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Das Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen Deutschland und Frankreich

Title: Das Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen Deutschland und Frankreich

Bachelor Thesis , 2011 , 76 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Susanne Karl (Author)

Law - Tax / Fiscal Law
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Summary Excerpt Details

1 Einleitung

Aufgrund der Globalisierung und der einheitlichen Politik der EU ist es in den letzten Jahren um ein vielfaches einfacher geworden seinen Wohnsitz innerhalb der EU zu verlegen. Frankreich ist dabei unter den Deutschen ein beliebtes Land, in dem sie z. B. gerne ihren Lebensabend verbringen. Die Anschaffung eines Ferienhauses an der französischen Küste wird von den Deutschen sehr begehrt. In 2006 wanderten 7.500 und in 2009 offiziell 7.317 Deutsche nach Frankreich und Korsika aus. Auch für Unternehmen sind die wirtschaftlichen Anreize durch die verbesserten Investitionsmöglichkeiten und der Einzug der Informationstechnologien in Frankreich gestiegen. Frankreich ist für Deutschland der wichtigste Handelspartner und auch der bedeutendste Auslandsstandort. So sind in Frankreich 1.670 Firmen mit ihren 4.593 Zweigstellen angesiedelt. Diese Gründe führen vermehrt zu grenzüberschreitenden Erbfällen und Schenkungen, bei denen beide Länder ihr Besteuerungsrecht in Anspruch nehmen möchten und da¬durch Fälle von Doppelbesteuerungen auftraten. Um dies zu verhindern wurde am 12.10.2006 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen unterzeichnet. Dieses trat nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 3.4.2009 in Kraft (Art. 19 Abs. 2 S. 1 DBA-ErbSt). Es ist das 7. Abkommen auf diesem Gebiet das Deutschland unterzeichnet hat und enthält ein Protokoll welches entsprechend Art. 18 DBA-ErbSt Bestandteil des Abkommen ist. Doch der Weg bis zum endgültigen Inkrafttreten war schwierig und lang. Fast ein halbes Jahrhundert hat er angedauert. Allerdings bestand bereits ein Doppelbesteuerungsabkommen dieser Art. Es war jedoch nur für Personen aus dem Saarland mit französischen Beziehungen und umgekehrt für Franzosen mit Beziehungen ins Saarland gültig. Zurückzuführen ist dies auf den Saarvertrag vom 27.10.1956 (Vertrag über zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage). Im Saarvertrag wurde ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommen- und Vermögensteuern sowie der Gewerbe- und Grundsteuern geschlossen. Gleichzeitig wurde in Anlage 4 eine Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaften und Schenkungen getroffen. Der Saarvertrag trat mit Ablauf der für die Rückgliederung des Saarlandes vorgesehenen Übergangszeit am 5.7.1959 außer Kraft.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Grundzüge des französischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

2.1 Bewertung von Wirtschaftsgütern

2.2 Steuerfreies Vermögen

2.3 Freibeträge

2.4 Steuersätze

2.5 Gegenüberstellung der Freibeträge und Steuersätze mit Deutschland

3 Die Systematik des Abkommens

3.1 Die Entstehung von Doppelbesteuerungskonflikten im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer

3.2 Der Aufbau des Abkommens

3.3 Allgemeine Regelungen und Begriffsbestimmungen

3.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

3.3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

3.3.3 Begriffsbestimmungen

3.4 Bestimmung des Erblasser- bzw. Schenkerwohnsitzes

3.4.1 Ständige Wohnstätte

3.4.2 Mittelpunkt der Lebensinteressen

3.4.3 Gewöhnlicher Aufenthalt

3.4.4 Staatsangehörigkeit

3.4.5 Regelung in gegenseitigem Einvernehmen

3.5 Verteilung der Besteuerungsrechte

3.5.1 Unbewegliches Vermögen

3.5.2 Erweiterung des Begriffs des unbeweglichen Vermögens

3.5.3 Weitere Belegenheitsbesteuerungsrechte

3.5.4 Sonstiges Vermögen

3.5.5 Schuldenabzug

3.6 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

3.6.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Frankreich

3.6.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Deutschland

3.6.3 Überdachende Besteuerung

3.7 Besondere Bestimmungen des Abkommens

4 Auswirkungen des Abkommens auf deutsch-französische Erbfälle

4.1 Ein Beispielfall

4.1.1 Lösung ohne Anwendung des Abkommens

4.1.2 Lösung unter Anwendung des Abkommens

5 Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Bachelor Thesis untersucht das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-ErbSt) zwischen Deutschland und Frankreich und analysiert, wie dieses Abkommen grenzüberschreitende Erbfälle und Schenkungen steuerlich regelt, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Die Arbeit beleuchtet die Systematik des Abkommens, die Bestimmung der Ansässigkeit und die Verteilung der Besteuerungsrechte, wobei die praktische Anwendung anhand eines Beispielfalls verdeutlicht wird.

  • Grundzüge des französischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
  • Systematik und Aufbau des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens
  • Methoden der Doppelbesteuerungsvermeidung und Anrechnungsverfahren
  • Analyse der Auswirkungen des Abkommens anhand eines konkreten Beispielfalls

Auszug aus dem Buch

3.4 Bestimmung des Erblasser- bzw. Schenkerwohnsitzes

Artikel 4 des Abkommens beschäftigt sich mit dem steuerlichen Wohnsitz und dessen Anknüpfungspunkten, wie z. B. dem gewöhnlichen Aufenthalt, Mittelpunkt der Lebensinteressen etc. Nach dieser Norm sowie Art. 2 DBA-ErbSt (sachlicher Anwendungsbereich) entscheidet sich, ob das Abkommen für einen Steuerpflichtigen zur Anwendung kommt und er somit unter dessen Schutz fällt. Unter den Artikel fallen gemäß Abs. 1 Satz 2 nur unbeschränkt Steuerpflichtige, da die Anknüpfung an das Vermögen nicht ausreicht. Ausschlaggebend ist die Ansässigkeit des Steuerpflichtigen. Artikel 4 Abs. 1 DBA-ErbSt greift mit seinen Tatbeständen primär; Abs. 2 kommt nur zur Anwendung, wenn beide Staaten aufgrund ihres Rechts zu einer Ansässigkeit auf ihrem Gebiet gelangen und es sich somit um Fälle von Doppelwohnsitzen handelt. Die Folgen die sich aus Doppelansässigkeiten ergeben, werden nachkommend unter gesonderten Punkten behandelt.

Für die Bestimmung des Wohnsitzes ist, genau wie beim OECD-Musterabkommen über die Einkommensteuer, das Recht des jeweiligen Anwenderstaates maßgebend. In Deutschland ergibt sich der Begriff des Wohnsitzes aus § 8 AO, in Frankreich ergibt er sich aus Art. Art. 4 B CGI. Im Abkommen wird auch der Begriff des „ständigen Aufenthalt“ verwendet, bei dem es keinen Unterschied zum Begriff des „gewöhnlichen Aufenthaltes“ gibt. Er bestimmt sich nach deutschem Recht aus § 9 AO. In Frankreich spricht man vom vorwiegenden Aufenthalt (séjour principal) welcher erst dann zur Anwendung kommt, wenn der Lebensmittelpunkt (foyer) als Anknüpfungspunkt für den Wohnsitz verneint wurde. Der Wohnsitz kann weiterhin nach franz. Recht alternativ an dem Ort angenommen werden, an dem sich das Zentrum seiner wirtschaftlichen Interessen (centre des intérets économiques) befindet.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Zunahme grenzüberschreitender Erbfälle zwischen Deutschland und Frankreich und begründet die Notwendigkeit des am 12.10.2006 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

2 Die Grundzüge des französischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Rechtsgrundlagen, Bewertungsmaßstäbe, Freibeträge und Steuersätze im französischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie einen Vergleich mit Deutschland.

3 Die Systematik des Abkommens: Hier werden der Aufbau, die Anwendungsbereiche (persönlich/sachlich), die Bestimmung des Wohnsitzes, die Verteilung der Besteuerungsrechte, die Methoden der Doppelbesteuerungsvermeidung sowie besondere Bestimmungen detailliert analysiert.

4 Auswirkungen des Abkommens auf deutsch-französische Erbfälle: Anhand eines Fallbeispiels wird illustriert, wie sich die steuerliche Belastung vor und nach Anwendung des Abkommens verändert.

5 Fazit: Das Fazit bewertet die abkommensrechtliche Zweckerreichung und weist darauf hin, dass trotz der Vermeidung der Doppelbesteuerung in einigen Konstellationen eine höhere Gesamtsteuerbelastung resultieren kann.

Schlüsselwörter

Doppelbesteuerungsabkommen, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Deutschland, Frankreich, DBA-ErbSt, Wohnsitzbestimmung, Anrechnungsmethode, Besteuerungsrecht, Unbewegliches Vermögen, Betriebsstätte, Schuldenabzug, Ansässigkeit, grenzüberschreitende Erbfälle, Steuersätze.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit im Kern?

Die Arbeit beschäftigt sich mit dem deutsch-französischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaften und Schenkungen und untersucht dessen Auswirkung auf grenzüberschreitende Übertragungen.

Welche zentralen Themenbereiche werden behandelt?

Zentrale Themen sind die Systematik des Abkommens, die Definition der steuerlichen Ansässigkeit, die Verteilung der Besteuerungsrechte für verschiedene Vermögensarten sowie Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die Wirkungsweise des DBA-ErbSt zu erläutern und zu bewerten, inwieweit das Abkommen Doppelbesteuerungen erfolgreich verhindert und welche steuerlichen Konsequenzen für die Beteiligten entstehen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?

Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der Normen des Abkommens, unterstützt durch Kommentarliteratur, Rechtsprechung und eine fallbezogene Vergleichsberechnung (Beispielfall).

Was wird im Hauptteil der Arbeit analysiert?

Der Hauptteil analysiert die Entstehung von Doppelbesteuerungskonflikten, den Aufbau des Abkommens, die Bestimmung des Erblasser- bzw. Schenkerwohnsitzes sowie die Verteilung der Besteuerungsrechte unter Berücksichtigung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen.

Welche Keywords charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Doppelbesteuerungsabkommen, DBA-ErbSt, steuerliche Ansässigkeit, Anrechnungsmethode und grenzüberschreitender Vermögenstransfer.

Wie beeinflusst die "Tie-Breaker-Rule" die Bestimmung der Ansässigkeit?

Die "Tie-Breaker-Rule" dient als gesetzliche Fiktion in Art. 4 Abs. 2 DBA-ErbSt, um bei Doppelansässigkeit durch eine festgelegte Rangfolge (ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit) den vorrangigen Ansässigkeitsstaat zu bestimmen.

Warum kann das Abkommen manchmal zu einer höheren Belastung führen?

Wie das Fallbeispiel in Kapitel 4 zeigt, kann die Anwendung des Abkommens dazu führen, dass Frankreich sein Besteuerungsrecht auf Auslandsvermögen (aus französischer Sicht) wahrnimmt, was aufgrund der dort teilweise höheren Steuersätze oder anderer Bemessungsgrundlagen die Gesamtsteuerbelastung trotz vermiedener Doppelbesteuerung erhöhen kann.

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Details

Title
Das Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen Deutschland und Frankreich
College
University of Applied Sciences Wiesbaden Rüsselsheim Geisenheim  (Wiesbaden Business School)
Grade
2,0
Author
Susanne Karl (Author)
Publication Year
2011
Pages
76
Catalog Number
V174884
ISBN (eBook)
9783640956418
ISBN (Book)
9783640956029
Language
German
Tags
Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich Deutschland Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer DBA
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Susanne Karl (Author), 2011, Das Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen Deutschland und Frankreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174884
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