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Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums

Title: Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums

Seminar Paper , 2011 , 21 Pages

Autor:in: Johannes Dellit (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights
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Summary Excerpt Details

In der vorliegenden Ausarbeitung werden die im Rahmen des Art. 33 V GG formulierten „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ zu untersuchen sein.
Begonnen werden soll dabei mit einem historischen Kurzüberblick, der die Frage anreißen soll, weshalb das GG überhaupt an das „hergebrachte Berufsbeamtentum“ anknüpft und der im Folgenden die hier interessierende Verfassungsänderung von 2006 in Bezug auf die Änderung des Wortlauts von Art. 33 V GG darstellt. Dies beides erscheint notwendig, um begreifen zu können, welchen konkreten Inhalt der Vorschrift heute beigemessen werden kann.
Daran sich anschließen wird sich die Frage nach dem tatsächlichen Regelungsgehalt von Art. 33 V GG.
In der weiteren Abfolge sollen die wichtigsten Ausprägungen der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ erläutert werden. Dieser letzte Punkt soll, nicht zuletzt wegen einer reichen Kasuistik und damit praktisch zwingend einhergehenden kritischen Auseinandersetzungen im Schrifttum, den Schwerpunkt der Arbeit bilden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

A. Kurzüberblick

Geschichtlicher Kontext

Änderung des Wortlauts von Art. 33 V GG im Jahre 2006

B. Regelungsinhalt

Systematische Einordnung

Inhalt

C. Die wichtigsten Ausprägungen der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“

Das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis

Die Anstellung auf Lebenszeit

Das Leistungsprinzip

Das Laufbahnprinzip

Der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung

Das Alimentationsprinzip

Die Fürsorgepflicht des Dienstherren

Die Verpflichtung des Beamten zur vollen Hingabe an den Beruf

D. Als Fazit – Thesen

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlich verankerten „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ gemäß Art. 33 V GG, beleuchtet deren historischen Kontext sowie die Auswirkungen der Verfassungsänderung von 2006 und analysiert die zentralen Ausprägungen des Beamtenstatus unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung.

  • Historische Herleitung des Berufsbeamtentums
  • Verfassungsrechtliche Bedeutung des Art. 33 V GG
  • Analyse zentraler Grundsätze wie Alimentations- und Laufbahnprinzip
  • Das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis
  • Kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Kasuistik

Auszug aus dem Buch

Das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis

Gewissermaßen über den einzelnen Ausprägungen der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ schwebt der Oberbegriff des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses. Praktisch jedes im Folgenden darzustellende Element lässt sich bei näherer Betrachtung auf diesen Grundsatz zurückführen. Als wichtiger, vielleicht in diesem Grundsatz am unmittelbarsten verwurzelter Bestandteil, lässt sich die Verpflichtung des Beamten zur Sicherung und Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung formulieren. Insoweit wird eine politische Treuepflicht konstituiert.

Diese Pflicht erstreckt sich jedoch nicht auf eine Treuepflicht zur jeweiligen Regierung. Vielmehr gebietet das Beamtendasein die Verpflichtung zu politischer Neutralität, die einfachgesetzlich in § 35 BRRG kodifiziert ist. Eine Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen, aber die Verfassung ablehnenden Partei, muss diese Treuepflicht nicht verletzen. Allerdings darf sie als Indiz dafür gewertet werden mangelnde Verfassungstreue aufzuweisen. Ebenfalls recht unmittelbar im Dienst- und Treueverhältnis wurzelt schließlich die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und die Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten auch außerhalb des Dienstes (§ 54 S. 3 BBG).

Als Raster lässt sich, unabhängig von einzelfallbezogener Kasuistik, mit dem bereits aus dem historischen Abriss bekannten Leitbild arbeiten, obgleich dieses wiederum für die Lösung des Einzelfalles nicht in jeder Hinsicht gewinnbringend und letztendlich zielführend erscheint: Der Beamte wird durch das öffentlich rechtliche Treueverhältnis zur uneigennützigen, gemeinwohlorientierten und unparteilichen Amtsführung verpflichtet.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Arbeit führt in die Fragestellung ein, ob die Verfassungsänderung von 2006 den Inhalt der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verändert hat und legt den Fokus auf deren praktische Ausprägungen.

A. Kurzüberblick: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung des Berufsbeamtentums von preußischen Traditionen bis zur Weimarer Zeit nach und diskutiert die Verfassungsänderung von 2006.

B. Regelungsinhalt: Es wird die systematische Einordnung des Art. 33 V GG als Regelungsauftrag und institutionelle Garantie sowie dessen Bedeutung für den Gesetzgeber erörtert.

C. Die wichtigsten Ausprägungen der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“: Dieses Hauptkapitel analysiert detailliert die zentralen Prinzipien, darunter das Dienst- und Treueverhältnis, Lebenszeitanstellung, Leistungs- und Laufbahnprinzip, Alimentation sowie die Fürsorgepflicht.

D. Als Fazit – Thesen: Das Fazit fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen, insbesondere, dass die Verfassungsänderung 2006 keine inhaltliche Abkehr von den Grundsätzen bedeutete.

Schlüsselwörter

Art. 33 GG, Berufsbeamtentum, hergebrachte Grundsätze, Dienst- und Treueverhältnis, Lebenszeitprinzip, Leistungsprinzip, Laufbahnprinzip, Alimentationsprinzip, Fürsorgepflicht, politische Neutralität, Verfassungsrecht, Beamtenrecht, Amtsverschwiegenheit, Streikverbot, richterliche Kasuistik.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen und den konkreten Ausprägungen des Berufsbeamtentums, wie sie in Art. 33 V GG unter dem Begriff der „hergebrachten Grundsätze“ zusammengefasst sind.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Felder sind die historische Herleitung des Beamtenverhältnisses, die verfassungsrechtliche Einordnung der Bestimmung, sowie die Analyse einzelner Prinzipien wie der Lebenszeitanstellung, der Besoldung und der Treuepflicht.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist zu klären, welchen konkreten Inhalt die „hergebrachten Grundsätze“ heute haben und inwiefern die Verfassungsänderung im Jahr 2006 Auswirkungen auf das Verständnis dieser verfassungsrechtlichen Garantie hatte.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die den Wortlaut und die systematische Einordnung des Art. 33 V GG unter Auswertung einschlägiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie fachwissenschaftlicher Literatur vornimmt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die einzelnen Ausprägungen wie das Leistungsprinzip, die Anstellung auf Lebenszeit und das Alimentationsprinzip detailliert auf ihre verfassungsrechtliche Relevanz und ihre praktische Anwendung hin geprüft.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind insbesondere Art. 33 GG, das Dienst- und Treueverhältnis, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sowie die Prinzipien der Alimentation und der Ämterstabilität.

Inwiefern beeinflusste die Föderalismusreform 2006 das Beamtenrecht?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Änderung des Wortlauts in Art. 33 V GG zwar einen Fortentwicklungsauftrag enthält, aber nach überwiegender Auffassung den eigentlichen Regelungsgehalt und die verfassungsrechtlichen Maßstäbe nicht inhaltlich verändert hat.

Wie steht es um die Definition der „hergebrachten Grundsätze“?

Es existiert laut Autor keine abschließende, starre Definition. Die Gestalt dieser Grundsätze erschließt sich vielmehr durch eine stetige, kasuistische Rechtsprechung, die eine Annäherung an den Kernbestand des Beamtentums ermöglicht.

Warum ist das Alimentationsprinzip für Beamte so essenziell?

Das Alimentationsprinzip dient als Spiegelbild der besonderen Dienstpflichten und der vollen Hingabe an den Beruf; es soll dem Beamten eine wirtschaftliche Unabhängigkeit sichern, die ihm eine unparteiliche Amtsführung ermöglicht.

Was besagt die Arbeit zum Streikverbot für Beamte?

Das Streikverbot wird als notwendiger Ausfluss des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses sowie der Verpflichtung zur vollen Hingabe an den Beruf gewertet, da für Beamte keine Tarifautonomie, sondern eine einseitige Regelungskompetenz des Staates gilt.

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Details

Title
Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums
College
German University of Administrative Sciences Speyer
Course
Das Recht des öffentlichen Dienstes
Author
Johannes Dellit (Author)
Publication Year
2011
Pages
21
Catalog Number
V173993
ISBN (eBook)
9783640942985
ISBN (Book)
9783640942848
Language
German
Tags
grundsätze berufsbeamtentums
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Johannes Dellit (Author), 2011, Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/173993
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