Der deutsche Bundestag wird als einziges Bundesorgan direkt vom deutschen Volk gewählt und ist somit demokratisch legitimiert. Er ist als höchstes Repräsentationsorgan der Wähler zu betrachten und steht im Mittelpunkt der politischen Institutionen Deutschlands (Rudzio 2000: 231). Er teilt sich in eine Parlamentsmehrheit, aus der die Regierung hervor geht, und eine Parlamentsminderheit, die die Opposition bildet. Während die Mehrheit die Regierung und deren Gesetzgebungsprogramm unterstützt, bietet die Opposition Alternativen dazu an und kontrolliert, sowie kritisiert die Regierungspolitik. Die allgemeinen Funktionen des Bundestages bestehen in der Artikulation, der im Volk vorhandenen politischen Meinungen (Artikulationsfunktion), der Auswahl der Personen zur Besetzung anderer zentralstaatlicher Organe (Wahlfunktion; teilweise Ausübung mit Bundesrat), der Kontrolle des politischen Handeln der Regierung (Kontrollfunktion) und er stellt, unter Mitwirkung des Bundesrates die gesetzgebende Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland dar (Legislative Funktion). Alle Funktionen sind in ihrer Wichtigkeit als durchaus gleichrangig anzusehen, dennoch basiert die Diskussion über die Einordnung des deutschen Bundestages in die Typologie der Parlamente vorwiegend auf seiner Funktion als gesetzgebende Gewalt.
Inhaltsverzeichnis
- Der Bundestag in der Typologie von Parlamenten
- Der deutsche Bundestag - Ein Überblick
- Typologie der Parlamente: Rede- und Arbeitsparlament
- Das britische Unterhaus - Ein reines "Redeparlament"
- Der amerikanische Kongress - Ein "Arbeitsparlament"
- Der deutsche Bundestag - Eine Mischform?
- Die Ausschussarbeit im Deutschen Bundestag
- Die Rolle des Bundestages als Kontrollorgan
- Kritikpunkte an der Effektivität des Bundestages
- Kürze der Legislaturperiode
- Fraktionsdisziplin und Verbandsabhängigkeit
- Informationsvorsprung der Exekutive
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text analysiert die Einordnung des Deutschen Bundestages in die Typologie von Parlamenten, insbesondere im Vergleich zum "Redeparlament" und zum "Arbeitsparlament".
- Die Funktionsweise des Deutschen Bundestages im Vergleich zu anderen Parlamenten
- Die Rolle der Ausschussarbeit im Deutschen Bundestag
- Die Kontrollfunktion des Bundestages gegenüber der Regierung
- Kritikpunkte an der Effektivität des Bundestages als Arbeitsparlament
- Die Rolle der Fraktionen und Interessenverbände im Bundestag
Zusammenfassung der Kapitel
Der Text beleuchtet zunächst die allgemeine Funktionsweise des Deutschen Bundestages und stellt ihn in den Kontext der Typologie von Parlamenten. Hierbei wird deutlich, dass der Bundestag Merkmale beider Kategorien, des "Redeparlaments" und des "Arbeitsparlaments", aufweist. Die Analyse konzentriert sich anschließend auf die Rolle der Ausschüsse im Deutschen Bundestag und deren Bedeutung für die Arbeitsweise des Parlaments. Die Kontrolle des politischen Handelns der Regierung durch den Bundestag wird ebenfalls untersucht, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit der Einberufung von Untersuchungsausschüssen.
Im weiteren Verlauf werden Kritikpunkte an der Effektivität des Bundestages als Arbeitsparlament aufgezeigt. Dazu zählen die Kürze der Legislaturperiode, die Fraktionsdisziplin und die Verbandsabhängigkeit, sowie der Informationsvorsprung der Exekutive.
Schlüsselwörter
Deutscher Bundestag, Typologie von Parlamenten, Redeparlament, Arbeitsparlament, Ausschussarbeit, Kontrollfunktion, Fraktionen, Interessenverbände, Effektivität, Legislaturperiode, Informationsvorsprung, Exekutive.
- Arbeit zitieren
- Udo Krause (Autor:in), 2007, Der Bundestag in der Typologie von Parlamenten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/173241