Diese Arbeit wurde im Rahmen eines Schwerpunktseminars "Angst im Strafrecht" im Bereich Strafrecht/ Kriminologie von mir erstellt und befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit das Strafrecht sich mit dem Angstaffekt eingehender auseinandersetzt.
Dazu wird im ersten Teil eine Definition und Untersuchung des Phänomens Angst dargestellt, im zweiten wird der Strafrechtliche Schuldbegriff dargestellt und erläutert. Im dritten werden dann neurowissenschaftliche Erkenntnisse über die Angst referiert, die dann als Grundlage für die qualitative Beurteilung des Umgangs des Strafrechts mit der Angst im vierten Teil dienen. Abschließend erfolgt eine kritische Stellungnahme.
Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG
II. DER ANGSTAFFEKT
1. DEFINITION DES BEGRIFFS EMOTION
2. DEFINITION DES BEGRIFFS ANGST
3. DEFINITION DES BEGRIFFS AFFEKT
III. DER STRAFRECHTLICHE SCHULDBEGRIFF
1. DERZEITIGER STAND DER DEBATTE UM DEN SCHULDBEGRIFF
2. NORMATIVER SCHULDBEGRIFF
3. FUNKTIONALER SCHULDBEGRIFF
4. VERANTWORTUNGSLEHRE
IV. UMGANG DES STRAFRECHTS MIT DEM ANGSTAFFEKT
1. HISTORISCHER ABRISS DER RECHTSSPRECHUNG
2. AKTUELLE RECHTSSPRECHUNG
3. DIE LITERATUR UND DER ANGSTAFFEKT
V. THEORIEN ZUR AFFEKTGENESE
VI. KRITISCHE REFLEXION
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen dem strafrechtlichen Schuldbegriff und dem Angstaffekt. Dabei wird analysiert, inwieweit das geltende Strafrecht, das auf einem normativen Schuldkonstrukt basiert, dem Phänomen der Angst sowie modernen neurowissenschaftlichen Erkenntnissen gerecht wird, um schließlich einen qualitativ angemesseneren Umgang mit affektbedingten Taten zu diskutieren.
- Grundlagen der Emotions- und Angstdifferenzierung
- Analyse des strafrechtlichen Schuldverständnisses und dessen normativer Ausgestaltung
- Untersuchung der Rechtsprechungspraxis und Literatur zum Angstaffekt
- Neurowissenschaftliche Grundlagen der Affektentstehung (Angstkreislauf)
- Kritische Reflexion der Vereinbarkeit von Strafrechtsdogmatik und empirischen Befunden
Auszug aus dem Buch
3. Die Literatur und der Angstaffekt
Wie im Kapitel über den normativen Schuldbegriff erläutert, ist Ausgangspunkt eines strafrechtlichen Schuldvorwurfes, dass der Täter sein rechtswidriges Verhalten nicht durch eine normative Regulation des Antriebsgeschehens vermieden hat, sondern vielmehr hinter den Anforderungen eines maßgerechten Menschen zurückgeblieben ist.
In Bezug auf den Angstaffekt ist demnach die Frage zentral, wie der Affekt jene normative Ansprechbarkeit beeinflusst. Dabei trennt sich die Beurteilung in zwei Ebenen: Die Erste ist biologisch psychologischer Natur und hat festzustellen, welche psychischen und physischen Bedingungen zum Tatzeitpunkt vorherrschten. Die zweite Ebene ist die Frage nach der Bewertung dieses psychisch physischen Moments durch das Strafrecht. Die erste Frage soll im anschließenden Kapitel diskutiert werden, weswegen es zur Erörterung der zweiten Ebene vorerst ausreicht, das psychisch-physische Moment in der Endphase des Affektes als einen so genannten Affekttunnel zu beschreiben, der sich durch folgende Punkte auszeichnet:
1. das Hindrängen in eine bestimmte Richtung wie eine bestimmte Form der Reaktion auf multivalente Situationen auszeichnet,
2. durch die weitgehende Abdeckung eines Großteils der umgebenden Realität, zu der auch übergreifende Ziele und Normen gehören und
3. durch die Festlegung auf die eingeschlagene Richtung.
Zusammenfassung der Kapitel
I. EINLEITUNG: Einführung in die Thematik der Seminararbeit und Darstellung der Relevanz der Untersuchung des strafrechtlichen Schuldbegriffs im Kontext des Angstaffekts.
II. DER ANGSTAFFEKT: Definition und Differenzierung der Begriffe Emotion, Angst und Affekt im psychologischen Sinne als Grundlage für die weitere juristische Analyse.
III. DER STRAFRECHTLICHE SCHULDBEGRIFF: Überblick über verschiedene Auffassungen zum Schuldbegriff, einschließlich des normativen und funktionalen Ansatzes sowie der Verantwortungslehre.
IV. UMGANG DES STRAFRECHTS MIT DEM ANGSTAFFEKT: Untersuchung der historischen und aktuellen Rechtsprechung sowie der Literaturmeinungen zur strafrechtlichen Bewertung von affektbedingten Handlungen.
V. THEORIEN ZUR AFFEKTGENESE: Darstellung klassischer psychologischer Theorien und der neurowissenschaftlichen Erkenntnisse zum Angstkreislauf und zur neuronalen Entstehung von Angstreaktionen.
VI. KRITISCHE REFLEXION: Zusammenfassende kritische Würdigung der Problematik, wie das Strafrecht den Angstaffekt innerhalb seiner normativen Dogmatik behandelt und Vorschlag für einen interdisziplinären Umgang.
Schlüsselwörter
Strafrecht, Schuldbegriff, Angstaffekt, Emotionspsychologie, Neurowissenschaft, Willensfreiheit, Schuldunfähigkeit, Verminderte Schuldfähigkeit, Rechtssprechung, Normgeltung, Affektgenese, Verantwortungslehre, Indeterminismus, Verhaltenssteuerung, interdisziplinärer Diskurs.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Straftaten, die unter dem Einfluss eines Angstaffekts begangen wurden, und analysiert das Spannungsfeld zwischen psychologischen Phänomenen und der juristischen Schulddogmatik.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Definition von Angst und Affekt, die verschiedenen strafrechtlichen Schuldbegriffe, die Rechtsprechung zum Umgang mit affektiven Ausnahmezuständen sowie neurowissenschaftliche Erkenntnisse zur Entstehung von Angstreaktionen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist zu klären, ob das strafrechtliche Konstrukt der Schuld dem Angstaffekt gerecht wird und welche Änderungen in der dogmatischen Behandlung dieses Phänomens sinnvoll wären.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsdogmatische Analyse mit interdisziplinärem Bezug zur Psychologie und Neurowissenschaft durchgeführt, um die Vereinbarkeit der normativen Schuldlehre mit empirischen Daten zu prüfen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung des Schuldbegriffs, die Untersuchung der strafrechtlichen Praxis bei Angstaffekten und die Darstellung der neurowissenschaftlichen Affektforschung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere der strafrechtliche Schuldbegriff, der Angstaffekt, die Willensfreiheit, das normative Strafrecht und die neurowissenschaftliche Erkenntnisgewinnung.
Warum ist die Unterscheidung zwischen „verschuldetem“ und „unverschuldetem“ Affekt rechtlich so bedeutend?
Die Unterscheidung ist entscheidend, da das Strafrecht daran die Frage der Schuldfähigkeit knüpft; bei einem selbstverschuldeten Affekt greifen oft dogmatische Konstruktionen, um den Täter trotz affektiver Ausnahmesituation für sein Handeln zur Rechenschaft ziehen zu können.
Welches Fazit zieht die Autorin bezüglich der Rolle der Neurowissenschaften im Strafrecht?
Die Autorin plädiert für eine stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit, da die bisherige strafrechtliche Dogmatik den Erkenntnissen der Neurowissenschaften über die eingeschränkte Steuerungsfähigkeit in Affektsituationen zu wenig Rechnung trägt.
- Arbeit zitieren
- Celia Knüpfer (Autor:in), 2011, Das Verhältnis des strafrechtlichen Schuldbegriffs zum Angstaffekt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174471