Sowohl im Wirtschaftsleben als auch im Privatleben werden Verträge abgeschlossen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Kaufvertrag oder um einen Mietvertrag handeln. In beiden Fällen wird vertraglich geregelt, wie und in welchem Ausmaß die Nutzung des gekauften Gegenstandes oder des gemieteten Gutes erfolgt. Im Rahmen der Theorie der Verfügungsrechte (Property Rights Theory) werden bei Verträgen sogenannte Verfügungsrechte (VR) ganz oder teilweise übertragen. Als Ausgangspunkt der theoretischen Grundlage wird angenommen, dass Inhalt und Struktur der VR die Zuordnung und die Nutzung von Ressourcen in spezifischer und vorhersehbarer Weise beeinflussen.1 Mit der Hilfe der Verfügungsrechtstheorie werden VR an knappen Ressourcen untersucht, wobei unter VR die institutionell festgelegten, rechtlichen, ökonomischen oder sozialen Handlungsmöglichkeiten von Akteuren bzw. Handelnden verstanden werden können.2 Die Theorie legt das Augenmerk auf alle durchsetzbaren Verhaltensbeziehungen zwischen ökonomischen Akteuren, die aus der Existenz von Ressourcen resultieren und zu deren Nutzung gehören. Aus der Perspektive der VR erfüllen Verträge zwischen Wirtschaftssubjekten die Funktion, VR an Gütern zu übertragen.3 Auch beim Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird ein Vertrag abgeschlossen. Jedoch handelt es sich bei dieser Form nicht um einen Sachgegenstand als Ressource, sondern um die Ressource ‚Mensch‘ bzw. der Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag impliziert eine Kontrolle über Menschen und nicht über Sachgegenstände. Daher sind nicht alle Anweisungen bzw. Möglichkeiten zulässig und im Rahmen des Arbeitsvertrages lässt sich somit die Problematik verschiedener Interessen und Zielsetzungen darstellen, die durch die Übertragung von Privateigentum, d.h. die in einer Person zusammenfassten sämtlichen VR an einer spezifischen Sache, entstehen können: „Man könnte vielleicht sagen, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Verfügungsrechte über sein Humankapital [...] abtritt und auch einen Teil seines Selbstbestimmungsrechte [...]. Der Arbeitgeber könnte auch in Versuchung geraten, die Ressourcen des Arbeitgebers über das erlaubte Maß hinaus in Anspruch zu nehmen und für private Zwecke zu missbrauchen“4.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ein Zugang zur Thematik der Verfügungsrechtstheorie
3. Theoretische Grundlagen in der Ökonomischen Analyse des Rechts
3.1. Die Ökonomik im Recht
3.2. Das Arbeitsrecht und der Arbeitsvertrag
4. Die Analyse des Arbeitsvertragsverhältnisses aus der Perspektive der Verfügungsrechtstheorie
4.1. Die Interpretation des Arbeitsvertrages
4.2. Die Übertragung der Verfügungsrechte im Arbeitsverhältnis
5. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, das Arbeitsvertragsverhältnis durch die theoretische Linse der Verfügungsrechtstheorie (Property Rights Theory) zu beleuchten. Dabei wird insbesondere untersucht, inwieweit diese ökonomische Theorie als Interpretationsrahmen für das Arbeitsrecht dienen kann und welche Verfügungsrechte bei Abschluss eines Arbeitsvertrages in welchem Umfang zwischen den Parteien übertragen werden.
- Grundkonzepte und Grundannahmen der Verfügungsrechtstheorie
- Ökonomische Analyse des Rechts und des Arbeitsvertrages
- Interpretation des Arbeitsvertrages als Tauschakt von Verfügungsrechten
- Analyse der Übertragung von Nutzungs-, Ertrags- und Veränderungsrechten im Arbeitsverhältnis
- Kritische Würdigung der Eignung der Theorie für die arbeitsrechtliche Analyse
Auszug aus dem Buch
4.2. Die Übertragung der Verfügungsrechte im Arbeitsverhältnis
Das Recht auf die Nutzung der Ressource
In einem Arbeitsvertrag wird das Recht der Nutzung am Arbeitsvermögen des Arbeitnehmers übertragen, jedoch nicht in vollem Umfang. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschränkt zum Beispiel die Ausübung des Nutzungsrechts. Weiterhin steht dem Arbeitgeber lediglich ein restriktives Verfügungsrecht im Arbeitsverhältnis zu, welches auf der Grundlage der nicht separierbaren Einheit Arbeitsvermögen und Person des Arbeitnehmers beruht. Trotz der entgeltlichen Übertragung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nur im Rahmen seines Direktionsrechtes durch unternehmensinterne Kontroll- und Anreizmechanismen streben, die Erbringung der gewünschten Arbeitsleitungen abzurufen. Die Arbeitsintensität und -qualität wird dennoch letztendlich weiter vom Arbeitnehmer bestimmt. Aus diesem Grund ist es dem Arbeitgeber zu keinem Zeitpunkt möglich, die vollständigen und exakt spezifizierten VR über das Arbeitsvermögen des Arbeitgebers zu erlangen. Somit definiert sich der Wert der Ressource (Arbeitnehmer) auf der einen Seite über dessen Willen und auf der anderen Seite über die Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Relevanz von Verfügungsrechten bei Vertragsverhältnissen ein und leitet die Forschungsfrage bezüglich der Übertragung dieser Rechte im Kontext von Arbeitsverhältnissen her.
2. Ein Zugang zur Thematik der Verfügungsrechtstheorie: Dieses Kapitel erläutert die Grundannahmen der Verfügungsrechtstheorie, insbesondere die Nutzenmaximierung der Akteure sowie die Rolle von Transaktionskosten und institutionellen Rahmenbedingungen.
3. Theoretische Grundlagen in der Ökonomischen Analyse des Rechts: Hier werden die ökonomische Analyse des Rechts sowie das Arbeitsrecht und der Arbeitsvertrag als rechtliche Institutionen näher definiert.
4. Die Analyse des Arbeitsvertragsverhältnisses aus der Perspektive der Verfügungsrechtstheorie: Im Hauptteil erfolgt die Interpretation des Arbeitsvertrages als Tausch von Verfügungsrechten und eine detaillierte Analyse der Übertragung spezifischer Rechte an der Ressource Arbeitsvermögen.
5. Schlussbetrachtung: Das Fazit bewertet kritisch die Anwendbarkeit der Verfügungsrechtstheorie auf das Arbeitsrecht und weist auf die Grenzen der vollständigen Übertragbarkeit von Verfügungsrechten bei Humankapital hin.
Schlüsselwörter
Verfügungsrechtstheorie, Property Rights Theory, Arbeitsvertrag, Neue Institutionsökonomie, Transaktionskosten, Direktionsrecht, Arbeitsverhältnis, Nutzenmaximierung, Humankapital, Verfügungsrechte, ökonomische Analyse des Rechts, Arbeitsleistung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, institutionelle Rahmenbedingungen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus der ökonomischen Perspektive der Verfügungsrechtstheorie.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die theoretischen Grundlagen der Verfügungsrechte, die Struktur des Arbeitsvertrages sowie die Analyse der Rechteübertragung bei menschlicher Arbeitskraft.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu analysieren, welche Verfügungsrechte bei einem Arbeitsvertrag übertragen werden und ob die Theorie als Interpretationsrahmen für das Arbeitsrecht taugt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine literaturbasierte, theoretische Untersuchung im Rahmen der Neuen Institutionsökonomie durchgeführt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird der Arbeitsvertrag als Instrument der Übertragung von Nutzungsrechten interpretiert und die verschiedenen Ausprägungen der Verfügungsrechte (Nutzung, Ertrag, Veränderung) detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Verfügungsrechtstheorie, Arbeitsvertrag, Humankapital und Transaktionskosten beschreiben.
Warum ist die Übertragung von Verfügungsrechten bei Menschen eingeschränkt?
Da das Arbeitsvermögen untrennbar mit der Person des Arbeitnehmers verbunden ist, kann der Arbeitgeber niemals die vollständige Kontrolle über die Ressource erlangen, da der Wille des Arbeitnehmers eine entscheidende Rolle spielt.
Welche Rolle spielt das Direktionsrecht des Arbeitgebers?
Das Direktionsrecht ist das Instrument, mit dem der Arbeitgeber innerhalb des Arbeitsverhältnisses versucht, die Arbeitsleistung abzurufen, wobei seine Reichweite durch gesetzliche und vertragliche Grenzen beschränkt ist.
Ist die Verfügungsrechtstheorie uneingeschränkt auf das Arbeitsrecht anwendbar?
Nein, die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Eignung der Theorie nur eingeschränkt bejaht werden kann, da die Ausgestaltung des Arbeitsrechts oft nicht den Gestaltungsempfehlungen der Theorie folgt.
- Arbeit zitieren
- Carolin Bengelsdorf (Autor:in), 2011, Das Arbeitsvertragsverhältnis aus der Perspektive der Verfügungsrechtstheorie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174103