Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hebammen und andere Heilsberufe in der Frühen Neuzeit
3. Handwerker in der Frühen Neuzeit
4. Hebammenberuf und Handwerk - Zwei Seiten einer Medaille?
5. Fazit
6. Literatur
7. Anhang
8. Erklärung
1. Einleitung
In seinem 2008 in deutscher Übersetzung erschienenen Buch „Handwerk“ äußert sich der amerikanische Soziologe Richard Sennett wie folgt über die Einstellung zu handwerklichen Tätigkeiten:
„Etwas um seiner selbst willen gut machen. In allen Bereichen handwerklicher Einstellungen spielen Disziplin und Selbstkritik eine wichtige Rolle. Man orientiert sich an gewissen Standards, und im Idealfall wird das Streben nach Qualität zum Selbstzweck. […]“[1]
Wenn man sich in diesem Zusammenhang die Frage nach der Verortung der Hebammenarbeit als einer handwerklichen Tätigkeit stellt, würde man im Sinne Sennetts zu dem Schluss kommen, Hebammen als Handwerker zu bezeichnen. In diesem Beruf spielen Disziplin, Selbstreflexion, die Orientierung an standardisierten Heilverfahren, sowie das Streben nach Qualität im höchsten Maße eine zentrale Rolle. Zudem rief der Deutsche Hebammenverband (DHV) im Jahr 2010 unter dem Motto „Hebammen in Not – Rettet unser Handwerk“ zu bundesweiten Demonstrationen gegen die mittlerweile horrenden Haftpflichtversicherungsbeiträge für selbstständige Hebammen auf und bezeichnete in diesem Kontext den Beruf der Hebamme als Handwerk[2]. Dennoch wurde das Hebammengewerbe nicht in die Handwerksrollen der jeweiligen Handwerkskammern aufgenommen, und gilt somit nach heutigem Verständnis nicht als Handwerk. Wie ist es zu erklären, dass ein Beruf der existenziell von seiner Handarbeit abhängt und der der obigen Handwerksdefinition zu entsprechen scheint, nicht als Handwerk deklariert wird? Für die Beantwortung dieser Frage lohnt sich der Blick in die Anfänge der Professionalisierung des Hebammenberufs ab dem 15. Jh. In diesem Zusammenhang wird nach der Mentalität der Menschen der Frühen Neuzeit, aber auch den berufsspezifischen, strukturellen Eigenarten von Hebammen und Handwerkern zu fragen sein.
In diesem Zusammenhang wird ein definitorischer Zugang, nach dem Motto „Was ist Handwerk?“, „Was ist Hebammenarbeit?“ und „Wo liegen demnach die Unterschiede?“, angeboten. Es werden darauf aufbauend grundlegende strukturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser Berufsgruppen in den Blick genommen, jedoch sollen diese nicht als einzige Argumente für eine Trennung von Handwerk und Hebammerei angeführt werden. Vielmehr wird auf einen soziologisch-gesellschaftlichen Aspekt verwiesen werden. Was Hebammen die Etablierung eines eigenen beruflichen Zweiges erschwerte, lag u.a. an den geschaffenen Strukturen (z.B. Zunftzugehörigkeit), aber auch am vorherrschenden patriarchalischen System des 15./16. Jh. Eine These, die hier vertreten werden soll, lautet, dass eine Dominanz des männlichen Geschlechts in der Frühen Neuzeit dazu führte, Frauen eine berufliche Teilhabe zu erschweren. Im besonderen Fall galt dies für Hebammen, die sich in dieser Zeit zu professionalisieren begannen und ihr Wissen nicht mehr nur ihren Töchtern weitergaben, sondern sog. „Lehrtöchter“ ausbildeten[3]. Ein Berufsfeld, das lediglich Frauen offenstand, wurde aus Sicht der Männer mit Argwohn betrachtet. Daher verwundert es nicht, dass diverse Reglementierungen in den, durch Männer erarbeiteten, Hebammenordnungen festgeschrieben wurden, wie z.B. die Festsetzung eines geringen Lohns oder die Verpflichtung in einer bestimmten Stadt zu arbeiten[4]. Die Ausgrenzung der Frauen aus dem Arbeitsleben der Frühen Neuzeit im Allgemeinen und der damit einhergehenden Deklarierung der Hebammen als Nicht-Handwerker im Speziellen, ist daher in einer grundlegenden strukturellen Andersartigkeit der Berufe zu sehen, als auch aus dem Gender-Aspekt zu begründen. Diese Ausarbeitung wird sich mit der historischen Entwicklung des „traditionellen“ Handwerks auf der einen und der Entstehung einer professionellen Hebammentätigkeit auf der anderen Seite beschäftigen. Darüberhinaus wird zu klären sein, wie sich das Frauenbild des 15./16. Jh. generell darstellte, bevor die Hebammentätigkeit speziell in den Blick genommen wird.
Demzufolge gliedert sich diese Arbeit in vier Kapitel. Das erste wird der Rolle der Hebamme in der Frühen Neuzeit gewidmet. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit dem „traditionellen“ Handwerk dieser Zeit und zeigt Entstehung und Strukturen auf. Im dritten Kapitel sollen die Erkenntnisse der beiden vorgelagerten Kapitel gegenübergestellt werden, um daran zum Einen strukturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu erkennen, und zum Anderen die patriarchalische Gesellschaft des 15./16. Jh. als Desintegrationsmoment der Hebammen für eine gescheiterte Etablierung als Handwerker zu verstehen. Darüber hinaus wird ein christlich-religiöser Aspekt angesprochen, aus diesem heraus eine Trennung zwischen männlichem „Herstellen“ und weiblichem „Austragen“ begründet werden kann. In einem abschließenden Fazit werden die Ergebnisse der Ausarbeitung als Argument für die heutige Einteilung des Hebammenberufs als einer nicht-handwerklichen Tätigkeit genutzt.
2. Hebammen und andere Heilsberufe in der Frühen Neuzeit
Spektrum der Heilsberufe
Im Laufe des Mittelalters und der Frühen Neuzeit bildete sich eine Vielzahl von Heilsberufen heraus, die sich z.B. anhand der Frankfurter Medizinalordnung von 1612 belegen lassen. In dieser war u.a. von Medicis (Schulmedizinern), Apothekern, Alchimisten, Barbieren, Wundärzten und Okulisten die Rede. Eine Unterscheidung bzw. Kategorisierung der verschiedenen Heilsberufe konnte anhand der Grenze zwischen inner- bzw. außerkörperlichen Tätigkeiten der jeweiligen Berufe geschehen. So zählten z.B. die Ärzte oder Apotheker zu derjenigen Berufsgruppe, die Krankheiten im Innern des Körpers feststellten und heilten. Dabei konnte innerhalb der Ärzteschaft zwischen Leibärzten (physici) und Seelenärzten (theologici) unterschieden werden. Zu der Berufsgruppe, die von außen auf den Körper der zu behandelnden Personen einwirkte, gehörten u.a. Bader, Barbiere, Wundärzte, Chirurgen, und eben auch Hebammen.[5] In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass die Tätigkeit z.B. der Bader, Wundärzte und Chirurgen nicht als ärztliche, d.h. universitär ausgebildete, Arbeit galt, sondern als Handwerk betrieben wurde. Diese Berufe wurden zu dieser Zeit nicht an Universitäten gelehrt und wurden in einer Gesellenausbildung vermittelt[6]. Die Gruppe der Bader und Barbiere organisierte sich schon frühzeitig in Zünften, um ihre Interessen gewahrt zu wissen.[7] An dieser Stelle stellt sich die Frage, warum sich Bader und Barbiere in ihrer heilstätigen Funktion in Zünften strukturieren und damit als Handwerker gelten konnten, obwohl diese Möglichkeit den Hebammen, die ähnliche Aufgaben inne hatten, versperrt blieb.
Hebammen im Mittelalter und der Frühen Neuzeit
Flügge betont, dass lediglich spekulativ darüber gesprochen werden kann, ab wann sich das Berufsbild der Hebamme hin zu einer gewerblichen Tätigkeit entwickelte, und welche genauen Aufgaben mit dieser verbunden waren. Die früheste Erwähnung gehe auf das Bürgerbuch der Stadt Koblenz aus dem Jahre 1298 zurück, in dem eine „obsterix“ (lat. = Hebamme) genannt werde. Im 14. Jh. seien aus diversen Städten wie u.a. Nürnberg, München und Stuttgart Nachweise über Hebammen bekannt. Die im 15. Jh. entstehenden Hebammeneide[8], die bestimmte Handlungsvorgaben für (einzelne) Hebammen beinhalteten, und die im 16. Jh. in Städten wie Basel, Ulm, Regensburg, Straßburg oder Freiburg geschaffenen Hebammenordnungen[9], die einer verstärkten Kontrolle der Hebammen dienten, zeigen, dass um Arbeit konkurrierende Hebammen vorhanden waren[10]. Demnach muss sich der Wandel der Hebammentätigkeit zu einem erwerbsorientierten Beruf in diesem Zeitraum vollzogen haben. Bevor sich dieser Umbruch vollstreckte, im Übrigen in der Stadt weitaus schneller als auf dem Land, wurden Nachbarinnen zur Hilfe bei Geburten herangezogen. Voraussetzung war allerdings, dass diese Nachbarinnen selber schon Kinder bekommen hatten. Zu diesem Zeitpunkt war die Ausübung der Hebammerei als gewerbliche Tätigkeit u.a. aus dem Grund nicht möglich, weil es als unverschämt galt, für diese Arbeit Geld anzunehmen. Diese Nachbarschaftshilfe blieb in ländlichen Regionen bis ins 19. Jh. hinein üblich[11]. Eine Theorie, warum sich in den größeren Städten der Beruf der Hebamme zu professionalisieren begann, besagt, dass Ende des 14. Jh., nachdem große Bevölkerungsverluste durch die Pest zu beklagen waren, die städtische Führung sich dafür einsetzte, das Wohlergehen der Mütter und deren Säuglinge zu realisieren. So wurde die Tätigkeit der Hebamme zum städtisch besoldeten Amt, das auf der einen Seite mit Auflagen verbunden war (z.B. Standortgebundenheit), aber auf der anderen Seite regelmäßigen (wenn auch geringen[12] ) Lohn bedeutete. In den Hebammenordnungen wurden häufig, in Anlehnung an die erste Hebammenordnung von 1452 aus Regensburg, als Berufsvoraussetzung gefordert, dass Frauen nur als Hebammen arbeiten durften, wenn sie verheiratet oder verwitwet waren und selbst geboren hatten. Außerdem wurde die Ausbildung der sog. „Lehrtöchter“ geregelt, ein Indiz dafür, dass der Hebammenberuf zu einem „Lehrberuf“ geworden war.[13] Die oben erwähnten Hebammenordnungen hatten zur Folge, dass die Hebammen der Kontrolle des jeweiligen Stadtrates unterstanden[14], der vor allem den guten Ruf und das „christliche“ Verhalten[15] bei der Arbeit der Hebammen im Blick hatte. Im Hinblick auf diese Kontrolle gilt festzuhalten, dass bis in die zweite Hälfte des 18. Jh. keine Überprüfung der fachlichen Qualifikationen der Hebammen vorgenommen wurde[16]. In diesen Ordnungen wurden vielmehr moralische Vorschriften[17] und Regelungen der Ausbildung und Zulassung, denn innermedizinische Vorgaben getätigt[18]. Ab der Mitte des 18. Jh. änderte sich dies insofern, dass studierte Ärzte, die an Universitäten in Gynäkologie ausgebildet worden waren, die Kompetenzen der Hebammen angriffen, und diese vielerorts unter ärztliche Aufsicht gestellt wurden[19].
Hebammen hatten durchaus die Möglichkeit zu Wohlstand und Ansehen zu kommen[20], jedoch war dies eher selten der Fall, zumal der Beruf weitere Probleme in sich barg. Auf der einen Seite bestand die Gefahr sich bei geschlechtskranken Müttern zu infizieren, und darüberhinaus mussten Hebammen mit der Rache der Eltern rechnen, wenn dem Kind bei Geburt etwas geschehen war. Hebammen sahen sich daher nicht zuletzt Zaubereianklagen in Zeiten der Hexenverfolgung gegenüber, die mitunter tödlich endeten. Festzuhalten bleibt also, dass dieser Beruf nicht ohne Risiko zu denken war, obwohl die eingeführten Hebammenordnungen für Stadthebammen einen gewissen Schutz boten[21].
Was allgemein zu konstatieren bleibt, ist, dass es Frauen im Verlauf des 15./16. Jh. immer schwerer gemacht wurde, in heilenden Berufen eine Erwerbstätigkeit zu realisieren. Dies lag zum überwiegenden Teil an einer misogynen Grundstimmung dieser Zeit, und der sich etablierenden Professionalisierung der (theoretischen) Schulmedizin, die eine Domäne der Männer war. Lediglich die Tätigkeit als Hebamme, die reine Frauensache blieb, galt als anerkannter Beruf[22]. Trotzdem wurde diesen Frauen keine berufsständische Organisation gewährt.
3. Handwerker in der Frühen Neuzeit
Definitionsversuch des Handwerks
„Unter Handwerk versteht man die eigenverantwortliche, gewerbsmäßige Dienstleistung oder Produktion, die aufgrund vorschriftsmäßig erlernter Handfertigkeit und Werkstoffkenntnis ausgeübt werden konnte.“[23]
So definiert Schels den Begriff Handwerk in seiner Online-Enzyklopädie über das deutsche Mittelalter. Dabei fallen sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede zum Definitionsversuch Sennetts[24] auf. Eine Gemeinsamkeit besteht in der Betonung der „vorschriftsmäßig erlernten Handfertigkeit“. Sennett nennt dies Orientierung an „gewissen Standards“. „Disziplin“, „Selbstkritik“ und „Arbeit um ihrer selbst willen“ werden in der hier präsentierten Definition nicht erwähnt. Vielmehr wird dem Merkmal „Arbeit um ihrer selbst willen“, sein Gegenteil, nämlich die „gewerbsmäßige Dienstleistung oder Produktion“, gegenübergestellt. Darüberhinaus sei Handwerk eine „eigenverantwortliche“ Tätigkeit, die auf bestimmten „Werkstoffkenntnissen“ beruhe. Die hier angesprochenen Merkmale handwerklicher Tätigkeit gilt es in Kapitel vier auf den Beruf der Hebamme zu beziehen.
Handwerker im Mittelalter und der Frühen Neuzeit
Wie haben wir uns heute handwerkliches Tun des späten Mittelalters bzw. der Frühen Neuzeit vorzustellen. Handwerk gab es schon immer, ob in der Antike, dem Mittelalter oder der Neuzeit. Für mein Anliegen ist allerdings die Entstehung deutscher Städte im späten Mittelalter[25] und der damit einhergehenden Entwicklung der Zünfte von Bedeutung. Bevor sich diese Zünfte entwickelten, war Handwerk eine Tätigkeit, die von Hörigen für ihre Herren ausgeführt wurde.[26] Stieda berichtet davon, dass der Beginn des 13. Jh. eine reformreiche Zeit gewesen und in diesem Zusammenhang die persönliche Unfreiheit fast beseitigt worden sei. Die Städte erfreuten sich einer wachsenden Beliebtheit, auch bei Handwerkern. Dies lag zum Einen daran, dass „Stadtluft frei machte“, wie z.B. in Augsburg 1104 dokumentiert, d.h. persönliche Freiheiten gewährleistet wurden, und zum Anderen, dass Städte der Sicherung der materillen Existenz der Handwerker dienten. Auf der anderen Seite waren Städte auf Handwerker angewiesen, um ihrer Stadt zur Blüte zu verhelfen. Darum nahmen deutsche Städte dieser Zeit Handwerker bereitwillig auf.[27] Diese Konzentration von Handwerkern in Städten führte dazu, dass sich diese berufsständisch zu organisieren begannen. Diese Zusammenschlüsse von Handwerkern eines bestimmten Gewerbes wurde Zunft[28] genannt. Der Zweck dieser Verbindungen lag in der Wahrung der Erwerbsinteressen und der Qualitätskontrolle der Produkte, d.h. es wurde u.a. festgelegt wer überhaupt produzieren durfte, was hergestellt werden sollte und welchen Gütekriterien die Produkte genügen sollten [29]. An dieser Stelle wird deutlich, dass Zünfte in erster Linie eine wirtschaftliche Organisation waren. Politische, religiöse oder militärische Aufgaben folgten erst später[30]. In meinen Ausführungen sollen Zünfte als gewerbliche Organisationen verstanden werden. Aufgaben dieser gewerblichen Zünfte waren demnach die Qualitätssicherung und Vielfalt der Produkte sowie der Verbraucherschutz[31]. In diesem Zusammenhang gaben sich Zünfte selbst geschaffenen Zunftordnungen, die allerdings zumeist vom Rat akzeptiert werden mussten.[32]
Die gewerbliche Zunft gliederte sich hierarchisch in drei Gruppen. An oberster Stelle stand der Meister, der vollberechtigtes Mitglied der Zunft war. Dabei konnten allerdings die Zugangsvoraussetzungen je nach Ort und Zeit durchaus variieren, z.B. wenn mancherorts das Bürgerrecht des Meisters als Zugangsberechtigung verlangt wurde. Der sog. Zunftkauf, d.h. die Entrichtung einer Eintrittsgebühr, wurde allerdings immer fällig. Weitere Voraussetzungen für die Mitgliedschaft konnten die eigene wirtschaftliche Existenz (mit Haus, Werkstatt, Arbeitsgeräten und Rohstoffen) und/oder eine abgeschlossene Lehre sein. Die Meister hielten regelmäßig Zunftversammlungen ab, in denen u.a. Entscheidungen über Zunftangelegenheiten getroffen wurden.[33]
An zweiter Stelle in einer Zunft standen die Gesellen, die eine Lehre bei einem Meister erfolgreich abgeschlossen hatten, aber noch nicht Meister geworden waren. Dies wurde erst nach ca. zehn Gesellenjahren möglich. Diese Gesellen, auch Knechte genannt, hatten oft kein volles Zunftrecht. Meist handelte es sich bei ihnen um unverheiratete junge Männer, die während ihrer Gesellenzeit bei ihrem Meister lebten, wo sie Kost, Logis und Lohn erhielten[34].
[...]
[1] Sennett: Handwerk.
[2] Siehe im Anhang das Logo der Demonstrationen.
[3] Wunder: Frauen in der Frühen Neuzeit, S. 140.
[4] Wobei man beachten muss, dass diese Ordnungen nicht ausschließlich der Kontrolle der Hebammen dienten. Diese wurden auch zum Schutz sowohl der Hebammen als auch der Schwangeren verabschiedet. (vgl. Amberg: Hebammenordnungen, S. 12 ff.)
[5] Flügge: Hebammen, S. 44 ff.
[6] Interview Loytved
[7] Flügge: Hebammen, S. 46; Allerdings variierte es je nach Stadt, ob sich eine Baderzunft herausbildete. In Straßburg gab es z.B. eine solche Zunft (vgl. Heusinger: Die Zunft, S. 83 f.)
[8] Flügge: Hebammen, S. 132 ff.
[9] Details zu Hebammenordnungen in Regensburg, Freiburg und Heilbronn um 1500 siehe Amberg: Hebammenordnungen oder zu denen in Basel, Ulm und Straßburg siehe Flügge: Hebammen.
[10] Flügge: Hebammen, S. 34 ff.
[11] Wunder: Frauen in der Frühen Neuzeit, S. 139.
[12] Stadthebammen wurden von den Städten mit geringem Lohn bedacht. Das Haupteinkommen erhielten die Hebammen von den betreuten Frauen. Siehe hierzu: Wunder: Frauen in der Frühen Neuzeit, S. 140 f.
[13] Wunder: Frauen in der Frühen Neuzeit, S. 140. Strukturell gesehen war eine Ausbildung von Nachwuchs eine Ähnlichkeit zum Handwerk, doch schien dies keine Bezeichnung der Hebammen als Handwerker zu rechtfertigen.
[14] Der Rat setzte z.B. in Nürnberg sog. „ehrbare“ oder „fromme“ Frauen ein, die sich aus dem Patriziat rekrutierten und selber einige Kinder bekommen haben musste, um die Arbeit der Hebammen zu überwachen. (vgl. Flügge: Hebammen, S. 390 ff.)
[15] z.B. durfte Fachwissen nicht für Abtreibungen genutzt werden. (vgl. Wunder: Frauen in der Frühen Neuzeit, S. 141.)
[16] Wunder: Frauen in der Frühen Neuzeit, S. 141.
[17] z.B. „emsig, behutsam, bescheiden und fleißig“ zu sein. (vgl. Flügge: Hebammen, S. 391.)
[18] Amberg: Hebammenordnungen, S. 29 ff.
[19] Wunder: Frauen in der Frühen Neuzeit, S. 141.
[20] Siehe hierzu das Beispiel der Hebamme Barbara Lamparter aus Schwäbisch-Hall , die eigens für Geburten der Fürstenfamilie in Württemberg nach Stuttgart gerufen wurde. (vgl. Wunder: Frauen in der Frühen Neuzeit, S. 142)
[21] Wunder: Frauen in der Frühen Neuzeit, S. 143.
[22] Flügge: Hebammen, S. 122.
[23] Schels: Kleine Enzyklopädie des deutschen Mittelalters. (http://u01151612502.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Handwerk ; gesehen am 20.04.2011, 10:13 h)
[24] Siehe S. 1.
[25] Ein grundlegendendes Werk zur deutschen Stadt zwischen 1250 und 1500 ist Isenmann: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter 1250 – 1500.
[26] Stieda: Deutsches Zunftwesen, S. 58 ff.
[27] Stieda: Deutsches Zunftwesen, S. 60 ff.
[28] Über die Wortherkunft und die frühesten Belege des Begriffs Zunft spricht Heusinger: Die Zunft im Mittelalter, S. 47 ff. Demnach seien bereits im 11. Jh./12.Jh. gewerbliche Genossenschaften wie die der Weber in Mainz (1099) belegt.
[29] Stieda: Deutsches Zunftwesen, S. 75.
[30] Ebd., S. 90f.
[31] Heusinger: Deutsches Zunftwesen, S. 165. Weitere Funktionen von Zünften werden in Kapitel 3 beschrieben. Darunter fallen u.a. politische sowie religiös-karitative Aufgaben.
[32] Ebd., S. 51.
[33] Ebd., S. 56f.
[34] Ebd., S. 62f.