Macht, Schein und Legitimität - Das Politische in Schillers Drama "Maria Stuart"


Seminararbeit, 2010

12 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Politik in Maria Stuart
2.1. Recht und Gerechtigkeit
2.2. Kritik am Absolutismus

3. Fazit

4. Literatur

1. Einleitung

Schon allein durch die Titelhelden Fiesko, Don Karlos, Maria Stuart oder Demetrius wird belegt, dass sich die Dramen von Friedrich Schiller überwiegend in den Gipfelzonen politischer Macht bewegen. Der private Raum persönlicher Krisen wird zum öffentlichen Feld politischer Krisen, indem Schiller seine Dramengestalten vor allem auf der politischen Bühne agieren lässt. Wie Schiller und seine Zeitgenossen in der Französischen Revolution erlebten, kommt dem absoluten Herrscher die einem irdischen Stellvertreter Gottes gemäße Machtvollkommenheit zu. Er selbst steht zwar über dem Gesetz, nicht jedoch über dem Recht. In dieser prinzipiellen Gefährdung der Mächtigen durch den Versuch der rechtmäßigen Erhaltung ihrer Macht schlägt die Stunde von Schillers politischen Helden. Als ihr Schöpfer nimmt Schiller zweifellos an ihrem Schicksal teil, doch ist er deshalb schon ein politischer Dichter?[1]

Obwohl Schiller vorrangig die Herrschaft, die Regierung oder die Macht als einen großen Gegenstand präsentiert, lässt er sich laut Dolf Sternberger vorwiegend von einem poetischen Willen leiten. Die Protagonisten seiner Dramen liefern allesamt ein Beispiel dafür, dass es keine Freiheit von außen gibt, dass, wer die Herrschaft und somit die Macht anstrebt, die Freiheit der anderen verletzen oder umbiegen muss. Die bevorzugte unumschränkte Machtvollkommenheit von Schillers politischen Helden stigmatisiert diese zu Tyrannen und Despoten. So scheinen seine Helden Machiavelli gründlich gelesen zu haben, denn ihre Gedanken kreisen um Machtgewinn, Machtgebrauch, Machterhaltung und lösen, in deutlichem Gegensatz zu Schiller selbst, das politische Handeln von moralischer Verantwortung.[2] Schiller selbst fühlt sich unwissend auf dem politischen Felde, weil die Politik in seinen Augen die Angelegenheit der Höfe und der geheimen Kabinette war, eine schwer zu durchdringende Kunst der Berechnung, fern von der vertraulicheren Sphäre des bürgerlichen Lebens, dem sich Friedrich Schiller zugehörig fühlt und zugehörig weiß. Der junge Schiller erkennt den Gegensatz zwischen dem „Kabinett“ und dem „Herzen“, denn dieser läuft ziemlich genau auf denjenigen zwischen „Kabale“ und „Liebe“ hinaus. Doch diese Gegenläufigkeit des Politischen und des Menschlichen beginnt in seinen Dramen allmählich zu verblassen und zu verschwimmen. Schillers Werk Wallenstein markierte eine Wendung. Zum einen das Ende der bürgerlichen Empörungs- und Empfindungsdramatik und die Abkehr von den entweder innigen oder schwärmerischen und fordernden Bildern einer besseren Welt. Zum anderen die Rückwendung zum Königs- und Herrscherdrama, zur neu aufgefassten Haupt- und Staatsaktion. Die Herrschaft, die Regierung und die Macht wurden unter die großen Gegenstände der Menschheit aufgenommen und nicht allein wahrgenommen in der geschehenden Geschichte der Zeit, sondern wahrgenommen mit den Augen des Poeten und aufgenommen in das Reich der dramatischen Dichtung. Verfassung, Vertrag und Vernunft – diese Begriffe, diese Maßstäbe der Regierung und der Ordnung treten in den letzten dramatischen Werken Friedrich Schillers als hohe politische Realität immer klarer hervor. Der Dichter hat sie erkannt und sie der poetischen Erklärung und Verklärung für würdig befunden.[3] „Um der Menschheit große Gegenstände“, in spezifischer Weise um Herrschaft und um die Freiheit, geht es ebenfalls in der Maria Stuart, dem großen, ihn seit langem faszinierenden, historischen Beispiel. Laut Schiller redet die Geschichte am deutlichsten zu dem politisch heranreifenden Menschen, der nach Rat, Warnung und Trost verlangt. Der Dichter selbst hat seine Geschichtswerke eine schlechte Quelle für künftige Forscher genannt, denn die Hauptsache war ihm die politische Lehrkraft seiner Abhandlung und die lebendige Wirkung auf das Leben der Zeit, denn er wollte nicht für den Staub und die Motten schreiben.[4]

Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, das Drama Maria Stuart auf seine politischen Inhalte zu untersuchen. Die vorliegende Ausarbeitung stützt sich dabei insbesondere auf vorhandene Sekundärliteratur, die einerseits die Auffassungen von Friedrich Schiller zu Staat und Gesellschaft beinhalten und andererseits das Drama Maria Stuart aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten und zu deuten versuchen. Dabei gehen vor allem Peter-André Alt, Barbara Neymeyr und Walter Müller-Seidel explizit auf die politischen Inhalte des Dramas ein.

2. Politik in Maria Stuart

In Schillers Maria Stuart wird Märtyrerdrama und politisches Trauerspiel miteinander verbunden. Durch die physische Vernichtung in Form des Märtyrertodes erringt Maria die Freiheit und wird zur Erhabenen. Zugleich ist sie der im Verhängnis der Geschichte gefangen gehaltene Mensch, der den politischen Kräften ausgesetzt ist. Schiller führt in diesem Drama den zeitgenössischen politischen Diskurs um die konstitutionelle Monarchie, um Staatsklugheit und um die parlamentarische Verfasstheit. Den Hintergrund für die Entstehung der modernen staatspolitischen Welt bilden die religiösen und staatspolitischen Umwälzungen der Reformations- und Gegenreformationszeit, aus denen das moderne Europa hervorgegangen ist. Die alte Staatsordnung, die auf dem Bündnis zwischen traditioneller, autoritärer Monarchie und katholischer Kirche beruht, geht allmählich zu Ende und schafft Platz für die mögliche Entstehung einer neuen Ordnung. In der Maria Stuart scheint diese neue Ordnung sogar schon gegründet worden zu sein, denn die Macht des Monarchen wird nicht allein von der Furcht, sondern vor allem von der Liebe des Volkes garantiert.[5] Es genügt weder die Berufung auf das Gottesgnadentum des Monarchen noch das erbliche Prinzip der traditionellen Herrschaftslegitimierung. In ihrem „Entscheidungsmonolog“ beklagt sich Elisabeth über die Notwendigkeit, unter die sie ihr Handeln gesetzt sieht, da auch sie als Königin keinen freien Willen habe und die Stimme des Volkes sie zu einer Entscheidung zwinge. In Abgrenzung dazu wird sie von Shrewsbury an die Souveränität des absoluten Herrschers erinnert. So macht Schiller in der Figur Elisabeth die angelegten Widersprüchlichkeiten von konstitutioneller und absolutistischer Monarchie deutlich. Dennoch steht in Maria Stuart nicht die Diskussion einer Herrschaftsform im Fordergrund, sondern vielmehr der Gebrauch von Herrschaft.[6]

2.1. Recht und Gerechtigkeit

Ein wesentlicher Gesichtspunkt des politischen Denkens von Schiller ist die im Drama „Maria Stuart“ über die Verurteilung und Hinrichtung von Maria Stuart dargestellte Kritik an der Willkür und Ungerechtigkeit der Justiz. Sasse weist darauf hin, dass dieser Justizkritik in „Maria Stuart“ ein umfangreiches Quellenstudium Schillers zugrunde liegt.[7] Gerade die Darstellung der Gefangennahme und Verurteilung von Maria Stuart zum Tode zeigt dabei, dass in diesem Verfahren grundlegende Rechts- und Justizstandards nicht beachtet wurden und die Angeklagte einen Status ohne die einem Angeklagten zustehenden Recht hat. Gegenstand der Anklage ist ein Maria Stuart angelasteter Hochverrat. Verräterische Briefe sollen belegen, dass sie ein Attentat auf Elisabeth plante. Schiller jedoch hält diesen Vorwurf für unhaltbar und hat Maria in seinem Drama von den Vorwürfen entlastet und ihr einzig eine historische Schuld zugewiesen. Ihr Tod ist in diesem Sinne als das Ergebnis eines politischen Unrechts zu verstehen.[8] Eine deutliche Bewertung der Gefangennahme Marias erfährt diese durch die Amme Kennedy im ersten Akt, wo sie von einer Gefangenschaft „wider Völkerrecht und Königswürde“[9] spricht. Maria selbst kritisiert die Absurdität des gegen sie angestrengten Verfahrens, bei dem es sich nicht um einen aufgrund von Indizien oder Beweisen gegen einen Angeklagten umgesetzten Prozess handelt, sondern bei dem die Schuld von Maria Stuart von Beginn an festzustehen scheint.[10] So gilt in diesem Prozess nicht, dass der Angeklagte unschuldig ist, bis die Schuld bewiesen worden ist und dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird. Vielmehr wurde Maria nicht erlaubt, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Auch wurde das Verfahren gegen sie schnell vorangetrieben, wobei das Gericht, vor das sie gestellt wird, ungenügend vorbereitet ist und sich nicht genügend mit dem Fall auseinandersetzen konnte (vgl. 215 ff.). Außerdem bezweifelt sie die Unvoreingenommenheit und Unabhängigkeit des Gerichts, indem sie ausführt:

„Verordnet ist im englischen Gesetz, / Dass jeder Angeklagte durch Geschworne / Von seinesgleichen soll gerichtet werden. / Wer in der Committee ist meinesgleichen? / Nur Könige sind meine Peers“[11]

Ein weiterer grundlegender Einwand gegen die Anklage ist außerdem, dass Maria keine englische Staatsbürgerin ist. Die englischen Gesetze können somit nicht auf sie eingewendet werden. Maria drückt dies folgendermaßen aus:

„Ich atme / Die Luft in einem englischen Gefängnis / Heißt das in England leben, der Gesetze / Wohltat genießen? Kenn ich sie doch kaum / Nie hab ich eingewilligt, sie zu halten. / Ich bin nicht dieses Reiches Bürgerin, / Bin eine freie Königin des Auslands“.[12]

Dies impliziert, dass ein juristisches Vorgehen gegen sie als Ausländerin rechtlich nicht zulässig ist, denn das ausschließlich in England existierende Hochverratsgesetz darf gar nicht auf sie angewendet werden.[13] Die Verhaftung ist somit als unvereinbar mit gelten Rechtsnormen zu bewerten, wobei erschwerend hinzukommt, dass das Gesetz, das Grundlage für die Verurteilung Maria Stuarts sein soll, speziell für sie geschaffen wurde.[14] Mander verweist darauf, dass aus politischer Notwendigkeit gesetzliche Grundlagen geschaffen wurde, wobei das Parlament speziell für die Verabschiedung eines Gesetzes zur Sicherheit von Elisabeth einberufen wurde. Mit diesem Gesetz, das einstimmig verfügt wurde, wurde festgelegt, dass gegen Maria Stuart ein Hochverratsprozess angestrengt werden sollte. Es wurde außerdem bestimmt, dass Maria Stuart keinen Rechtsbeistand erhalten sollte. Bei dem Verfahren handelte es sich nicht um ein faires Gerichtsverfahren, sondern der Ausgang dieses Verfahrens steht im Vorhinein fest; es muss nur noch die Begründung gesucht und gefunden werden.[15] Maria ist dies bewusst: „Könnt Ihr es leugnen, Lord, daß jene Akte / Zu meinem Untergang ersonnen ist?“[16] Schiller greift in seinem Drama diese offenkundigen Rechtsbrüche mit den Gedanken und Überlegungen von Maria Stuart auf. Offenkundig wird dabei, dass die Justiz verbogen und dienstbar gemacht wurde, um Maria Stuart auf jeden Fall zum Tode verurteilen zu können. Dazu wurden auch die primitivsten Rechtsbegriffe missachtet. Die in diesem Prozess inszenierten offenkundigen Rechtswidrigkeiten hätten von einem Anwalt leicht aufgegriffen und zur Verteidigung Maria Stuarts verwendet werden können.[17]

[...]


[1] Vgl. Manger, Klaus: Einführung, in: Aurnhammer, Achim/ Manger, Klaus/ Strack, Friedrich (Hrsg.): Schiller und die höfische Welt, Tübingen 1990, S. 301.

[2] Vgl. ebenda, S. 303.

[3] Vgl. Sternberger, Dolf: Politische Helden Schillers, in: Aurnhammer, Achim/ Manger, Klaus/ Strack, Friedrich (Hrsg.): Schiller und die höfische Welt, Tübingen 1990, S. 307ff.

[4] Vgl. Gleichen-Russwurm, Alexander von: Schiller und der Weimarer Kreis, Reden und Aufsätze, Baden-Baden 1947, S. 97.

[5] Vgl. Lamport, Francis John: Krise und Legitimitätsanspruch, Maria Stuart als Geschichtstragödie, in: Zeitschrift für Deutsche Philologie, Bd. 109, 1990, S. 136.

[6] Vgl. Ingen, Ferdinand van: Macht und Gewissen: Schillers „Maria Stuart“, in: Wittkowski, Wolfgang (Hrsg.): Verantwortung und Utopie, Zur Literatur der Goethezeit, Ein Symposium, Tübingen 1988, S. 299.

[7] Vgl. Neymeyr, Barbara: Macht, Recht und Schuld, Maria Stuart, in: Sasse, Günter (Hrsg.): Schiller, Werk- Interpretationen, Heidelberg 2005, S. 115.

[8] Vgl. Alt, Peter- André: Schiller, Leben – Werk – Zeit, München 2000, S. 98.

[9] Schiller, Friedrich: Maria Stuart, in: ders.: Sämtliche Werke, Auf Grund der Originaldrucke herausgegeben von Gerhard Fricke und Herbert G. Göpfert in Verbindung mit Herbert Stubenrauch, Band 1–5, 3. Auflage, München 1962, S. 554.

[10] Vgl. Neymeyr, 2005, S. 124.

[11] Schiller, 1962, S. 573.

[12] Ebenda, S. 573.

[13] Alt, 2000, S. 500.

[14] Vgl. ebenda, S. 852 ff.

[15] Vgl. Mander, Gertrud: Elisabeth Tudor und Maria Stuart, Zwei Königinnen und eine Krone, in: Schulz, Uwe (Hrsg.): Grosse Prozesse: Recht und Gerechtigkeit in der Geschichte, München 2001, S. 143.

[16] Schiller,1962, S. 577.

[17] Vgl. Mander, 1992, S. 144.

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Macht, Schein und Legitimität - Das Politische in Schillers Drama "Maria Stuart"
Hochschule
Universität der Bundeswehr München, Neubiberg
Note
1,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
12
Katalognummer
V174890
ISBN (eBook)
9783640955435
ISBN (Buch)
9783640955619
Dateigröße
468 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Friedrich Schiller, Maria Stuart
Arbeit zitieren
Mirjam Lukas (Autor:in), 2010, Macht, Schein und Legitimität - Das Politische in Schillers Drama "Maria Stuart", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174890

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Macht, Schein und Legitimität - Das Politische in Schillers Drama "Maria Stuart"



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden