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Die Rolle der Eigenverantwortung im Kontext der Klimaerwärmung

Eine Analyse Walter Sinott-Armstrong’s Essay "It’s not my fault"

Summary Excerpt Details

Philosophische Hausarbeit zur Klimaethik mit Schwerpunkt auf individueller Verantwortung im Kontext der Klimaerwärmung. Im Zentrum steht eine kritische Analyse von Walter Sinnott-Armstrongs Essay "It’s not my fault" unter Einbezug verschiedener ethischer Prinzipien, darunter das harm principle, Kants kategorischer Imperativ sowie Verantwortungstheorien nach Dieter Birnbacher. Die Arbeit diskutiert das Spannungsverhältnis zwischen individueller Moral, kollektiver Verantwortung und staatlichen Maßnahmen im Umgang mit dem Klimawandel. Umfang: 16 Seiten inklusive Literaturverzeichnis, wissenschaftlich ausgearbeitet mit philosophischer Argumentationsanalyse.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Herleitung zur Forschungsfrage im Kontext der Klimaethik nach Birnbacher

Walter Sinott-Armstrong: „It’s not my fault“

Das harm principle

Das indirect harm und contribution principle

Das gas principle

Das risk principle

Das universalizability principle und das means principle nach Kant

Das ideal law principle

Das general action, permission und public permission principle

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Kaum ein anderes Thema nimmt eine derart omnipräsente Rolle in unserem alltäglichen Leben ein wie die Diskussion um die Klimaerwärmung. Jeder Mensch trägt, ob bewusst oder unbewusst zur Erzeugung von Treibhausgasemissionen bei und wird damit in unterschiedlichem Ausmaß sowohl zum potentiellen Problemverursacher als auch zum möglichen Teil der Lösung. Daraus ergibt sich die Frage, inwiefern Einzelpersonen auf normativer Ebene im Kontrast zu Institutionen oder Kollektiven moralische Verantwortung tragen sollen und wie dies argumentativ durch philosophische Prinzipien be- oder entkräftet werden kann. Auch Dieter Birnbacher beschäftigt sich in seinem Buch „Klimaethik, Eine Einführung“ mit dieser Fragestellung und verweist in diesem Zuge auf Walter Sinnott- Armstrong, welcher die These vertritt, dass einzelne Handlungen wie eine Flugreise oder eine Autofahrt mit dem SUV aufgrund ihrer verschwindend geringen Wirkung auf das Klima moralisch irrelevant seien und damit der Einzelperson eine geringere Verantwortung des Beitrages zum Klimaschutz zukommt, als dem Staat. Diese These bildet den Ausgangspunkt meiner vorliegenden Arbeit, die jene Position analytisch betrachtet und sie kritisch auf Basis Birnbachers Lektüre auf ethische Grundprinzipen prüft. (Zuerst, folglich, zum Schluss)

Herleitung zur Forschungsfrage im Kontext der Klimaethik nach Birnbacher

Dieter Birnbacher konfrontiert in seinem Buch „Klimaethik. Eine Einführung“ seine Leserschaft mit einem alarmierenden Befund. Der Anstieg des Kohlendioxidgehaltes in der Atmosphäre, welcher zuvor über 10.000 Jahre konstant blieb und erst ab dem Zeitpunkt der industriellen Revolution dramatisch anstieg, ist in wesentlichen Teilen auf anthropogene Aktivität zurückzuführen (Birnbacher, 27). Dies zieht verheerende Konsequenzen nach sich: der Treibhauseffekt wird verstärkt, indem Sonnenstrahlen in Form von kurzwelligem Licht auf die Erde treffen, aber nicht mehr vollständig durch die Atmosphäre zurück nach Außen gelangen, da Gasmoleküle, zu denen auch Kohlendioxidmoleküle gehören, sich in der Ozonschicht ansammeln und durch Absorption und Reflexion des kurzwelligen Lichtes seinen Austritt verhindern. Folglich steigt die Oberflächentemperatur langsam aber stetig weiter an, Polkappen schmelzen ab, Arten sterben aus, Ökosysteme verarmen und Klimazonen verschieben sich (Birnbacher, 23). Birnbacher unterstreicht an dieser Stelle die äußerst dringliche, kollektive Verpflichtung zur Katastrophenvermeidung, welche zwingend aus dem Fakt hervorgeht, dass die Ursache des Problems menschlich induziert ist. Nimmt man den Konsens über diese Bestandsaufnahme nun als Basis für die Diskussion über Pflichtenverteilung, stellt sich zwingend die Frage, wer in welchem Maße und in welcher

Form dazu verpflichtet ist, aktiv Verantwortung zur Problembekämpfung zu übernehmen. In einem nächsten Schritt verweist er nun auf das moralische Dilemma der individuellen Verantwortung und stellt dazu Sinott-Armstrongs These vor, die ich im Weiteren genauer erläutere.

Walter Sinott-Armstrong: „It’s not my fault“

In dem Essay „It’s not my fault: Global warming and individual moral obligations“, welches Walter Sinott-Armstrong im Jahr 2005 publizierte, wird die Frage der individuellen moralischen Verpflichtung von Einzelpersonen gegenüber Kollektiven und Institutionen wie dem Staat zur Absenkung der CO2 Emissionen, und damit zum Vorgehen gegen die Klimaerwärmung, aus verschiedenen argumentativen Perspektiven kritisch unter die Lupe genommen. Als Leitfaden zur Behandlung des Themas wird das Beispiel einer Person herangezogen, welche gerne zur Befriedigung des eigenen Verlangens nach Vergnügung ihren SUV sonntags ausgiebig ausfährt. Dabei sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, die erforderlich sind, damit einem Individuum für eine Handlung überhaupt Verantwortung und in einem bewertenden Schritt auch Schuld zugesprochen werden kann. Diese da lauten, dass diese Person sich frei dazu entscheiden kann, diese Handlung zu ihrer Bedürfnisbefriedung auszuführen, sie also unter keinem Zwang handelt und sich den Konsequenzen bewusst ist, was auch mit Birnbachers Auffassung von Verantwortlichkeit übereinstimmt. Auf dieser Basis leitet Sinott-Armstrong dann die Fragestellung ab, ob diese Handlung geduldet und moralisch vertretbar sein sollte, was er bejaht, und anhand mehrerer Fallbeispiele argumentativ unterfüttert und auf diverse ethische Prinzipien prüft. Im Folgenden werde ich diese genau untersuchen.

Zunächst leitet Sinott-Armstrong mit der These ein, dass aus kollektiver Pflicht nicht logischerweise auch eine individuelle Pflicht hervorgeht. Damit nimmt er Bezug auf den Staat, welcher als institutioneller, operativer Körper, Regelungen und Gesetzgebungen für die Bevölkerung finden muss, welche moralisch vertretbar und den Menschen zu Gute kommen sollen. Sinott-Armstrong illustriert dieses Prinzip anhand einer maroden, viel befahrenen Brücke, welche gesichert werden muss, indem er sagt, dass dies nicht die Pflicht der Einzelperson ist, sich darum zu kümmern. Die Brücke kann hier als Metapher für die Umwelt und die Natur interpretiert werden, die wir tagtäglich beanspruchen und welche sich in einem kritischen Zustand befindet, dem Einstürzen nahe. Er postuliert, dass es in der Verantwortung der Regierung läge, die Brücke zu reparieren, also die Natur zu entlasten, um das worst case scenario zu verhindern, welches für alle Menschen negative Konsequenzen hätte. Dies kapselt er in einem nächsten Schritt von der eigenen Verantwortung ab, sich an der Problemlösung zu beteiligen, indem er als Begründung heranzieht, dass eine Einzelperson keine Brücke sichern könne. Bereits hier stelle ich die Frage der Vergleichbarkeit in dem Punkt der Praktikabilität an, denn natürlich sind der Einzelperson alleine nicht ausreichend Mittel gegeben, um eine gesamte Brücke zu sichern, doch dies schmälert nicht die Bedeutung der Tatsache, dass diese Person diese Brücke jeden Tag nutzt und weiß, dass wenn sie weiterhin jeden Tag darüber fährt, sie dazu beiträgt, dass diese in absehbarer Zeit einstürzen wird und damit einen Kollateralschaden verursacht. Genau hier ziehe ich die Analogie zur Umwelt, in welcher wir uns jeden Tag bewegen und auf welche wir durch unser Nutzungsverhalten einen Einfluss haben. Konkret würde ich daher schlussfolgern, dass unter den hier erfüllten Voraussetzungen, dass das Individuum aktiver Teil des Problems ist, es vollumfänglich über die Drastik der Situation und der Konsequenzen ihres eigenen Handelns informiert ist, es außerdem Macht und Handlungsfreiheit besitzt in der Realität praktikable Maßnahmen zu ergreifen, welche zur Schadensminimierung beitragen, dem Individuum individuelle Verantwortung aus ethischer Perspektive zukommt.

Auf die Einleitung in die Fragestellung und das Fallbeispiel leitet Sinott-Armstrong zur Einsicht über, dass die erlaubte Unterlassung proaktiven Handelns und damit die Vernachlässigung des Wahrnehmens individueller Pflichten ein logisch konsistentes, ethisches Prinzip zur Rechtfertigung verlangt, da sonst moralische Urteile auf Intuition und Emotionen basieren und damit nicht mehr rational gerechtfertigt wären.

Das harm principle

Das erste Prinzip, welches Sinott-Armstrong heranzieht, ist das harm principle, welches besagt, dass wir die Verpflichtung haben, Handlungen zu unterlassen, die Anderen Schaden hinzufügen (Sinott-Armstrong, 297, 19). Daraufhin formuliert er die Behauptung, dass der Akt mit dem SUV zum Zweck der Vergnügung herumzufahren keine destruktive Komponente enthalten würde, da dazu jemand direkt die Abgase einatmen müsste, um Schaden davon zu tragen und damit die Handlung in keinem Widerspruch zum harm principle steht. Von dieser argumentativen Logik macht er im weiteren Verlauf seines Essays häufiger Gebrauch, weshalb es sich an der Stelle lohnt, diese etwas detaillierter aufzubrechen. Wie bereits eingangs erwähnt illustriert Birnbacher in seiner Lektüre, dass ein faktischer Zusammenhang zwischen dem Anbeginn der Industrialisierung, dem drastischen Anstieg der CO2 Konzentration in der Ozonschicht und der Erderwärmung vorliegt und dies unter der Mehrheit der Klimaforscher Konsens findet. Auch wenn man nicht sagen kann, dass ein Autofahrer alleine das gesamte Ausmaß der Erderwärmung zu verschulden hat, kann dennoch an dem wissenschaftlich aktuellen Standard orientiert daraus daraus deduktiv geschlossen werden, dass wenn menschlich induzierte CO2 Emissionen die Quelle des drastischen Temperaturanstiegs darstellen, auch ein einzelner Autofahrer Teil dieser Quelle ist. Auf normativer Ebene halte ich folglich aus einem deontologischen Blickwinkel fest, dass wenn menschlich induzierte Schadensfaktoren nicht wünschenswert sind und Autoabgase in diese Kategorie fallen, die vermeidbare Fahrt mit dem SUV ebenfalls nicht wünschenswert ist und es eine gute Begründung verlangt, wenn man diese Handlung dennoch mutwillig ausführt, obwohl andere Handlungsmöglichkeiten offen stehen.

Weiterhin sei Sinott-Armstrong nach sein Fallbeispiel mit dem harm principle vereinbar, da die Klimaerwärmung auch so stattfinden würde, ohne dass eine Einzelperson eine ausgiebige Tour mit dem SUV vornehmen müsste. Hier findet meiner Auffassung nach eine Anspielung auf die Dimensionen des faktischen Einflusses der Handlung im Verhältnis zu der persönlichen Einschränkung statt, indem daraufhin eine Relativierung des Grades der Moralität erfolgt. Faktisch gesehen ist es im Sinne einer konsequentialistischen Logik korrekt, dass wenn jeder eine schädliche Handlung vornimmt, der schädliche Effekt in der gesamtheitlichen Konsequenz größer ausfällt. Doch das zugrundeliegende Grundsatzprinzip, bzw. die moralische Rechtfertigung, diese trotzdem auf Mikroebene auszuführen, bleibt ungerechtfertigt, da es die Handlung deswegen nicht gut macht. Dies möchte ich anhand eines theoretischen Gegenbeispiels nochmal anschaulicher demonstrieren: Gegeben sei der Fall, ein Tier zum Genuss zu töten, wobei das Resultat des toten Tieres, welches in diesem Zuge Leid erfahren musste, schlecht ist, und der Akt des Tötens des Individuums das Resultat erzwungen hat, womit dies eine problematische Handlung darstellt. Machen wir eine weitere Mikroebene auf, würden noch jene Menschen in die Rechnung mit einbezogen werden, die dafür bezahlen, dass dies vonstatten geht. Folglich haben wir es ähnlich wie im Fallbeispiel der SUV Fahrt mit Handlungen zu tun, die in eine Kausalitätskette eingebettet sind, die Ursache und Resultat durch mehrere Ebenen abstrahiert miteinander verknüpft. Prüfen wir nach Sinott-Armstrongs Logik also, ob ein einzelner Konsument im Sinne des Schadensverursacher nicht für die problematische Handlung und das unerwünschte Resultat verantwortlich gemacht werden kann. Die Tiere würden nach gleicher Argumentation auch dann weiterhin in großem Ausmaß umkommen, wenn Person x nicht zu dem Endprodukt greifen würde. Der Einfluss einer einzigen Person würde da keinen Unterschied machen, doch deshalb kann nicht logisch geschlussfolgert werden, dass sie nicht zu der Ursache des Problems beiträgt. Auch Birnbacher greift dies in seinem Buch auf, indem er im Kontext verschiedener

Fallkonstellationen jene präsentiert, in welcher ein Individuum ein Verhalten zeigt, welches zu einem kollektiven Übel minimal beiträgt. In dem Fall sei laut Birnbacher die Handlung des Einzelnen also nicht zur Unwirksamkeit verurteilt, da jede einzelne unterlassene Autofahrt oder Flugreise einen Beitrag zur Reduzierung der Emissionen leistet, auch wenn der Effekt erst in der Kumulation vieler gleichzeitig unterlassener Handlungen signifikant wird (Birnbacher, 159).

Weiterhin führt Sinott-Armstrong sowohl den Aspekt der bewussten Intention Schaden zu auszuüben, als auch den Fakt, dass eine Handlung ungewöhnlich ist, als Merkmale für die Ursache des Resultates der ausgeführten Handlung an. Auf sein leitendes Fallbeispiel der SUV Fahrt übertragen, möchte er zeigen, dass diese weder ungewöhnlich, noch der resultierende Schaden gewollt ist und deshalb die ausführende Person weder Schuld an der Erderwärmung trifft, noch diese dafür Verantwortung übernehmen muss. Er präzisiert außerdem, dass es kontraproduktiv sei, Menschen gesellschaftlich für ihr Verhalten zu sanktionieren, wenn das handelnde Individuum sich nicht schlechter verhält, als Andere dies tun. Auch hier stelle ich fest, dass das obig eingeführte Szenario des Fleischkonsums dem Vergleich und der Prüfung der logischen Konsistenz standhält, denn es ist ganz und gar üblich, sowohl Tiere tagtäglich in Millionen von Fällen unter Bedingungen heranzuzüchten, die dem Wohl des Tieres schaden, als auch das tierische Individuum im späteren Verlauf zu töten, sowie derartige Produkte als Konsument monetär zu unterstützen und damit eine aktive Nachfrage zu schaffen. Doch kann meiner Ansicht nach die Häufigkeit der Ausübung und die damit einhergehende gesellschaftliche Normalisierung eines Aktes kaum als Maßstab dafür gelten, ob eine Handlung damit als ethisch vertretbar zu rechtfertigen ist, oder nicht. Zumal die Schuldzuweisung auf Andere eine Mentalität untermauert, welche es nicht mehr zulässt, den Grad an Moralität der eigenen Handlung in einem unabhängigen Rahmen kritisch zu prüfen. Ferner kann sicherlich auch nicht mit Ernsthaftigkeit behauptet werden, dass jeder Mensch, der tierische Produkte konsumiert, intendiert, Leid auszuüben. Doch lässt sich diese Komponente nicht von dem Akt des Tötens lösen, weswegen der Fakt, dass diese nicht gewollt ist, nichts daran ändert, dass der Konsument durch das aktive Unterstützen und Anheben der Nachfrage, sich ursächlich daran beteiligt. In der Konsequenz schlussfolgere ich, dass beide Punkte eine ungenügende Rechtfertigung zum ausgiebigen SUV Fahren zur Vergnügung auf Kosten des Klimas darstellen.

Das nächste Argument, welches Sinott-Armstrong seiner Leserschaft präsentiert, greift Fehlschlüsse auf, die ich bereits oben aufgezeigt habe. Dieses lautet, dass Kohlendioxid und Wasserdampf an sich unproblematisch sind, solange sie in niedriger Konzentration natürlicherweise in unserer Umwelt vorkommen. Er expliziert ganz richtig, dass das Klima erst negativ belastet wird, wenn die Konzentration eine gewisse Toleranzschwelle übersteigt und dadurch die Sonnenstrahlen nicht mehr problemlos aus der Atmosphäre austreten können und sich dadurch die Oberflächentemperatur erhöht. Er schlussfolgert zugunsten seiner Position, dass eine ausgiebige SUV Fahrt nicht Ursache der massiven Kohlendioxidquantität sei, folglich sei sie auch nicht zu sanktionieren oder zu unterlassen. Ich habe bereits mittels des deduktiven Schließens gezeigt, dass wenn alle SUV Fahrten aus moralischer Perspektive gemeinsam schlecht sind, weil sie das Klima belasten, auch eine SUV Fahrt schlecht ist, weil sie das Klima belastet. Sinott-Armstrong differenziert hier abermals nicht zwischen einer Bewertung auf ethischer und auf faktischer, konsequentialistischer Ebene. Wenn jemand eine Pizza mit Schinken kauft, dann ist dieses Individuum rein faktisch und nüchtern betrachtet auf konsequentialistischer Ebene nicht für die Millionen Tode in der Fleischindustrie verantwortlich, wenn aber feststeht, dass jegliche Unterstützung dieser von Menschen errichteten und aufrechterhaltenen Industrie moralisch inakzeptabel ist, dann wäre auch der einzelne Kauf auf ethischer Ebene nicht zu rechtfertigen, wenn das Individuum über die Konsequenzen und die Bedeutung der Handlung informiert ist und Handlungsfreiheit besteht. Spinnt man den Gedanken weiter, würde dies meiner Meinung nach auf die Umwelt bezogen sogar dazu führen, dass generelle Mikroverschmutzungen gerechtfertigt werden können, da eine einzelne Person nie für das Ausmaß der gesamten Verschmutzung verantwortlich sein kann. In dem Fall gäbe es kaum etwas, was den einzelnen Ottonormalverbraucher in die Position des Mitverantwortlichen setzen würde und das wäre problematisch, da dies zu einer großräumigen Akkumulation vieler kleiner Umweltbelastungen im Sinne unaufmerksamen Konsumverhaltens und Umgang mit der Natur führen würde.

Das indirect harm und contribution principle

Als nächstes leitet Sinott-Armstrong zu einem wichtigen Problem über, welches in vielen Fällen vorherrschender Faktor dafür ist, dass Individuen sich nicht zur kognitiven und emotionalen Abstraktion angeregt fühlen, um dadurch Ermutigung zu schöpfen, ein besseres Verhalten zu geloben. Sein Argument zielt auf das indirect harm principle ab, welches besagt, dass Handlungen, die anderen indirekt Schaden hinzufügen indem es sie dazu anreizt anderen Personen zu schaden, zu unterlassen sind (Sinott-Armstrong, 297, 19). Darauf folgt das contribution principle, also das Prinzip, dass wir eine moralische Verpflichtung haben, Umstände nicht weiter zu verschlimmern (Sinott-Armstrong, 300, 39). Aus beiden Prinzipien leitet er die These ab, dass keiner einzelnen, konkreten Person damit geholfen sei, wenn die SUV Fahrt unterlassen würde und Handlungen von Menschen laut ihm viel weniger Einfluss sowohl auf die Umwelt, als auch auf andere Personen haben, als sie denken. Ich pflichte ihm bei, dass die Opfer der Erderwärmung meist anonym bleiben, genau so wie alle Mitverursacher und die Kausalitätskette zwischen Ursache, bzw. Handlung und Resultat vielschichtig ist. Doch dies ist sie auch in dem von mir genannten Gegenfallbeispiel, da der einzelne Schadensverursacher in keinem konkreten, direkten Verhältnis zu den Individuen steht, die geschädigt werden und sich somit eine emotionale Distanz entwickelt, welche es nicht zulässt, genügend Empathie zu entwickeln, um sein Konsumverhalten dauerhaft zu ändern. In anderen Worten wird hier ausgedrückt, wieso ein Individuum sich aufgrund der emotionalen Distanz zu dem Geschädigten nicht verpflichtet fühlt moralisch zu handeln, jedoch ist nicht logisch gerechtfertigt, wieso keine Verpflichtung bestehen sollte. Man stelle sich das Gedankenexperiment vor, auf jedem Fleischprodukt wäre das Individuum mit Herkunft, Alter, Lebenszeit und Namen oder Nummer versehen, welches im Zuge der bedienten Nachfrage nach Fleischkonsum und der implizierten Kausalkette, getötet wurde. Dies würde eine Möglichkeit zur Transparenz zwischen Ursache und Wirkung schaffen und die kognitive Dissonanz überwinden, welche dem Mitverursacher den Eindruck vermittelt, dass sein eigenes Handeln bedeutungslos sei und keine spürbaren Konsequenzen auf konkrete Individuen hätte. Ich halte fest, dass es sich vielmehr um ein psychologisches Dilemma handelt, welches Sinott-Armstrong durch das einseitige Betrachten aus konsequentialistischer Sicht nicht berücksichtigt.

Schließlich postuliert er, dass eine private, klimaschädliche Handlung wie die des Fallbeispiels in keinem Widerspruch zu der Überzeugung steht, dass das betreffende Individuum dennoch davon überzeugt sein kann, dass die Regierung aktiv gegen die voranschreitende Erderwärmung vorgehen sollte. An dieser Stelle möchte ich ein weiteres Gegenbeispiel einbringen, welches den vorliegenden Widerspruch deutlich machen soll. Wenn ein Individuum von der Regierung verlangt, dass gesamtheitlich etwas gegen Femizide getan werden muss, das Individuum selbst aber privat im Internet frauenfeindliche Inhalte konsumiert, dann besteht hier ein Interessenkonflikt und mangelnde Integrität. Auch hier ist die genannte Handlung weder nötig noch hinreichend dafür, dass ein Femizid passiert, noch kann die geschädigte Person nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Auch wenn das Individuum den Konsum frauenfeindlicher Inhalte im Internet unterlässt, wird es weiterhin diese Art von Inhalten geben und es kann nicht gesagt werden, dass sich die Situation einer einzelnen Person durch die Unterlassung gebessert hat. Wird dennoch erwartet, dass die Regierung sich um die Lösung des gesamtheitlichen Problems, welches metaphorisch die Spitze des Eisbergs darstellt, so wird förmlich um eine Regulation des eigenen Verhaltens durch Gesetzgebungen gebeten. Zumal nicht gerechtfertigt ist, wieso es das Individuum der Eigenverantwortlichkeit enthebt. Zum anderen wäre das Szenario und die argumentative Reaktion Sinott-Armstrongs interessant, wenn die Regierung daraufhin tatsächlich verbieten würde, aus reinem Vergnügen umweltbelastende, vermeidbare Autofahrten vorzunehmen, was in Deutschland bereits in gewisser Weise durch eine höhere Kfz-Besteuerung für Autos, die mehr CO2 emittieren als der durchschnittliche PKW und sogenannte Umweltzonen in manchen Städten mit Fahrverboten für Fahrzeuge mit besonders schlechter Abgasnorm, umgesetzt wird. Würde man weiterhin davon ausgehen, dass nur Gesetzgebungen auf struktureller Ebene eine Gesellschaft tatsächlich zu konsequentem, privatem Verantwortungsbewusstsein verpflichtet, so würde dies bedeuten, dass der Maßstab über richtige oder falsche Moralität von Handlungen in einem legislativen Rahmen verankert ist. Wirft man aber einen Blick auf die geschichtliche Entwicklung von Moralität innerhalb ebendieses legislativen Rahmens, so stellt man fest, dass immer wieder Gesetze verworfen wurden, um das Verhalten einer Gesellschaft besser zu regulieren und unerwünschte Ergebnisse oder Vorkommnisse zu verhindern. Daraus formuliere ich die Schlussfolgerung, dass es unabdinglich ist, dass Individuen ihr Handeln nicht alleine nach Gesetzgebungen ausrichten, sondern selbst ihren moralischen Kompass hinterfragen und dafür eine Basis an ethisch signifikanten Merkmalen erarbeiten, die eine möglichst hohe logische Konsistenz zu der ethisch zu prüfenden Handlung aufweisen.

Das gas principle

Im Anschluss führt Sinott-Armstrong das gas principle ein, welches besagt, dass wir eine moralische Verpflichtung haben, kein CO2 in die Atmosphäre auszustoßen (Sinott-Armstrong, 301, 17). Dieses lehnt er ab, indem er klarstellt, dass CO2 Vorkommen nicht per se schlecht seien und praktisch gesehen ein Leben auf der Erde ohne CO2 Ausstoß nicht möglich sei und dies auf praktisch normativer Ebene bedeuten würde, dass es Individuen untersagt wäre Sport zu treiben oder einen Wasserkocher zu benutzen. An dieser Stelle unterstreiche ich den Widerspruch zu den anfangs vorgestellten grundlegenden Merkmalen, welche erfüllt sein müssen, damit ein Individuum überhaupt zur Verantwortung gezogen werden kann. Im Einklang mit Birnbachers Vorstellung von Pflichtbewusstsein kann ein Mensch diesem nur nachkommen, wenn Handlungsfreiheit besteht, ergänzend dazu erweitere ich, dass Klimabewusstsein als realistische Handlungsmaxime nur so weit wie praktikabel möglich stattfinden kann und sollte. Konkret bedeutet dies, dass wenn ein Individuum keine alternative Handlungsmöglichkeit hat, um Wasser zu kochen und deshalb den Wasserkocher nutzen muss, was in minimalem Umfang CO2 ausstößt, es noch immer im Einklang mit dem Prinzip des Pflichtbewusstseins handelt, da dieses nicht auf radikale, ökologische Selbstaufopferung abzielt, indem lieber sich selbst geschadet werden sollte, um jegliche Emissionen einzusparen. Des Weiteren zählen die Beschaffung von heißem Wasser zum Kochen und das Treiben von Sport meiner Auffassung nach zu grundlegenden Aspekten, die ein gesundes Leben erst ermöglichen. Außerdem würde ein derartiges Gedankenkonstrukt, welches darauf abzielt, keinerlei CO2 Emissionen zu produzieren zu einer radikalen, lebensverneinenden Form des negativen Utilitarismus führen. Abermals kreiert dies meiner Meinung nach einen Widerspruch zu der Ebene der Praktikabilität, denn Leben ohne Schaden zu verursachen ist nicht möglich, und die Variante der Eliminierung von Leben zu diesem Zweck kann keine realistische Alternative sein. Bezugnehmend auf Sinott-Armstrongs Fallbeispiel der SUV Fahrt grenze ich dieses klar von dem Pflichtbewusstseinsprinzip ab, da Handlungsalternativen bestehen und das Individuum in keinerlei Abhängigkeit zu der Handlung im Sinne einer praktikablen Lebensbestreitung steht.

Das risk principle

Da auch Sinott-Armstrong einstimmt, dass eine radikale Form des negativen Utilitarismus keine lebenspraktische Lösung sein kann, versucht er ein alternatives Merkmal zu identifizieren, an welchem sich die Moralität einer Handlung in Bezug auf Klimaschädlichkeit messen lässt. In diesem Zuge leitet er zu dem risk principle über, welches besagt, dass Menschen eine moralische Verpflichtung haben, das Risiko, Anderen zu schaden, nicht zu erhöhen (Sinott-Armstrong, 302, 1). Hier wird der Aspekt des Risikos als maßgeblicher Faktor vorgestellt, welchen Sinott-Armstrong bezogen auf sein Fallbeispiel nicht erfüllt sieht, da laut ihm nicht genau gesagt werden kann, wem überhaupt am Ende der Kausalkette geschadet wird. Jedoch schließt meiner Auffassung nach der Fakt, dass das geschädigte Individuum mit hoher Wahrscheinlichkeit anonym bleibt, sich örtlich in großer Distanz zu dem Verursacher befindet und sich das ausgestoßene CO2 mit anderem Emissionen vermengt und damit zu einer abstrakten, nicht greifbaren Entität wird, nicht aus, dass das handelnde Individuum, welches die SUV Fahrt ausführt, als Mitverursacher angesehen werden kann. Daraus schließe ich logisch, dass er eher darauf anspielt, dass das Risiko, als Verursacher zur Rechenschaft gezogen zu werden verschwindend gering ist, da es praktisch schwierig ist, die Kausalkette nachzuvollziehen, als dass das tatsächliche Risiko, Schaden zu verursachen, worum es aber eigentlich geht, gemeint ist. Genau so verhält es sich mit dem Fallbeispiel des Konsums tierischer Produkte, denn nur weil niemand sagen kann, welches Individuum für die Süßigkeit, die Gelatine enthält, die ich im Supermarkt kaufe, in welchem Maße geschädigt wurde und wer noch alles Teil der Kausalkette ist, bedeutet dies nicht, dass ich automatisch von der Kausalkette ausgeschlossen bin und keine Mitschuld daran trage, dass durch meine Nachfrage sowohl in der Vergangenheit Produkte mit tierischen Bestandteilen produziert wurden, als auch in der Zukunft dies weiterhin aufrecht erhalten wird. Des Weiteren unterstreicht er den bereits obig ausgeführten Punkt, dass jegliche menschliche Aktivität einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Umwelt hat und selbst das Kochen von Wasser CO2 produziert. Folglich ergänze ich erneut, dass wenn das Prinzip zutreffend wäre, wiederum eine Form des radikalen negativen Utilitarismus greifen würde, die nicht lebenspraktisch sein kann und stimme ihm in diesem Punkt zu. Sinott-Armstrong schlussfolgert daraus, dass die Moralität eher an dem Grad des Risikos der Schädlichkeit gemessen werden sollte, welcher dann anhand von festgelegten Kriterien als signifikant oder insignifikant eingestuft werden kann. Die Kriterien, aus welchen sich der Maßstab für Moralität ergeben soll, präzisiert er nicht, jedoch würde ich entgegnen, dass auch hier das Konzept der tatsächlichen Lebenspraktikabilität unter Berücksichtigung der Einbettung in ein kapitalistisches System, greift. Genauer bedeutet dies, dass wenn eine Handlung systemrelevant ist, es keine mögliche Alternative gibt und das Individuum gezwungen ist, diese Aktion auszuführen, um beispielsweise erwerbstätig zu sein und dabei bereits schaut, inwiefern der Schaden möglichst weit minimiert werden kann, Moralität gerechtfertigt werden kann.

Das universalizability principle und das means principle nach Kant

Da Sinott-Armstrong bislang kein überzeugendes moralisches Prinzip anerkannt hat, nachdem eine SUV Fahrt zum Vergnügen aus ethischer Sicht zu unterlassen wäre, prüft er in einem nächsten Schritt, ob die kantische Ethik des kategorischen Imperativs ein solches Verhalten zulassen würde. Zunächst besagt das universalizability principle, welches der ersten Form des kategorischen Imperativs entspricht, dass wir eine moralische Verpflichtung haben, nicht nach einer Maxime zu handeln, wenn diese nicht als allgemeines Gesetz gewollt werden kann (Sinott-Armstrong, 302, 33). Nach der Maximenprüfung konkludiert Sinott-Armstrong, dass kein Widerspruch zwischen Intention und Resultat vorliegt, da zwar als negative Konsequenz CO2 Emissionen ausgestoßen werden, diese jedoch nicht von dem Akteur beabsichtigt sind. Nach meiner Prüfung der Maxime „ich möchte zur Vergnügung SUV fahren und nehme dafür in Kauf, dass vermeidbare CO2 Emissionen entstehen“ kann dies nicht als allgemeines Gesetz gewollt werden, weil die jeweiligen Akteure sich im Umkehrschluss selbst damit schaden und sich die Lebensgrundlage entziehen, die es überhaupt erst ermöglicht, in einer Welt Spaß zu haben, die wir in Folge unseres eigenen Handelns zerstören. In einem zweiten Schritt geht Sinott-Armstrong dann auf das means principle ein, welches die zweite Form des kategorischen Imperativs darstellt und besagt, dass wir eine moralische Verpflichtung dazu haben, andere Menschen nicht lediglich als Mittel zu instrumentalisieren (Sinott-Armstrong, 303, 13). Auch hier konkludiert er, dass sein Fallbeispiel in keinem Widerspruch zu der zweiten Form des kategorischen Imperativs steht, da die Intention, eine andere Person böswillig als Mittel zu benutzen, nicht gegeben sei. Ich gebe ihm Recht, dass hier Menschen nicht als aktive Komponente zur Erreichung des Ziels fungieren, doch impliziert die Ausübung der Handlung in jedem Fall, dass Umwelt und Menschen leiden und die Billigung dessen diese erst ermöglicht, egal ob dies gewollt ist, oder nicht. Ich würde also dennoch daraus eine indirekte Verletzung des means principles herleiten und gleichzeitig mit derselben Argumentation den doctrine of double effect, den er darauf folgen lässt, entkräften (Sinott- Armstrong, 303, 24). Dieses Prinzip sagt aus, dass die moralische Verpflichtung besteht, niemandem intentional Schaden zuzufügen, was zwar kaum verneint werden kann, doch leicht umgangen, wann immer man dieses aus einer egoistischen Perspektive betrachtet und aus dem Vorwand, etwas aus reinem Eigennutzen getan zu haben. Doch Egoismus kann und sollte meiner Auffassung nach nicht der Anreiz zur allgemeinen moralischen Gesetzgebung oder Handlungsentscheidung sein, vor allem wenn dennoch Schaden ausgeübt wird. Zu guter Letzt betont er, dass auch das virtue principle nicht erklären kann, wieso es moralisch verwerflich wäre, zum Vergnügen SUV zu fahren, weil laut ihm nur eine Untugend vorliegt, wenn auch Schaden damit einhergeht und das virtue principle die Handlungen, die Tugenden verletzen, untersagt (Sinott-Armstrong, 303, 36). Wie ich oben bereits gekontert habe, ist der vorliegende Akt dennoch aus verschiedenen Blickwinkeln problematisch und ich würde dafür argumentieren, dass der verschwenderische Umgang mit Ressourcen als gesellschaftliche Untugend gilt, auf die informelle Sanktionen folgen können. In dieser Hinsicht sehe ich keine Vereinbarkeit des Fallbeispiels nicht mit dem virtue principle.

Das ideal law principle

Als nächstes schlägt Sinott-Armstrong den Fokuswechsel von dem einzelnen Individuum auf Institutionen als kollektive Systeme vor und verweist auf das ideal law principle, welches dafür steht, eine Handlung nicht auszuführen, die illegal sein sollte (Sinott-Armstrong, 305, 1). Er kritisiert als praktische Schwäche dieses Argumentes bezogen auf sein Fallbeispiel, dass ein derartiges Gesetz, dass ein SUV Fahrverbot zum Vergnügen ausspricht, kein ideales Gesetz wäre und damit auch nicht illegal sein sollte, aufgrund der vielen Kosten, die damit verbunden wären. Er knüpft daran den Vorschlag an, einfach Steuern auf SUV’s zu erhöhen und vermeidet damit die moralische Debatte um die Bewertung des Grundsatzprinzips, weswegen ich ich dieses

Argument als insigifikant werte. Er schließt ab, indem er feststellt, dass die Verbindung zwischen Gesetz und Moralität nicht immer ethisch leicht festzulegen ist, wobei ich einstimme und nochmal auf mein bereits dargelegtes Argument verweise, dass geschichtlich gesehen Gesetze immer nur ein Anhaltspunkt für den jeweiligen Entwicklungsstand von gesellschaftlichen Werten waren, welche stetig anhand neuer moralischer Kriterien und Maßstäbe überprüft und angeglichen wurden.

Das general action, permission und public permission principle

Im Schlussteil seines Essays stellt Sinott-Armstrong nochmal drei kontrafaktische Prinzipien vor, beginnend mit dem general action principle, welches aussagt, dass eine Handlung falsch ist, wenn es nicht gut wäre, wenn jeder sie ausüben würde (Sinott-Armstrong, 307, 26). Ich stimme ihm zu, dass dies für jede mögliche Handlung gelten aber nicht erklären würde, wieso manche davon dennoch moralisch vollkommen akzeptabel sind und im Einzelfall zu rechtfertigen. Daher geht er zum general permission principle über, welches dafür steht, dass eine Handlung unterlassen werden sollte, wenn es schlecht wäre, wenn jeder die Berechtigung dazu hätte und erweitert dies im Sinne des public permission principle, welches hinzufügt, dass erst das Wissen darüber, dass etwas erlaubt ist, das Gesetz problematisch macht, da dann alle Individuen über ihre Handlungsoptionen bescheid wissen und es wahrscheinlicher ist, dass ein kollektives Handeln auftritt (Sinott-Armstrong, 307, 39-308, 20). Wenn also fortan mehr Menschen unnötige Fahrten mit dem SUV tätigen würden, würden allgemein mehr CO2 Emissionen ausgestoßen und mehr fossile Brennstoffe aufgebraucht werden und die Klimaerwärmung damit beschleunigt. Es reicht also nicht mehr nach Sinott-Armstrong zu sagen, dass die einzelne Fahrt keinen Unterschied macht, sondern vielmehr wird die individuelle Verantwortung nicht über vereinzelte Kausalität, sondern über die Norm, die es meiner Auffassung nach kollektiv von allen Mitgliedern der Gesellschaft kollektiv anzuerkennen gilt, begründet. Außerdem unterstreiche ich den sozialen Einfluss als moralisch relevanten Maßstab, da die Normalisierung einer derartigen Handlung allgemeinen Klimaschutznormen ihre Kraft entzieht, da es keine Missbilligung, bzw. Sanktionierung mehr stattfindet. Daher konkludiere ich, dass auch diese drei Prinzipien nach sorgfältiger Prüfung auf Verallgemeinbarkeit im Sinne universeller, gesellschaftlicher Gesetzgebungen Sinott- Armstrongs Leitthese nicht logisch schlüssig legitimieren können.

Fazit

Nach ausführlicher Prüfung von Sinnott-Armstrongs Argumenten und den herangezogenen moralischen Prinzipien zeigt sich, dass er meiner Auffassung nach die Frage individueller Verantwortung auf die unmittelbare Wirksamkeit einzelner Handlungen verengt und damit sowohl die normative Reichweite kollektiver Normen als auch die Bedeutung kausaler Verflechtungen unterschätzt. Indem er den Einzelfall konsequentialistisch isoliert und stets auf die vermeintlich marginale Umweltbelastung reduziert, verharmlost er die Rolle des Individuums innerhalb der gesamten Kausalkette und lässt eine eigenständige moralische Bewertung einzelner Handlungen gar nicht erst zu. Eine tragfähige moralische Beurteilung kann jedoch nicht allein an faktischer Effektivität gemessen werden, sondern muss auch berücksichtigen, inwiefern individuelles Handeln zur Aufrechterhaltung oder Erosion gesellschaftlicher Normen beiträgt. Daraus konkludiere ich, dass individuelle Verantwortung auf moralischer Ebene nicht suspendiert werden darf, auch wenn strukturelle Maßnahmen wirksamer erscheinen, wobei beide Vorgehensweisen parallel koexistieren können und sollten, um effektiv gegen die Klimaerwärmung vorzugehen.

Literaturverzeichnis

Birnbacher, D. (2022). Klimaethik. Eine Einführung. Ditzingen: Reclam

Sinnott-Armstrong, W. (2005). It’s not my fault: Global warming and individual moral obligations. In W. Sinnott-Armstrong & R. Howarth (Eds.), Perspectives on climate change: Science, economics, politics, ethics (pp. 285-307). Amsterdam: Elsevier.

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Title: Die Rolle der Eigenverantwortung im Kontext der Klimaerwärmung

Term Paper , 2025 , 16 Pages , Grade: 2,3

Autor:in: Anonym (Author)

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Details

Title
Die Rolle der Eigenverantwortung im Kontext der Klimaerwärmung
Subtitle
Eine Analyse Walter Sinott-Armstrong’s Essay "It’s not my fault"
College
University of Constance  (Philosophie)
Course
Dieter Birnbacher, Klimaethik: Nach uns die Sintflut?
Grade
2,3
Author
Anonym (Author)
Publication Year
2025
Pages
16
Catalog Number
V1723479
ISBN (PDF)
9783389190555
ISBN (Book)
9783389190562
Language
German
Tags
Klima Klimaethik Ethik praktische Philosophie Dieter Birnbacher Argumentation
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anonym (Author), 2025, Die Rolle der Eigenverantwortung im Kontext der Klimaerwärmung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1723479
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