Einleitung
Das erste Mal trat das Europäische Parlament gemäß den Bestimmungen des EGKS-Vertrages noch unter dem Namen der „Gemeinsamen Versammlung“ am 10. September 1952 zusammen. Als Kontrollorgan ohne gesetzgeberische Befugnisse gehörten ihm zu diesem Zeitpunkt 78 Abgeordnete an, die von den nationalen Parlamenten entsandt wurden . Bis heute hat sich das Europäische Parlament neben der im Primärrecht verankerten Bezeichnung „Europäisches Parlament“ zahlreiche Rechte erkämpft. Es stellt heute 626 direkt gewählte Abgeordnete und ist in einigen Bereichen dem Rat als Gesetzgeber gleichgestellt. Diese Arbeit wird sich mit der Frage beschäftigen, ob das EP im derzeitigen Entwicklungsstadium dem Anspruch eines echten Parlaments gerecht wird. Problematisch erscheint, dass das EP -ebenso wie der Rat und die Kommission auch- einzigartige Organe sind, die sich wesentlich von den nationalen (und internationalen) Gegenstücken unterscheiden und deren Entwicklungsprozess nicht abgeschlossen ist. Im Mittelpunkt wird dennoch die Untersuchung stehen, ob und inwieweit das EP die klassischen Parlamentsfunktionen der nationalstaatlichen Parlamente westeuropäischer Demokratien erfüllt. Zwei Überlegungen führen zu diesem nicht unproblematischen Ansatz:
1) Die Europäischen Gemeinschaften unterliegen dem Prinzip der Supranationalität, d.h., ihr Gemeinschaftsrecht begründet eine Rechtsordnung, die unmittelbar innerstaatlich Rechtswirkung erzeugt. Die Charakterisierung der Gemeinschaften als supranational beinhaltet, dass sie eine neue öffentliche, gegenüber der Staatsgewalt eigenständige Gewalt darstellt, deren Normen unmittelbare Durchgriffswirkung gegenüber den Mitgliedsstaaten und ihren Bürgern haben und Vorrang vor dem innerstaatlichen Recht genießen. In diesen Bereichen sollte daher der Demokratiestandard in demselben Maße gewährleistet sein wie auf nationaler Ebene soweit er mit den Zielen und der Struktur der Organisation vereinbar is. Die Untersuchung wird sich daher auch lediglich auf den supranational ausgerichteten Bereich konzentrieren, d.h. die Europäischen Gemeinschaften als erste und wichtigste Säule der EU. 2) Die kontinuierliche Ausweitung der gemeinschaftlichen Kompetenzen führt zu einer Aushöhlung national-parlamentarischer Kompetenzen, die nur durch vergleichbare Befugnisse des EP auf europäischer Ebene kompensiert werden können. [...]
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Der europäische Volksbegriff
2. Die Wahlen zum Europäischen Parlament
3. Die Parlamentsfunktionen
3.1. Die Wahl- und Abberufungsfunktion
3.1.1. Wahl und Abberufung der Kommission
3.1.2. Wahl und Abberufung des Rates
3.2. Die Gesetzgebungsfunktion
3.2.1. Anhörungsverfahren
3.2.2. Zusammenarbeit
3.2.3. Zustimmungsverfahren
3.2.4. Mitentscheidungsverfahren
3.2.5. Haushaltsverfahren
3.2.5.1. Vorschlagsrecht im Bereich der „obligatorischen Ausgaben“
3.2.5.2. Änderungsrecht im Bereich der „nicht-obligatorischen Ausgaben“
3.2.5.3. Gesamtablehnung des Haushalts
3.2.6. Beurteilung der Gesetzgebungsfunktion
3.2.6.1. Die Gesetzgebungsverfahren
3.2.6.2. Beurteilung der Haushaltsfunktion
3.3. Die Kontrollfunktion
3.3.1. Kontrollrechte gegenüber der Kommission
3.3.2. Kontrollrechte gegenüber dem Rat
3.3.3. Organunabhängige Kontrollrechte
3.3.3.1. Gerichtliche Kontrollen
3.3.3.2. Haushaltskontrolle
3.3.3.3. Bürgerbeauftragter
3.3.3.4. Petitionsrecht
3.3.3.5. Untersuchungsausschuss
3.3.4. Beurteilung der Kontrollfunktion
3.4. Die Repräsentationsfunktion
3.5. Die Kommunikationsfunktion
3.5.1. Beurteilung der Repräsentations- und Kommunikationsfunktion
4. Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob das Europäische Parlament (EP) im aktuellen Entwicklungsstadium bereits als „echtes“ Parlament im Sinne nationalstaatlicher Demokratien bezeichnet werden kann. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, inwieweit das EP die klassischen Parlamentsfunktionen erfüllt und in das institutionelle Gefüge der Europäischen Gemeinschaft eingebunden ist.
- Analyse des europäischen Volksbegriffs und der Legitimation des EP.
- Untersuchung der Wahlmodalitäten zum EP und der damit verbundenen demokratischen Prinzipien.
- Evaluierung der legislativen Kompetenzen durch verschiedene Verfahren wie Mitentscheidung und Haushaltsverfahren.
- Bewertung der Kontrollrechte gegenüber EU-Organen sowie der Repräsentations- und Kommunikationsfunktionen.
Auszug aus dem Buch
3.2.4 Mitentscheidungsverfahren
Das Kodezisionsverfahren –heute das am häufigsten angewandte Verfahren- trat mit dem Vertrag von Maastricht 1993 in Kraft, wurde jedoch seit dem Vertrag von Amsterdam aus Effizienzgründen um eine Lesung gekürzt. Im formalen Ablauf der ersten Lesung entspricht es dem Kooperationsverfahren. Ein wesentlicher Unterschied besteht bei Ablehnung durch die absolute Mehrheit des Parlaments in der zweiten Lesung. Dann gilt der Rechtsakt als nicht erlassen und kann nicht wie beim Kooperationsverfahren mit Einstimmigkeit des Rates überstimmt werden.
Das eigentliche Novum besteht jedoch darin, dass ein Vermittlungsausschuss vom Präsidenten des Rates der Union einberufen werden kann, wenn der in zweiter Lesung vom EP geänderte Gesetzentwurf keine Zustimmung beim Rat findet. Der Vermittlungsausschuss ist paritätisch zusammengesetzt. Billigt der Vermittlungsausschuss innerhalb von 6 Wochen nach Einberufung keinen gemeinsamen Entwurf, gilt der Rechtsakt als nicht erlassen. Andernfalls müssen EP mit einfacher Mehrheit und Rat mit qualifizierter Mehrheit innerhalb von weiteren 6 Wochen den gemeinsam ausgearbeiteten Entwurf zustimmen. Fehlt die Zustimmung von EP oder Rat, gilt der Gesetzakt als gescheitert. Aus dem Verfahrensablauf ergibt sich, dass kein Vorhaben gegen den Willen des Parlaments erlassen werden kann. Rat und EP sind erstmals gleichberechtigte Partner im Gesetzgebungsverfahren. Ein weiteres wichtiges Element ist die Durchbrechung des Vermittlungsmonopols der Kommission. Das EP kann nun, wenn die Positionen nach der zweiten Lesung divergieren, seine Meinung direkt, ohne vorherige Filterung durch die Kommission gegenüber dem Rat vertreten und eine Einigung anstreben. Darin ist eine wesentliche politische Stärkung des EP zu sehen.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Entwicklung des EP von der „Gemeinsamen Versammlung“ zum modernen Parlament und Vorstellung der zentralen Fragestellung bezüglich der Erfüllung demokratischer Parlamentsfunktionen.
1. Der europäische Volksbegriff: Untersuchung der Problematik, ob für ein europäisches Parlament ein einheitliches Staatsvolk (Demos) notwendig ist oder ob alternative Konzepte wie multiple Demoi existieren können.
2. Die Wahlen zum Europäischen Parlament: Darstellung der Wahlprinzipien und kritische Auseinandersetzung mit der ungleichen Gewichtung der Wählerstimmen sowie der nationalen Unterschiede in den Wahlsystemen.
3. Die Parlamentsfunktionen: Detaillierte Analyse der Funktionen des EP, unterteilt in Wahl- und Abberufungsfunktion, Gesetzgebungsfunktion, Kontrollfunktion, Repräsentationsfunktion sowie Kommunikationsfunktion.
4. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung des EP sowie Diskussion der Reformansätze und der Zukunft des politischen Systems der EU als System „sui generis“.
Schlüsselwörter
Europäisches Parlament, Demokratiedefizit, Supranationalität, Parlamentsfunktionen, Mitentscheidungsverfahren, Haushaltsverfahren, Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union, Rechtssetzung, Kontrollrechte, Wahlsystem, Legitimation, Demos, Union, Gesetzgebung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es grundsätzlich in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert, ob das Europäische Parlament in seiner derzeitigen Form die klassischen Funktionen eines Parlaments in westeuropäischen Demokratien ausübt und inwieweit es dem Anspruch eines „echten“ Parlaments gerecht wird.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Felder umfassen die demokratische Legitimation durch den Volksbegriff, die Wahl zum Parlament, die verschiedenen Funktionen wie Gesetzgebung und Kontrolle sowie die Repräsentation der Unionsbürger.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und tatsächlichen Befugnisse des EP kritisch zu hinterfragen, um festzustellen, ob ein Demokratiedefizit besteht und wie das EP in die Organtätigkeit eingebunden ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und politikwissenschaftliche Analyse, die rechtliche Rahmenbedingungen und Vertragsgrundlagen (Primärrecht) auf ihre demokratische Funktionalität hin untersucht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?
Der Hauptteil behandelt die fünf klassischen Parlamentsfunktionen: Wahl/Abberufung, Gesetzgebung, Kontrolle, Repräsentation und Kommunikation, jeweils ergänzt durch eine kritische Beurteilung der Praxis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit am besten?
Europäisches Parlament, Demokratiedefizit, Mitentscheidungsverfahren, Haushaltsfunktion, Kontrollrechte und europäische Legitimation.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Mitentscheidungsverfahrens?
Der Autor sieht im Mitentscheidungsverfahren eine wesentliche politische Stärkung des Parlaments, da Rat und EP damit erstmals als gleichberechtigte Partner im Gesetzgebungsprozess agieren.
Welche Rolle spielen die Kontrollrechte gegenüber dem Rat?
Die Kontrollrechte gegenüber dem Rat werden im Vergleich zu jenen gegenüber der Kommission als deutlich unzureichend eingestuft, was der Autor primär auf die föderale Struktur und mangelnde Informationspflichten zurückführt.
- Arbeit zitieren
- Martin Köhler (Autor:in), 2003, Das Europäische Parlament - ein echtes Parlament, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17242