Die Dissertation widmet sich der Privaten Aktiengesellschaft, die in dieser Form in Österreich noch nicht existiert. Ausgangspunkt ist der Umstand, dass für Unternehmen mit einer personalistischen Eigentümerstruktur derzeit nur die GmbH und die (Publikums-) Aktiengesellschaft als kapitalgesellschaftliche Organisationsformen zur Verfügung stehen, zwischen welchen die Private Aktiengesellschaft anzusiedeln wäre. In einem ersten Schritt wird analysiert, ob ein Bedarf für die Einführung der Privaten Aktiengesellschaft in Österreich besteht (Kap. 1). Im nächsten Schritt wird die Geschichte des Aktienrechts – beginnend mit der St. Georgsbank 1407 bis zum ARÄG 2009 – dargestellt, gefolgt von der Erörterung der Diskussion der "kleinen" bzw Privaten Aktiengesellschaft in Deutschland und Österreich (Kap. 2). Der Veranschaulichung der Unterschiede zwischen GmbH und Aktiengesellschaft dient deren tabellarische Gegenüberstellung (Kap. 3). Es folgt die eigene Definition der Privaten Aktiengesellschaft (Kap. 4), die der Dissertation zugrunde gelegt wird. Der Hauptteil der Dissertation (Kap. 5) beschäftigt sich mit den Regelungsbereichen des österreichischen Aktienrechts, die einer Deregulierung für eine personalistisch ausgestaltete Aktiengesellschaft sinnvoll zugänglich gemacht werden können und sollten. Als solche werden die Regelungen betreffend die Veröffentlichung, die Beurkundung von Hauptversammlungsbeschlüssen sowie die (eingeschränkten) Informations- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre identifiziert. Darauf aufbauend werden konkrete Deregulierungsvorschläge erstattet, die vorsehen: den Ersatz der „Wiener Zeitung“ als Veröffentlichungsmittel (Kap. 5.1), den Ersatz des Notars als Urkundsperson für bestimmte Hauptversammlungsbeschlüsse (Kap. 5.2), die Zulassung von Umlaufbeschlüssen der Aktionäre (Kap. 5.2.3.4), die Einführung von statutarischen Informationsrechten der Aktionäre in Annäherung an jene des Aufsichtsrats im Allgemeinen (Kap. 5.3.5) und für den Fall des Verkaufs von Aktien im Besonderen (Kap. 5.3.5.4), sowie die Einführung von statutarischen Mitwirkungsrechten der Aktionäre (Kap. 5.3.2) zu bestimmten Maßnahmen der Geschäftsführung, zur Bestellung des Vorstands und Festlegung von Vorstandsbezügen und zur Verwendung des Jahresüberschusses. Abschließend werden in einer Tabelle die relvanten Regelungsinhalte der GmbH und der dem gesetzlichen Leitbild entsprechenden Aktiengesellschaft jenen der Privaten Aktiengesellschaft gegenübergestellt (Kap. 8).
Inhaltsverzeichnis
1.Gegenstand der Arbeit: Einführung einer Privaten Aktiengesellschaft in Österreich
2.Die historische Entwicklung der Aktiengesellschaft und die Diskussion der „kleinen“ bzw Privaten Aktiengesellschaft in Deutschland und Österreich
2.1.Ein geschichtlicher Überblick über die Entwicklung des Aktienrechts
2.2.Die Entwicklung der „kleinen“ Aktiengesellschaft in Deutschland
2.2.1.Hintergrund der Diskussion
2.2.2.Forderungen und Vorschläge von Interessenvertretungen und Wissenschaft
2.2.3.Das Drei-Stufen-Modell
2.2.3.1.Stufe: Die Private Aktiengesellschaft
2.2.3.2. Stufe: Die Offene Aktiengesellschaft
2.2.3.3. Stufe: Die (große) Aktiengesellschaft
2.2.3.4.Zusammenfassung der Anforderungen an die einzelnen Stufen des Drei-Stufen-Modells
2.2.4.Maßnahmen des deutschen Gesetzgebers: Die „kleine“ Aktiengesellschaft
2.2.4.1.Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen
2.2.4.1.1.Ad 1.) Einberufungs- und Beurkundungsregelungen für die Hauptversammlung
2.2.4.1.2.Ad 2.) Flexiblere Verwendung des Jahresüberschusses
2.2.4.1.3.Ad 3.) Ausschluss des Mitbestimmungsrechts
2.2.5.Zusammenfassung der Diskussion, der Vorschläge, deren Umsetzung und Folgen
2.3.Die Österreichische Diskussion zur Privaten Aktiengesellschaft
2.4.Europäischer Trend
3.Gegenüberstellung von GmbH und AG
4.Definition der Privaten Aktiengesellschaft
5.Deregulierungspotential des Aktienrechts für die Private Aktiengesellschaft
5.1.Zeitgemäße Veröffentlichungsmittel
5.1.1.§ 18 AktG
5.1.1.1.Aktienrechtsänderungsgesetz 2009
5.1.2.Deregulierungsvorschlag
5.1.2.1.Satzungsgestaltung
5.1.2.2.Gesetzesergänzung
5.1.3.Exkurs: elektronisches Amtsblatt
5.2.Notarielle Beurkundung von Hauptversammlungsbeschlüssen
5.2.1.§ 120 AktG
5.2.2.Diskussionen zum Erfordernis der notariellen Beurkundung
5.2.2.1.Deutschland
5.2.2.2.Österreich
5.2.3.Kritische Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit der notariellen Beurkundung
5.2.3.1.Rechtmäßiger Ablauf der Hauptversammlung
5.2.3.2.Beweissicherung
5.2.3.2.1.Das Aktienrechtsänderungsgesetz 2009
5.2.3.2.2.Status einer öffentlichen Urkunde (§ 292 ZPO)
5.2.3.2.3.Kosten
5.2.3.3.Exkurs: Protokollierungsmängel
5.2.3.3.1.Lösungsansatz für die Private Aktiengesellschaft
5.2.3.4.Umlaufbeschluss
5.2.4.Deregulierungsvorschlag für die Aufnahme der Niederschrift und die Beschlussfassung im schriftlichen Weg
5.2.4.1.Satzungsgestaltung
5.2.4.2.Gesetzesergänzungen
5.2.5.Deregulierungsvorschlag zur Rüge und Berichtigung der Protokollierung
5.3.Informations- und Mitwirkungsrechte
5.3.1.Rechte und Pflichten des Aktionärs
5.3.1.1.Rechte des Aktionärs
5.3.1.1.1.Informationsrechte
5.3.1.1.2.Antragsrecht
5.3.1.1.3.Stimmrecht
5.3.1.2.Pflichten des Aktionärs
5.3.2.Einführung zusätzlicher Mitwirkungsrechte für Aktionäre einer Privaten Aktiengesellschaft
5.3.2.1.Interventionsrecht der Hauptversammlung
5.3.2.2.Erweiterte Mitwirkungsrechte der Hauptversammlung
5.3.2.3.Treuepflicht
5.3.2.4.Deregulierungsvorschlag zur Einführung von Zustimmungsvorbehalten der Hauptversammlung zu Geschäftsführungsmaßnahmen
5.3.2.4.1.Satzungsgestaltung
5.3.2.4.2.Gesetzesergänzung
5.3.3.Mitwirkung bei der Verwendung des Jahresüberschusses
5.3.3.1.Deregulierungsvorschlag zur Mitwirkung bei der Verwendung des Jahresüberschusses
5.3.3.1.1.Satzungsgestaltung
5.3.3.1.2.Gesetzesergänzung
5.3.4.Bestellung und Vergütung des Vorstands der Privaten Aktiengesellschaft
5.3.4.1.Mitwirkung der Hauptversammlung bei der Bestellung des Vorstands
5.3.4.2.Mitwirkung der Hauptversammlung bei der Festlegung der Vorstandsvergütung
5.3.4.3.Deregulierungsvorschlag zur Mitwirkung der Hauptversammlung bei der Bestellung des Vorstands und bei der Vorstandsvergütung
5.3.5.Einführung zusätzlicher Informations- und Einsichtsrechte für Aktionäre der Privaten Aktiengesellschaft und deren Geheimhaltung
5.3.5.1.Deregulierungsvorschlag zur Erweiterung der Informationsrechte
5.3.5.2.Geheimhaltung
5.3.5.3.Deregulierungsvorschlag zur Geheimhaltung
5.3.5.3.1.Satzungsgestaltung
5.3.5.3.2.Gesetzesergänzung
5.3.5.4.Verkauf von Aktien einer Privaten Aktiengesellschaft
5.3.5.5.Deregulierungsvorschlag zum Verkauf von Aktien einer Privaten Aktiengesellschaft
5.4.Unternehmensmitbestimmung und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
5.4.1.Exkurs
6.Mustersatzung de lege lata
7.Mustersatzung de lege ferenda
8.Gegenüberstellung der Kapitalgesellschaftsformen unter Einbeziehung der Privaten Aktiengesellschaft
9.Zusammenfassung – Der rote Faden
9.1.Veröffentlichungen – Kapitel 5.1
9.2.Beurkundung und Protokollierung von Hauptversammlungsbeschlüssen – Kapitel 5.2
9.3.Protokollierungsmängel – Kapitel 5.2.3.3
9.4.Beschlussfassung im schriftlichen Weg – Kapitel 5.2.3.4
9.5.Zustimmungsvorbehalte zu Maßnahmen der Geschäftsführung – Kapitel 5.3.2.2
9.6.Mitwirkung bei der Verwendung des Jahresüberschusses – Kapitel 5.3.3
9.7.Mitwirkung bei der Bestellung des Vorstands und bei der Vorstandsvergütung – Kapitel 5.3.4
9.8.Informations- und Einsichtsrechte für Aktionäre der Privaten Aktiengesellschaft und deren Geheimhaltung – Kapitel 5.3.5
9.9.Verkauf von vinkulierten Namensaktien – Kapitel 5.3.5.4
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die bestehenden „Überregulierungen“ für die Private Aktiengesellschaft zu identifizieren und durch sachgerechte Änderungsvorschläge zu beseitigen, um diese Rechtsform auch in Österreich als attraktive Alternative für personalistisch strukturierte Unternehmen zu etablieren. Dabei wird untersucht, wie das aktienrechtliche Leitbild unter Wahrung der Organisationsverfassung für diese Unternehmen geöffnet werden kann.
- Analyse der historischen Entwicklung der kleinen Aktiengesellschaft in Deutschland und Österreich
- Untersuchung von Deregulierungspotentialen hinsichtlich Veröffentlichungspflichten und Notariatserfordernissen
- Erweiterung der Informations- und Mitwirkungsrechte für Aktionäre im Rahmen der Satzungsautonomie
- Vergleich der Kapitalgesellschaftsformen (GmbH vs. AG) zur Identifikation von Wettbewerbsnachteilen
- Erstellung von Mustersatzungen de lege lata und de lege ferenda für die Private Aktiengesellschaft
Auszug aus dem Buch
1. Gegenstand der Arbeit: Einführung einer Privaten Aktiengesellschaft in Österreich
Die vorliegende Arbeit widmet sich der Privaten Aktiengesellschaft, die in dieser Form in Österreich noch nicht existiert. Die Idee zu dieser Arbeit entstammt der in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts in Deutschland begonnenen Diskussion zur „kleinen“ Aktiengesellschaft. Es soll dem auch für Österreich bejahten Bedarf – anders als beispielsweise in der Schweiz – nach einer personalistischen Aktiengesellschaft Rechnung getragen werden. Diesen Bedarf haben bereits Doralt (1995), Nowotny (2000), Kalss/Schauer (2006), Krejci (2007) sowie Haberer (2009) gesehen und entsprechende (Teil-) Vorschläge vorgelegt. Auch die Praxis bzw. deren Vertreter haben sich zuletzt in den Stellungnahmen zum GesRÄG 2004 ausführlich (befürwortend) für eine teilweise Übernahme der deutschen Vorschläge zur „kleinen“ Aktiengesellschaft geäußert. Auch auf europäischer Ebene ist ein Trend hin zur weiteren Ausdifferenzierung des Gesellschaftsrechts erkennbar.
Der Gesetzgeber ist den bisherigen Änderungswünschen – wenn überhaupt – nur unzureichend nachgekommen. Ausgangspunkt dieser Arbeit ist der Umstand, dass für Unternehmen mit einer personalistischen Eigentümerstruktur derzeit nur die GmbH und die (Publikums-) Aktiengesellschaft als kapitalgesellschaftliche Organisationsformen zur Verfügung stehen und das Aktiengesetz – seinem zu Grunde liegenden Leitbild entsprechend – Regelungen enthält, die für eine personalistische Eigentümerstruktur als überschießend oder als zu einschränkend erkannt werden und die Entscheidung für die Rechtsform der Aktiengesellschaft erschweren.
Zusammenfassung der Kapitel
1.Gegenstand der Arbeit: Einführung einer Privaten Aktiengesellschaft in Österreich: Einleitung in die Thematik der personalistischen Aktiengesellschaft in Österreich und die Problematik bestehender, überschießender regulatorischer Rahmenbedingungen.
2.Die historische Entwicklung der Aktiengesellschaft und die Diskussion der „kleinen“ bzw Privaten Aktiengesellschaft in Deutschland und Österreich: Darstellung des geschichtlichen Wandels des Aktienrechts vom Privilegionssystem zum modernen Verständnis sowie der spezifischen deutschen Debatte zur kleinen Aktiengesellschaft.
3.Gegenüberstellung von GmbH und AG: Detaillierter tabellarischer Vergleich der strukturellen und kompetenzrechtlichen Unterschiede zwischen GmbH und Aktiengesellschaft.
4.Definition der Privaten Aktiengesellschaft: Definition und Abgrenzung der Privaten Aktiengesellschaft durch ihre personalistische Struktur, Namensaktien und den Ausschluss vom Börsenhandel.
5.Deregulierungspotential des Aktienrechts für die Private Aktiengesellschaft: Kernstück der Arbeit, welches konkrete Reformvorschläge für Veröffentlichung, Beurkundung, Informationsrechte und Mitwirkung behandelt.
6.Mustersatzung de lege lata: Praktischer Entwurf einer Satzung für eine Private Aktiengesellschaft auf Basis des geltenden Rechts.
7.Mustersatzung de lege ferenda: Entwurf einer Mustersatzung, die die vorgeschlagenen Deregulierungsmaßnahmen bereits berücksichtigt.
8.Gegenüberstellung der Kapitalgesellschaftsformen unter Einbeziehung der Privaten Aktiengesellschaft: Zusammenfassende tabellarische Übersicht der verschiedenen Gesellschaftsformen unter Einbeziehung des neuen Typs.
9.Zusammenfassung – Der rote Faden: Kurze Zusammenfassung der zentralen Reformergebnisse und Deregulierungsvorschläge aus den vorangegangenen Kapiteln.
Schlüsselwörter
Private Aktiengesellschaft, kleine AG, Aktiengesetz, GmbH, Deregulierung, Satzungsautonomie, Hauptversammlung, Aktienrecht, Namensaktien, gesellschaftsrechtliche Reform, Mitwirkungsrechte, Informationsrechte, Österreich, Kapitalmarkt, personalistische Gesellschaftsstruktur
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Dissertation im Kern?
Die Arbeit untersucht die Einführung und Ausgestaltung einer "Privaten Aktiengesellschaft" in Österreich. Ziel ist es, eine Rechtsform zu schaffen, die den Bedürfnissen personalistisch strukturierter Unternehmen besser entspricht als die derzeitige GmbH oder börsenorientierte AG.
Welche zentralen Themenfelder werden analysiert?
Die Arbeit behandelt die historische Entwicklung, vergleicht bestehende Kapitalgesellschaftsformen, identifiziert Überregulierungen im aktuellen Aktiengesetz und entwickelt konkrete Deregulierungsvorschläge für die Bereiche Publizität, Beschlussfassung und Aktionärsrechte.
Was ist das primäre Forschungsziel?
Das primäre Ziel ist die Identifizierung von Hindernissen, die einer personalistischen AG im Wege stehen, und das Erarbeiten von sachgerechten Änderungsvorschlägen, ohne die aktienrechtliche Grundstruktur zu gefährden.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse, Rechtsvergleichung (insb. zu Deutschland) und der Erarbeitung de lege lata sowie de lege ferenda Vorschläge basiert.
Was deckt der Hauptteil ab?
Der Hauptteil analysiert detailliert spezifische Deregulierungspotenziale: von der Art der Veröffentlichung über Notariatserfordernisse bei Hauptversammlungen bis hin zu den Informations- und Mitwirkungsrechten der Aktionäre.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie "Private Aktiengesellschaft", "Satzungsautonomie", "Personalistische Eigentümerstruktur" und "Deregulierungspotential" charakterisiert.
Welche Rolle spielt das "Drei-Stufen-Modell"?
Das Modell dient als theoretische Grundlage für die Differenzierung zwischen verschiedenen Typen von Aktiengesellschaften (Private AG, Offene AG, Große AG) und begründet die Notwendigkeit unterschiedlicher Regulierungsdichten.
Warum wird die notarielle Beurkundung bei Beschlüssen kritisiert?
Der Autor argumentiert, dass die Notariatszwangspflicht bei einer überschaubaren Aktionärsstruktur und bei "Regularien" zu einem unverhältnismäßig hohen Kosten- und Verwaltungsaufwand führt, der für kleine Unternehmen abschreckend wirkt.
Was schlägt der Autor zur Verbesserung der Informationsrechte vor?
Es wird vorgeschlagen, Aktionären der Privaten AG erweiterte Informationsrechte einzuräumen (z.B. durch Zusatzberichte oder direkten elektronischen Zugang zu Unterlagen), wobei der Geheimhaltungsschutz durch berufsmäßige Vertrauenspersonen gewahrt werden soll.
- Quote paper
- Sascha Raits (Author), 2011, Die Private Aktiengesellschaft im österreichischen Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174891