Zu Beginn der Arbeit wird der Begriff «Doping» in seinen Ursprüngen und Bedeutungen betrachtet. Zudem werden, über die aktuell gültige Definition hinaus mehrere Definitionsansätze von Doping vorgestellt.
Im folgenden Kapitel findet sich ein Überblick über die grundlegenden Bestandteile des Dopingkontrollsystems.Mit dem Abschnitt 3.4 folgt ein eingeschobener Exkurs in die Geschichte von Doping und Dopingkontrollen. Kapitel 4 thematisiert das Phänomen Doping als einen Struktureffekt des Leistungssports. Es greift die in der Einleitung vorgestellte These der Soziologen Bette und Schimank auf und bildet damit die Grundlage für die Beantwortung der Frage nach dem Sinn von Dopingkontrollen. Entsprechend der These wird hier davon ausgegangen, dass Doping nicht aus einer individuellen Fehlentscheidung, nämlich der des Sportlers hervorgeht, sondern in der Eigenlogik des heutigen Spitzensports und seinen Beziehungen zur gesellschaftlichen Umwelt angelegt ist. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht folglich nicht nur der dopende Athlet, sondern auch das ihn umgebende System mit seinen strukturellen Bedingungen und seinen Verstrickungen mit anderen gesellschaftlichen Teilbereichen. Darüber hinaus wird in diesem Kapitel aufgezeigt, wie sich diese teilsystemischen Strukturen und Umweltbezüge in der Biografie eines einzelnen Athleten niederschlagen.
Abschnitt 5 beschäftigt sich mit dem eigentlichen Schwerpunkt dieser Arbeit: dem Sinn bzw. Unsinn von Dopingkontrollen. Während zunächst einmal geklärt wird, welchen Zielsetzungen die derzeitige Dopingbekämpfung folgt, werden nachstehend die Probleme des Kontrollsystems dargelegt. Dabei geht es aller-dings nicht darum, die Defizite des Kontrollsystems herauszuarbeiten, die etwa aufgrund einer eingeschränkten Analytik oder aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen entstehen. Vielmehr geht es diesem Kapitel darum, die zuvor gewonnenen Erkenntnisse auf die Kontrollproblematik zu übertragen. Es soll folglich herausgestellt werden, inwiefern sich der Umstand, dass Doping als Konstellationsprodukt zu werten ist, auf die Effektivität von Dopingkontrollen auswirkt. Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf diejenigen Akteure, die für eine wirksame Dopingbekämpfung verantwortlich sind: die Sportverbände und Dopingkontrolleure.
Das abschließende Kapitel stellt eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse dieser Arbeit dar und beantwortet schließlich die Frage nach dem Sinn von Dopingkontrollen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemaufriss
1.2 Struktureller Überblick
2 Doping
2.1 Begriffsbestimmung
2.2 Definition
3 Das Dopingkontrollsystem
3.1 Wettkampfkontrollen
3.2 Trainingskontrollen
3.3 Vorwettkampfkontrollen
3.4 Sanktionen
3.5 Doping und Dopingbekämpfung: Ein historischer Exkurs
4 Doping: Ein Struktureffekt des Leistungssports
4.1 Siegescode, Konkurrenzkampf und Körperabhängigkeit
4.2 Dopingdruck durch sportliche Umfeldakteure
4.3 Dopingdruck durch andere gesellschaftliche Teilbereiche
4.3.1 Publikum
4.3.2 Massenmedien
4.3.3 Wirtschaft und Politik
4.4 Die biographische Fixierung der Sportlerkarriere
4.5 Doping aus persönlichen Gründen
4.6 Doping als Struktureffekt
5 Vom Sinn und Unsinn von Dopingkontrollen
5.1 Ziele der Dopingbekämpfung
5.2 Probleme des Dopingkontrollsystems
5.2.1 Desinteresse an der Aufklärung von Dopingfällen
5.2.2 Kontrollspiel zwischen Athleten und Kontrolleuren
6 Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Problemaufriss
«One world – one dream».
Unter diesem Slogan stand in diesem Jahr[1] das wohl berühmteste Sportereignis der Welt, die Olympischen Spiele. Doch olympische Werte wie die „harmonische Ausbildung des Menschen“ und die „Einhaltung sportlicher Regeln“ (Grupe, 2000, Abs. 2,5), wie Pierre de Coubertin[2] sie einst formulierte, stehen längst im Schatten zunehmender Professionalisierung, Kommerzialisierung und medialer Hochstilisierung des Spitzensports. Der Siegeskranz aus Olivenzweigen ist nur noch ein Relikt der Vergangenheit und wurde abgelöst von Geldprämien, Sponsoren- und Werbegeldern.
«One world – one dream». Der Traum: das Erreichen des sportlichen Sieges. Um sich diesen zu erfüllen, vertrauen nicht wenige Sportler[3] mehr allein auf ihr Können sowie Training, Technik und Taktik. Die Verwendung leistungssteigernder Substanzen - kurz: Doping - ist ein mittlerweile weitverbreitetes Phänomen im Leistungssport[4]. Bei den Olympischen Spielen von Athen 2004 wurden beispielsweise mehr als ein Dutzend Athleten bereits im Vorfeld der Spiele positiv getestet und traten den Weg in die griechische Hauptstadt gar nicht erst an. Mit insgesamt 23 Dopingfällen hat sich die Anzahl im Vergleich zu den Spielen von Sydney im Jahre 2000 mehr als verdoppelt (vgl. Schiltz, 2004, Abs. 1). Und auch die Olympischen Spiele in Peking waren nicht frei von Doping, wenngleich mit bisher 9 positiven Tests die erwartete Flut an Dopingfällen ausblieb (vgl. Westdeutscher Rundfunk [WDR], 2008, Abs. 5). Allerdings lassen die wenigen Dopingfälle und die hohe Zahl erzielter Weltrekorde Raum für Zweifel. Zwar hat sich das Dopingkontrollsystem durch Verschärfung der Kontrollen und einer präziseren Analytik in den vergangenen Jahren ständig verbessert, doch nach wie vor bestehen erhebliche Defizite im Kampf gegen Doping.
So stellt das Thema Doping längst eine Alltäglichkeit in der medialen Sportberichterstattung dar und rückt mal mehr, mal weniger in den Fokus der Öffentlichkeit. Die aufgedeckten Fälle der vergangenen Jahre und Jahrzehnte haben dabei gezeigt, dass die verbotene Leistungssteigerung kein Problem darstellt, das sich auf einzelne Sportarten oder Länder beschränkt; vielmehr ist deutlich geworden: „Doping zieht sich quer durch alle Sportarten, alle Schichten und Nationen“ (Haug, 2006, S. 13).
In Anbetracht dieser Tatsache drängt sich die Frage nach den Ursachen auf. Welche Beweggründe stehen folglich hinter einer so flächendeckenden Form der Devianz? Entgegen der landläufig vertretenden Meinung, dass Doping aus dem Fehlverhalten einzelner ruhm- und geldgieriger Spitzensportler resultiert, vertreten die Soziologen Bette und Schimank die Ansicht, dass Doping als Folge spitzensportlicher Strukturdynamiken anzusehen ist. So handelt es sich doch beim Spitzensport um ein System, dass nicht nur den Sieg als ausschließliches Handlungsziel vorschreibt, sondern obendrein auch auf Leistungssteigerung angelegt ist. Jene Faktoren führen dazu, dass Sportler immer stärker mit der Frage des Grenznutzens ihres Trainings konfrontiert und an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Leistungsfähigkeit gebracht werden (vgl. Digel, 1994, S. 134). Darüber hinaus hat der Hochleistungssport, als mittlerweile fester Bestandteil der modernen Freizeit- und Unterhaltungsindustrie nicht nur die Aufmerksamkeit eines immer größer werdenden Publikums auf sich gezogen, sondern auch das Interesse von Massenmedien, Wirtschaft und Politik geweckt. Durch das Hineindrängen dieser Systeme in den Spitzensport und den damit entstandenen Abhängigkeiten, hat nach Ansicht der Soziologen der auf dem Sportler lastende Erfolgsdruck eine erhebliche Intensivierung erfahren und so eine „nahezu unwiderstehliche Dopingneigung“ (Bette/ Schimank, 2006b, S. 149) geschaffen. Die von Bette und Schimank (2000b) vertretende These besagt demnach: „Doping ist ein Konstellationsprodukt, das in der Systemlogik des Spitzensports und deren Entfesselung durch ein sportinteressiertes Umfeld strukturell angelegt ist“ (Abs. 1).
Bei Betrachtung jener These drängt sich allerdings erneut eine Frage auf, nämlich die nach dem Sinn von Dopingkontrollen. Handelt es sich bei Doping wie beschrieben um ein strukturbedingtes Phänomen des Hochleistungssports, für wie sinnvoll können demnach Dopingkontrollen erachtet werden, die im Falle eines positiven Testergebnisses zwar den gedopten Sportler des Feldes verweisen, jedoch die ursächlichen Systemstrukturen unverändert lassen. Ist vor diesem Hintergrund das gegenwärtige, oftmals ohnmächtige und kostspielige Kontrollsystem eventuell gänzlich nutzlos?
Dieser Frage samt seiner inhaltlichen Aspekte soll im Verlauf der vorliegenden Arbeit auf den Grund gegangen werden. Dabei orientiert sich der Großteil meiner Ausführungen an den Publikationen der Soziologen Karl-Heinrich Bette und Uwe Schimank. Zwar existiert in der Literatur eine Vielzahl wissenschaftlicher Abhandlungen, die sich mit der Dopingthematik auseinandersetzen, jedoch hat eine von mir im Rahmen dieser Arbeit durchgeführte Literaturrecherche ergeben, dass bezüglich tiefer gehender Analysen zur strukturellen Bedingtheit von Doping ein erhebliches Defizit besteht. Während das Thema Doping vor allem aus medizinisch-pharmakologischer, ethischer, juristischer und pädagogischer Perspektive in zahlreichen Publikationen behandelt wurde, sind sozialwissenschaftliche Betrachtungen, welche Doping auf überpersoneller Ebene als Konstellationsprodukt thematisieren annähernd ausschließlich bei Bette und Schimank zu finden. Die wenigen Werke anderer Autoren nähern sich einer solchen Betrachtungsweise entweder nur punktuell oder auf oberflächliche Art und Weise, oder aber beziehen sich auf die Analysen der genannten Soziologen.
Bevor nun im Folgenden der Frage nach der Sinnhaftigkeit von Dopingkontrollen nachgegangen wird, soll zunächst einmal der strukturelle Aufbau dieser Arbeit dargelegt werden.
1.2 Struktureller Überblick
Für einen hilfreichen Einblick in die Dopingthematik wird zu Beginn der Arbeit zunächst der Begriff «Doping» in seinen Ursprüngen und Bedeutungen betrachtet. Zudem werden, über die aktuell gültige Definition hinaus mehrere Definitionsansätze von Doping vorgestellt sowie deren Stärken und Schwächen herausgearbeitet.
Im darauf folgenden Kapitel findet sich ein Überblick über die grundlegenden Bestandteile des Dopingkontrollsystems. Da in dieser Arbeit nach dem Sinn von Dopingkontrollen gefragt wird, zielt jener Abschnitt darauf ab, zunächst den aktuellen Ist-Zustand des Kontrollsystems aufzuzeigen. So werden zum einen Dopingkontrollen in ihrer Differenzierung als Wettkampf-, Trainings- und Vorwettkampfkontrollen vorgestellt und zum anderen gültige Strafmaßnahmen aufgezeigt, welche im Falle eines Verstoßes gegen das Dopingreglement wirksam werden können. Mit dem Abschnitt 3.4 folgt ein eingeschobener Exkurs in die Geschichte von Doping und Dopingkontrollen, mit dem Ziel die Ausbreitung der Dopingkultur und die damit stetig einhergehende Anpassung der Dopingbekämpfung näher zu beleuchten.
Kapitel 4 thematisiert das Phänomen Doping als einen Struktureffekt des Leistungssports. Es greift die in der Einleitung vorgestellte These der Soziologen Bette und Schimank auf und bildet damit die Grundlage für die Beantwortung der Frage nach dem Sinn von Dopingkontrollen. Entsprechend der These wird hier davon ausgegangen, dass Doping nicht aus einer individuellen Fehlentscheidung, nämlich der des Sportlers hervorgeht, sondern in der Eigenlogik des heutigen Spitzensports und seinen Beziehungen zur gesellschaftlichen Umwelt angelegt ist. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht folglich nicht nur der dopende Athlet, sondern auch das ihn umgebende System mit seinen strukturellen Bedingungen und seinen Verstrickungen mit anderen gesellschaftlichen Teilbereichen. Darüber hinaus wird in diesem Kapitel aufgezeigt, wie sich diese teilsystemischen Strukturen und Umweltbezüge in der Biografie eines einzelnen Athleten niederschlagen.
Abschnitt 5 beschäftigt sich mit dem eigentlichen Schwerpunkt dieser Arbeit: dem Sinn bzw. Unsinn von Dopingkontrollen. Während zunächst einmal geklärt wird, welchen Zielsetzungen die derzeitige Dopingbekämpfung folgt, werden nachstehend die Probleme des Kontrollsystems dargelegt. Dabei geht es allerdings nicht darum, die Defizite des Kontrollsystems herauszuarbeiten, die etwa aufgrund einer eingeschränkten Analytik oder aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen entstehen. Vielmehr geht es diesem Kapitel darum, die zuvor gewonnenen Erkenntnisse auf die Kontrollproblematik zu übertragen. Es soll folglich herausgestellt werden, inwiefern sich der Umstand, dass Doping als Konstellationsprodukt zu werten ist, auf die Effektivität von Dopingkontrollen auswirkt. Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf diejenigen Akteure, die für eine wirksame Dopingbekämpfung verantwortlich sind: die Sportverbände und Dopingkontrolleure.
Das abschließende Kapitel stellt eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse dieser Arbeit dar und beantwortet schließlich die Frage nach dem Sinn von Dopingkontrollen.
2 Doping
2.1 Begriffsbestimmung
Im Jahr 1889 taucht das Wort «Doping» zum ersten Mal in einem englischen Wörterbuch auf. Bezeichnet wurde damit eine „Mischung aus Opium und Narkotika zum Einsatz bei Pferderennen“ (Clasing, 2004, S. 17). Die Wurzel dieses Wortes stammt jedoch nicht, wie oft angenommen aus dem Englischen. Allerdings existiert auch keine Einheitlichkeit über die Entstehung und Bedeutung des Dopingbegriffes.
Bei dem am häufigsten vertretenen Ansatz geht man davon aus, dass das Wort aus der Eingeborenensprache der «Kaffern» aus Afrika stammt. Mit «dop» bezeichneten die Eingeborenen einen hochprozentigen, selbstgebrannten Schnaps, der bei Kulthandlungen wie z. B. religiösen Ritualen als Stimulans verwendet wurde (vgl. Weineck, 2004, S. 659). Von den Kaffern aus hielt das Wort Einzug in die Burensprache und soll so nach England gelangt sein. Erst später wurde der Ausdruck «dop» auch auf andere allgemein stimulierende Getränke ausgedehnt und von den Engländern in den Turfsport eingeführt. Um 1900 tauchte das Wort dann schließlich bei Pferderennen auf (vgl. Müller, 2004, S. 12). Zunächst bezog sich der Begriff «Doping» nur auf den Pferde- und Hunderennsport, fand dann aber auch Einzug in die übrigen Sportarten und gelangte so in den allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. Schneider-Grohe, 1979, S. 24).
Andere Ansätze sehen den Ursprung des Wortes im Niederländischen. Das Verb «doppen» bedeutete hiernach «tauchen» oder «taufen» und meint das Eintauchen von Brot oder anderen Lebensmitteln in Schnaps vor ihrem Verzehr.
Der Begriff «doop» hingegen beschreibt eine dickflüssige Mixtur, die eine Steigerung der Leistung bewirken soll. Nach dieser Auffassung wurde das Wort Anfang des 17. Jahrhunderts durch holländische Kolonisten nach Amerika gebracht, wo sie sich beim Bau von Niew Amsterdam (New York) eben jenes «doop» bedienten, um ihre Arbeitskräfte zu steigern (vgl. Schneider-Grohe, 1979, S. 24). Die Amerikaner übernahmen das Wort und beschrieben damit kriminelle „Handlungen von Zigeunern, die andere betäuben, um sie dann auszurauben“ (Lünsch, 1991, S. 12).
Ein weiteres Erklärungsmodell beschreibt das Wort «Doping» als eine Herleitung vom englischen «dope» (= lackartiger Überzug) oder «to dope» (= eintauchen, eintunken). Danach handele es sich beim Doping um eine spezielle Form der Täuschung, bei der das Aussehen von Pferden ebenso wie von Windhunden so verändert wurde, dass ihre Leistungsfähigkeit nicht anhand des Äußeren beurteilt werden konnte (vgl. Lünsch, 1991, S 12).
Darüber hinaus berichtet Schneider-Grohe, dass es noch weitere Dinge gab, die mit dem Begriff «Doping» beschrieben wurden. Dazu gehörte mitunter ein Lack, mit dem man Flugzeugflügel bestrichen habe und auch das Bestreichen von Schuhsohlen mit einer dicken Flüssigkeit um ein besseres Gleiten auf dem Schnee zu ermöglichen (Schneider-Grohe, 1979, S. 24).
Die Ursprünge des Begriffs «Doping» sind also vielfältig und können auf den Anfang des 17. Jahrhunderts datiert werden. Heute wird dieser Ausdruck sowohl im Sport als auch in anderen Bereichen menschlichen Lebens verwendet und steht als Synonym für die Anwendung unerlaubter Substanzen zur Leistungssteigerung.
Das folgende Kapitel beleuchtet nun die unterschiedlichen Definitionsansätze von Doping.
2.2 Definition
Voraussetzung für eine „praktikable und justiziable Dopingbekämpfung“ (Haug, 2006, S. 27) im Spitzensport ist unter anderem eine klare Definition dessen, was unter dem Begriff «Doping» zu verstehen ist. Bevor also das Handeln eines Sportlers als Fehlverhalten bestraft werden kann, muss Klarheit darüber herrschen, was als Verstoß gegen sportinterne Richtlinien gilt (vgl. Bette/ Schimank, 2006a, S. 175).
Die Suche nach einer solchen allgemeingültigen, alle Probleme umfassenden Definition, ist jedoch genau das, was dem Sport seit Jahrzehnten Schwierigkeiten bereitet. So wurden in der Geschichte des modernen Sports seitens verschiedener Institutionen zahlreiche Versuche unternommen «Doping» zu definieren; nicht zuletzt auch bedingt durch die rasante Entwicklung von Manipulationsmethoden und die Verbesserung von Nachweisverfahren.
Im weiteren Verlauf sollen nur die bedeutsamsten Beispiele dargestellt werden, da eine komplettierende Vorstellung aller Dopingdefinitionen über den Rahmen dieser Arbeit hinausgehen würde.
Der Deutsche Sportärztebund unternahm 1952 den ersten Versuch einer Definition von Doping:
Die Einnahme eines jeden Medikaments – ob es wirksam ist oder nicht – mit der Absicht der Leistungssteigerung während des Wettkampfes ist als Doping zu betrachten. (Haug, 2006, S. 28, zitiert nach Donike, 1976, S. 323 ff.)
Diese sehr eng gefasste Definition wurde den Verhältnissen schon damals nicht gerecht. Als besonders kritisch ist hier die absolute Einschränkung jeglicher Medikamenteneinnahme zu betrachten, welche folglich die Einnahme einfacher Vitaminpräparate zur Anreicherung der Nahrung mit lebensnotwendigen Nährstoffen verbot (vgl. Arndt, 1992, S. 5). Des Weiteren begrenzt die Definition den Dopingkonsum lediglich auf den Wettkampf und schloss damit die Wettkampfvorbereitung sowie das reguläre Training aus. Außerdem musste die Absicht der Leistungssteigerung erfüllt sein, was in der Praxis schwer zu beweisen war.
Im Januar 1963 verabschiedete das Komitee des Europarates für außerschulische Erziehung in Straßburg eine neue Definition von Doping:
Doping ist die Verabreichung oder der Gebrauch körperfremder Substanzen in jeder Form und physiologischer Substanzen in abnormaler Form oder auf abnormalem Wege an gesunde Personen mit dem einzigen Ziel der künstlichen und unfairen Steigerung der Leistung für den Wettkampf. Außerdem müssen verschiedene psychologische Maßnahmen zur Leistungssteigerung des Sportlers als Doping angesehen werden. (Krauß, 2000, S. 18)
Bei diesem Beispiel handelt es sich um eine Definition mit „hohem ethisch-moralischen Anspruch“ (Meyer, 2007, S.18), die zwar weitaus präziser ist, als die des Deutschen Sportärztebundes, aber dennoch erhebliche Mängel aufweist. So geben Formulierungen wie „körperfremd“, „abnormal“, „physiologisch“ oder „unfair“ Anlass zur Kritik, da sie aufgrund ihres Interpretationsspielraumes eine exakte Definition unmöglich machen (vgl. Lünsch, 1991, S 13). Beispielsweise zählt das eigene Blut des Athleten nicht zur Kategorie „körperfremd“ und wäre nach dieser Definition erlaubt, handelt es sich jedoch beim Eigenblutdoping um eine verbotene Methode.
Ein weiterer Angriffspunkt dieser Definition ist das Verbot psychologischer Maßnahmen zur Leistungssteigerung. Gemeint war damit zwar vor allem die Hypnose, jedoch schloss diese Art der Formulierung gleichzeitig alle anderen Betreuungsformen psychologischer Natur mit ein. Danach würde es sich bei einer motivierenden Ansprache des Trainers oder den Anfeuerungsrufen des Publikums um Doping handeln.
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) beschloss 1967, mit der Gründung einer eigenen medizinischen Kommission den Kampf gegen Doping weltweit voranzutreiben und zu harmonisieren. Das Reglement des sogenannten «Medical Code» lautete:
Doping ist die Verwendung von Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden. (Müller, 2004, S. 22)
Hierbei wurde aus Gründen der besseren Anwendbarkeit auf eine eigentliche Definition von Doping verzichtet; stattdessen wurden die im Einzelnen verbotenen Substanzen und Methoden mittels einer Liste festgelegt.
Eine Änderung dieser Definition erfolgte 1999 durch den «Olympic Movement Anti-Doping-Code», welcher am 1. Januar 2000 in Kraft trat. Art. 2 des Anti-Doping-Codes enthielt folgende Regelungen:
Als Doping gilt
1. Die Verwendung eines Hilfsmittels (Wirkstoff oder Methode), das potentiell schädlich für die Gesundheit von Sportler/ Sportlerinnen ist und/ oder deren Leistung steigern kann, oder
2. die Existenz eines verbotenen Wirkstoffes im Körper eines Sportlers/ einer Sportlerin oder der Nachweis der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode. (Haug, 2006, S. 31)
Im Anhang A des «Olympic Movement Anti-Doping-Code» befand sich die dazugehörige Auflistung der verbotenen Substanzen und Methoden.
Als unproblematisch kann Absatz 2 angesehen werden, da er den vorangegangen Regelungen entspricht und keine weiteren Besonderheiten aufweist. Anders verhält es sich nach der Meinung von Haug (2006) allerdings mit der Regelung Nr.1, da diese „erhebliche Schwierigkeiten verursachen“ kann (S. 32). Haug (2006) kritisiert, dass durch „das bloße Abstellen auf die potentielle Schädlichkeit und/ oder leistungssteigernde Wirkung Handlungen verboten werden, ohne dass jedoch angemessen beantwortet wird, welche Methoden diese Norm bereits verletzen bzw. welche der ordnungsgemäßen Ausübung von Hochleistungssport entsprechen“ (S. 32). Demnach könnte schon allein die Ausübung einer Sportart auf Leistungsebene, einen Verstoß gegen den Anti-Doping-Code darstellen, da diese unumstritten potentiell schädlich für die Gesundheit von Sportlern sein kann.
Mit der Einrichtung einer Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) im November 1999 wurde die Doping-Definition mit dem «World Anti-Doping Code» neu formuliert.
Dieses Regelwerk gilt seit dem 1.1.2004 und wird wie folgt definiert:[5]
Artikel 1: Definition des Begriffs Doping
Doping wird definiert als das Vorliegen eines oder mehrerer der nachfolgend in Artikel 2.1 bis Artikel 2.8 festgelegten Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen.
Artikel 2: Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen
Als Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen gelten:
2.1 Das Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes, seiner Metaboliten
oder Marker in den Körpergewebs- oder Körperflüssigkeitsproben eines
Athleten.
...
2.2 Die Anwendung oder der Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode.
...
2.3 Die Weigerung oder das Unterlassen ohne zwingenden Grund, sich einer angekündigten Probenahme zu unterziehen, die gemäß anwendbaren Anti-Doping-Bestimmungen zulässig ist, oder ein anderweitiger Versuch, sich der Probenahme zu entziehen.
2.4 Der Verstoß gegen anwendbare Vorschriften über die Verfügbarkeit des Athleten für Trainingskontrollen, einschließlich versäumter Kontrollen und dem Versäumnis, die erforderlichen Angaben zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit zu machen.
2.5 Unzulässige Einflussnahme oder versuchte unzulässige Einflussnahme auf einen Teil des Dopingkontrollverfahrens
2.6 Besitz verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden:
...
2.7 Das Handeln mit Verbotenen Wirkstoffen oder Verbotenen Methoden
2.8 Die Verabreichung oder versuchte Verabreichung von Verbotenen Wirkstoffen oder Verbotenen Methoden bei Athleten oder die Beihilfe, Unterstützung, Anleitung, Anstiftung, Verschleierung oder sonstige Tatbeteiligung bei einem Verstoß oder einem versuchten Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen. (Nationale Anti Doping Agentur [NADA], 2004, S.10 ff.)
Ziel des «World Anti-Doping Codes» ist die Dopingbekämpfung auf internationaler Ebene zu fördern und zu harmonisieren. Aus diesem Grund sind die internationalen Fachverbände zur Anerkennung und Umsetzung des Codes verpflichtet. Gemäß Artikel 4.1 des WADA-Codes veröffentlicht die WADA „so oft wie nötig, mindestens jedoch einmal jährlich, die Liste verbotener Wirkstoffe und verbotener Methoden als Internationalen Standard“ (NADA, 2004, S. 15).
Mit dem Inkrafttreten des WADA-Codes ist weg von einer generellen Beschreibung des Begriffs «Doping», eine völlig neue Definition aufgetreten. Nach dieser Definition ist Doping weit mehr als nur der klassische Vorgang des Nachweises einer verbotenen Substanz im Körper eines Athleten. Es zählen vielmehr auch Verstöße gegen das Meldeverhalten, die Verweigerung von Kontrollen, aber auch die Weitergabe und der Besitz von Doping zu den dopingrelevanten Verhaltensweisen (vgl. Nickel/ Rous, 2007a, S. 86). Überdies hinaus definiert der WADA-Code Doping durch eine abschließende Auflistung derjenigen Substanzen und Methoden, die als verboten gelten.
Offensichtlich scheinen zunächst die Vorteile einer solch enumerativen Dopingdefinition. Auf diese Weise kann das, was als Doping gilt, genau spezifiziert und eingegrenzt werden; ist damit auch justitiabel und kann, bezogen auf neue Dopingstrategien fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden. Laut Bette und Schimank (2006a) stehen den genannten Vorteilen jedoch „gewichtige Nachteile gegenüber“ (S. 185). Diese sehen im Wandel von der Wesensdefinition zur enumerativen Liste eher eine Problemverschiebung als einen Fortschritt bei der Lösung des Dopingproblems. Sie kritisieren zum einen das Umlenken auf eine enumerative Dopingdefinition als „radikalen Verzicht auf jegliche moralische Beurteilung von Doping“ (Bette/ Schimank, 2006a, S. 185 f.) und machen zum anderen auf ein weiteres Problem aufmerksam. So weist eine Auflistung mit Verbotenem immer auch daraufhin, was nicht verboten ist. Der Gebrauch von leistungssteigernden Substanzen und Methoden ist also straffrei, solange diese nicht in der Verbotsliste aufgeführt sind. Der „heimliche Lehrplan“ des Spitzensports könnte demnach heißen: „Nutze diejenigen Mittel und Verfahren, die nicht auf der Dopingliste genannt werden“ (Bette/ Schimank, 2006a, S. 186).
Dieses Kapitel hat gezeigt dass die Definition des Begriffs «Doping» über eine bloße Beschreibung weit hinausgeht und dass im Laufe der Zeit immer wieder versucht wurde die Definitionen der aktuellen «Dopingpraxis» anzugleichen, allerdings mit nur eingeschränktem Erfolg.
3 Das Dopingkontrollsystem
Um eine Einhaltung des Dopingverbots zu gewährleisten und damit dem Missbrauch von Doping wirksam entgegentreten zu können, werden die Athleten im Hochleistungssport entsprechenden Kontrollen unterzogen. Das dafür errichtete Doping-Kontrollsystem stellt nach Haug (2006) „das Kernstück der Dopingbekämpfung dar“ (S. 90). Auf nationaler Ebene orientiert sich das Kontrollsystem an den Dopingbestimmungen der einzelnen Sportfachverbände sowie am Anti-Doping-Reglement der Nationalen Anti Doping Agentur[6] (NADA). Dieser sogenannte «NADA-Code» wurde im Oktober 2004 für den deutschen Sport beschlossen und beinhaltet die zwingenden Vorschriften des «World Anti-Doping Codes» der WADA (vgl. Nickel/ Rous, 2007a, S. 92).
Vor dem Hintergrund, dass die vorliegende Arbeit den Sinn von Dopingkontrollen in Frage stellt, sollen jene zunächst einmal in ihrer Differenzierung als Wettkampf-, Trainings- und Vorwettkampfkontrollen vorgestellt werden. Während Abschnitt 3.1 die Wettkampfkontrollen (In-Competition-Testing) in den Blickpunkt nimmt, werden in Abschnitt 3.2 die sog. Trainingskontrollen (Out-of-Competition-Testing) vorgestellt, also jene Kontrollen, die außerhalb eines Wettkampfes durchgeführt werden. Abschnitt 3.2 hingegen beschäftigt sich mit den Vorwettkampfkontrollen (Pre-Competition-Testing), die vor allem in einigen Ausdauersportarten unmittelbar vor einem Wettkampf durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen zwei weitere Unterkapitel zum einen gültige Strafmaßnahmen aufzeigen, welche im Falle eines Verstoßes gegen das Dopingreglement wirksam werden können (vgl. Kap. 3.4), zum anderen einen Einblick in die historische Entwicklung von Doping und Dopingbekämpfung gewähren (vgl. Kap. 3.5).
3.1 Wettkampfkontrollen
In Deutschland werden derzeit etwa 4.700 Dopingkontrollen im Jahr bei nationalen und internationalen Wettkämpfen durchgeführt (vgl. NADA, 2007, S. 11).
Die Organisation und Durchführung liegt momentan noch bei den jeweiligen Sportfachverbänden in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern der Wettbewerbe. Mittels einer Vereinbarung kann jedoch auch die NADA mit der Durchführung von Wettkampfkontrollen beauftragt werden. Bislang führte diese zwar nur in Einzelfällen Kontrollen dieser Art durch, „geplant ist jedoch, dass in den nächsten Jahren die Zuständigkeit für die Wettkampfkontrollen auf die NADA übergeht“ (Nickel/ Rous, 2007a, S. 84).
Die Auswahl der zu kontrollierenden Athleten bei Wettkampfkontrollen erfolgt entweder aufgrund einer bestimmten Platzierung oder durch Auslosung nach dem Zufallsprinzip. Bei Einzelwettkämpfen werden laut NADA-Code in der Regel die ersten drei Platzierungen kontrolliert sowie mindestens ein weiterer Athlet, der aus dem gesamten Feld ausgelost wird. Bei Wettkämpfen zwischen zwei Mannschaften werden je drei durch das Los ermittelte Spieler der beiden Mannschaften kontrolliert (vgl. NADA, 2006, S. 23 f.). Darüber hinaus verlangen zahlreiche internationale Verbände die Überprüfung von Sportlern, die einen neuen nationalen oder internationalen Rekord aufgestellt haben. Die Anerkennung des Rekords erfolgt demnach nur auf der Grundlage eines negativen Testergebnisses.
Der für eine Dopingprobe ausgewählte Sportler wird unmittelbar nach Wettkampfende durch einen Beauftragten der Dopingkontrollkommission, den sog. «Chaperon» über Ort und Zeitpunkt der Dopingkontrolle informiert und hat danach, abhängig von den Vorschriften des Verbandes 30 bis 60 Minuten Zeit, die Dopingkontrollstation aufzusuchen. Dabei ist der Athlet berechtigt mit einer Begleitperson (Offizieller, Trainer, Arzt, etc.) zur Kontrolle zu erscheinen. Um Manipulationen zu verhindern, wird der Sportler in der Zeit zwischen Benachrichtigung und Eintreffen in der Kontrollstation vom Chaperon begleitet und überwacht (vgl. Nickel/ Rous, 2007b, S. 143). Danach erfolgt die eigentliche Prozedur der Dopingkontrolle, welche durch die Probenahme von Urin und /oder Blut gekennzeichnet ist. Auf eine nähere Betrachtung des Kontrollablaufs soll im Folgenden verzichtet werden.
3.2 Trainingskontrollen
Im Gegensatz zu Wettkampfkontrollen können bei Trainingskontrollen die Athleten „zu jeder Zeit und an jedem Ort“ (Nickel/ Rous, 2007b, S. 144) getestet werden. Demnach besteht die Möglichkeit, die Sportler nicht nur an ihrer Trainingsstätte zur Dopingkontrolle aufzusuchen, sondern auch in ihrer eigenen Wohnung. In Deutschland fällt die Organisation von Trainingskontrollen in den Zuständigkeitsbereich der NADA. Im Jahr 2007 veranlasste diese 4.871 der sog. «Out-ouf-Competition-Tests» (vgl. NADA, 2007, S. 11).
Zu Beginn eines jeden Jahres wird die Anzahl der auf jeden Verband entfallenden Kontrollen festgelegt, wobei die Kadergröße der Verbände und die Kaderzugehörigkeit der Sportler wichtige zu berücksichtigende Faktoren darstellen. Das bedeutet unter anderem, dass sich A-Kaderathleten weitaus häufiger einer Dopingkontrolle unterziehen müssen, als Athleten anderer Kaderzugehörigkeit. Darüber hinaus steigt die Kontrollhäufigkeit in trainingsintensiven und dopinggefährdeten Trainingsphasen sowie bei Sportarten mit einer hohen Anfälligkeit für Dopingmissbrauch.
„Der Kreis der zu kontrollierenden Athleten umfasst grundsätzlich alle potenziellen Teilnehmer an nationalen und internationalen Meisterschaften“ (Nickel/ Rous, 2007b, S. 138). Um jedoch ein effektiveres Dopingkontrollsystem zu schaffen, werden seit Juli 2007 die Sportler je nach Kaderzugehörigkeit in unterschiedliche Testspool eingeteilt. Dies geschieht durch den jeweiligen Spitzenverband in Absprache mit der NADA. Der «Nationale Testpool» (NTP) umfasst in der Regel alle Mitglieder des internationalen Test-Pools, alle Athletinnen und Athleten der Olympiamannschaft und alle, die einem A-Kader oder einer A-Nationalmannschaft angehören. Im «Allgemeinen Testpool I» (ATP I) sind die B-Kader-Sportler der olympischen Verbände und die A-Kader-Athleten der nicht olympischen Verbände erfasst, während der «Allgemeine Testpool II» (ATP II) alle anderen Bundeskaderathleten einschließt (vgl. NADA, 2008, Abs. 2).
Hintergrund dieser Trennung von nationalem und allgemeinem Testpool ist, dass die Spitzenathleten des Nationalen Testpools intensiver und effektiver kontrolliert werden sollen. Unter anderem unterliegen sie auch strengeren Meldepflichten.
Die Auswahl eines im konkreten Falle zu kontrollierten Sportlers erfolgt, unter Berücksichtigung der eben genannten Kriterien entweder nach dem Zufallsprinzip oder zielgerichtet nach eigenem Ermessen. Zielkontrollen werden zum Beispiel bei zentralen Trainingsmaßnahmen oder aufgrund individueller Verdachtsmomente durchgeführt.
Die NADA führt, gemäß ihres Regelwerks nur unangekündigte Trainingskontrollen durch, da jede Vorwarnzeit, dem der betrügen will, theoretisch die Möglichkeit der Manipulation verschafft (vgl. NADA, 2008, Abs. 1). Die Kontrolleure müssen demnach stets über den aktuellen Aufenthaltsort der Kaderathleten informiert sein, damit eine wirksame Durchführung der Trainingskontrollen gewährleistet ist. Aus diesem Grund gelten für die Sportler Meldepflichten, die sich je nach Testpool-Zugehörigkeit unterscheiden. Die Athleten des Nationalen Testpools „sind verpflichtet, der NADA genaue und aktuelle Angaben zum Aufenthaltsort und zur Erreichbarkeit zu machen“ (NADA, 2004, S. 2006). Sind sie länger als 24 Stunden von ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort abwesend, müssen sie sich bei der NADA abmelden. Außerdem sind die NTP-Athleten verpflichtet jeweils zum Quartalsende eine Übersicht ihrer Termine für die nächsten drei Monate abzugeben («Whereabouts»).
Wer seinen Meldepflichten nicht nachkommt, begeht einen Verstoß gegen das Dopingreglement und wird entsprechend sanktioniert.
3.3 Vorwettkampfkontrollen
Bei den Vorwettkampfkontrollen handelt es sich um eine Mischform aus Wettkampf- und Trainingskontrollen. Diese finden zwar im Rahmen eines Wettkampfes statt, die Kontrolle wird jedoch nicht im Anschluss an den Wettbewerb, sondern in dessen Vorfeld durchgeführt. Die Verantwortung für diese Art von Kontrollen liegt wie auch bei den Wettkampfkontrollen beim Veranstalter. Die Benachrichtigung der Athleten erfolgt dagegen wie bei den Trainingskontrollen. Dabei werden die Sportler zumeist ohne Ankündigung im Hotel oder an der Trainingsstätte aufgesucht.
Sinn und Zweck dieser sog. «Pre-Competition-Tests» ist der Nachweis von verbotenen Substanzen, „die im Vorfeld eines Wettkampfes eingesetzt werden, ... jedoch bei einer Wettkampfkontrolle, aufgrund ihres schnellen Abbaus im Körper nicht mehr nachgewiesen werden können“ (Haug, 2006, S. 94). So werden zum Beispiel bei einigen Ausdauersportarten den Athleten vor dem Wettkampf Blutproben zur Bestimmung des Hämoglobinwertes bzw. des Hämatokrits entnommen. Bei einer Überschreitung des vorgegebenen Grenzwertes hat der Athlet mit einer vorübergehenden Sperre zu rechnen.
Welche Sanktionen im Einzelnen dem Sportler bei einem Verstoß gegen das Doping-Reglement drohen, wird im Folgenden erläutert.
3.4 Sanktionen
Im Falle eines Verstoßes gegen die geltenden Anti-Doping-Bestimmungen werden Sanktionen verhängt. Ziel dieser Sanktionen ist, neben der Bestrafung des überführten Sportlers die Abschreckung anderer Athleten sowie die Herstellung gleicher Wettkampfchancen. Sanktionen können sowohl „gegen positiv getestete Sportler, als auch gegen Funktionäre, Trainer, Mediziner und Personen, die im sportlichen Umfeld eines Athleten agieren, erlassen werden“ (Nickel/ Rous, 2007a, S. 111). Dabei kann eine Sanktionierung auf der Ebene des Sports oder aber auf staatlicher Ebene erfolgen. Auf sportlicher Ebene obliegt die Ahndung von Dopingvergehen den nationalen und internationalen Fachverbänden. Handelt es sich bei einem Dopingverstoß um die Nichtbeachtung eines Strafgesetzes, kann eine Bestrafung nach staatlichem Recht erfolgen. Die Härte der Bestrafung richtet sich in jedem Fall nach Art und Schwere des Vergehens.
Die Sanktionen der nationalen Sportorganisationen orientieren sich im Allgemeinen an den Vorgaben des jeweiligen internationalen Fachverbandes und somit am WADA-Code. Gemäß Artikel 10 des World Anti-Doping Codes, gelten für Einzelsportler unter anderem folgenden Regelungen:
Bei Verstößen gegen
- das Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffs oder seiner Metaboliten oder Marker im Körpergewebe oder einer Körperflüssigkeit eines Athleten,
- die Anwendung oder den Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode,
- die Weigerung oder das Versäumnis einer Probenahme,
- die unzulässige Einflussnahme bei Dopingkontrollverfahren und
- den Besitz eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode
werden folgende sportrechtliche Sanktionen ausgesprochen:
- erster Verstoß: Wettkampfsperre von zwei Jahren,
- zweiter Verstoß: lebenslange Wettkampfsperre. (vgl. NADA, 2004, S. 24 f.)
Das Handeln mit verbotenen Wirkstoffen oder Methoden sowie die Verabreichung dieser, werden mit einer vierjährigen Sperre, im Höchstfall mit einer lebenslangen Sperre geahndet. Sollte sich ein Athlet bei einer Dopingkontrolle nicht am angegebenen Aufenthaltsort befinden oder seiner Meldepflicht nicht nachgekommen sein, kann die Sperre mindestens drei Monate, höchstens zwei Jahre betragen.
Laut Vorschriften der WADA darf die gesperrte Person während der Sperre in keiner Eigenschaft an einem Wettkampf teilnehmen. „Das schließt beispielsweise die Betreuung einer Nationalmannschaft, eine Tätig als Trainer oder als Sportfunktionär aus“ (Clasing/ Müller, 2006, S. 83).
Bevor jedoch über eine Sperre entschieden wird, kommt es vorerst zur Suspendierung des unter Dopingverdacht stehenden Sportlers. Ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines positiven Befundes ist dieser vorläufig vom Wettkampfbetrieb ausgeschlossen, was eine Sicherung der Chancengleichheit zum Ziel hat. Bei einem Dopingvergehen während oder in Verbindung mit einer Wettkampfveranstaltung kommt es zur unmittelbaren Disqualifikation des Athleten. Diese beinhaltet eine Annullierung aller von ihm in diesem Wettkampf erzielten Einzelergebnisse, einschließlich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen (vgl. NADA, 2004, S. 24).
[...]
[1] Der überwiegende Teil dieser Arbeit wurde im 2. Halbjahr 2008 verfasst. Ereignisse über diesen Zeitraum hinaus finden hier folglich keine Berücksichtigung.
[2] Pierre de Coubertin: *1.1.1863 in Paris, †2.9.1937 in Genf. Begründer der Olympischen Bewegung und der Olympischen Spiele der Neuzeit.
[3] Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit des Textes wird bei Funktionsbezeichnungen nur die männliche Form aufgeführt; gemeint sind in allen Fällen Männer und Frauen.
[4] Die Begriffe Hochleistungs-, Leistungs- und Spitzensport werden in dieser Arbeit synonym verwendet.
[5] Im November 2007 verabschiedete die WADA bei der Welt-Anti-Doping-Konferenz in Madrid einen neuen WADA-Code. Dieser tritt ab dem 1. Januar 2009 in Kraft.
[6] Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) ist eine unabhängige privatrecht- liche Stiftung, die am 15.07.2002 in Bonn gegründet und zum 1. Januar 2003 rechtskräftig tätig wurde. Sie ist die maßgebliche Instanz für die Dopingbekämpfung in Deutschland.
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