Säkularisation in Schlesien - Die Auflösung der Klöster und Stifte in Preußisch-Schlesien 1810

Ursachen, Verlauf und Folgen


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2011

43 Seiten


Leseprobe


Die Auflösung der Klöster und Stifte in Preußisch-Schlesien 1810. Ursachen, Verlauf und Folgen

„Unsere heutigen Zeitungen enthalten zwei so eben erhaltene königliche Edikte über die Einziehung sämtlicher geistlicher Güter in der Monarchie und über die Finanzen des Staats“.[1]

Mit dieser eher lapidaren und wenig spektakulären Ankündigung beginnt ein Artikel in der Schlesischen Zeitung in der Ausgabe vom 19. November 1810. Was dort nur beiläufig erwähnt wird, hatte für die gesamte schlesische Region verheerende Folgen. Knapp 80 Klöster und Stifte wurden aufgelöst, ihre Ländereien verkauft oder verschenkt, unzählige Kunstschätze wurden teilweise in Breslau zusammengetragen, oder wechselten den Besitzer. Wie viel dabei verlorenging, kann nur vermutet werden.

Der vorliegende Artikel soll die Ursachen für die Klosterauflösung in Schlesien analysieren, den Verlauf der Aufhebungen aufzeigen und die unmittelbaren und langfristigen Folgen skizzieren. Dabei soll auch kurz auf den Forschungsstand eingegangen werden.

Was bewog König Friedrich Wilhelm III. und Staatskanzler Karl August von Hardenberg dazu, Klosterbesitz einzuziehen?

Anfang des 19. Jahrhunderts stand ganz Europa vor großen Umwälzungen. Im Zuge der Napoleonischen Kriege mussten die linksrheinischen Gebiete an Frankreich abgetreten werden. Um den weltlichen Fürsten den territorialen Verlust zu kompensieren, wurde im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die Säkularisation kirchlicher sowie durch Mediatisierung kleinerer weltlicher Herrschaften bisheriger Reichsstände beschlossen. Zahlreiche Klöster wurden im Reichsgebiet aufgehoben, bis das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen 1806 selbst aufgelöst wurde. Da Preußen von diesen Vorgängen zunächst nicht betroffen war, blieben diese Vorgänge auch für die Provinz Schlesien, die sich außerhalb des Reichsgebietes befand, ohne weitere Folgen.

Das änderte sich nach der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt im Oktober 1806, in der Preußen empfindlich geschlagen wurde. Napoleon konnte ungehindert in Berlin einmarschieren, das Königspaar flüchtete ins ostpreußische Memel. Dort wurde der Frieden von Tilsit am 9. Juni 1807 unterzeichnet. Preußen musste nahezu die Hälfte seines Territoriums an Frankreich abtreten und wurde in der Pariser Konvention vom 8. September 1808 zu immensen Kontributionszahlungen in Höhe von 140 Millionen Reichstaler verpflichtet.[2] Angesichts der Erkenntnis, dass nicht nur die preußische Armee, sondern der gesamte Staatsapparat rückständig war, erkannte die preußische Regierung dringenden Handlungsbedarf. So wurde in den Jahren 1807-1819 eine Reihe von grundlegenden Staats- und Verwaltungsreformen durchgeführt, die auf Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherrn vom und zum Stein und Karl August Fürst von Hardenberg zurückgehen.

Die preußische Regierung suchte dringend nach finanziellen Quellen, um die hohen Kontributionen zu begleichen. Dabei liebäugelte sie bereits seit langem mit dem kirchlichen Besitz und versprach sich von dem Erlös große Einnahmen.[3] Insgeheim wurden Schätzungen über den Besitzstand einzelner Ordensgemeinschaften angestellt.[4] Als Hardenberg am 4. Juni 1810 zum Staatskanzler berufen wurde (bis 1822), schritt er sofort zur Tat. Am 27. Oktober 1810 erließ er das Finanzedikt, das als seine Regierungserklärung gelten kann.[5] Die Erfüllung der Kontributionszahlungen und die Neuordnung der Finanzen wurden darin als wichtigste Regierungsaufgaben deklariert. Schließlich setzte er den lange vorbereiteten, aber immer wieder hinausgeschobenen Säkularisationsplan um.[6] Am 30. Oktober 1810 unterzeichneten König Friedrich Wilhelm III. und er das königliche Edikt über die Einziehung sämmtlicher geistlicher Güter in der Monarchie.[7] Obgleich diese Verordnung konfessionelle Gleichbehandlung versprach, betraf die Maßnahme überwiegend katholische Einrichtungen.[8]

Die Motivation des Königs und seines Staatskanzlers für Aufhebung der Klöster und Stifte ist jedoch nicht bloß in der prekären finanziellen Situation Preußens zu suchen. Freilich bot diese einen willkommenen Anlass. Hierbei muss jedoch genauso stark die politische Komponente berücksichtigt werden. Seit dem Einfall Preußens in Schlesien unter König Friedrich II. war die staatliche Kirchenpolitik darauf ausgerichtet, den Einflussbereich der katholischen Kirche einzudämmen und sie unter staatspolitische Interessen zu stellen. Bereits seit 1742, insbesondere während des Siebenjährigen Krieges (1756-63) ließ Friedrich II. diskret Säkularisierungspläne prüfen. Hierbei ging es ihm in erster Linie um eine weitgehende Änderung, wenn nicht die Auflösung der bestehenden Reichsverfassung, die er nicht mehr für zeitgemäß hielt.[9] Diese nüchternen Erwägungen waren ein „Instrumentarium unter mehreren seiner von rechtlichen und moralischen Bedenken ziemlich ungetrübten, von der ‚Staatsräson’-Lehre bestimmten Außenpolitik“[10]. Bereits 1743/44 begann der König mit verschiedenen Maßnahmen, die „eine allmähliche finanzielle und personelle Aushungerung der Klöster angestrebt“[11] wurde. Die geistlichen Güter wurden mit einer immensen Grundsteuer von 65%, ab 1744 (bis zur Säkularisation) von 50% des katastermäßigen Ertrages belastet, was vor allem große Klöster wie bspw. Leubus in große Zahlungsschwierigkeiten brachte. Mit diesem Vorgang sieht Menzel „eine verkappte, schleichende Säkularisation, die 1810 mit der Totalsäkularisation nur ihren konsequenten Abschluß fand“.[12]

Bereits 1801 wird König Friedrich Wilhelm III. der Gedanke zugeschrieben, „einige katholische Klöster einziehen zu können“[13]. Drei Jahre später wurden die Absichten des Monarchen konkreter. Der König forderte die Staatsminister Karl Georg Graf von Hoym[14] und Heinrich Christian Kurt Haugwitz[15] dazu auf, sich über die Frage der Aufhebung der Klöster in Schlesien zu äußern. Dabei sah Friedrich Wilhelm III. diese Maßnahme als ein willkommenes „Mittel zur Befriedigung der täglich sich mehrenden Staatsbedürfnisse“[16]. Haugwitz stufte die Aufhebung der Klöster aus der staats- und völkerrechtlichen Perspektive als unbedenklich ein. Hoym schätzte alleine das Grundvermögen auf fünf Millionen Reichstaler ein. Er glaubte zwar, dass die Aufhebung „unter den Katholiken Sensation machen“ würde, diese aber „weder fortdauernd noch von nachtheiligen Folgen sein“[17]. Vorteilhaft wäre dabei gewesen, wenn diese Maßnahme mit Zustimmung des Papstes erfolgen könnte. Allen Beteiligten war dabei klar, dass dies reines Wunschdenken war. Der rechte Augenblick schien noch nicht gekommen zu sein, so verschob der König auf Hoyms Vorschlag im September 1804 die Pläne „bis zum Eintritt eines günstigeren Zeitpunktes“[18].

Als Napoleon nach der Unterzeichnung des Friedenstraktats von Tilsit 1807 die Überweisung von Domänen im Werte von 50 Millionen Francs zu seiner Disposition eingefordert hatte, wurden die Pläne wieder aufgegriffen. Am 29. November 1807 beauftragte Minister von Stein, seit 1804 königlicher Finanz- und Wirtschaftsminister, Regierungspräsidenten Ewald Georg von Massow, mit der Erstellung eines Gutachtens über den wahrscheinlichen Ertrag und Wert der verschiedenen Arten des geistlichen, katholischen Vermögens. Dabei sollte Massow „die fortdauernde Erhaltung des Kultus“ und die „Pensionierung der Mitglieder geistlicher, zu säcularisirenden Communitaeten“[19] berücksichtigen. Massow schätzte, dass die bei der Klosteraufhebung erzielten Einnahmen nicht hoch ausfallen würden, daher empfahl er, von dieser Maßnahme abzusehen. Mit dieser Einschätzung war Minister von Stein jedoch nicht einverstanden.

Der breiten Öffentlichkeit blieben diese Pläne nicht verborgen. Schon seit einigen Jahren wurde darüber überall diskutiert, und zwar sowohl in katholischen, als auch in protestantischen Kreisen. Je länger die Klosteraufhebung ausblieb, desto ruhiger schienen die Gemüter zu werden. Die Bevölkerung habe sich immer mehr an diesen Gedanken gewöhnt und ließ sich „nach und nach von ihrer Notwendigkeit und Nützlichkeit für den Staat überzeugen“[20], wie Linke lapidar feststellte. Dass die bevorstehende Säkularisation in ganz Schlesien Gesprächsstoff bot, wird verständlich, wenn man sich die Besitzverhältnisse vor Augen führt. Von den 5174 Hauptdörfern der Provinz Schlesien gehörten 81 zu Kommenden geistlicher Ritterorden, 163 zum Bistum Breslau und 672 zu Stiften und Klöstern. In einem Gutachten über geistliche und Klostergüter schrieb Baron von Kottwitz, dass „die geistlichen Güter wegen ‚ihrer ausnehmenden Qualitäten’ die vorzüglichsten des Landes waren und ein Klostergut etwa drei sonstige Güter aufwog“[21]. Nach dieser Rechnung wäre dem Wert nach ein Drittel des Güterbestandes der Provinz in geistlicher Hand gewesen. Allerdings bemängelte Kottwitz gleichzeitig die bisherige Administration dieser Güter, die sich keinesfalls wohltätig und zweckmäßig bewährt habe. Die Unterhaltung der katholischen Schulen wurde für mangelhaft und die Besoldung der Schullehrer für schlecht befunden. Kottwitz störte sich an der finanziellen Verschwendung, die für die Unterhaltung der zahlreichen Prälaten und Äbtissinnen aufgebracht wurden. Unsummen verschlang die Beherbergung von edlen Gästen, da viele Klöster „auch alle und jede Ankommende mit deren Begleitung 3 Tage und 3 Nächte aufnehmen und unterhalten“[22] mussten.

Im Mai 1810 wurden detaillierte Finanzierungspläne ausgearbeitet, die eine genaue Wertschätzung der geistlichen Güter in der ganzen Provinz beinhaltete. Nach Hardenbergs Ernennung zum Staatskanzler am 4. Juni wurden sie zur weiteren Handlungsgrundlage.

Indes hatten die europäischen Höfe von den unmittelbaren Säkularisationsplänen der Hardenberg’schen Regierung im Sommer 1810 Kenntnis erlangt. Mit Sicherheit lässt sich vom Wiener Hof sagen, dass man dort bereits unterrichtet war und mit diesem Schritt fest rechnete. Das bezeugt eine Episode von der Audienz, die Kaiser Franz I. dem Abt des Heinrichauer Zisterzienserklosters, Konstantin Gloger, im September 1810 gewährte. Der Grund für die Wien-Reise des Abtes wird noch im späteren Verlauf des Artikels angeführt. In der Donaumetropole erfuhr Gloger von der bevorstehenden Säkularisation und wurde aufgefordert, schleunigst heimzureisen. Erschüttert kehrte er nach Heinrichau zurück, wo er im November vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.[23]

Wenn von der Aufhebung gesprochen wird, so soll nun in einem weiteren Schritt der genaue Verlauf dieses Prozesses analysiert und folgende Fragen beantwortet werden: Wie wurde das Säkularisationsedikt konkret in die Tat umgesetzt? Welche Personen waren daran beteiligt? Welche und wie viele Ordensgemeinschaften wurden aufgehoben, und schließlich: Was passierte später mit den Klöstern und den Ordensangehörigen? Zu guter Letzt sollen langfristige Folgen dieses Ereignisses besprochen werden, die sich in unserer Gesellschaft bis heute auswirken.

Zu Beginn ist die Frage zu klären, welche Ordensgemeinschaften aufgehoben wurden und welche von der Säkularisation verschont blieben. Der letzte Punkt kann schneller und problemloser beantwortet werden. Nur zwei Frauenkongregationen (Ursulinen und Elisabethinerinnen) und ein Männerorden (Barmherzige Brüder) überstanden die Säkularisation, da sie karitativ wirkten und daher „nützlich“ waren. Insgesamt waren es sechs Ordenshäuser.[24] Weniger klar ist die Bestimmung der genauen Anzahl der aufgehobenen Ordensgemeinschaften. Als erster stellte Anton J. Rathsmann bereits 1811 eine genaue Übersicht über die säkularisierten Klöster, Stifte und Hochstifte sowie Kollegiatstifte und Kommenden auf.[25] In einer Buchbesprechung in der Allgemeinen Literatur-Zeitung wurde diese Liste 1813 ergänzt und verbessert, da sie nicht vollständig war.[26] Demnach listete die Literatur-Zeitung 68 Klöster und Stifte sowie zehn Hochstifte und Kollegiatstifte, neun Malteserkommenden und eine Kommende des Deutschen Ordens auf. Zusätzlich wurden die bereits sechs erwähnten nicht aufgehobenen Konvente angeführt. Insgesamt ergibt es eine Zahl von 94 Klöstern, Stiften und Kommenden, die es in der preußischen Provinz Schlesien gab. Auf eine etwas geringere Gesamtzahl kam 1899 Joseph Ständer, nämlich auf 91.[27] Auch der 1844 herausgegebene Almanach sämmtlicher Kloster- und Ritter=Orden zählte 68 aufgehobene Klöster auf.[28]

Wenn man die in der Literatur-Zeitung aufgezählten Klöster und Stifte mit den Hochstiften und Kollegiatstiften (ohne Kommenden der Ritterorden) zusammenzählt, kommt man auf eine Zahl von 78 aufgelösten Einrichtungen. In der neueren Forschung wird jedoch angegeben, von der Säkularisation seien insgesamt 76[29] bzw. 77[30] Klöster und Stifte betroffen gewesen. Um noch größere Verwirrung zu stiften, sei angemerkt, dass Norbert Conrads 67 betroffene Klöster und Stifte angibt.[31] Dabei zählt er lediglich die Ordenshäuser, die auf dem Gebiet des Bistums Breslau lagen. Die Konvente aus der Grafschaft Glatz (Erzbistum Prag) und der Umgebung von Leobschütz (Erzbistum Olmütz) müssten zusätzlich dazugerechnet werden. Keine Klärung bringt auch die Statistik des Bisthums Breslau aus dem Jahre 1825, die eine Zahl von 73 Klöstern und Stiften angibt.[32] Die Auflistung beinhaltet jedoch auch einige in Österreichisch-Schlesien befindlichen und die nicht aufgehobenen Konvente, zudem ist sie auch nicht vollständig.[33] In seiner „Kirchengeschichte Schlesiens“ kommt Johannes Chrzaszcz gar auf 75 Klöster und Stifte.[34]

Wie kommt es zu diesen unterschiedlichen Angaben? In der Literatur-Zeitung werden beispielsweise zwei Kapuzinerkonvente in Neustadt als eigenständige Kommunitäten aufgelistet.[35] Dabei handelte es sich um ein von einem gewissen Kaufmann namens Paul Weidinger 1751 auf dem Kapellenberg bei Neustadt gestiftetes Hospitium für fünf Ordensangehörige.[36] Diese doppelte Aufzählung scheint sonst nirgendwo auf. Ob die unterschiedlichen Betätigungsfelder der Kapuziner in Neustadt dahingehend zu werten sind, dass es dort zwei eigenständige Konvente gegeben hat, müsste noch eingehend untersucht werden. Diese Vermutung dürfte jedoch angezweifelt werden.

Joseph Joachim Menzel beruft sich in seiner Schätzung auf Otto Linke, der eine ausführliche Liste der aufgehobenen Klöster angibt.[37] Allerdings ist auch Linkes Auflistung nicht vollständig.[38] Zudem werden bei Linke zwei aufgehobene Niederlassungen des Ritterordens der Kreuzherren mit dem roten Stern aufgelistet. Neben dem St. Matthias-Stift wird zusätzlich die Petrus-Kommende zu Münsterberg genannt, mit deren Aufhebung Landrat von Wentzki beauftragt worden sei.[39] In der übrigen Literatur wird jedoch nur das Breslauer Matthias-Stift erwähnt. An dieser Stelle ist es daher ratsam, das Augenmerk auf diesen Orden in Schlesien etwas genauer zu richten.

In Folge der Wirren der Reformation wurden die Kreuzherren mancherorts vertrieben (bspw. in Kreuzburg) und hatten mit territorialen Einbußen zu rechnen, so dass sich ihre materielle Situation sehr verschlechterte. So musste der Orden in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine Reihe von Hospitälern aufgeben und sie an den jeweiligen örtlichen Magistrat verkaufen. Dazu gehörte auch das Hospital in Münsterberg, das 1567 dem Stadtmagistrat überschrieben wurde, wie Herber in der Statistik des Bisthums Breslau bemerkte.[40] Die bisherige Haupttätigkeit der Kreuzherren wurde damit bedroht. Im folgenden Jahrhundert verschlechterte sich die finanzielle Situation des Ordens insbesondere im Zuge des Dreißigjährigen Krieges noch weiter, so dass sich die Kreuzherren hauptsächlich auf die Seelsorge konzentrierten. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts erfolgte eine Neuausrichtung: Es kam zur Umwandlung in einen Ritterorden. Die Kreuzherren knüpften an die mittelalterliche Entstehungsgeschichte der Ritterorden, obwohl sie nie zuvor als Ritter in Erscheinung getreten waren. Um 1714 änderte der Orden sein markantes Abzeichen: der bisherige Stern mit dem Lilienkreuz wurde durch das achteckige Malteserkreuz ersetzt. Die Kreuzherren glichen sich immer mehr an die Malteser an, was von diesen auch gefördert wurde. Einige schlesische Kommenden des Malteserordens (etwa in Breslau, Jauer, Löwenberg, Marienau, Reichenbach und Klein-Öls) wurden mit den Kreuzherren besetzt. Der Kreuzherrenorden errichtete neue Hospitäler und baute die Krankenpflege in den bestehenden aus. Es kam auch zur organisatorischen Neustrukturierung des Ordens. Die beiden Hauptniederlassungen waren St. Franz in Prag und St. Matthias in Breslau. Ihnen unterstand eine Reihe von „ritterlichen Kommenden“, an deren Spitze Pröpste standen.[41] Vor diesem Hintergrund lässt sich nachvollziehen, dass die Kreuzherren in Münsterberg bis 1810 zwar kein Hospital mehr, dafür eine Kommendekirche besessen haben, die mit dem Säkularisationsedikt aufgelöst wurde.[42] Willy Lorenz schildert, dass die Säkularisationskommission am 19. November 1810 den versammelten Kreuzherren im St. Matthias-Stift verkündet habe, der Orden in Schlesien sei aufgehoben. Eine Woche später seien die auf den Pfarreien weilenden Kreuzherren nach Breslau gerufen worden, wo sie vom Schicksal des Ordens erfuhren. Bei der Aufhebung der Klöster umfasste der schlesische Zweig des Kreuzherrenordens 32 Mitglieder, wovon sich 21 auf den Pfarreien befanden.[43] Aus diesen Schilderungen lässt sich der Schluss ziehen, dass die Kreuzherren bis 1810 mehrere Kommendekirchen in Schlesien besessen haben. Diese wurden zu Pfarrkirchen und die Kreuzherren unterstellten sich dem Breslauer Bischof als Diözesankleriker. Wie viele Kommenden es insgesamt waren, ist unklar. Aufgrund der hierarchischen Umstrukturierung des Ordens zu Beginn des 18. Jahrhunderts ist ebenso die Frage schwer zu beantworten, ob bei der Auflistung der aufgehobenen Klöster und Stifte der Orden als eine Gesamtgröße angegeben werden müsste, was die meisten Chronisten bisher getan haben, oder ob die Kommenden einzeln aufgezählt werden sollten. Dadurch würde die Anzahl der säkularisierten Ordensniederlassungen dementsprechend steigen.

Widersprüchlich erscheint auch die Erwähnung des Augustiner-Stiftes bei St. Michael zu Rosenberg. Während Linke diese Niederlassung zu einem aufgehobenen Stift zählt, wird in der Statistik des Bisthums Breslau angemerkt, dass dort bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ein Stift dieses Ordens bestanden habe. Der Propst habe dem Abt des Breslauer Sandstiftes direkt unterstanden, das Kloster sei jedoch selbständig gewesen und habe Novizen annehmen dürfen. „Wegen schlechter Wirthschaft löste es sich selbst auf“[44].

Als Resümee lässt sich festhalten, dass es nach heutigem Forschungsstand nicht möglich ist, eine exakte Anzahl von aufgehobenen Klöstern und Stiften anzugeben. Zu dieser Liste müssten noch die Kommenden des Malteser- und des Deutschen Ordens dazugerechnet werden. Die unterschiedlichen Zahlen, die in der bisherigen Literatur genannt worden sind, beziehen sich auf unvollständige und widersprüchliche Auflistungen. Es erscheint daher für notwendig, dieses Forschungsdesiderat zu schließen und eine genaue Liste aller aufgehobenen Klöster und Stifte neu herauszuarbeiten.

Kurz vor der Unterzeichnung des Edikts wurden konkrete Schritte unternommen, um dieses ambitionierte Unterfangen möglichst effektiv in die Wege zu leiten. Bereits am 13. Oktober 1810 verfasste Hardenberg ein eigenhändiges Schreiben an den Vizepräsidenten des Breslauer Regierungsbezirkes, Friedrich Theodor von Merckel[45], in dem ihn der Staatskanzler von den Plänen der preußischen Regierung unterrichtete. Dass sich Hardenberg zuerst an Merckel, und nicht an den Präsidenten der Breslauer Regierung, Ewald Georg von Massow, wandte, war kein Zufall. Der betagte Präsident erfreute sich in Berlin keiner hohen Meinung[46], während sich der junge Merckel (und späterer schlesischer Oberpräsident) bei der preußischen Regierung als tatendurstiger und patriotischer Reformer einer großen Wertschätzung erfreute. Hardenberg plante zudem eine Verwaltungsreform, die Ende 1810 durchgeführt wurde. Mit der Aufhebung der Oberpräsidien[47] wurde die Kompetenz Massows eingeschränkt, während die Position Merckels als Vizepräsident gestärkt wurde. So ließ Hardenberg dem Letzteren am 8. November 1810 ausrichten: „Überdies ist man hier noch ungewiss, wie H. v. Massow die Aufhebung der Oberpräsidien und seine neue Stellung aufnehmen wird, in welcher auch Sie doppelt fest und bestimmt erscheinen müssen.“[48] Der Staatskanzler erhoffte sich von Merckel entscheidende Impulse bei der Durchführung des Säkularisationsediktes, deshalb sollte dieser in der Hauptsäkularisationskommission mitwirken. Da das Verhältnis zwischen Massow und Merckel nicht gerade harmonisch war und sich Merckel von einer Zusammenarbeit in der Hauptkommission nichts versprach, lehnte er seine Mitwirkung zunächst ab. Der Staatskanzler pochte jedoch auf dessen Berufung zum Mitglied der Kommission, weil er „Massows Gewicht bei den Erwägungen der Säkularisationskommission durch Merckels wuchtigeres Gegengewicht aufheben wollte.“[49] Merckel willigte schließlich ein.

[...]


[1] Schlesische privilegierte Zeitung (137) 19.11.1810. S.2425.

[2] Vgl. Johannes Chrzaszcz: Kirchengeschichte Schlesiens. Für Schule und Haus. Breslau 1908. S. 212.

[3] Nach Hardenbergs Schätzungen sollten die Einnahmen aus der Säkularisation der geistlichen Güter über 16 Mio. Reichstaler einbringen. Vgl.: Norbert Conrads (Hrsg.): Deutsche Geschichte im Osten Europas. Schlesien. Berlin; Siedler, 1994. S. 471. Alleine der Besitz der Zisterzienserinnenabtei zu Trebnitz wurde auf 1,5 Mio. Reichstaler in Vermögen an Grundeigentum geschätzt. Vgl. In: J.G.G. Büsching: Brautbriefe aus den Jahren 1810-1812. Breslau 1936. [Abschrift, Maschinenschrift]. S.69.

[4] So richteten zuständige preußische Beamte beispielsweise 1808 mehrere Anfragen an den Oberen des Franziskanerkonvents auf dem St. Annaberg, wie viele Fundationen seitens reicher Wohltäter das Kloster habe und wie hoch seine Kapitalien seien. Vgl. P. Chrysogonus Reisch: Gedenkblatt zum 200jährigen Bestehen der Kalvarie St. Annaberg. Breslau 1909. S.52.

[5] Vgl. Alexander von Witzleben: Staatsfinanznot und sozialer Wandel. Stuttgart 1985. S.150.

[6] Vgl. Josef Joachim Menzel: Die Säkularisation in Schlesien 1810. In: Joachim Köhler (Hrsg.): Säkularisationen in Ostmitteleuropa. Zur Klärung des Verhältnisses von geistlicher und weltlicher Macht im Mittelalter, von Kirche und Staat in der Neuzeit. (Forschungen und Quellen zur Kirchen- und Kulturgeschichte Ostdeutschlands 19). Köln, Wien 1984. S.85-102. Hier: S.91.

[7] Abgedruckt in Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten. Berlin 1810. Nr.4. S.32. Vgl. auch: Aloysius Bollmann: Die Säkularisation des Zisterzienserstiftes Leubus. (Einzelschriften zur Geschichte Schlesiens 9). Breslau 1932. S.156f.

[8] In § 1 wird festgehalten: „Alle Klöster, Dom- und andere Stifter, Balleyen und Commenden, sie mögen zur katholischen oder protestantischen Religion gehören, werden von jetzt an als Staats-Güter betrachtet“. Menzel verweist darauf, dass die protestantische, von einem hohenzollerschen Prinzen geleitete Johanniter-Ballei Brandenburg aufgehoben und 1811 eingezogen worden sei, doch seien bereits Sonderregelungen in Aussicht gestellt worden. Bereits 1812 entstand ein neuformierter königlich-preußischer Johanniter-Orden. Vgl. Menzel. S.91f.

[9] Vgl. Peter Baumgart: Säkularisierungspläne König Friedrichs II. von Preußen. In: Köhler (Hrsg): Säkularisationen. S.59-69. Hier insb. S.62-67.

[10] Ebd. S.67.

[11] Menzel: Die Säkularisation. S.89.

[12] Ebd. S.88.

[13] So der Geheime Kabinettsrat Behme in einem Schreiben vom 16.12.1801 an den Kabinettsminister Graf Alvensleben. Zitat nach: Otto Linke: Friedrich Theodor von Merckel im Dienste fürs Vaterland. Teil II. Bis Januar 1813. (Darstellungen und Quellen zur schlesischen Geschichte 10). Breslau 1910. S.69.

[14] Geboren 1739 in Poblotz bei Stolp in Pommern; gestorben 1807 in Dyhernfurth (Kreis Wohlau) in Schlesien. Zwischen 1770 und 1806/07 war Hoym Provinzialminister in Schlesien.

[15] Geboren in 1752 in Peuke bei Oels, gestorben 1832 in Venedig. Seit 1791 war er Generallandschaftsdirektor der Provinz Schlesien, seit 1792 Staats- und Kabinettsminister.

[16] Linke: Merckel. S.69.

[17] Ebd.

[18] Ebd.

[19] Ebd. S.70.

[20] Ebd.

[21] Ebd. S.71.

[22] Ebd.

[23] Vgl. Heinrich Grüger: Heinrichau. Geschichte eines schlesischen Zisterzienserklosters 1227-1977 (Forschungen und Quellen zur Kirchen- und Kulturgeschichte Ostdeutschlands 16). Köln, Wien 1978. S. 69f.

[24] Detaillierte Auflistung der Orden findet sich am Ende des Artikels.

[25] Vgl. Anton J. Rathsmann: Fragmente aus der Geschichte der Klöster und Stiftungen Schlesiens: von ihrer Entstehung bis zur Zeit ihrer Aufhebung im November 1810. Breslau 1811.

[26] Allgemeine Literatur-Zeitung. Jahrgang 1813. Bd. 1. Nr. 50. Sp. 393-397. Auch im Internet zugänglich unter der Adresse: http://zs.thulb.uni-jena.de/receive/jportal_jparticle_00033558 (letzter Zugriff: 07.01.2011). Bei Rathsmann fehlt die Auflistung des Franziskanerklosters zu Neisse, des Kollegiatstiftes zum heiligen Grabe in Liegnitz und der Vicariat-Communität zu Falkenberg.

[27] Vgl. Joseph Ständer: Die Handschriften der Königlichen und Universitäts-Bibliothek zu Breslau. In: Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens 33 (1899). S. 1-66. Hier: S.1.

[28] Vgl. Almanach sämmtlicher Kloster- und Ritter-Orden mit ausführlicher Chronologie der schlesischen Klöster und Stifter. Breslau 1844. Der Almanach ist im Katalog der digitalen Bibliothek Grünberg (Zielona Góra) im Internet einsehbar. Seite: http://zbc.uz.zgora.pl/dlibra/docmetadata?id=11556 [Letzter Zugriff: 07.01.2011].

[29] Vgl. Menzel: Säkularisation. S.91 sowie Christian-Erdmann Schott: Schlesische Kirchengeschichte. In: Theologie Online. Seite: http://www.theologie-online.uni-goettingen.de/kg/schott.htm. [Letzter Zugriff: 07.01.2011].

[30] Vgl. P. Ambrosius Rose OSB: Kloster Grüssau. Stuttgart und Aalen 1974. S.162.

[31] Vgl. Conrads (Hrsg.): Schlesien. S.471.

[32] Vgl. C. J. Herber: Statistik des Bisthums Breslau. Breslau 1825.

[33] Drei Klöster werden dort übergangen: die Franziskaner zu Leobschütz und Glatz sowie die Minoriten zu Glatz.

[34] Neben dem Vermögen des bischöflichen Stuhles und des Domkapitels zählt er 20 Kollegiats- und andere Stifte, 9 Kommenden, vier Propsteien, drei Vikariengenossenschaften sowie 41 Männer- und 14 Frauenklöster auf. Allerdings wird die Liste nicht aufgeschlüsselt. Vgl. Chrzaszcz: Kirchengeschichte. S.214.

[35] Vgl. Allgemeine Literatur-Zeitung. Sp.396.

[36] Angabe nach: Herber: Statistik. S.51. Laut der Allgemeinen Literatur-Zeitung wirkten dort 1810 ein Guardian (Vorsteher), ein Geistlicher und zwei Ordensbrüder.

[37] Vgl. Linke: Merckel. S.305-307.

[38] Es fehlen die Klöster der Franziskaner zu Namslau und Karmeliter zu Groß Strenz.

[39] Vgl. Linke: Merckel. S.306. Dabei gibt er an, dass die Kommendekirche in Münsterberg für überflüssig erachtet und geschlossen wurde. Vgl. ebd. S.110.

[40] Vgl. Herber: Statistik. Anm. 8, S.109.

[41] Vgl. Willy Lorenz: Die Kreuzherren mit dem roten Stern. Königstein / Ts. 1964. S.59 sowie S.73f.

[42] Vgl. Linke: Merckel. S.110.

[43] Vgl. Lorenz: Kreuzherren. S.91.

[44] Ebd. Anm.59, S.49.

[45] Geboren 1775 in Breslau, gestorben 1846 in Breslau. Jurist. 1801 erfolgte die Anstellung als Syndikus der Breslauer Generallandschaft, 1805 wurde er zum Kriegs- und Domänenrat bei der Breslauer Kammer (der späteren Regierung) berufen. 1807/08 war er Königlicher Kommissar in Berlin. 1809 wurde er zum Vizepräsidenten der Breslauer Regierung berufen (bis 1813). In den Jahren 1816-1820 sowie 1825-1845 war er Königlich Preußischer Oberpräsident (Oberregierungspräsident) in Schlesien. 1828 wurde er in den preußischen Adelsstand erhoben. Vgl. Viktor Loewe: Friedrich Theodor von Merckel. In: Schlesische Lebensbilder. Bd. 2. Schlesier des 18. und 19. Jahrhunderts. Breslau 1926. S.165-173.

[46] Minister von Stein bezeichnete ihn als einen „Anhänger des alten Schlendrians“. Vgl. Schlesische Lebensbilder 2. S.167.

[47] Schlesische Provinzialverwaltung. Nach 1815 wurde die Verwaltung reorganisiert, so dass Merckel 1816 zum ersten Oberpräsidenten der Provinz Schlesien ernannt wurde.

[48] Linke: Merckel. S.81.

[49] Ebd. S.80.

Ende der Leseprobe aus 43 Seiten

Details

Titel
Säkularisation in Schlesien - Die Auflösung der Klöster und Stifte in Preußisch-Schlesien 1810
Untertitel
Ursachen, Verlauf und Folgen
Veranstaltung
wissenschaftliche Tagung über die Säkularisation in Schlesien
Autor
Jahr
2011
Seiten
43
Katalognummer
V173843
ISBN (eBook)
9783640941155
ISBN (Buch)
9783640940981
Dateigröße
641 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Arbeit ohne Literaturverzeichnis, aber ausführlichen Fußnoten (Anm. der Red.)
Schlagworte
Kirchengeschichte;, Schlesien;, Säkularisation;, Klosteraufhebung;, Preußische Geschichte;, Säkularisation in Schlesien
Arbeit zitieren
Dr. Gregor Ploch (Autor:in), 2011, Säkularisation in Schlesien - Die Auflösung der Klöster und Stifte in Preußisch-Schlesien 1810, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/173843

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