Wer das Wort Justiz hört, denkt zuerst an Recht und
Rechtsprechung, an die Anwälte und Richter. Doch die Justiz
hat auch andere Funktionen. Diese Arbeit möchte die Justiz
in der Rolle als Bauherr beleuchten. Es soll der Wandel der
Justiz anhand der Entwicklung in der Architektur von
Gerichtsgebäuden dargestellt werden. Eine Reise durch die
„versteinerte Rechtskultur“1.
Das Selbstbild der Justiz unterliegt dem Wandel der
allgemeinen politischen Geschichte. Es wurde geprägt durch
die historischen Prozesse, von der absolutistischen
Monarchie bis zur heutigen Demokratie. Und dieses
Selbstbild der Justiz spiegelt sich wieder in ihren
Bauwerken – den Gerichten.
Öffentliche Bauten sind dienen meist über ihren Zweck
hinaus der Repräsentation und Symbolisierung. Die
Architektur ist stets auch Bedeutungsträger. In ihr
spiegeln sich die ideellen und kulturellen Werte der
jeweiligen Bauepoche. Selbst reine Funktionsbauten mit
ihrer speziellen Ästhetik sind nicht losgelöst vom
Zeitgeist. Und insbesondere Gerichtsbauten haben ihre eigene
Ausstrahlung. Ihre Bedeutung liegt in Wahrung der Würde des
Rechts und sie verkörpern eine eigene Rechtsästhetik. Die
Rechtskultur einer Gesellschaft ist nur ein Teil der
politischen Kultur, aber sie unterliegt dem
gesellschaftlichen Wertewandel.
Ausgangspunkt sollen die Anfänge der Gerichtsbarkeit sein,
die noch keine festen Gebäude benötigten, um dann über die
vom Absolutismus geprägte Zeit und ihre Rechtskathedralen
und dem anschließenden Liberalismus bis zu der modernen,
demokratischen Justizarchitektur vorzudringen.
1 Begriff v. Gephart, S. 401.
Inhaltsverzeichnis
I. Vorbemerkungen
II. Funktion von Architektur
III. Funktion der Justizarchitektur
IV. Justizarchitektur im Wandel
1) Entwicklung der Rechtpflege und der Justizarchitektur bis zur Justizreform im Jahr 1877
2) Wilhelminische Ära (1888-1918)
3) Weimarer Republik 1918-1933
4) Drittes Reich 1933-1945
5) Deutschland nach 1945
V. Schlussbetrachtung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Justiz in ihrer Rolle als Bauherrin und beleuchtet den Wandel des Selbstbildes der Justiz anhand der architektonischen Entwicklung ihrer Gerichtsgebäude von der absolutistischen Ära bis zur modernen Demokratie.
- Historische Entwicklung der Rechtspflege und Justizarchitektur
- Die symbolische und funktionale Bedeutung von Gerichtsgebäuden
- Architektonische Manifestation politischer Machtverhältnisse
- Wechselwirkung zwischen demokratischem Selbstverständnis und Architektur
Auszug aus dem Buch
Das Reichsgericht
Im § 12 des Gerichtsverfassungsgesetzes hieß es, dass die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und durch das Reichsgericht ausgeübt wird. Mit der Errichtung des Reichsgerichtes wurde im Interesse der Rechtssicherheit ein oberstes Gericht für das gesamte Staatsgebiet geschaffen. Die Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes sollte die bestehenden Uneinheitlichkeiten und Unübersichtlichkeiten im materiellen Recht, im Prozessrecht und in der Gerichtsverfassung bereinigen. Die neue oberste Instanz in der Rechtspflege des Kaiserreiches sollte ein Symbol werden für die dritte Gewalt im Deutschen Reich und für die errungene Rechtseinheit. Das Reichsgericht war damit das zweitwichtigste Gebäude nach dem Reichstag, in dem sich der Zeitgeist des Wilhelminismus wiederspiegelt.
Nachdem nach längerem Streit über den möglichen Standort dieses symbolträchtigen Gebäudes sich der Bundesrat gegen Berlin für Leipzig entschieden hatte, wurde am 08.09.1884 ein nationaler Wettbewerb für Architekten ausgeschrieben. Die räumlichen Vorgaben und eine detaillierte Ausführung zur Gerichtsverfassung waren Bestandteil der Unterlagen für die Wettbewerbsteilnehmer. Die jungen Architekten Ludwig Hoffmann und Peter Dybwad gewannen mit ihrem Entwurf „Severus“ den Wettbewerb, da dieser die vorgeschriebene Nutzensfunktion des Gebäudes durch sein klar disponiertes Raumprogramm perfekt erfüllte. Die Klarheit und Einfachheit des Grundrisses entsprach in allen Punkten den Vorstellungen der Jury von einem funktionsgerechten Geschäftsablauf.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Vorbemerkungen: Einführung in die Thematik der Justiz als Bauherrin und der Gerichtsgebäude als Ausdruck einer versteinerten Rechtskultur.
II. Funktion von Architektur: Definition der Architektur durch ihre Primärfunktion (Nutzensfunktion) und Sekundärfunktion (Symbolfunktion).
III. Funktion der Justizarchitektur: Analyse, wie sich die Nutzens- und Bedeutungsfunktion auf die Gestaltung von Justizbauten auswirkt.
IV. Justizarchitektur im Wandel: Chronologische Darstellung der architektonischen Entwicklung von der germanischen Zeit bis in die Bundesrepublik.
V. Schlussbetrachtung und Ausblick: Kritische Würdigung der aktuellen Entwicklung und Plädoyer für eine bürgernahe Architektur, die Geborgenheit und Vertrauen vermittelt.
Schlüsselwörter
Justizarchitektur, Rechtskultur, Gerichtsgebäude, Symbolfunktion, Rechtspflege, Wilhelminismus, Reichsgericht, Neue Sachlichkeit, Demokratie, Bundesverfassungsgericht, Bauherr, Rechtsgeschichte, Architektursoziologie, Identität, Nutzensfunktion.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Justiz in ihrer Rolle als Bauherrin und untersucht, wie sich gesellschaftliche Werte und das Selbstbild der Justiz in der Architektur von Gerichtsgebäuden manifestieren.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die historische Entwicklung der Justizbauten, die symbolische Bedeutung der Rechtsästhetik sowie der Einfluss politischer Epochen auf die Gestaltung der Architektur.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Gerichtsgebäude als „versteinerte Rechtskultur“ fungieren und wie sich der Wandel vom monumentalen Machtanspruch hin zur bürgernahen Demokratie architektonisch widerspiegelt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine kultursoziologische und architekturhistorische Perspektive, um die Entwicklung der Justizarchitektur im Spiegel der Zeitgeschichte zu analysieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine zeitliche Reise: von den Anfängen der Rechtspflege über den Wilhelminismus und das Reichsgericht, die Weimarer Republik, die NS-Zeit bis hin zur modernen Gerichtsarchitektur der Bundesrepublik.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Justizarchitektur, Rechtskultur, Symbolfunktion, Staatsarchitektur, Rechtseinheit und demokratisches Bauen.
Warum wurde das Reichsgericht als Fallbeispiel gewählt?
Es dient als zentrales Beispiel für die monumentale Wilhelminische Ära, da sich in diesem Gebäude das damalige Selbstbild der Justiz als Tempel oder Kathedrale des Rechts besonders deutlich manifestiert.
Wie bewertet die Autorin die moderne Justizarchitektur?
Die Autorin kritisiert, dass viele moderne Gerichtsneubauten zu sehr in Richtung seelenloser „Verwaltungsbürosilos“ tendieren und ihr Ziel, den Bürger im Recht geborgen fühlen zu lassen, oft nicht erreichen.
- Quote paper
- Juliane Heidrich (Author), 2002, Deutsche Justizarchitektur - Versteinerte Rechtskultur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17363