200 Demselben Ziel dient die Beschreibung der bewaffneten Sammlung des Widerstands in Sachsen201, die breit dargestellten Rückkehr der sächsischen Fürsten aus der Gefangenschaft202 sowie der Abfall Ottos von Northeim vom König.203 Zur Begründung nennen die Annalen das königliche Misstrauen gegenüber den Fürsten bei Beratung und Beteiligung an der Regierung. Durch die Beteiligung der neuen Berater Heinrichs sei die Würde des Reiches verletzt,204 da diese, wie Lampert den Propheten sagen lässt, Falsches prophezeien, dem König schmeicheln und ihn zu Bösem anstacheln.205

Vor dem Vorwurf des Ehrverlusts wegen zu schnellem Wechseln der Loyalität bei der Aufkündigung des Treueids gegenüber dem König versucht der Autor Herzog Otto von Sachsen und damit auch alle anderen Großen des Reiches, die diesen Schritt taten, zu entlasten, indem er dem König unterstellt, dass er nicht auf den Rat des Herzogs hörte „und obendrein wider Gottes Gebote, wider die Ehre des Reiches und sein eigenes Seelenheil wie ein Heide die Waffen zu erheben befahl, um unschuldiges Blut zu vergießen.“206 Hier, gegen Ende der Annalen, erscheint das Reich in der Auseinandersetzung mit dem König als eigenständige, personalisierte Größe, als etwas, das über eigenen Ruhm und eigene Ehre verfügt, gegen die man ebenso handeln kann wie gegen Gottes Gebote.207 Auch spricht Lampert von der Würde des Staates208 und stellt diese neben die Autorität der Kirche, indem er Heinrich vorwirft, Recht und Unrecht verwirrt zu haben.209 Angesichts solcher fundamentaler Beschuldigungen und Vorwürfe gegen Heinrich wundert es nicht, dass für Lampert Reich und Königtum eigenständige, auf ihre den Menschen und der Kirche dienende Funktion bezogene Größen sind. Folglich kann ein unfähiger, moralisch schlechter, die Gesetze brechender Herrscher durch rechtmäßige Wahl der Fürsten ersetzt werden. Diese Haltung propagiert der Autor schon für den Fürstentag von Tribur am 16. Oktober 1076, indem er unterstellt, dass die in Tribur versammelten Fürsten fest entschlossen waren, Heinrich abzusetzen und einen neuen König zu wählen.210 Sein Anklagekatalog gipfelt in dem Zitat des Propheten Hosea: „Gotteslästern, Morden, Stehlen und Ehebrechen hat überhandgenommen, und eine Blutschuld kommt nach der anderen.“211

Aber erst im Zusammenwirken mit dem Papst, der den König „durch das Schwert des apostolischen Fluches vom Leib der Kirche abgetrennt“212 und die Untertanen von der Treuepflicht entbunden hat, kann man nach den Annalen versuchen, einen König zu wählen, der Krieg führen kann gegen jeden, „der sich auflehnt wider Gottes Gerechtigkeit und Erkenntnis der Wahrheit und die Autorität der heiligen, römischen Kirche.“213

Diesen Standpunkt festigt Lampert in der Beschreibung der Bedingungen des Vertrags von Canossa: Heinrich akzeptierte als König neben anderem hier die Hauptbedingungen Gregors, dem Papst immer gehorsam und untertan zu sein und ihm gegen schlechte, unchristliche Gewohnheiten zu helfen.214 Mittels seiner Eidhelfer stimmte Heinrich allen Vertragsbedingungen zu, woraufhin Gregor ihn vom Bann löste.215 Dass Lampert die weltgeschichtliche Bedeutung und Tragweite der Canossa-Szene „nicht erfassen“ konnte, wird man ihm nicht vorwerfen können. Es dauerte noch Jahrhunderte, bis man mit Canossa ein solches Ereignis verbinden sollte.216

Die Annalen konstruieren unmittelbar danach eine Antiklimax in einem ausführlich dargestellten Gottesurteil, um ihr eigentliches Anliegen klarzumachen: Dieses hängt inhaltlich nicht mit Heinrichs Lösung vom Bann, sondern mit dem eigentlichen Grund des Konflikts, den gegenseitigen Vorwürfen und Beschuldigungen von König und Papst zusammen.217 Die geteilte Hostie ohne Strafe durch Gott zu essen sollte als Beweis für die Unschuld gelten.218 Wie angesichts der Einstellung Lamperts zu Heinrich nicht anders zu erwarten, erzählt er, dass zwar Gregor seinen Teil der Hostie konsumierte, Heinrich jedoch sich auf Ausflüchte verlegte und um Vertagung der Angelegenheit bat.219 Damit wurde dem Leser klargemacht, dass er sich nicht von dem Vorwurf an den Kapitalverbrechen, die die Fürsten ihm entgegenhielten, reinigen konnte, was diese Episode nachweisen sollte.220

Indem die Annalen die Wiederaufnahme des Königs in die Gemeinschaft der Gläubigen so lebhaft darstellen, verleihen sie ihr große Bedeutung für ihre Leser, besonders wohl für die Klosterschüler in Hersfeld, da Lamperts erzählerische Gewandtheit in ihrer Vorstellungskraft etwas zum Leben bringt, was wirksam ist, leicht erinnert und weitererzählt werden kann: Das angebliche Gottesurteil ist unabhängig von der Bannlösung in Canossa, soll aber nicht nur die Unschuld des Papstes gegenüber dem Vorwurf der Simonie zeigen, sondern diesen auch als moralischen Sieger über den König darstellen. Gregor seinerseits wollte nach den Annalen auf kurzem, sicherem Weg erreichen, dass göttliches Zeugnis ihn von der Simonie freispricht. Auf diese Weise wird Gott nicht nur zum Zeugen seiner Unschuld, sondern unter dem Jubel der Anwesenden auch zu deren Verteidiger.221

Die Anklagen der Fürsten gegen den König wogen so schwer, dass zu befürchten war, Heinrich sollte von der Verwaltung des Reiches, aus der kirchlichen Gemeinschaft und von jeder Art des Zusammenlebens mit anderen ausgeschlossen werden. Darüber sollte eine Untersuchung nach kanonischem Recht und den Bedingungen der Reichsfürsten entscheiden.222 In dieser Situation hatte Heinrich den Schutz des Apostolischen Stuhles erbeten. Mittels eines Gottesurteils hätte er den Prozess der Untersuchung abgekürzt und den Papst als Fürsprecher gewonnen, die Krone und die Reichsregierung gerettet.223 Die Reaktion Heinrichs auf diese für ihn furchtbare Entscheidung, sein Erschrecken und Erstaunen, seine Angst und sein Ausweichen auf eine spätere Prüfung unter Anwesenheit der Fürsten kennzeichnen ihn in den Annalen als Verlierer und Schuldigen.

Durch die Zuschreibung des verweigerten Gottesurteils lässt Lampert den König trotz der Lösung vom Bann nicht aus der Verantwortung für seine Taten entkommen und erweist Heinrich als unwürdig, das Reich als König zu führen. Heinrichs Zugeständnis, nach kirchlichem Recht beurteilt zu werden, hält die Tür für die Wahl eines Gegenkönigs weit offen und ist klar als Anliegen Lamperts zu erkennen, der in den Annalen einen Schwerpunkt auf Recht und Gerechtigkeit, Schuld und Unschuld und auf eine Lösung durch kirchliches Recht legt.224 Als Beweis, dass der König nach der Lösung vom Bann sein ursprüngliches Verhalten nicht geändert hat, dient dem Autor der Bruch des Vertrags von Canossa durch Heinrich, mit dem der König die italienischen Fürsten versöhnen wollte: „Er zerriss voller Verachtung alle Abmachungen und alle Fesseln der kirchlichen Gesetze, mit denen ihn der Papst zu seinem eigenen Besten gebunden hatte, wie Spinnweben, streifte alle Zügel der Gottesfurcht ab und stürzte sich mit ungezähmter Hemmungslosigkeit auf alles, was ihm in den Sinn kam.“225

Keine Alternative für eine neue Königswahl der Fürsten sehen die Annalen in einem Erbkönigtum unter Übergehung des derzeitigen Inhabers. Der Plan der papstfeindlichen italienischen Fürsten sah vor, Heinrich abzusetzen und seinen unmündigen Sohn Konrad226 als Nachfolger einzusetzen, mit ihm nach Rom zu ziehen und einen anderen Papst zu wählen, welcher ihn sofort zum Kaiser weihen und alle Maßnahmen dieses abtrünnigen Papstes rückgängig machen sollte.227 Lampert lehnt diesen für das Königtum Heinrichs und dessen Leben gefährlichen Plan als sedicio ab, auch weil er wegen der Änderung der Politik Heinrichs und des Umschwungs der öffentlichen Meinung in Italien fallengelassen wird. Die Kaiseridee ist für den Autor ebenso wenig reizvoll wie das Festhalten an der Idee eines Erbkönigtums der Salier.

Mit Absicht beschreibt Lampert die Wahl Rudolfs von Rheinfelden zum Gegenkönig Heinrichs IV. im Reich nicht, obwohl er darüber wohl besser informiert war als über die politischen Vorgänge in Italien, welche er dazu benützt, die Möglichkeiten eines Wechsels an der Spitze des Reiches zu diskutieren. Vielmehr ist es das Anliegen der Annalen, die neue Ära mit der Hoffnung auf einen gerechten König einem Fortsetzer des Werkes anzuvertrauen. Offensichtlich ist das Ziel der causa prima von Lamperts Annalen erreicht.228

Fazit: Die causa prima der Annalen

Schon ein erster Blick auf die Annalen zeigt, dass das Hauptwerk Lamperts in zwei Teile zerfällt, die unterschiedlicher kaum sein können. Die fünf Zeitalter,229 die Zeit der Griechen und Römer,230 der Franken und der sächsischen Herrscher sowie der Salier bis auf Heinrich III. bilden ein Annalenwerk,231 das der Klosterschule und Bildung der Mönche in Hersfeld dienen sollte. Der Autor bemüht sich dabei um Jahresangaben, die er zusammen mit den Fakten aus seinen Vorlagen übernimmt, berichtet knapp von Herrschern und Bischöfen, Kirchen und deren Zerstörung, Feldzügen, Siegen und Niederlagen. Erst nach dem Tod Heinrichs III.,232 erst mit der Herrschaftsübernahme des noch unmündigen Königs Heinrich IV. im Jahr 1056 ändert sich der Stil des Werkes und die causa prima scribendi, obwohl Lampert die Zuordnung zu Jahren seiner Erzählung beibehält und so den Stoff durch Verteilung auf mehrere Jahre zum Teil noch spannender macht.

Ausgehend von der iniuria am Hof während der Minderjährigkeit Heinrichs IV. führt der Autor die Leser seiner Annalen über die iniquitates des jungen Königs zu dem Höhepunkt der Ungerechtigkeit in Form des Burgenbaus mit der beabsichtigten Versklavung und zum Aufstand der Sachsen, der in letzter Konsequenz zum Sachsenkrieg, der Beschwerde der Fürsten beim Papst, dem Absetzungsschreiben an Gregor, dem Bann des Königs und der Versöhnung in Canossa führte. Dem Vertragsbruch gegenüber dem Papst und der Wiederaufnahme der verfehlten Politik Heinrichs mit den alten Ratgebern folgte die – von Lampert nicht mehr berichtete - Wahl des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden und in den Augen des Autors die erhoffte Zeitenwende in der Reichspolitik.

Lampert spart nicht mit Kritik an der Aristokratie, an Bischöfen und Äbten, wo immer er Missbrauch der Macht und daraus hervorgehend Unrecht findet. Besonders dezidiert tritt er gegen Blutvergießen ein, für ihn immer ein Unrecht, wie die Auseinandersetzung um den Vorrang in Goslar zeigt, mit der Ausnahme der verurteilten Straftäter und des durch Vorschriften geregelten Zweikampfes als Gottesurteil. Politisch korrekt ist für ihn die Leitung des Reiches in der Hand des Königs nur in Zusammenarbeit mit den Fürsten. Ob allerdings die Regierung zur Zeit Heinrichs III. dazu als Vorbild diente, dürfte eher unwahrscheinlich sein. Eher könnte man sich den mäßigenden Einfluss der Bischöfe und das Gewicht der Macht der weltlichen Fürsten auf die Politik des Königs als Motivation dieser Regierungsform vorstellen.

Eine grundlegende causa prima der Annalen ist das von der Reichsregierung und primär von Heinrich verschuldete Unrecht, denn wie kann ein Staat, dessen Herrscher unrecht handelt, ein gerechter Staat sein? Und einen solchen gerechten, dem weltlichen und dem kirchlichen Recht unterworfenen Staat strebt Lampert an, einen Staat, der die Kirche schützt, dessen Herrscher im Gehorsam beziehungsweise im Einklang mit dem Papst handelt. Damit nähert sich der Autor seinem Ideal an, in welchem König und Papst zugunsten der Kirchenreform zusammenarbeiten. Neu ist in seiner Zeit allerdings, dass der Staat in den Annalen eine eigenständige Größe mit eigener maiestas wird und dass die Gewichte sich verschoben haben: Der Schwerpunkt der Kirchenreform liegt jetzt nicht mehr beim König, sondern in Rom und bei Gregor VII. Bei aller Liebe zu Rom und dem Papsttum konnte Lampert die Konsequenzen aus dem Antagonismus zwischen Königtum und Papsttum wohl nicht sehen und hält an seinem Ideal fest, ohne ein Parteigänger Gregors zu sein.

Lampert möchte ein Königtum, das dem alttestamentlichen ähnlicher ist als den benachbarten Herrschaftsformen seiner Zeit. Für ihn ist der König im Auftrag Gottes durch Wahl in sein Amt eingesetzt um nach dem Recht und den mores zu herrschen, um die Kirche zu schützen, Witwen und Waisen, Armen und Schwachen zu helfen. Für seine Herrschaft stützt er sich auf den Rat und die Amtshilfe der geistlichen und weltlichen Fürsten. Die königliche Macht ist begrenzt sowohl durch diese Ziele als auch durch diese Helfer. Damit schwebt dem Autor nicht ein endzeitliches Friedensreich vor, sondern eine diesseitige Herrschaft, in der Gerechtigkeit erreicht wird nach kirchlichem und weltlichem Recht und in der vor allem keine Ungerechtigkeit vom Herrscher ausgeht, sondern dieser der Garant für Gerechtigkeit und Frieden im Inneren ist. Bei Versagen in diesem Bereich kann das Amt des Königs diesem genommen und einem Würdigeren übertragen werden. Da das Königtum durch Salbung und Krönung eng mit dem geistlichen Element und Gott verbunden ist, kann Gott das Königtum vergeben und entziehen, wenn der Wille Gottes nicht erfüllt wird. Es ist Lamperts Anliegen, Unrecht nicht nur zu benennen, sondern auch diejenigen, die Unrecht handeln, zu kritisieren, um Umdenken herbeizuführen und eine neue Ordnung durch einen gerechten Herrscher anzumahnen.

Nach seiner Erfahrung mit der wohl heftigen Kritik seiner Ordensbrüder an seiner Haltung gegenüber Heinrich IV. in seinem 1073 verfassten Gedicht233 hat Lampert in den Annalen eine breitere Basis gesucht und in dem Leitbegriff der iniuria gefunden, um in seinem Kloster eine königskritischere Haltung anzuregen. Als Leiter der Klosterschule und Autor konnte ihm dies durchaus gelingen.

Will man mit Tilman Struve annehmen, dass Lamperts Kritik an König Heinrich IV. nicht in persönlichem Hass, sondern in seiner puerilis levitas begründet ist, dann sollte man bedenken, dass Heinrich im Jahr 1077 bereits 27 Jahre alt war und seit 1065 regierte.234 In diesem Alter und mit dieser Erfahrung bedeutet puerilis levitas einen zusätzlichen heftigen Vorwurf, aber doch wohl keine Entschuldigung. Vielmehr verurteilt Lampert scharf alle, die seinem Kloster schaden.235 Vermutlich ist der Zehntstreit, welchen er mit Heinrichs Scheidungsplänen Burgenbau und Sachsenkrieg verbindet, der Ausgangspunkt seiner Abneigung gegen den König.236

Ausgehend von iniquitates und iniuriae erweiterte Lampert dazu das Spektrum seines Tadels von Heinrich auf ungerecht handelnde Fürsten, Bischöfe, Äbte, Ministerialen, aufständische Bürger und rebellierende Bauern sowie Simonie. Man wird daher kaum behaupten können, Lampert habe sein Annalenwerk nur zu dem Zweck unternommen, einen Gegenkönig für Heinrich IV. zu propagieren. Mit Sicherheit jedoch war dies auch ein Anliegen Lamperts. Ob er allerdings Weltchronistik in annalistischem Gewand darstellen wollte,237 erscheint angesichts des Fokus auf die Geschichte seiner eigenen Zeit eher fragwürdig: Er schrieb Reichsgeschichte mit Schwerpunkt auf Sachsen und Thüringen in annalistischer Form, wobei es ihm durchaus gelang, seinen eigenen Standort in der Geschichte zu bestimmen ohne sich als Pateigänger zu outen.238 Ganz offensichtlich betrachtete er sich und seine Zeit als Teil des Heilsgeschehens, indem er Bibelzitate und biblische Anspielungen in seinen Text einbaute.239 Er wollte ganz sachlich möglichst große Gerechtigkeit im Reich durch einen anderen König, der sich an weltlichem und kanonischem Recht orientierte und Reich und Kirche schützte. Lamperts Ideen tendierten zu einer wertorientierten Entwicklung, seine Einstellung war weder revolutionär, noch gregorianisch, noch endzeitlich. Man ist versucht, den Hauptteil der Annalen mit der Aeneis und deren Vorbild, Homers Ilias zu vergleichen, die unter dem Aspekt von Männern und Waffen bzw. dem Zorn des Achill Geschichte und Geschichten erzählten. So erzählt Lampert kontemporäre Reichgeschichte anhand von „iniquitates“ des Königs und deren Konsequenzen in einem sprachlichen Kunstwerk.

Literaturverzeichnis

I Quellen

Die Chroniken Bertholds von Reichenau und Bernolds von Konstanz 1054-1100. Hrsg. von Ian S. Robinson, in: MG SS rer. Germ. N.S.14, 2003 und ders. In: Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, Bd. XIV, Darmstadt 2002.

Herimanni Augiensis Chronicon, in: MG SS 5, S. 74-133, hrsg. von Georg Heinrich Pertz, 1844.

Lampert von Hersfeld, Opera: Annales, in: MG SS 5, hrsg. von Ludwig Friedrich Hesse, 1844.

Lamperti monachi Hersfedensis opera, in: MG SS i. u. schol., hrsg. von Oswald Holder-Egger, 1894.

Lampert von Hersfeld. Annalen, in: Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, Bd. XIII, hrsg. Von Rudolf Buchner, neu bearb. Von Adolf Schmidt, erläutert von Dietrich Fritz. Übersetzung von Adolf Schmidt. Darmstadt 4. Auflage, 2011.

II Literatur

Bruggger, Walter, Philosophisches Wörterbuch, Freiburg 1963.

Fenske, Lutz, Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen Sachsen. Entstehung und Wirkung des sächsischen Widerstandes gegen das salische Königtum während des Investiturstreits. Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 47, Göttingen 1977.

Goetz, Hans-Werner, Geschichtsschreibung und Geschichtsbewußtsein im hohen Mittelalter. In: Orbis medievalis – Vorstellungswelten des Mittelalters, Bd. 1, Berlin 1999

Grundmann, Herbert, Geschichtsschreibung im Mittelalter. Göttingen, zweite Auflage 1966.

Hampe, Karl, Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und der Staufer, bearb. von Friedrich Baethgen, 10. Auflage Heidelberg 1949.

Handschuh, Gerhard Peter, Body Snatching, Königsraub oder Staatsstreich? Die Entführung Heinrichs IV. in Kaiserswerth: Der Versuch einer Rekonstruktion. In: Geschichte in Köln, Bd.63, 2016. S. 33-66.

Löwe, Heinz, Von Cassiodor zu Dante, Berlin 1973.

Mattejiet, Ulrich, Art.: Hezilo, in: Lexikon des Mittelelaters, Bd. IV, Sp. 2206, München 2008.

Von Moos, Peter, Geschichte als Topik. Das historische Exemplum von der Antike zur Neuzeit und die historiae im „Polycraticus “ Johanns von Salisbury. Hildesheim 1988.

Patze, Hans, Herrschaft und Territorium. In: Zeit der Staufer, Bd. 3, Stuttgart 1977.

Von Ranke, Leopold, Zur Kritik der deutschen Reichsannalisten, Werke Bd. 31/32, 1888.

Die Regel des Hl. Benedikt, hrsg. v. Erzabtei Beuron, Beuroner Kunstverlag, 1959.

Struve, Tilman, Lampert von Hersfeld, Teil A, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 19, Marburg 1969, S. 1-123 und Teil B, ebenda Bd. 20, Marburg 1970, S. 33-142.

Ders.,“Als ein lewo vur din vuristin“. Legende und historische Wirklichkeit in den Lebensbeschreibungen Annos von Köln. In: Geschichtsschreibung und geistiges Leben im Mittelalter. Festschrift für Heinz Löwe zum 65. Geburtstag. Hrsg.v. Karl Hauck und Hubert Mordeck, Köln 1978, S. 325-345.

Ders., Artikel: Investiturstreit, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. V, Sp. 479, München 2003.

Ders., Artikel: Sachsenaufstand, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. VII, Sp. 1228-1229, München 2003.

Vogtherr, Thomas, Die Reichsklöster Corvey, Fulda und Hersfeld. In: Die Salier und das Reich, Bd. 2, Sigmaringen 1992, S. 429-464.

Wattenbach, Wilhelm, Holtzmann, Robert, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter. Die Zeit der Sachsen und Salier. Zweiter Teil, Darmstadt 1978.

Wendehorst, Alfred, Artikel: Hermann von Bamberg, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. IV, Sp. 2162, München 2003.

Zapp, Hartmut, Artikel: Bann, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. I, Sp. 1414-1418, München 2003.

[...]


1 Lampert von Hersfeld. Opera: Annales, ed. Ludwig Friedrich Hesse, MG SS 5, 1844. Lamperti monachi Hersfeldensis opera, hrsg. Oswald Holder-Egger, MG SS in us. schol., 1894. Lampert von Hersfeld. Annalen. In: Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. XIII, hrsg. von Rudolf Buchner, neu überarbeitet von Adolf Schmidt, erläutert von Wolfgang Dietrich Fritz. Darmstadt 4. Aufl. 2011. Zur Literatur vgl. die Auswahlbiographie von Gerd Althoff, ebenda S. XX-XXII. Hier werden die Annalen zitiert als: Ann. mit Seitenzahl des lateinischen Textes Auf die Übersetzung von Adolf Schmidt wird jeweils hingewiesen.

2 Vgl. Wilhelm von Giesebrecht, Die Geschichte der deutschen Kaiserzeit Bd. III, 3. Aufl. 1890, S. 1036, der ab 1069 vorwiegend der Darstellung Lamperts folgte.

3 Vgl. Tilman Struve Tilman Struve, Lampert von Hersfeld, Teil A. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 19, 1969, S. 1-123 und ders,. Teil B, ebenda, Bd. 20, 1970, S. 33-124 Teil A, S. 9 mit Anmerkungen. Vgl. auch Leopold von Ranke, Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten, Werke Bd. 31/32, 1888, S. 123-149.

4 Tilman Struve (wie Anm.3) Teil A und B passim.

5 Herbert Grundmann, Geschichtsschreibung im Mittelalter, Göttingen, 2. Auflage, 1966, S.27-28. Vgl. auch: Hans-Werner Goetz, Geschichtsschreibung und Geschichtsbewußtsein im hohen Mittelalter. Berlin 1999.

6 Vgl. Lutz Fenske, Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen Sachsen. Entstehung und Wirkung des sächsischen Widerstandes gegen das salische Königtum während des Investiturstreits. Veröffentlichung des Max-Planck-Instituts für Geschichte 47, Göttingen 1977, S. 13-29 und öfter. Ein Verzicht auf Lampert als Quelle scheint andererseits für seine Zeit kaum möglich.

7 Ebdenda S. XIV. Vgl. Karl Hampe, Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer, bearb. von F. Baethgen, 10. Auflage, Heidelberg 1949, S. 2.

8 Wilhelm Wattenbach, Robert Holtzmann, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter. Die Zeit der Sachsen und Salier. Zweiter Teil, Darmstadt 1978, S. 467.

9 Ebenda, S. 464.

10 Ebenda, S. 467.

11 Ebenda, S. 468.

12 Vgl. ebenda S. 470.

13 Tilman Struve Teil A, (wie Anm. 3), S. 54.

14 Vgl. derselbe, ebenda Teil B, (wie Anm.3), S.89.

15 Ebenda, Teil B, (wie Anm. 3), S.123.

16 Ann. S. 2.

17 Ann. S. 2-8.

18 Ann. S. 54; vgl. Wattenbach, Holtzmann, (wie Anm.8), S. 463.

19 Ebenda S. 462.

20 Ebenda S. 463: „Lampert gehört zu den besten Stilisten und gebildetsten Schriftstellern“.

21 Ebenda, S. 464.

22 Vgl. Ann. Einleitung S. XIV-XV.

23 Vgl. Heinz Löwe, Von Cassiodor zu Dante, Berlin 1973, S. 3.

24 Ebenda.

25 Ebenda.

26 Ebenda, S.4.

27 Ebenda, S.9.

28 Ebenda, S. 4-5.

29 Vgl. Ann S.74 zu 1058.

30 Vgl. Thomas Vogtherr, Die Reichsklöster Corvey, Fulda und Hersfeld. In: Die Salier und das Reich, Bd. 2, Sigmaringen 1992, S. 429-464. Hier: S. 441.

31 Ebenda, S. 447.

32 Ebenda.

33 Vgl. Wattenbach, Holtzmann, (wie Anm. 8), S. 467-8.

34 Vgl. Tilman Struve, (wie Anm. 3), hier Teil A S. 56-60 und Wattenbach, Holtzmann, (wie Anm.8), S.459-462.

35 Vgl. Lamperti institutio Hersefeldensis ecclesiae, Holder-Egger: Opera, (wie Anm. 1), S. 345.

36 Vgl. Tilman Struve (wie Anm. 3), Teil A S.90-91.

37 Ann. S. 242-250.

38 Ebd. S. 242.

39 Ann. S. 134: Lampert verwendet den Begriff populus hier.

40 Vgl. Ann. S. 113.Zu Annos Bild in den Annalen vgl. auch: Tilman Struve, ‚Als ein lewo vur din vuristin…‘, Legende und historische Wirklichkeit in den Lebensbeschreibungen Annos von Köln. In: Geschichtsschreibung und geistiges Leben im Mittelalter. Festschrift für Heinz Löwe zum 65. Geburtstag. Hg. von Karl Hauck und Hubert Mordek, Köln 1978. S. 325-345.

41 Ann. S. 135: „ spectaculum vulgi “. Zu Egino vgl. auch Tilman Struve (wie Anm.3), Teil B, S.40.

42 Ann. S. 135. Übersetzung, S. 159.

43 Ann. S. 135. „…die väterliche Tugend und die Sitten der Väter für kurze Zeit wieder erweckte.“ (Eigene Übersetzung).

44 Ann. S.135. Übersetzung, S. 159.

45 Offenbar scheut Lampert sich hier explizit auf Melchisedek zu verweisen, obwohl die Anspielung auf einen gerechten und friedvollen König deutlich wird. (König von Salem) Vgl. Gen 14,18-20 und Ps 110,4, der nach der Regel des Hl Benedikt jede Woche gebetet wurde. Vgl. Cap. XVIII der Regel. Vgl. Die Regel des Hl. Benedikt, hg von Erzabtei Beuron, Beuroner Kunstverlag, 1959, S. 37-39.

46 Vgl. dazu Ann. S.135.

47 Ann S. 79-81. Vgl. zu der sogenannten Entführung Heinichs IV. auch: Gerhard Peter Handschuh, Body Snatching, Königsraub oder Staatsstreich? Die Entführung König Heinrichs IV. in Kaiserswerth: Der Versuch einer Rekonstruktion. In: Geschichte in Köln, Bd. 63, 2016, S. 33-63.

48 Ann S. 81-87. Hezilo war von 1054 bis 1079 Bischof von Hildesheim.

49 Das exemplum ist sachlich bereits von Lampert gegliedert, Ann S. 81-87.

50 Für exemplum vgl. Peter von Moos: Geschichte als Topik. Das historische exemplum von der Antike zur Neuzeit und die historiae im „Polycraticus“ Johanns von Salisbury (Ordo. Studien zur Literatur und Gesellschaft des Mittelalters und der frühen Neuzeit, Bd. 2). Hildesheim u. a. 1988, S. 15-123, 209, 214, 310-315.

51 Ann S. 77. Übersetzung von Adolf Schmidt, S. 81. Der lateinische Text lautet:“… quia rege adhuc in puerilibus annis constituto singuli quod sibi animus suggessisset facere impune poterant“. Vgl. Koh 10,16: „Wehe dir. Land, dessen König ein Knabe ist und dessen Fürsten schon früh am Morgen tafeln.“

52 Fuldas Vorrang bestand darin, dass der Abt direkt neben dem Erzbischof von Mainz und noch vor dem Bischof von Hildesheim sitzen durfte. Dieser Vorrang war im Ansehen des Bonifatius begründet, in dessen Auftrag Sturmi das Kloster Fulda gegründet hatte.

53 Ann S. 81: „… animatus ad hoc et opum gloria”.

54 Ann S. 81: „… ut semper in conventu Episcoporum abbas Fuldensis archiepiscopo Mogentino proximus assideret.”

55 Lampert wechselt vom Präteritum für die Beschreibung der Schlacht ins Präsens, um die Spannung zu erhöhen.

56 Ann S. 82, Übersetzung, S. 79.

57 Ann S. 82: „… auctoritatis et permissionis titulum”. Gemeint ist wohl sein Recht als Ortsbischof, vielleicht auch sein Vorrecht als der Bischof, in dessen Diözese der König während der Minderheitsregierung sich aufhielt. Adolf Schmidt übersetzt: „Machtbefugnis“ S. 79.

58 Ann S. 82. Reginbodo war Fuldaer Bannerträger, Bero ein bedeutender Gefolgsmann Graf Ekberts.

59 Ann S. 83: „severissima habita questione“.

60 Ann S, 83.

61 Ann S. 83, Übersetzung, S. 79.

62 Ann S. 83, Übersetzung, S. 79-81.

63 Ann S.84.

64 Ann S. 88: “Quantum regi, quantum auriculariis, quantum episcopo datum sit, haut satis certo comperimus.”

65 Solche vernichtende Kritik an einem Bischof konnte Lampert sich nicht zu dessen Lebzeiten leisten. Man muss daher davon ausgehen, dass der Text des exemplums nach dem Tod Hezilos am 05.08.1079 in seiner jetzigen Form erstellt wurde. Zum Todesdatum vgl. Ulrich Matejiet, Artikel: Hezilo von Hildesheim in: Lexikon des Mittelalters, Bd. IV., Sp. 2206, München 2003.

66 Ebenda.

67 Ann S. 83.87.

68 Ann S. 87: „… ut privatas iniurias tam pessimo publico ulciscerentur“.

69 Ann S. 83-87.

70 Ann S. 86: „contra sevitiam abbatis“

71 Sie verstießen gegen die stabilitas loci, die die Regel Benedikts fordert und gegen das Gelübde des Gehorsams.

72 Ann S. 87: „hoc facinus“

73 Ann S. 87; …at privatas iniurias tam pessimo publico ulciscerentur”.

74 Ann S. 87, Übersetzung, S. 85. Für Lampert ist hier das zwischenmenschliche gegenseitige Verhältnis zwischen dem Vater, d.h. dem Abt und seinen Söhnen, seinen Mönchen gestört.

75 Ann S. 87; „Ita abbas laicorum iurisdictionem secutus,” Die Bestrafung hätte nach kirchlichem Recht stattfinden sollen, sonst hätte Lamprecht das Zustandekommen und die Mitwirkung der Laien hier nicht erwähnt.

76 Vgl. Ann S. 77 und oben Anm. 42.

77 Ann S. 148-239, allerdings mit annalistisch bedingten Unterbrechungen.

78 Ann S. 93: „Ibi … se rex arma bellicosa succinxit …“ zu 1065.

79 Hans Patze, Herrschaft und Territorium, in: Zeit der Staufer, Bd. 3, Stuttgart 1977, S. 37.

80 Georg Heinrich Pertz (Hg), Herimanni Augiensis Chronicon, MG SS 5, S. 133.

81 Ebenda .“Wenn er in Zukunft ein gerechter Herrscher sein würde“. Hermann schreibt: „Imperator Heinricus magno aput Triburiam convento habuit, filium aequivocum a cunctis elegi, eique post obitum suum, si rector iustus futurum esset, subiectionem promitti fecit.” Die Chronik bricht kurz darauf mit dem Tod Hermanns ab, so dass sein Text vom Leben Heinrichs IV. als König nicht beeinflusst ist. Vgl. auch Wilhelm Wattenbach, Robert Holtzmann, (wie Anm. 8). 1. Teil, Darmstadt 1978, S. 232-238.

82 Ann S. 140, Übersetzung, S. 167.

83 Vgl. Ann S. 135 und oben S. 6. Allerdings geht Lampert nicht so weit, explizit zu schreiben, dass der Sachsenkrieg vermeidbar gewesen wäre, wäre Anno bei Hof geblieben.

84 Ann S. 141, Übersetzung, S. 167.

85 Ebenda.

86 Vgl. Ann S. 146.

87 Ann S. 141, Übersetzung, S. 167.

88 Ebenda.

89 Ebenda.

90 Vgl. Ann S. 146.

91 Ann S. 147:“…magnum quiddam et a nullo maiorum suorum antehac temptatum machinari cepit,“ A. Schmidt übersetzt „Ungeheuerliches“, S. 175.

92 Ebenda.

93 Ebenda.

94 Ebenda.

95 Unter Schwaben sind neben Kriegern auch Ministerialen zu verstehen.

96 Ebenda: „… ipse iam ferocius solito atque infestius agebat, posthabitatis principum, solos circa se Suevos assidue habebat, …”

97 Ann S. 149.

98 Vgl. Ann S. 150, als Ausnahmen nennt er Erzbischof Liemar von Bremen, Bischöfe Eppo von Zeitz und Benno von Osnabrück, die zum König hielten und aus ihren Bistümern vertrieben wurden.

99 Ann S. 148. Geheimtreffen.

100 Ebenda. Übersetzung S. 177. Hier ist eine Schwurgemeinschaft zu vermuten.

101 Lampert hebt Bischof Burchard II. von Halberstadt mutmaßlich deswegen hervor, weil er ein Neffe Annos von Köln war und große Verdienste in der Reichspolitik und um den Papst erworben hatte, den Seitenwechsel begründet er hier leider nicht genauer.

102 Ann S. 149.

103 Ann S. 151: „ocio atque ignavia“

104 Ebenda: „quorum consilio seque remque publicam precipitate dedisset”.

105 Ebenda: “et regni negocia regni principibus, quibus eo compenderet, curanda atque administranda permitteret”.

106 Ann S. 151-152.

107 Ebenda: „ cetera flagiciorum probra…“.

108 Ann S. 152. Übersetzung S. 183.

109 Ebenda.: „pro aecclesia Dei, pro fide christiana, pro libertate etiam suam dimicaturos”.

110 Ebenda, Übersetzung S. 183.

111 Ebenda.

112 Ann S. 161: „avaricia“.

113 Ann S. 162.

114 Ann S. 165:“haec postremo cunctis sententia convenit, ut reprobato rege alium, qui gubernando regno idoneus esset, eligerent.” Beachtenswert ist sicher, dass Lampert die Zustimmung des kriegslüsternen jungen Königs mit dem Druck der ihm treuen sächsischen Bischöfe begründet. Ann S. 183.

115 Vgl. oben S.19.

116 Vgl. Tilman Struve, Artikel Investiturstreit in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5, München 2003, Sp. 479.

117 Ann S. 183.

118 Ann S. 185, Übersetzung, S. 235.

119 Ann S. 184.

120 Ann S. 166f.

121 Ann S. 167.Lampert hat schon früher einen Zweikampf erwähnt: Ann. S.43, zum Jahr 978, Ann. S. 61, zum Jahr 1046.

122 Ann S. 170: „utriusque partis allegationem iusto iudici Deo decernandam permittit.” Zum gerichtlichen Zweikampf vgl. auch Tilman Struve (wie Anm. 3), Teil B. S.50-51.

123 Hermann war Bischof von Bamberg von 1065-1075 und starb 1084.

124 Ann S. 100: „profuso in coemptionem eius argenti et auri inestimabili pondere.“

125 Ann S. 142.

126 Von Papst Alexander II. durch Reinigungseid beigelegter Konflikt. Vgl.zu Hermann von Bamberg: Alfred Wendehorst, Hermann von Bamberg, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. IV, Sp. 2162, München 2003,

127 Ann S. 203, Übersetzung, S. 265.

128 Ann S. 203.

129 Ann S. 204: „contra tanti calumnatoris violentiam suppliciter implorant.“

130 Ann S. 141-142.

131 Ann S. 205.

132 Ebenda.

133 Ann S. 209.

134 Ann S. 241. Übersetzung, S. 231: „weil er sich durch unerlaubte Geldspenden den Weg zur heiligen Weihe gebahnt hatte.“

135 Ann S. 242.

136 Ann S. 205: „contra sacros canones impudenter occupasset;”

137 Ann S. 127, Übersetzung, S. 145. Diese gibt den Namen mit Robert an, doch folgt diese Arbeit der lateinischen Version um allgemein akzeptiert zu werden.

138 Ann S. 127:“ cognomento Nummularius“

139 Ebenda.

140 Ann S. 259. Ruotpert wurde wohl von Bischof Hermann 1071 ernannt.

141 Ann S. 127. Lampert macht keine näheren Angaben wie dies möglich war. Offenbar hält er seine Behauptung trotz des Armutsgelübdes der Benediktiner für wahr.

142 Ann S. 128.

143 Ebdenda.

144 Ann S. 128.

145 Ann S. 139.

146 Ebenda: Ruotpert wurden die Ausübungen kirchlicher Ämter verboten außer dem Psalmodieren (Chorgebet).

147 Ann S. 185.

148 Ann S. 304.

149 Ann S. 239, die Haft der sächsischen Fürsten.

150 Ann S. 276.

151 Ann S. 185-193 du 248-250.

152 Ann S. 185: „res accidit digna omnium bonorum miseratione e lacrimis”.

153 Ann S. 185-186.Die Kölner hätten das schlechteste Beispiel nachgeahmt und wollten durch eine hervorstechende Untat dem König zu Gefallen sein. A. S. 186: “Colonienses pessimum exemplum emulati … insigni aliquo facinore regi gratificare vellent.”

154 Ann S. 187: „iramque plenus minabatur“

155 Ann S. 198-190.

156 Ann S. 190-191.

157 Ann S. 191: „pontificalis nominis maiestatem“.

158 Ann S. 191.

159 Ann S. 192.

160 Ann S. 196, Zitat, S. 255. Vermutlich handelte es sich dabei um zum König geflüchtete Kölner, die sich dem erzbischöflichen Urteil nicht stellen wollten.

161 Ann S. 249.

162 Vgl. Hartmut Zapp, Artikel Bann, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. I, München 2003, Sp. 1414-1418. Bann bedeutete Ausschluss von den Sakramenten, Verbot, eine Kirche zu betreten und Verkehrsverbot. Auch die Unfähigkeit zu gerichtlichen Verhandlungen, Verträge zu schließen und die Gefahr, meist straflos getötet zu werden beinhaltete der Kirchenbann.

163 Ann S. 249: 5. April 1075.

164 Vgl. dazu auch: Tilman Struve, Sachsenaufstand. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. VII, München 2003, Sp. 1228-1229. Struve sieht den Sachsenaufstand beginnend mit 1073.

165 Ann S. 183-184. Lampert schreibt selbstverständlich für seine Schüler. Überprüft man an diesem Beispiel sein Vorgehen bezüglich der frühscholastischen Methode, wird man nicht fündig werden. Walter Brugger, Philosophisches Wörterbuch, Freiburg 1963, S. 273: „Immer kennzeichnet die schol. Methode scharfe Fragestellung, klare Begriffe, logische Beweisführung u eindeutige Terminologie.“ So wird man Lamperts Vorgehen eher als Parallele eines Rechtsprozesses sehen müssen.

166 Ann S. 184:“ furenti vulgo“, Übersetzung, S. 235.

167 Ann S.185; „tale flagicium“

168 Ann S. 185.

169 Ann S. 185.

170 Ann S. 210. Der Erzbischof von Magdeburg war wohl nicht beteiligt.

171 Ann S. 211.Auch beim Zorn handelt es sich um eine der Hauptsünden.

172 Ann S. 212.

173 Ann S. 213: „hostes publicos et insidiatores regni“

174 Ebenda, Übersetzung, S. 281. „Sed regis prudentia, qua supra aetatem suam mirum in modum callebat, omnia sepserat, onmes vias, omnes aditus obstruxerat.”

175 Ann S. 217-218.

176 Ann S. 215-216.

177 Ann S. 219-220. Vgl. zum Beispiel das vorbildliche Verhalten Ottos von Northeim ebenda.

178 Ann S. 220.

179 Ann S. 219.

180 Ann S. 212.

181 Ann S. 217: Lampert spricht von Verhöhnung des deutschen Reiches und Rache für die Entehrung des Königs.

182 Ann S. 222. Übersetzung S. 295.

183 Ann S. 222:” pessimum Moguntinus archiepiscopus remedium adhibuit.”

184 Ann S. 222. Übersetzung: S. 297.

185 Ann S. 229.

186 Ann S. 236.

187 Ann S. 239.

188 Ann S. 238-239.

189 Ann S. 236:

190 Ann S..260-261, 265-266,269.

191 Ann S. 271.

192 Ann S. 275.

193 Ann S. 276-277.

194 Lampert sieht einen Eidbruch, vielleicht handelte es sich auch nur um ein gebrochenes Versprechen.

195 So bei Lampert Ann S. 252, auch wenn das nicht stimmen dürfte. Vgl. S. 343 mit Anm.8. Vgl. dazu auch Tilman Struve (wie Anm. 5), Teil B, S. 80.

196 Ann S. 253, Übersetzung S.347.

197 Ann S. 254 „fastu nimiae inflatus“ sowie „plenae contumeliarum litterae“. Vergleicht man Lamperts Haltung hier mit seiner Schilderung der Streitschlichtung im Schisma von Honorius II. und Alexander II., so zeigt sich einerseits Lamperts unpräzises Wissen um die Vorgänge und andererseits die Überzeugung, dass Anno im königlichen Auftrag mit Wissen des römischen Senats Anselm von Lucca als Papst Alexander II. durch Wahl souverän einsetzte, nachdem er zuvor Honorius II. abgesetzt hatte. Dieses Verhalten war ganz im Stil Heinrichs III. Damit wird klar, dass sich in der Zwischenzeit grundlegend neue Verhältnisse geformt hatten, die der Autor berücksichtigt. Vgl. Ann S. 91.

198 Ann S. 258.

199 Ann S. 259.

200 Ann S. 258-259.

201 Ann S. 260.

202 Ann S. 261-269.

203 Ann S. 261.

204 Ann S. 264 und 271.

205 Ann S. 270. Vgl. Jes 30,20 und Ez 13,6.

206 Ann S.271; Übersetzung S. 375.

207 Ann S. 271: „contra decus imperii“.

208 Ann S. 278.

209 Ebenda: „fasque nefasque confusa esse et implicita.”

210 Ann S. 276.

211 Ann S. 279. Hosea 4,2.

212 Ann S. 280; Übersetzung S. 389.

213 Ebenda.

214 Ann S. 294.

215 Ann S. 295.

216 Tilman Struve, (wie Anm.35), Teil B S.90.

217 Ein kurzer paralleler Hinweis auf das Gottesurteil findet sich in der Chronik Bertolds von Reichenau. Vgl. Ian S. Robinson, Die Chroniken Bertholds von Reichenau und Bernolds von Konstanz 1054-1100. MGH SS rer. Germ. N.S.14, 2003, S.261. „Cuius participatione rex se indignum fore contestans, incommunicatus digreditur.”

218 Ann S. 295-296. Bereits vorher erwähnt Lampert Reinigung durch Kommunion als Gottesurteil, Ann. S.62 zum Jahr 1049.

219 Ann S. 297-298.

220 Ann S. 297.

221 Ann S. 295.

222 Ann S. 296-297.

223 Ann S. 296.

224 Ann S. 301, 303.

225 Ann S. 300; Übersetzung S. 419.

226 Ann S. 298. Konrad wurde in Hersfeld am 12.2.1074 geboren, gestorben in Florenz am 27.7.1101.

227 Ebenda: „…ut abducato patre … filium eius …regem facerent et cum eo Romam profecti papam alium eligerent, per quem et ipse protinus imperator consecraretur, et omnia papae huius apostatici gesta cassarentur.”

228 Ann. S. 304

229 Ann. S. 1-5.

230 Ann. S. 5-8.

231 Ann. S. 8-69.

232 Ann. S.69, im Jahr 1056.

233 Vgl. dazu Lamperti institutio Hersfendensis ecclesiae, Holder-Egger opera S.345.

234 Tilman Struve, (wie Anm. 5), Teil B. S. 57.

235 Ebenda, Teil B, S. 73-74.

236 Ebenda, Teil B, S. 76-77.

237 Tilman Struve (wie Anm.3) Teil A, S. 55.

238 Ebenda S. 54.

239 Ebenda.

Excerpt out of 56 pages  - scroll top

Buy now

Title: Welche Ziele verfolgte Lampert von Hersfeld mit seinem Hauptwerk, den Annalen?

Scientific Essay , 2026 , 56 Pages

Autor:in: Gerhard Handschuh (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age
Look inside the ebook

Details

Title
Welche Ziele verfolgte Lampert von Hersfeld mit seinem Hauptwerk, den Annalen?
Subtitle
Eine Untersuchung seiner causa prima scribendi
Author
Gerhard Handschuh (Author)
Publication Year
2026
Pages
56
Catalog Number
V1718296
ISBN (PDF)
9783389187449
ISBN (Book)
9783389187456
Language
German
Tags
lampert hersfeld hauptwerk annalen untersuchung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Gerhard Handschuh (Author), 2026, Welche Ziele verfolgte Lampert von Hersfeld mit seinem Hauptwerk, den Annalen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1718296
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  56  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint
  • Withdraw Contract