Einleitung
Die Weimarer Reichsverfassung war geprägt „vom idealistischen Demokratiemodell der reinen Toleranz“(1). Im freien Spiel der Kräfte sollte jede politische Strömung die Möglichkeit haben, sich mit der entsprechenden parlamentarischen Mehrheit durchsetzen zu können.
Man ging davon aus, dass sich die Demokratie als die beste denkbare Staatsform von selbst etablieren würde und verzichtete auf effektive Instrumentarien gegen Verfassungsfeinde.(2) Doch diese Toleranz wurde der jungen deutschen Demokratie schon bald zum Verhängnis, denn sie „wurde von Beginn an von Links- und Rechtsextremisten missbraucht.“(3) Die nationalsozialistische Bewegung verfolgte „die Strategie, die Verfassung legal unter Umgehen des direkten Gesetzesbruchs aus den Angeln zu heben.“(4) So äußerte
sich Joseph Goebbels als Reichspropagandaleiter der NSDAP 1928 folgendermaßen:
„Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. Wir werden Reichstagsabgeordnete, um die Weimarer Gesinnung mit ihrer eigenen Unterstützung lahmzulegen. Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freifahrkarten und Diäten zu geben, so ist das ihre eigene Sache.“(5)
Dieses Zitat zeigt besonders deutlich, wie die „Legalitätstaktik der Hitler-Bewegung“(6) versuchte die Schwächen der Weimarer Republik auszunutzen. Die schrecklichen „Erfahrungen mit dem Ende der Weimarer Republik haben dazu geführt, dass im Grundgesetz das
Prinzip der wehrhaften Demokratie verankert ist.“(7) Doch was versteht man unter diesem Prinzip? Wie manifestiert sich dieses im Grundgesetz und wie funktioniert der administrative Schutz der Verfassungsordnung?
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1 Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern: Erfahrungen mit der Weimarer Republik, http://www.verfassungsschutz-mv.de/cms2/Verfassungsschutz_prod/Verfassungsschutz/content/de/Verfassungsschutz_allgemein/Entstehungsgeschichte/Erfahrungen_mit_der_Weimarer_Republik/index.jsp
(zuletzt geprüft am 20.08.2010)
2 Vgl. ebenda
3 Vgl. ebenda
4 Andreas Klump: Freiheit den Feinden der Freiheit? Die Konzeption der streitbaren Demokratie als demokratietheoretisches Fundament zur Auseinandersetzung mit politischem Extremismus, 2001, http://www.extremismus.com/texte/streitbar.htm (zuletzt geprüft am 20.08.2010)
5 Christoph Weckenbrock: Die streitbare Demokratie auf dem Prüfstand. Die neue NPD als Herausforderung,
Bonn 2009, S. 7
6 Ebenda, S. 29
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Themenbereich
1.2. Literaturbericht
2. Grundlagen
2.1. Die wehrhafte Demokratie
2.2. Die freiheitlich demokratische Grundordnung
2.3. Eigenschaften der wehrhaften Demokratie
3. Verfassungsrechtliche Ausformung der wehrhaften Demokratie
3.1. Vereinsverbot aus Art. 9 Abs. 2 GG
3.2. Verwirkung von Grundrechten aus Art. 18 GG
3.3. Parteiverbot aus Art. 21 Abs. 2 GG
4. Das Dilemma der wehrhaften Demokratie
5. Administrative Ausformung der wehrhaften Demokratie
5.1. Grundlagen
5.2. Arbeitsweise
5.3. Kontrolle des Verfassungsschutzes
6. Der diskursive Verfassungsschutz
7. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die theoretischen Grundlagen sowie die verfassungsrechtliche und administrative Ausgestaltung der wehrhaften Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland, um aufzuzeigen, wie der Staat die freiheitlich demokratische Grundordnung gegen Bestrebungen zu deren Beseitigung schützen kann.
- Entstehung und Konzeption der wehrhaften Demokratie
- Verfassungsrechtliche Instrumente (Art. 9, 18 und 21 GG)
- Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Schutz (Dilemma der wehrhaften Demokratie)
- Administrative Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden
- Bedeutung des diskursiven Verfassungsschutzes
Auszug aus dem Buch
2.1. Die wehrhafte Demokratie
Die Konzeption der wehrhaften Demokratie geht im Wesentlichen auf die Überlegungen der deutschen Emigranten Karl Mannheim und Karl Loewenstein zurück, die beide miterleben mussten, wie die Demokratie der Weimarer Republik „vor der Legalitätstaktik der Nationalsozialisten“ kapitulierte. Durch Instrumentarien wie Partei- und Organisationsverbote wollten sie die Rechte von Demokratiegegnern beschneiden. Sie forderten eine wehrhafte Demokratie als Gegenmodell zum Weimarer „Laissez-Faire-Liberalismus, der Toleranz mit Neutralität verwechselte.“ Mehrere Aspekte dieser demokratietheoretischen Überlegungen wurden bei der Erarbeitung des Grundgesetzes berücksichtigt. Der Untergang der Weimarer Demokratie „war in den Gedanken der Verfassungsväter allgegenwärtig“ und deswegen entwarfen sie „eine zur Selbstverteidigung befähigte Demokratie.“
„Lernen von Weimar hieß, eine wehrhafte Demokratie zu schaffen. Wer sich gegen Staatsfeinde zur Wehr setzen will, der braucht Waffen.“ Diese „Waffen“ wurden als folgende Bestimmungen im Grundgesetz verankert: Art. 9 Abs. 2 (Vereinsverbot), Art. 18 (Verwirkung von Grundrechten), Art. 21 Abs. 2 (Parteiverbot) und Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsgarantie).
Wehrhafte Demokratie bedeutet also: „Die Gegner der freiheitlich demokratischen Grundordnung sollen nicht mit allen, sogar den von der Verfassung selbst zur Verfügung gestellten Mitteln auf eine Beseitigung dieser Ordnung hinwirken dürfen, sondern sehen sich bei Überschreiten bestimmter Grenzen staatlichen Schutzmechanismen und Abwehrmaßnahmen ausgesetzt.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beschreibt die historischen Erfahrungen mit der Weimarer Republik als Ausgangspunkt für die Entwicklung des Konzepts der wehrhaften Demokratie im Grundgesetz.
2. Grundlagen: Definiert die Begriffe wehrhafte Demokratie und freiheitlich demokratische Grundordnung sowie deren zentrale Wesensmerkmale.
3. Verfassungsrechtliche Ausformung der wehrhaften Demokratie: Analysiert die spezifischen Schutzmechanismen des Grundgesetzes durch Vereinsverbote, Grundrechtsverwirkung und Parteiverbote.
4. Das Dilemma der wehrhaften Demokratie: Erörtert das Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Freiheit und den dabei notwendigen Eingriffen in diese.
5. Administrative Ausformung der wehrhaften Demokratie: Untersucht die Aufgaben, Befugnisse und Kontrollmechanismen der Nachrichtendienste am Beispiel des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
6. Der diskursive Verfassungsschutz: Betont die Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Verankerung der wehrhaften Demokratie durch politisches Bewusstsein.
7. Schlussbemerkung: Fasst zusammen, dass effektiver Verfassungsschutz neben staatlichen Instrumenten vor allem auf das Engagement der Bürger angewiesen ist.
Schlüsselwörter
Wehrhafte Demokratie, Grundgesetz, Verfassungsschutz, Freiheitlich demokratische Grundordnung, Vereinsverbot, Parteiverbot, Grundrechtsverwirkung, Politischer Extremismus, Rechtsstaat, Nachrichtendienste, Prävention, Politische Bildung, Weimarer Republik, Legalitätstaktik, Diskursiver Verfassungsschutz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt das Konzept der wehrhaften Demokratie in Deutschland, ihre rechtliche Verankerung und ihre praktische administrative Umsetzung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind die historischen Lehren aus der Weimarer Republik, die Schutzinstrumente des Grundgesetzes, die Rolle des Verfassungsschutzes sowie das Dilemma zwischen Freiheit und Sicherheit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie der deutsche Staat seine freiheitliche Ordnung gegen Bestrebungen von Verfassungsfeinden verteidigt, ohne dabei die demokratischen Prinzipien selbst zu untergraben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer politikwissenschaftlichen und staatsrechtlichen Analyse der Konzeption der wehrhaften Demokratie unter Einbeziehung von Fachliteratur und offiziellen Verfassungsschutzberichten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen (Art. 9, 18, 21 GG), das theoretische Dilemma der wehrhaften Demokratie sowie die administrative Arbeitsweise und Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär durch Begriffe wie wehrhafte Demokratie, Verfassungsschutz, Grundgesetz und Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung charakterisieren.
Warum ist das "Trennungsgebot" zwischen Polizei und Verfassungsschutz so wichtig?
Das Trennungsgebot soll verhindern, dass der Staat ein zu mächtiges Geheimdienst- und Polizeiapparat schafft, wie es in vergangenen totalitären Systemen der Fall war.
Warum wird das Parteiverbot als "schärfste Waffe" bezeichnet?
Es ist die stärkste staatliche Maßnahme, da sie eine politische Partei dauerhaft auflöst, ihr Vermögen einzieht und den Mandatsverlust ihrer Abgeordneten zur Folge hat.
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- Maximilian Haberecht (Autor:in), 2010, Verfassungsrechtliche und administrative Ausformung der wehrhaften Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174198