Inwiefern ist der ärztlich assistierte Suizid in Deutschland ethisch vertretbar?
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 26. Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz für verfassungswidrig erklärt. Mit einer Zustimmungsrate von mehr als 90 Prozent sind die Delegierten des 124. Ärztetages dem Antrag des Vorstandes gefolgt und haben den „Satz ‚Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten‘ aus dem Aritkel 16, ‚Beistand für Sterbende‘ der Musterberufsordnung Ärzte (MBO) gestrichen“. Damit liegt es fortan im Ermessen der Ärzt*innen aufgrund der ethischen Vertretbarkeit schwerkranke Patient*innen bei einem Suizid zu unterstützen oder nicht (ebd.). Geschäftsmäßige Suizidassistenz im Sinne der wiederholten Suizidbeihilfe bleibt seither straffrei, eine große Rechtssicherheit ist für die Ärtz*innen jedoch nicht unbedingt gegeben. In dieser wissenschaftlichen Arbeit wird nachfolgend der Versuch unternommen, die Thematik der Sterbehilfe in Hinblick auf den ärztlich assistierten Suizid in Deutschland zwischen Gesetz und ethischen Maßstäben aufzuzeigen.
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- Anonym (Author), 2022, Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid in Deutschland. Selbstbestimmtes Sterben zwischen Gesetz und ethischen Maßstäben, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1744179