Im Jahr 2009 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland das internationale Abkommen der UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK. Innerhalb der Konvention stehen die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderung(en) im Vordergrund. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung(en) soll demnach nicht in die jeweils individuellen Hände gelegt und verantwortet, sondern von staatlicher Seite aus, gesichert werden. Kaum eine Konvention erreichte ein öffentlich größeres Interesse oder wurde häufiger diskutiert. Der dauerhafte Prozess der Schaffung von inklusiven Teilhabemöglichkeiten, der mitunter durch die Konvention freigesetzt wurde, bezieht sich auf alle Lebenslagen von Menschen mit Einschränkungen. Daher ist er auch Teil der inklusiven Quartiersentwicklung.
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- Anonym (Autor:in), 2025, Inklusive Quartiersentwicklung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1738234