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Die Ablehnung eines Angebots

Privatautonomie oder Diskriminierung

Titel: Die Ablehnung eines Angebots

Seminararbeit , 2021 , 18 Seiten , Note: 14

Autor:in: Tom Schuchort (Autor:in)

Jura - Sonstiges
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Besonderheiten und Grenzen der Privatautonomie. Besonderer Blickpunkt ist die Ablehnung eines Angebot und damit einhergehender Diskriminierung.

Der Grundsatz der Privatautonomie ist ein essenzieller Bestandteil der freien Marktwirtschaft. Ohne diesen Grundsatz könnte der Staat Vorgaben machen, wann und mit wem ein Vertrag geschlossen werden darf. Der gegenüberliegende Vertragspartner hat dabei eine wesentliche Bedeutung für beide Parteien. Hier können sich Fragen ergeben, wie das Vorhandensein einer ausreichenden Liquidität oder der Zuverlässigkeit der Leistungserbringung. Jedoch kommt es vor, dass der tatsächliche Vertragsschluss an Merkmalen scheitert, welche für die Begründung des eigentlichen Schuldverhältnisses keinerlei Bedeutung haben. Dies ist der Fall, wenn es zur Ablehnung eines Vertragsangebots aufgrund einer diskriminierenden Ungleichbehandlung kommt. Ursächlich für ein solches Verhalten sind dabei oft negative Einstellungen bzw. negativ geprägte Vorurteile gegenüber einer einzelnen Person oder einer bestimmten Personengruppe. Vorkommen kann eine Diskriminierung dabei in den unterschiedlichsten Lebenslagen, sei es bei der Wohnungssuche oder beim wöchentlichen Lebensmitteleinkauf. Bei der Ungleichbehandlung eines gleichwertigen Geschehens scheint es dabei unbillig, dass dies von der Privatautonomie erfasst wird. Rechtsgrundlage gegen diskriminierende Ungleichbehandlungen ist in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hierin ist erfasst, wann eine Diskriminierung verboten ist und welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen ein solches Verhalten zur Wehr zu setzen. Es gibt dabei ein deutliches Spannungsverhältnis zwischen dem privatrechtlichen Diskriminierungsverbot des AGG und dem Grundsatz der Privatautonomie. In dieser Arbeit soll dieses Spannungsverhältnis untersucht werden. Dafür soll zunächst das materiellrechtliche Verständnis der Privatautonomie und des Antidiskriminierungsrechts veranschaulicht und aufgezeigt werden, wann ein Verhalten eine Diskriminierung darstellt und welche Hintergründe die Ursache dafür sind. Anhand dieser Vorgaben sollen die Grenzen der Privatautonomie in unterschiedlichen Bereichen des deutschen, als auch des georgischen Zivilrechts näher betrachtet werden.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

B. Diskriminierung oder Privatautonomie

I. Grundlagen der Privatautonomie und des Antidiskriminierungsrechts

1. Privatautonomie

2. Antidiskriminierungsrecht

a. Diskriminierung

b. Schutz vor Diskriminierung

c. Bedeutung des AGG für das Antidiskriminierungsrecht

II. Spannungsverhältnis zwischen Privatautonomie und Benachteiligungsschutz

1. Grenzen der Privatautonomie – Kontrahierungszwang

a. Einschränkungen der Privatautonomie im Wirtschaftsleben

b. Kontrahierungszwang durch Antidiskriminierungsschutz

aa. Zielsetzung des AGG

bb. Kontrahierungszwang aus § 19 ff. AGG

2. Ablehnung eines Angebotes wegen sonstiger Gründe

3. Zulässige Ungleichbehandlung

C. Fazit

Zielsetzung & Themen

Das primäre Ziel dieser Arbeit besteht darin, das grundlegende Spannungsverhältnis zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Privatautonomie und dem zivilrechtlichen Schutz vor Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu analysieren. Dabei geht die Untersuchung der zentralen Forschungsfrage nach, inwiefern das Prinzip der privatautonomen Vertragsabschlussfreiheit rechtliche Grenzen im Verbot diskriminierender Ungleichbehandlungen findet und unter welchen Voraussetzungen ein zivilrechtlicher Kontrahierungszwang angenommen werden kann. Ergänzend wird ein rechtsvergleichender Blick auf das georgische Zivilrecht geworfen.

  • Materiellrechtliche Grundlagen der Privatautonomie und deren Schutz über Art. 2 Abs. 1 GG
  • Schutzbereich, Begriffsbestimmungen und Schutzkriterien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
  • Formen und Legitimation des gesetzlichen Kontrahierungszwangs im deutschen Wirtschafts- und Zivilrecht
  • Der zivilrechtliche Benachteiligungsschutz bei Massengeschäften gemäß §§ 19 ff. AGG und dessen Rechtsfolgen
  • Rechtsvergleichende Aspekte zwischen deutschem und georgischem Zivil- und Kartellrecht (Art. 319 georgisches BGB)

Auszug aus dem Buch

bb. Kontrahierungszwang aus § 19 ff. AGG

Bei der Frage, ob durch das AGG ein Kontrahierungszwang ausgelöst wird, gibt es in Bezug auf den zivilrechtlichen Anwendungsbereich des AGG keine ausdrückliche Regelung. Während im arbeitsrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz § 15 VI AGG den Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnis oder eines internen beruflichen Aufstieges konkret ausschließt und damit keinen Kontrahierungszwang begründet, ist die Lösung dieses Streits für die §§ 19 ff. AGG umstritten. Während das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot aus § 19 I, II AGG nach der überwiegenden Auffassung der Literatur vorrangig auf den Schutz vor persönlicher Herabwürdigung aufgrund eines geschützten Merkmales abzielt, geht die Gegenansicht davon aus, dass § 21 I,II AGG auch den Zugang zum Privatrechtsverkehr als wirtschaftlichen Wert gewährleistet.

Die eine Meinung stützt sich dabei zunächst auf eine verfassungsorientierte und historische Auslegung von § 21 I, II AGG mit dem Resultat, dass hier kein Anspruch auf Vertragsabschluss abgeleitet werden könne, da die persönliche Herabwürdigung durch die Benachteiligung über den Entschädigungsanspruch (§ 21 II S. 3 AGG) effektive Sanktionierung findet. Die Gegenansicht begründet ihre Stellung überwiegend auf das Argument, dass der potenziell Benachteiligte erst durch die wirksame Verhinderung von Diskriminierung in die Lage versetzt werde, privatautonome Entscheidungen zu treffen und somit überhaupt erst eine wirksame Teilhabe am Markt möglich ist. Argumentativ lässt sich diese Auffassung jedoch in der Hinsicht widerlegen, dass der zivilrechtliche Benachteiligungsschutz nach §§ 19 ff. AGG nur auf Massengeschäfte angewendet werden kann und deshalb kein Schutz für jegliche Art von Geschäften möglich ist.

Eine potenziell benachteiligte Person habe aus diesem Grund auch die Möglichkeit, mit einem anderen Vertragspartner Verhandlungen aufzunehmen. Mithin besteht in der Regel eine große Auswahl an Anbietern auf dem Markt und deshalb auch die Alternative der Ausweichung. Jedoch ist hierbei auch zu hinterfragen, ob es in der konkreten Situation auch wirklich eine Ausweichmöglichkeit gibt. Demnach kann festgestellt werden, dass die §§ 19 ff. AGG auf die Abwehr verbotener Benachteiligung und eine ausgrenzende persönliche Herabwürdigung ausgerichtet sind, nicht jedoch auf die Gewährleistung der privatautonomen Handlungsfreiheit am Markt. Jedoch sprechen die Argumente auch dafür, dass in § 21 I AGG ein antidiskriminierungsrechtlicher Kontrahierungszwang legitimiert wird, welcher sich aus dem Beseitigungs- bzw. dem Unterlassungsanspruch ableitet.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einführung: Das Kapitel führt in das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der Privatautonomie als Pfeiler der freien Marktwirtschaft und dem Schutz vor diskriminierender Ungleichbehandlung nach dem AGG ein und formuliert die grundlegende Fragestellung der Arbeit.

B. Diskriminierung oder Privatautonomie: Im umfangreichen Hauptteil werden die dogmatischen Grundlagen beider Rechtsinstitute gegenübergestellt, die Grenzen der Vertragsfreiheit anhand von Kontrahierungszwängen und Missbrauchskontrollen erörtert sowie das Vorliegen eines Abschlusszwangs nach den §§ 19 ff. AGG unter Einbezug von Ausnahmen und rechtsvergleichenden Aspekten zum georgischen Recht analysiert.

C. Fazit: Das Schlusskapitel bilanziert die Schutzwirkung des AGG im Zivilrecht, verweist auf verbleibende Schutzlücken bei gesetzesfremden Merkmalen und zeigt alternative zivil- sowie strafrechtliche Schutzmechanismen bei unbilligen Benachteiligungen auf.

Schlüsselwörter

Privatautonomie, Antidiskriminierungsrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Kontrahierungszwang, Vertragsfreiheit, Ungleichbehandlung, Massengeschäfte, Diskriminierungsschutz, Beseitigungsanspruch, Zivilrechtsverkehr, Kartellrecht, Georgisches Recht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit im Wesentlichen?

Die Untersuchung thematisiert den rechtlichen Konflikt zwischen der Privatautonomie – insbesondere der Freiheit, Verträge nach eigenem Ermessen zu schließen oder abzulehnen – und dem zivilrechtlichen Schutz vor Diskriminierung.

Welche zentralen Themenfelder werden beleuchtet?

Die Kernbereiche umfassen den verfassungsrechtlichen Schutz der Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), das Verbot ungerechtfertigter Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr, die Eingrenzung durch Kontrahierungszwänge sowie rechtsvergleichende Bezüge zwischen der deutschen und der georgischen Zivilrechtsordnung.

Was ist die leitende Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht, in welchem Maße und unter welchen Voraussetzungen das AGG die Privatautonomie im Zivilrecht einschränkt und ob aus den Bestimmungen der §§ 19 ff. AGG ein einklagbarer Kontrahierungszwang zum Vertragsabschluss folgt.

Welche methodische Herangehensweise wird verfolgt?

Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Literatur- und Gesetzesanalyse, die verfassungsrechtliche Grundlagen, das einfache Bundesrecht (insb. BGB, AGG, GWB), europäische Vorgaben sowie punktuelle rechtsvergleichende Betrachtungen zum georgischen Zivilgesetzbuch heranzieht.

Welche Aspekte werden im Hauptteil ausführlich diskutiert?

Der Hauptteil erörtert den Begriff der Diskriminierung, die Genese und Systematik des AGG, den leistungssichernden Kontrahierungszwang, die Missbrauchskontrolle marktbeherrschender Stellungen sowie den Meinungsstreit um den Abschlussanspruch aus § 21 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften.

Welche Schlagworte charakterisieren die Abhandlung am besten?

Typische Schlüsselbegriffe sind Vertragsabschlussfreiheit, Diskriminierungsmerkmale, Kontrahierungszwang, Massengeschäft, Rechtfertigungsgründe und zivilrechtlicher Benachteiligungsschutz.

Fallen Personen mit einer impfgegnerischen Haltung ("Querdenker") unter den Diskriminierungsschutz des AGG?

Nein, die Arbeit stellt fest, dass die Gruppierung der sogenannten „Querdenker“ sowie der allgemeine Impfstatus nicht unter das Kriterium der Weltanschauung nach § 1 AGG fallen, da ihnen die für Religionen typische Tiefe und Systematik fehlt und es sich primär um politische Meinungsäußerungen handelt.

Besteht nach den §§ 19 ff. AGG ein Kontrahierungszwang für Massengeschäfte?

Diese Frage ist juristisch umstritten: Während Teile der Literatur einen Anspruch auf Vertragsschluss ablehnen und auf Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche verweisen, spricht sich eine gewichtige Ansicht über den Beseitigungsanspruch nach § 21 Abs. 1 AGG für einen echten Abschlusszwang aus, da § 15 Abs. 6 AGG einen solchen nur für das Arbeitsrecht ausdrücklich ausschließt.

Welche rechtliche Besonderheit weist das georgische Recht bei der Ablehnung von Vertragsangeboten auf?

Im georgischen Recht existiert ein spezifisches Verbot für den Verkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen an Ausländer, wodurch Verträge staatlich unterbunden werden; zudem ist die Privatautonomie dort nicht aus Grundrechten abgeleitet, sondern ausdrücklich in Art. 319 des georgischen Zivilgesetzbuchs geregelt.

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Details

Titel
Die Ablehnung eines Angebots
Untertitel
Privatautonomie oder Diskriminierung
Veranstaltung
Netzwerk Ost West
Note
14
Autor
Tom Schuchort (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
18
Katalognummer
V1718576
ISBN (PDF)
9783389201404
ISBN (Buch)
9783389201411
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ablehnung angebots privatautonomie diskriminierung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Tom Schuchort (Autor:in), 2021, Die Ablehnung eines Angebots, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1718576
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  18  Seiten
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