Untersuchungen zum ergebnisorientierten Umgang mit typischen Baumängeln im Wohnungsbau


Diplomarbeit, 2009

108 Seiten, Note: Gesamtnote 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Kurzfassung

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Ziele

2 Zusammenstellung und Ursachenfindung typischer Baumängel
2.1 Begriffsdefinitionen bei Baumängeln
2.1.1 Was ist ein Baumangel [2]?
2.1.2 Was ist ein Bauschaden [2]?
2.1.3 Was ist ein unwesentlicher (hinnehmbarer) Baumangel [3]?
2.1.4 Was ist ein wesentlicher Baumangel [3]?
2.1.5 Was ist ein behebbarer Baumangel?
2.1.6 Was ist ein unbehebbarer Baumangel?
2.1.7 Was ist ein versteckter Baumangel [2]?
2.1.8 Was ist ein Folgeschaden [6]?
2.1.9 Was ist ein Werkvertrag [6]?
2.1.10 Was ist Gefahr im Verzug?
2.2 Baumängel durch planliche Fehler
2.2.1 Mangelhafte Detailplanung
2.2.1.1 Fehlerhafter Brüstungswandanschluss an eine Wohnraumaußenwand
2.2.1.2 Nicht ausreichender Hochzug bei einem Pultdach
2.2.1.3 Architekturlichte bei Eingangstür zu gering bemessen
2.2.2 Mangelhafte Planweiterleitung von Fachplanern und Projektanten
2.2.3 Mangelhafte Abschätzung von Fußbodenaufbauhöhen bei der Planung
2.3 Baumängel durch fehlerhafte Ausführung
2.3.1 Estrichaufschüsselung
2.3.1.1 Ursachen
2.3.1.2 Sanierung
2.3.1.3 Vermeidung
2.3.2 Putzrisse
2.3.2.1 Ursachen
2.3.2.2 Sanierung
2.3.2.3 Vermeidung
2.3.3 Setzungen von Traufenplatten
2.3.3.1 Ursachen
2.3.3.2 Sanierung
2.3.3.3 Vermeidung
2.4 Baumängel durch schlechte Bauüberwachung
2.4.1 Schlechte Ausbildung des Führungspersonals
2.4.2 Unregelmäßiger Baustellenbesuch
2.4.3 Ungenaue Besichtigung der bereits fertiggestellten Bauleistungen
2.4.4 Fehlerhafte Koordination der einzelnen ausführenden Firmen
2.5 Baumängel infolge zu schneller Bauleistung
2.5.1 Schimmelbildung durch feuchtes Mauerwerk oder zu feuchten Putz
2.5.2 Schlechte Materialhaftung durch zu schnellen Einbau
2.5.3 Bodenbelagsmangel durch zu wenig Estrichaustrocknungszeit
2.5.4 Beschädigungen von Innentüren durch zu frühes Versetzen
2.6 Baumängel, hervorgerufen durch Kostendruck
2.6.1 Einbau von qualitativ schlechteren Baumaterialien
2.6.2 Leistungserbringung durch fachlich schlecht qualifizierte Arbeitskräfte
2.7 Baumängel, hervorgerufen durch schlechte Lagerung der Baumaterialien
2.7.1 Auswirkungen von schlechter Lagerung von Dämmstoffen
2.7.2 Auswirkungen von schlechter Lagerung von Fertigparkettböden
2.7.3 Auswirkungen von schlechter Lagerung von Sanitärgegenständen und Armaturen

3 Rechtliche Handhabung von Baumängeln
3.1 Vergleich zwischen in Deutschland und in Österreich geltendem Baurecht
3.1.1 Baurecht in Deutschland
3.1.2 Baurecht in Österreich
3.1.2.1 Bestimmungen zu Baumängeln in der ÖNORM B 2110
3.1.2.2 Bestimmungen in der ÖNORM A 2050, welche Auswirkungen bei Baumängeln haben
3.2 Rechtliche Auswirkung von Baumängeln für die Mieter, Mietkäufer oder Eigentümer
3.2.1 Rechtliche Auswirkung von Baumängeln für Mieter und Mietkäufer
3.2.2 Rechtliche Auswirkung von Baumängeln für Eigentümer
3.3 Rechtliche Auswirkung von Baumängeln für den Errichter des Wohnungsbaues
3.3.1 Rechtliche Auswirkung von Baumängeln für den Planer
3.3.2 Rechtliche Auswirkung von Baumängeln für den Ausführenden

4 Ergebnisorientierte Lösungsansätze für den sachgerechten Umgang mit Planenden und Ausführenden
4.1 Fallbeispiele für den Planenden
4.1.1 Planungsmangel bei einem Französischem Fenster
4.1.2 Planungsmangel bei einem Stiegenhausgeländer
4.2 Fallbeispiele für den Ausführenden
4.2.1 Baumangel auf einer Terrasse, verursacht von einem Ausführenden
4.2.2 Versorgungszuleitung von Ausführendem nicht ausgeführt

5 Ergebnisorientierte Lösungsansätze für den sachgerechten Umgang mit Bauherren und Mietern/Eigentümern
5.1 Fallbeispiele für Bauherren
5.1.1 Wasserbelastung auf dem Baugrund eines Bauherrn
5.1.2 Vom Bauherrn zu nahe zusammengebaute Garagenblöcke
5.2 Fallbeispiele für Mieter/Eigentümer
5.2.1 Beschädigung eines Sonderwunsches eines Mieters
5.2.2 Unsachgemäßer Einbau einer Innenfensterbank bei einem Eigentümer

6 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
6.1 Exakte Beschreibung der Leistung schon beim Werkvertrag
6.2 Lösungsorientiertes Verhalten aller Beteiligten bei entstandenen Baumängeln
6.3 Höherer Qualitätsstandard durch Motivation der Mitarbeiter
6.4 Mehrere und genauere Zwischenkontrollen der beauftragten Bauleistungen
6.5 Zusammenarbeit untereinander mehr fördern
6.6 Eigeninitiative der Baubeteiligten mehr fördern
6.7 Mängelbesichtigungen sollten nur von sehr erfahrenen Technikern durchgeführt werden
6.8 Auskömmliche Zeiträume für Bauleistungen einplanen
6.9 Mehr Ehrlichkeit bei selbst verursachten Schäden

Literaturverzeichnis

Anlagenverzeichnis

Erklärung

Kurzfassung

Gegenstand der hier vorgestellten Arbeit soll eine Hilfe zur Vermeidung von häufig
beschriebenen Bauschäden im sozialen Wohnungsbau sein.

Zuerst werden einige in der Arbeit verwendete Begiffsdefinitionen erläutert. Im Anschluss sind die verschiedenen Ursachen von typischen Baumängeln beschrieben. Schon in der Entwurfsphase von Wohnbauten ist danach zu trachten, baumängelanfällige Detailbereiche in den verschiedenen Planungen besonders genau zu bearbeiten. Diese Arbeit soll auch einen kleinen Leitfaden für die fachgerechte Reparatur von häufig im Wohnhausbau entstandenen Bauschäden darstellen.

Der rechtliche Aspekt im Zusammenhang mit bereits vorhandenen Bauschäden wird aus der Sicht des Verursachers und aus der Sicht des Bauherrn genauer beleuchtet. Die ergebnisorientierten Lösungsansätze für den sachgerechten Umgang mit Planenden und Ausführenden sowie mit Bauherren, Mietern und Eigentümern werden in dieser Arbeit genauer herausgearbeitet. Auch wenn bereits ein Baumangel entstanden ist, soll in zwischenmenschlich korrekter Art und Weise der entstandene Baumangel, ohne Gerichtsverfahren bestmöglich in gütlicher Form behoben werden.

Zum Schluss der Arbeit sind vom Verfasser einige Hinweise und Schlussfolgerungen angeführt, die dazu dienen sollen, Baumängel erst gar nicht entstehen zu lassen.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde im Text auf die geschlechtergerechte sprachliche Gleichstellung verzichtet. In den Fällen, wo diese angebracht wäre, bittet der Autor zu berücksichtigen, dass jeweils beide Geschlechter gemeint sind.

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Anteile der Bauteilgruppen mit Schäden (Quelle: Deutsches Ingenieurblatt 11/2001)

Abbildung 2: Schadensursachen (Quelle: Deutsches Ingenieurblatt 11/2001)

Abbildung 3: Mindestbetondeckung nach DIN 1045-1:2001-07

Abbildung 4: unwesentlicher Baumangel

Abbildung 5: wesentlicher Baumangel

Abbildung 6: Grundriss Brüstungswandanschluss an einer Wohnraumaußenwand

Abbildung 7: Ausschnitt aus der Einreichplanung des Reihenhauses

Abbildung 8: nicht ausreichender bzw. fehlender Hochzug bei einem bekiesten Kautschukfoliendach

Abbildung 9: Detailplanung mit korrekt ausgeführtem Hochzug (Schnitt B–B)

Abbildung 10: Detailausführung Schnitt B–B nach der Sanierung des Planungsmangels

Abbildung 11: Detailskizze einer Stahltür mit Vollwärmeschutzanschluss

Abbildung 12: Vollwärmeschutzmangel im oberen Leibungsbereich

Abbildung 13: Vollwärmeschutzmangel im Leibungssockelbereich

Abbildung 14: Baumangel bei zu geringer Estrichüberdeckung bei schwimmendem Estrich

Abbildung 15: Formen von Estrichaufschüsselungen

Abbildung 16: Schwimmender Estrich mit und ohne Fußbodenheizung

Abbildung 17: Fugenbildung zwischen Fußbodenbelag und Sockelleiste

Abbildung 18: Baumangel Putzrisse im Anschlussbereich an Wand und Decke

Abbildung 19: Baumangel Setzungen von Traufenplatten

Abbildung 20: Hinterfüllungsbereich mit Unrat verunreinigt

Abbildung 21: Schimmelbildung im Wandinnenbereich

Abbildung 22: Tabelle mit Feuchtigkeitskennwerten bei Bodenbelägen [10]

Abbildung 23: Abbildungen Rohrdurchführungssystem Polo–RDS evolution

Abbildung 24: Mangelhafte Ausführung einer Elektrorohrdurchführung

Abbildung 25: Mangelhafte Lagerung von Dämmmaterialien

Abbildung 26: VOB Teil B, DIN 1961: 10/2006

Abbildung 27: Balkonstirnwandkonstruktion

Abbildung 28: Rissbreitenmesser

Abbildung 29: Französisches Fenster mit guter Reinigungsmöglichkeit

Abbildung 30: Vom Planer geplante Variante des Stiegengeländers

Abbildung 31: Lösungsvariante mit ausreichender Stiegenlaufdurchgangslichte

Abbildung 32: Baumangel in einer darüberliegenden Terrasse

Abbildung 33: Leitungsführung für nachträglich hergestellten elektrischen Herdanschluss in einer Eigentumswohnung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Ziele

Ziel dieser Arbeit ist es, die am Fachbereich Bauwesen an der Fachhochschule Leipzig und in der täglichen Praxis gewonnenen baulichen Mängelerkenntnisse in anschaulicher Form dem Leser dieser Diplomarbeit näherzubringen. Dies soll ein Beitrag zur bestmöglichen Vermeidung von typischen Baumängeln im Wohnungsbau für alle am Bau Beteiligten sein. Je mehr Mieter, Mietkäufer und Eigentümer sich an einen lösungsorientierten und respektvollen Umgang mit den Bauträgern oder Wohnungsgenossenschaften halten, desto mehr an Ärger, Streit, Enttäuschung und Konflikten bis hin zum Gerichtsverfahren kann eingespart werden. Da eine massive Verringerung von typischen Baumängeln auch volkswirtschaftlich sehr gut wäre, ist es von großer Bedeutung für die Zukunft des Bauens, dass sich möglichst viele Beteiligte am Bau viel lösungsorientierter und kooperativer bei der Baumängelsanierung verhalten. Besonders wichtig ist es für den Verfasser, dem von Mängeln Betroffenen einen kleinen Leitfaden für die erfolgreiche Durchsetzung seiner Sanierungswünsche gegenüber Bauträgern und Wohnungsgenossenschaften zu geben. Das Ziel jedes Bewohners einer Wohnung ist es, einen entdeckten Baumangel so schnell wie möglich und mit so wenig persönlichem Aufwand beseitigen zu können. In dieser Arbeit gibt der Verfasser einige Tipps, wie es Mängelgeschädigte ohne aufwendige Gutachter- und Gerichtsverfahren bewältigen können, mit Bauträgern, Sachverständigen, ausführenden Firmen und Wohnungsgenossenschaften eine gütliche Einigung bei der Sanierung des Baumangels zu finden.

2 Zusammenstellung und Ursachenfindung typischer Baumängel

Die häufigste Ursache aller Baumängel ist die fehlerhafte Ausführung von Bauteilen.

[1] (Seite 15)

Mängel und Schäden am Bau schlagen sich nicht nur privat, sondern auch volkswirtschaftlich zu Buche. Die Deutsche Bundesregierung erarbeitet Bauschadensberichte, aus denen hervorgeht, welche Bauteilgruppen am meisten von Schäden betroffen (Abbildung 1) und wo die Ursachen für Baumängel zu suchen sind (Abbildung 2). Demnach gelten jene Bauteile als besonders schadensanfällig, die das Gebäude vor Witterungseinflüssen schützen, und zu diesen gehören in besonderem Maße Außenwände und Dächer.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Anteile der Bauteilgruppen mit Schäden (Quelle: Deutsches Ingenieurblatt 11/2001)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Schadensursachen (Quelle: Deutsches Ingenieurblatt 11/2001)

Diese Bauteile sind auch den größeren Belastungen ausgesetzt und sollten deshalb mängelfrei hergestellt werden.

[1] (Seite 16)

80 % der Bauschäden sind auf bauphysikalische Ursachen zurückzuführen. Deshalb haben bauphysikalische Nachweise zur Einhaltung der Forderungen des Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutzes besondere Bedeutung.

2.1 Begriffsdefinitionen bei Baumängeln

Grundsätzlich muss man anmerken, dass nicht jeder Baumangel auch immer zu einem Schaden führt.

[1] (Seite 16)

Besonders bei Betonüberdeckungen von konstruktiven Betonteilen kann das der Fall sein. In der DIN 1045 „Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton“ werden für Stahlbetonbauteile in Abhängigkeit ihres Einbaus (im Rauminneren oder im Außenbereich) und der Expositions-klasse (mögliche Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, Chloride, Meerwasser bzw. Betonangriff durch Frost mit und ohne Taumittel, chemischen Angriff der Umgebung oder durch Verschleißbeanspruchung) unterschiedliche Betondeckungen zwischen 10 und 50 mm vorgeschrieben (Abbildung 3). Wenn die Mindestmaße unterschritten werden, liegt ein Baumangel vor, der aber nicht in jedem Falle zum Bauschaden führen muss.

Im anderen Fall kann ein Baumangel wie die zu geringe Betondeckung bei einer ungünstigen Expositionsklasse (Bewehrungskorrosion durch Chloride) zum Bauschaden (z. B. Zerstörung der Stahlbetonstütze) führen. Ein solcher Bauschaden kann die eigene Werkleistung des Unternehmers betreffen. Der Folgeschaden kann sowohl die eigene Werkleistung des Unternehmers, aber auch die Werkleistung eines anderen Unternehmers betreffen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Mindestbetondeckung nach DIN 1045-1:2001-07

2.1.1 Was ist ein Baumangel [2]?

Als Baumangel bezeichnet man das Fehlen von ideellen Vereinbarungen bzw. die Nichterfüllung gemäß den Regeln der Technik vorauszusetzender Eigenschaften. Baumängel sind meist Beanstandungen, die schon während der Bauzeit oder kurz danach auftauchen. Sie sollten im Zuge der Endabnahme oder in der darauffolgenden Gewährleistungsfrist eine Erledigung finden.

2.1.2 Was ist ein Bauschaden [2]?

Ein Bauschaden ist ein Gebrechen, welches eher erst nach der Endabnahme, also in der Nutzungsphase des Bauwerks zutage tritt. Aber auch versteckte Mängel können zu späteren Bauschäden führen.

2.1.3 Was ist ein unwesentlicher (hinnehmbarer) Baumangel [3]?

Ein unwesentlicher Baumangel liegt vor, wenn es dem Erwerber zuzumuten ist, die Leistung als vertragsgemäß anzunehmen und sich mit einer Nachbesserung zu begnügen.

Diese Mängel werden auch leichte Mängel genannt. Es ist aber nicht immer davon auszugehen, dass die Nachbesserung von solchen Baumängeln völlig perfekt gelingt. Aus der Praxis des Verfassers lässt sich ableiten, dass oftmals geringe Oberflächenunterschiede nach der Mängelsanierung weiterhin erkennbar bleiben. Das ist hauptsächlich bei Putzausbesserungen bemerkbar. Bei sehr glatten Putzoberflächen, welche im Wohnhausbau bevorzugt verwendet werden, ist eine Sanierung mit speziellen Spachtelmassen etwas leichter als bei Putzoberflächen, die eine rauere Oberfläche aufweisen. Durch geringfügige Unterschiede in der Oberflächenstruktur des bestehenden Putzes im Anschluss an den neu ausgebesserten Putzbereich sieht man im Streiflicht nach der Sanierung des Baumangels häufig gewisse Flecken. Dieser Umstand wird bei Wand- und Deckenflächen, welche direkt von Beleuchtungskörpern mit sehr intensivem Licht angestrahlt werden, als störend empfunden.

In der Abbildung 4 ist ein solcher unwesentlicher Baumangel abgebildet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: unwesentlicher Baumangel

2.1.4 Was ist ein wesentlicher Baumangel [3]?

Ein wesentlicher Mangel ist dagegen anzunehmen, wenn der Aufwand für die Beseitigung eines Mangels erheblich ist.

Diese Mängel werden auch schwere Mängel genannt.

In der Abbildung 5 ist ein solcher wesentlicher Baumangel abgebildet. Im Detailfoto 1 und 2 ist der wesentliche Baumangel vergrößert dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: wesentlicher Baumangel

2.1.5 Was ist ein behebbarer Baumangel?

Das ist jener Baumangel, der vom Verursacher auf seine Kosten behoben werden muss.

2.1.6 Was ist ein unbehebbarer Baumangel?

Das ist jener Baumangel, der vom Verursacher nicht mehr behoben werden kann,
ohne dass die gesamte Leistung neu hergestellt wird. Dem Geschädigten steht eine Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung richtet sich jedoch nach der Schwere des Baumangels. Der Entschädigungsbetrag sollte zwischen Verursacher und Geschädigtem einvernehmlich vereinbart werden.

2.1.7 Was ist ein versteckter Baumangel [2]?

Fehler verursachen in der Regel Schäden. Es gibt Konstruktionen, die fehlerhaft sind, aber erst irgendwann, oder die nie als Schaden ausarten (versteckter Mangel). Solche „beinahe Crashs“ gibt es viele, meist haben Konstruktionen mit solchen Eigenschaften eine kürzere Dauerhaftigkeit. Nach der Rechtsprechung haftet der Verursacher samt Rechtsnachfolger für versteckte Mängel 30 Jahre.

2.1.8 Was ist ein Folgeschaden [6]?

Mit Folgeschaden wird ein Schaden bezeichnet, der nicht unmittelbar aus der schädigenden Handlung resultiert, sondern sich erst aus der Rechtsgutsverletzung ergibt.

Sind bei Klageerhebung auf Schadensersatz noch nicht alle Folgeschäden absehbar, kann die Leistungsklage mit der Feststellungsklage verbunden werden, sodass der Beklagte auch für zukünftig auftretende
Folgeschäden seiner schädigenden Handlung aufzukommen hat.

Mit Leistungsklage wird eine Klage auf ein Tun oder Unterlassen bezeichnet. Mit der Leistungsklage können alle Arten materiell-rechtlicher Ansprüche begehrt werden.

Mit Feststellungsklage wird eine Klage bezeichnet, mit der die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses begehrt wird. In der Praxis wird die Feststellungsklage häufig neben einer Leistungsklage auf Schadensersatz zur Feststellung eines Schadensersatzanspruches auf Folgeschäden verwandt, deren Eintritt bei Klageerhebung nur absehbar ist.

2.1.9 Was ist ein Werkvertrag [6]?

Der Werkvertrag ist durch die Pflicht des Unternehmers zur Herstellung des versprochenen Werkes und die des Bestellers zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung gekennzeichnet.

Geschuldet ist beim Werkvertrag damit nicht nur ein Tätigwerden, wie beim Dienstvertrag, sondern ein Erfolg.

2.1.10 Was ist Gefahr im Verzug?

Baumängel, welche zu einer unmittelbaren Gefährdung von Personen oder Sachwerten führen können, also keines weiteren Gefahrenmomentes bedürfen, sind in rechtlicher Hinsicht als „Gefahr im Verzug“ zu bewerten.

2.2 Baumängel durch planliche Fehler

Sehr oft sind spätere Baumängel ursächlich in einer mangelhaften oder fehlerhaften Planung begründet.

2.2.1 Mangelhafte Detailplanung

2.2.1.1 Fehlerhafter Brüstungswandanschluss an eine Wohnraumaußenwand

Die Stahlbetonbrüstung in einer Wohnanlage ist in der Ausführungsplanung direkt an die Ziegelaußenwand angeschlossen dargestellt. In der Detailplanung wird der geplante Vollwärmeschutz auf der Außenfassade nur bis zur Stahlbetonbrüstung hin dargestellt. Richtig wäre gewesen, wenn der Vollwärmeschutz durchgehend entlang der Ziegelaußenwand eingezeichnet worden wäre. Damit wäre die gesamte Außenwand, die an einen Wohnraum grenzt, durchgehend wärmegedämmt gewesen. Durch diese mangelhafte Detailplanung kann auf die Breite der Stahlbetonbrüstung nach der baulichen Ausführung eine Wärmebrücke durch die Ziegelaußenwand entstehen. In weiterer Folge kann es wie in der Abbildung 6 dargestellt in der Innenecke des Wohnraumes zu einer Schimmelbildung kommen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Grundriss Brüstungswandanschluss an einer Wohnraumaußenwand

Wenn es aufgrund eines Baumangels zu einem Schimmelschaden gekommen ist, so muss der Bauträger oder die Wohnungsgenossenschaft die Sanierung bezahlen. Das kann bei einigen sehr gesundheitsschädlichen Schimmelpilzarten zu sehr hohen Kosten führen. Bei Schimmelschäden in Ziegelmauern muss zum Beispiel der gesamte Bereich des befallenen Mauerwerkbereiches abgetragen werden. Bei Gipskartonständerwänden muss für einen dauerhaften Sanierungserfolg ebenfalls die gesamte befallene Gipskartonständerwand entfernt und neu hergestellt werden. Nicht erfasster Schimmelbefall kann sich bei weiterer Feuchtigkeitszufuhr sehr schnell wieder ausbreiten. Bei der Sanierung eines Schimmelschadens können verschiedene Faktoren den Kostenumfang einer Sanierung erheblich beeinflussen.

Faktoren für Kostenumfang bei Schimmelschaden:

- Größe des Schimmelpilzbefalles
- Schimmelpilzart
- Es liegt „Gefahr im Verzug“ vor
- Es müssen die Bewohner während der Sanierung ausziehen
- Es sind befallene Bauteile gänzlich zu entfernen
- Es müssen bei der Sanierung auch andere Bauteile ergänzt oder erneuert
werden
- Zeitraum für die Sanierung

2.2.1.2 Nicht ausreichender Hochzug bei einem Pultdach

Bei der Neuerrichtung einer Reihenhausanlage wurde in der Einreichplanung ein Pultdach mit einer Kautschukfolieneindeckung geplant. Zum Schutz der Folie und als Auflast gegen den Windsog wurde das Pultdach, wie in der Abbildung 7 dargestellt, mit einer 5 cm starken Kiesschüttung ausgeführt.

Im Firstbereich des Pultdaches schließt ein aufgehendes Mauerwerk mit einem integrierten Lichtband zur Belichtung des Stiegenhauses direkt an das Foliendach an. Die Reihenhäuser befinden sich in keiner sehr schneereichen Gegend. Aus diesem Grund müssten die Blechhochzüge im Anschlussbereich an das aufgehende Mauerwerk nicht unbedingt höher als mind. 15 cm ausgeführt werden.

Während der Bauzeit der Reihenhäuser wurden vom Bauträger die Detailanschlüsse teilweise nur mündlich bzw. anhand grober Schemaskizzen dem Spengler bzw. Schwarzdecker mitgeteilt. Wie in der Abbildung 8 ersichtlich, wurde aufgrund der fehlenden bzw. fehlerhaften Detailplanung der Wandhochzug aus Blech in einem Bereich nicht ausgeführt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Ausschnitt aus der Einreichplanung des Reihenhauses

Durch das Fehlen des Blechhochzuges im Anschluss an das gedämmte und verputzte aufgehende Mauerwerk des Lichtbandes kann es sehr schnell zu schweren Baumängeln kommen. Durch die dauerhafte Durchfeuchtung des Reibputzes infolge von Schnee und Regen kommt es schnell zu einer Zerstörung des Putzes und des Vollwärmeschutzes. In weiterer Folge zeigt sich Feuchtigkeitseintritt in das Mauerwerk und dieser Feuchtigkeitseintritt kann zu einer Schimmelbildung im Inneren des Gebäudes führen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: nicht ausreichender bzw. fehlender Hochzug bei einem bekiesten
Kautschukfoliendach

In diesem Reihenhaus kam es zu einem massiven Feuchtigkeitsschaden mit nachfolgender Schimmelbildung im Inneren des Gebäudes.

Grundsätzlich muss bei jedem Foliendach ein mindestens 15 cm hoher Hochzug ausgeführt werden. Bei diesem Reihenhaus wurde dieser, wie in der Abbildung 9 ersichtlich, nach der Sanierung des Baumangels 25 cm hoch ausgeführt. Damit beugt man zukünftig einer dauerhaften Durchfeuchtung des Reibputzes und des Vollwärmeschutzes im Wandbereich vor. Die 25 cm sind gemessen von der wasserführenden Ebene der Kautschukfolie bis zur Oberkante des Blechhochzuges.

In schneereichen Gegenden sollte der Hochzug noch höher ausgeführt werden. Auch auf nordseitig gelegenen Flachdächern ist es sinnvoll, die Wandhochzüge höher auszuführen, da dort der Schnee länger liegen bleibt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9: Detailplanung mit korrekt ausgeführtem Hochzug (Schnitt B–B)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10: Detailausführung Schnitt B–B nach der Sanierung des Planungsmangels

In der Abbildung 10 ist der sanierte Hochzugsbereich, wie in der korrigierten Detailplanung in der Abbildung 9 dargestellt, einschließlich eines neuen schmäleren Fensterbands ersichtlich.

2.2.1.3 Architekturlichte bei Eingangstür zu gering bemessen

In der Detailplanung eines Wohngebäudes wurde bei einem Nebeneingang im Keller eine einfache, beschichtete Stahltür mit einer Drahtglasfüllung eingeplant. In der Detailplanung wurde das in der Abbildung 11 dargestellte Maß „x“ zu gering geplant. Der Vollwärmeschutz in der Türleibung sollte nicht unter 3 cm ausgeführt werden, um einer Wärmebrücke im Leibungsbereich vorzubeugen. Die Öffnungsrichtung der Stahltür ist nach außen. In diesem Fall sollte in der Detailplanung ein Hinweis enthalten sein, dass bei der Stahltür ein Oberkopftürschließer mit Öffnungsbegrenzer oder ein Türstopper vorgesehen werden sollte. In den üblichen Detailplanunterlagen im Wohnhausbau fehlt diese Zusatzinformation bei nach außen öffnenden Türen oft.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 11: Detailskizze einer Stahltür mit Vollwärmeschutzanschluss

Wird das Stockprofil der Stahltüre von der Dimensionsbreite größer geplant, so kann zwischen Vollwärmeschutz und Türrahmenprofil im 90 Grad geöffneten Zustand der Stahltür, das Maß „x“ vergrößert werden. Damit kann man die Tür auch etwas mehr als 90 Grad öffnen und es besteht nicht die Gefahr, dass bei einem geringen Defekt des Öffnungsbegrenzers des Oberkopftürschließers sofort der Eckbereich des Vollwärmeschutzes beim Öffnen der Stahltür beschädigt wird. Solche Putz- und Vollwärmeschutzbeschädigungen, wie in der Abbildung 12 und Abbildung 13 dargestellt, können bei Vollwärmeschutzfassaden sehr schwer und kostspielig ausgebessert werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 12: Vollwärmeschutzmangel im oberen Leibungsbereich

Abbildung 13: Vollwärmeschutzmangel im Leibungssockelbereich

Lokal lässt sich der Vollwärmeschutz sehr schwer sanieren, vor allem wenn zwei Flächenbereiche davon betroffen sind (Leibungsbereich und Fassadenfläche). Meistens lässt sich auch nach der Sanierung des Baumangels in der Putzstruktur zwischen neu saniertem Bereich und Altbestand ein Unterschied erkennen.

Wenn seitens der Planer solche Details nicht beachtet werden, so können besonders umsichtige und vorausdenkende Bau- oder Projektleiter oftmals durch genaue Detailbesprechungen mit dem ausführenden Schlosser und der ausführenden Vollwärmeschutzfirma vor Baubeginn spätere Baumängel vermeiden. Leider kommt es in letzter Zeit immer öfter vor, dass die ausführenden Firmen nur ihr eigenes Gewerk sehen und sich um die weiteren Anschlussarbeiten nachfolgender anderer Firmen nicht kümmern. Das vorausschauende Denken ist gerade bei Detailausführungen, wo auch die Bau-toleranzen eine große Rolle spielen, von großer Bedeutung. Wenn wie in der Abbildung 11 das Maß „x“ vom Planer sehr knapp bemessen wurde, so können schon geringe Ungenauigkeiten beim Leibungsmauerwerk, später zu Problemen bei der Öffnungsweite der Stahltür führen. Meistens werden dann von der ausführenden Vollwärmeschutzfirma die Leibungsdämmplatten nicht plangemäß mit 3 cm Stärke aufgebracht, sondern mit weniger Stärke. Dieser Umstand hat dann einen weniger guten Wärmedämmwert im Leibungsbereich zur Folge.

2.2.2 Mangelhafte Planweiterleitung von Fachplanern und Projektanten

In der heutigen Zeit bearbeiten sehr wenige Bauträger und Wohnungsgenossenschaften alle Fachplanungen im eigenen Unternehmen. Man bedient sich immer mehr, abgestimmt auf das jeweilige zu errichtenden Projekt, verschiedener Fachplaner und Projektanten.

Beispiele für Fachplaner:

- Architekten und Baumeister
- Bodengutachter
- Wasserbauingenieure
- Statiker
- Brandschutzplaner

Beispiele für Projektanten:

- Elektroprojektanten
- Heizung-, Sanitär-, Kühlungs- und Lüftungsprojektanten
- Solarenergieingenieure

Verschiedene Planungsphasen im Bauwesen:

- Phase der Vorentwurfsplanung
- Phase der Entwurfsplanung
- Phase der Einreichplanung
- Phase der Ausführungs- oder Polierplanung
- Phase der Detailplanung

Wenn in einem Wohnbauprojekt in der Einreichplanphase der Architekt seine Einreichplanung abgeschlossen hat, sollten alle anderen Fachplaner die jeweiligen Fachin-formationen bereits in den fertiggestellten Einreichplan eingearbeitet haben.

Durch mangelhafte Weiterleitung von Plänen durch die Fachplaner oder die Projektanten können später bei der Ausführung wertvolle Informationen in den Ausführungs- oder Detailplänen fehlen. Dieses Fehlen von zum Beispiel Bauangaben, Detailangaben zu Baustoffen und Einbaubeschreibungen kann dann in der Ausführungsphase zu Baumängeln führen.

In der Praxis hat sich eine Planweiterleitung ähnlich des normalen Bauablaufes sehr bewährt. Der Architekt oder Baumeister arbeitet zuerst die Angaben des Bodengutachters und der Wasserbauingenieure in die Planung ein. Im Folgenden sollten die statischen Bauangaben in die Planung einfließen. Dann müssen in gegenseitiger Abstimmung die Bauangaben der verschiedenen Projektanten in die Planung eingearbeitet werden.

Am Ende muss ein von allen Planungsbeteiligten schriftlich freigegebener Planungsstand vorliegen. Dieser Planungsstand ist dann Grundlage für die Ausschreibung und Ausführung auf der Baustelle. Bei Großprojekten kann ein solcher Planungslauf mehrmals bis zur endgültigen Freigabe durch alle Planungsbeteiligten vorkommen.

2.2.3 Mangelhafte Abschätzung von Fußbodenaufbauhöhen bei der Planung

In den Einreich- und Polierplanungen von Wohnbauten wird oftmals von den Architekten und Planern in den Schnittzeichnungen durch das Stiegenhaus und die Wohnungen die gleiche Kotierung des Fußbodenaufbaues angegeben. Ein Maß mit 15 cm Fußbodenaufbau im gesamten Wohnungsbereich ist aus der Sicht des Verfassers im Wohnbau, mit einer Fußbodenheizung im gesamten Wohnungsbereich, schon zu gering angenommen. Durch verschiedene Türanschläge der Wohnungseingangstüren, welche fast immer nach innen öffnend geplant werden, kann dieses Maß von 15 cm um 2 cm auf 13 cm reduziert werden. Mit einem Gesamtfußbodenaufbau von 13 cm sind spätere Baumängel schon vorprogrammiert. Es kann durch verschiedene Leitungen im Bodenbereich, welche teilweise stärker isoliert sein müssen, zu einem späteren Riss im schwimmend verlegten Zementestrich und in weiterer Folge auch zu einem Bruch des darauf verlegten Fliesenbelages kommen. Durch die in den Estrich hineinragende isolierte Bodenleitung kann die Mindestüberdeckung von 4 cm bei schwimmend verlegten Zementestrichen nicht mehr gewährleistet werden und es kommt wie in der Abbildung 14 abgebildet bei einer stärkeren Druckbelastung über diesen Leitungen zum Bruch der meist unbewehrt ausgeführten Estrichplatte.

Es kann durch eine Verringerung der ursprünglich geplanten Wärmedämmung zu einer spürbaren Verschlechterung des Wärmedämmwertes im Fußbodenbereich kommen. Wenn ein Mietkäufer kurz vor Übernahme der Wohnung in sein Eigentum eine Untersuchung von einem Bauphysiker machen lässt und der Wert den im Energieausweis eingetragenen Wert nicht erreicht, so ist das ein Baumangel, welcher vom Bauträger oder von der Wohnungsgenossenschaft getragen werden muss. Da in einem solchen Fall eine Sanierung fast nicht möglich ist, kann der Mietkäufer Schadenersatz vom Bauträger oder von der Wohnungsgenossenschaft einfordern. Häufig wird von den Bauträgern oder Wohnungsgenossenschaften dann eine niedrigere Miete für den jeweiligen Mietkäufer festgesetzt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 14: Baumangel bei zu geringer Estrichüberdeckung bei schwimmendem Estrich

Mögliche Ausführung eines Fußbodenaufbaues im Wohnungsbereich: (mit Fußbodenheizung)

a) Fertigparkett, verklebt, 1 cm
b) Schwimmender Zementestrich für Fußbodenheizung, 7 cm
c) Trägerplatte mit Kunststoffnoppenauflage, 3 cm
d) Dampfsperrfolie verklebt
e) Trittschalldämmplatten, 3 cm
f) PAE–Trennfolie
g) Bindemittelgebundene Wärmedämmung, 3 cm
h) Stahlbetondecke, 22 cm

Wenn man die Punkte a) bis g) addiert, dann kommt man auf ein Ergebnis von 17 cm Fußbodenaufbauhöhe als absolutes Mindestmaß. Die planliche Abschätzung mit einer gleichen Höhe von 15 cm im Stiegenhaus und auch im Wohnungsbereich ist somit nicht ausreichend, wenn man den 2 cm Türanschlag auch noch berücksichtigt. Nach Abzug des Türanschlages würden nur mehr 13 cm übrig bleiben.

Der Verfasser schlägt deshalb eine Mindestaufbauhöhe von Fußbodenaufbauten im Wohnungsbereich mit 17 cm vor. Im Stiegenhaus sollte ein Fußodenaufbau von 19 cm eingeplant werden. Diese Mindestmaße gelten für Fußbodenaufbauten bei Zwischengeschossen, wo oberhalb und unterhalb ein beheizter Bereich vorgesehen wird. Im Erdgeschoss und im Dachgeschoss müssen diese Fußbodenaufbauhöhen noch erhöht werden, um die für eine Wohnbauförderung nötigen Mindestdämmwerte erreichen zu können.

2.3 Baumängel durch fehlerhafte Ausführung

Die häufigste Ursache aller Baumängel ist die fehlerhafte Ausführung von Bauteilen.

2.3.1 Estrichaufschüsselung

Bei Endbegehungen im Wohnhausbau kommt es oft im Randbereich zwischen Fliesenbodenbelag und den anschließenden Fliesensockelleisten zum Aufreißen der Silikonverfugungen. Das Fugenspaltmaß kann 1 mm bis 10 mm und mehr aufweisen. Die Estrichaufschüsselungen können, wie in der Abbildung 15 abgebildet, konkave oder konvexe Formen haben. In der Abbildung 16 sind auch die Randstreifen ersichtlich, die bei der Herstellung von schwimmenden Estrichen mit und ohne Fußbodenheizung von großer Bedeutung sind. Wichtig ist, dass bei frisch eingebrachten Zementestrichen frühestens nach 21 Tagen nach der Einbringung mit dem Aufheizen begonnen werden darf. Die Wartezeit wird für den chemischen Abbindevorgang benötigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 15: Formen von Estrichaufschüsselungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 16: Schwimmender Estrich mit und ohne Fußbodenheizung

2.3.1.1 Ursachen

Sehr oft wird der Estrich aus zeitlichen Gründen zu bald eingebracht. Häufig wird auf den Baustellen, wo die Fenster bereits eingebaut worden sind, viel zu früh gelüftet (Zugluft). Durch dieses zu frühe Lüften wird dem Estrich zu schnell die Feuchtigkeit entzogen und er beginnt sich in den Randzonen leicht aufzuschüsseln. Oftmals kann es auch durch zu starke direkte Sonneneinstrahlung und durch einen falschen Wasser-Zement-Faktor zu solchen Aufschüsselungen kommen. Ein häufiger Grund für die Aufschüsselung der Estriche sind die schnellen Bauzeiten und die damit verbundene nicht ordentliche Austrocknung der Estriche.

Im Bild B in der Abbildung 17 ist ein Abriss der Silikonfuge zwischen zwei Estrichplatten im Bodenbereich dargestellt. Ein solcher Abriss der Silikonfuge ist ebenfalls sehr häufig auf eine Estrichaufschüsselung der beiden Estrichplatten zurückzuführen. Häufig wird aus Kostengründen im Wohnungsbau bei den Trennfugen von Estrichplatten kein Kunststoffdehnungsprofil, sondern nur eine Silikonfuge hergestellt. Durch das Zusammentreffen von unterschiedlichen Bodenbelagsmaterialien (z. B. Holzbelag mit einem Fliesenbelag) kann es zu zusätzlichen Spannungen im Bereich der Silikonfuge kommen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 17: Fugenbildung zwischen Fußbodenbelag und Sockelleiste

2.3.1.2 Sanierung

Die schadhafte Silikonverfugung muss gänzlich sauber entfernt werden und durch eine neue Verfugung ergänzt werden. Wenn die Fugenspaltmaßgröße über 10 mm reicht, so kann auch eine Entfernung der Fliesensockelleisten einschließlich der fehlerhaften Silikonverfugung nötig sein. Eine weitere Möglichkeit der Sanierung besteht, wenn der Fliesenbodenbelag entfernt und neu hergestellt wird. Bei dieser Sanierungsmethode muss eine auf das Fugenspaltmaß abgestimmte Aufspachtelung des Estrichs vorgenommen werden.

Bei der Sanierung des im Bild B in der Abbildung 17 dargestellten Baumangels kann jeweils die erste Reihe der an die Trennfuge anschließenden Bodenfliesen entfernt werden. Im Anschluss an diese Arbeiten muss das Kunststoffdehnungsprofil entlang der Estrichtrennfuge versetzt werden. Dann können auf beiden Seiten des Dehnungsprofiles die Bodenfliesen wieder ergänzt werden.

2.3.1.3 Vermeidung

Der Estrich sollte immer erst dann eingebracht werden, wenn die Fenster bereits eingebaut worden sind. Mit den Lüftungsmaßnahmen in den Wohnräumen ist erst ca. 3 bis 5 Tage nach Einbringung vom Estrich zu beginnen, um dem Estrich nicht zu schnell die Feuchtigkeit zu entziehen. Bereits bei der Zusammenmischung der Estrichzuschlagsstoffe ist auf den richtigen Wasser-Zement-Faktor besonders zu achten. Direkte Sonneneinstrahlung ist bei frisch eingebrachten Estrichen möglichst zu vermeiden. Ideal wäre, wenn die Direkteinstrahlung durch die Sonne mithilfe von Schutzplanen verhindert würde. Ohne einen speziellen Estrichmittelzusatz, welcher die Trocknungszeit verringern kann, sollte die Trocknungszeit von ca. 27 Tagen nicht unterschritten werden.

Bereits bei der Planung der verschiedenen Estrichplattendehnfugen sollte schon darauf geachtet werden, dass die Estricheinzelplattengröße ein Maß von ca. 40 Quadrat-metern nicht überschreitet. Bei Raumecken, die in den Wohnraum hineinragen, sollte der Estrich ungefähr 30 bis 50 cm, ausgehend von der Raumecke, eingeschnitten
werden. Mit dieser Einschnittmaßnahme der Estrichplatte verhindert man in diesen Eckbereichen spätere Risse.

2.3.2 Putzrisse

Rissschäden in Mauerwerkswänden werden oftmals im Zusammenhang mit der Standsicherheit des Gebäudes gesehen. Sehr selten trifft diese Beurteilung von Rissen aber wirklich zu. Überwiegend entstehen Risse in gemauerten Wänden aus unverträglichen Verformungen innerhalb der Gesamtkonstruktion des Bauwerks infolge Schwinden und Temperatureinwirkung.

In den Anschlussbereichen zwischen Wand und Decke, wie in der Abbildung 18 abgebildet, kommt es sehr häufig zu Rissbildungen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 18: Baumangel Putzrisse im Anschlussbereich an Wand und Decke

2.3.2.1 Ursachen

Wenn bei Ziegelzwischenwänden zwischen der letzten Ziegelschar und der Stahlbetondecke kein dauerelastischer Dämmstreifen eingebracht wurde, kann es nach der Austrocknungsphase der Stahlbetondecke zu einer Rissbildung im oberen Anschlussbereich von Wand und Decke kommen. Diese Risse treten häufiger bei eher weit gespannten Stahlbetondecken auf. Bei Zwischenwänden aus Gipskarton kommen solche Risse häufig bei einem fehlenden gleitenden Deckenanschluss vor.

2.3.2.2 Sanierung

Der entstandene Riss sollte von losen Putzteilen im Randbereich des Risses befreit werden. Nach Fertigstellung der Säuberung des Risses kann dieser neu verputzt
werden. Bei einer Rissbildung im Deckenanschlussbereich von Zwischenwänden aus Gipskarton sollte der Riss mit einem dauerelastischen Material (z. B. Acryl) verschlossen werden. Dieses dauerelastische Material muss für eine Beschichtung durch den Maler geeignet sein.

2.3.2.3 Vermeidung

Um einer Rissbildung zwischen Wand und Decke vorzubeugen, sollten die Ziegelzwischenwände möglichst spät hergestellt werden. Somit ist die Felddurchbiegung der Stahlbetondecken fast abgeschlossen und Risse können vermieden werden. Der Einbau dauerelastischer Dämmstreifen ist generell anzuraten. Die Ausschäumung der Fuge zwischen Wand und Decke wäre auch noch eine Variante zur Vermeidung einer späteren Rissbildung.

2.3.3 Setzungen von Traufenplatten

Begehbar ausgeführte Traufenbereiche, wie in der Abbildung 19 abgebildet, weisen oft schon kurz nach der Wohnungsübergabe gewisse Setzungen oder Verdrillungen der Waschbetonplatten auf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 19: Baumangel Setzungen von Traufenplatten

2.3.3.1 Ursachen

Wenn die Hinterfüllungsarbeiten zu schnell durchgeführt und die Hinterfüllung nicht in ungefähr 30 cm hohen Lagen hergestellt wurde und unmittelbar nach den Hinterfüllungsarbeiten sofort mit der Verlegung der Traufenpflasterplatten begonnen worden ist, kommt es zur Entstehung dieses Mangels. Oftmals wird sehr viel Unrat, wie in der Abbildung 20 abgebildet (z. B. Beispiel Putzreste, Dämmplattenreste, Schalungsteile, Verpackungsmaterial usw.) im Bereich des Hinterfüllungsraumes von verschiedenen am Bau Beteiligten nicht ordnungsgemäß entsorgt. Bereits nach einiger Zeit kann es dann zu meist ungleichmäßigen Setzungen der neu verlegten Traufenplatten kommen. Der Unrat wird durch die oberhalb aufgebrachte Auflast mehr verdichtet. Durch diese Verdichtung werden die im Erdreich befindlichen Materialien zusammengedrückt und es kommt oberhalb zu Setzungen. Bei Materialien, die im Laufe der Zeit im Erdreich langsam verrotten, verhält es sich ähnlich. Der darüberliegende Hinterfüllungsbereich gibt Stück für Stück nach und die Traufenplatten senken sich gegenüber dem starr am Gebäude montierten Lichtschacht oder einem Anschlagwinkel bei einer Haustür. Diese Setzungen bilden häufig Stolperfallen und sind tunlichst zu vermeiden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 20: Hinterfüllungsbereich mit Unrat verunreinigt

2.3.3.2 Sanierung

Die verdrehten bzw. abgesenkten Traufenplatten müssen samt Kiesbett oder Betonsplittbett vorsichtig ausgelöst oder gänzlich entfernt werden. Der Unrat muss vollständig entsorgt und der Aushubbereich sollte in ungefähr 30 cm hohen Schichten aufgefüllt und verdichtet werden. Dann kann mit einer Neuverlegung der ausgelösten oder neuen Traufenplatten begonnen werden. Wichtig ist, dass die unmittelbar an das aufgehende Mauerwerk angrenzenden Traufenplatten in einem leichten Gefälle weg vom Gebäude verlegt werden. Niederschlagswasser sollte möglichst schnell und ungehindert vom Gebäude weggeleitet werden.

2.3.3.3 Vermeidung

Um spätere Setzungen im unmittelbaren Hinterfüllungsbereich rund um Wohngebäude zu vermeiden, sind bereits in der Rohbauphase sämtlicher Unrat, Holzteile aller Art und sonstige Baurestmassen regelmäßig von der Baufirma entfernen zu lassen. Verschiedene Medienzuleitungen wie zum Beispiel Elektro-, Gas-, Wasser-, Fernseh- und Stromleitungen zum Wohngebäude hin sind möglichst früh zu verlegen. Die über den neu verlegten Leitungen hinterfüllten Erdkörper können sich somit sehr lange setzen, diese Maßnahme erhöht die Setzungssicherheit der später neu hergestellten Traufenplatten sehr.

2.4 Baumängel durch schlechte Bauüberwachung

Viele Baumängel könnten verhindert werden, wenn die jeweilige Bauüberwachung der Führungskräfte, wie Architekten, Statiker, Projektanten, Projektleiter, Bauleiter und Poliere, in regelmäßigeren Abständen und öfter durchgeführt würde. Die jeweilige
Führungskraft, z. B. der Bauleiter, sollte, auf den Bauablauf und das zu überwachende Gewerk abgestimmt, die Baustelle mindestens einmal bzw. zweimal pro Woche be-suchen und mit dem Polier die verschiedenen bereits fertiggestellten und die zukünftig noch herzustellenden Baumaßnahmen genau besprechen. Bei besonders schwierig auszuführenden Leistungen sollte auch der Facharbeiter, der diese komplizierte Tätigkeit auszuführen hat, zu diesem Abstimmungsgespräch hinzugezogen werden. Es sollten alle für den Polier und die ausführenden Firmen relevanten Detailfragen sowohl in technischer, organisatorischer als auch zeitlicher Hinsicht, bezogen auf die in der nächsten Zeit herzustellenden Bauleistungen, abgeklärt werden. Ungenaue Arbeitsanweisungen für den Arbeiter, Facharbeiter, Polier und die ausführenden Firmen führen zu einer Erhöhung von mangelhaft ausgeführten Bauleistungen.

2.4.1 Schlechte Ausbildung des Führungspersonals

Je komplizierter das Bauvorhaben ist, desto besser müssen die Führungskräfte ausgebildet sein. Auf einer terminlich sehr schwierigen Baustelle sollte man nur sehr besonnene und ruhig agierende Führungskräfte einsetzten. Der Neubau eines mit vielen Sonderdetails ausgeführten Wohnbaues sollte nur von sehr gut ausgebildeten Führungspersonen geleitet werden. Ein Bau- oder Projektleiter, welcher vorwiegend Baustellen im Stahlbau geleitet hatte, sollte nicht im Wohnhausbau eingesetzt werden. Um einen optimalen Erfolg eines Bauvorhabens zu gewährleisten, müssen sämtliche Führungskräfte von der Ausbildung her auf das jeweilige Bauvorhaben abgestimmt sein. Besonders wichtig ist aus der Sicht des Autors die menschliche Kompetenz der Führungskräfte. Eine gute Führungspersönlichkeit sollte keinesfalls die ihm unterstellten Arbeiter und Angestellten nur autoritär behandeln. Es ist besonders wichtig, bei den verschiedenen Baubesprechungen auf die Fragen, Ideen und Verbesserungsvor-schläge der einzelnen Spezialisten einzugehen. Oftmals können durch die lange praktische Erfahrung von älteren Bauarbeitern viele Mängel vermieden werden. Junge Techniker sollten sich deshalb in den ersten Berufsjahren mehr an den Urteilen praxiserfahrener älterer Bauleiter und Poliere orientieren und nicht die eigene Meinung eigensinnig vertreten. Der korrekte Umgang zwischen Führungspersönlichkeit und Mitarbeitern auf der Baustelle hilft viele Unstimmigkeiten zu vermeiden. Die Motivation der einzelnen am Bauwerk Mitwirkenden wird wesentlich gesteigert und die verschiedenen Bauleistungen werden mit mehr Sorgfalt erledigt. Ein erhöhtes Maß an Bauqualität, hervorgerufen durch richtig eingesetztes und gut ausgebildetes Führungspersonal, verhindert wiederum viele Mängel.

2.4.2 Unregelmäßiger Baustellenbesuch

Der Verfasser kann aus seiner langjährigen Baustellenpraxis bestätigen, dass ein zweimaliger Baustellenbesuch pro Woche bei einer mittleren Baustellengröße sehr sinnvoll ist. Eine sehr große Menge an Baumängeln kann durch einen regelmäßigen Baustellenbesuch vermieden werden. Wenn zum Beispiel zwei verschiedene Bauleistungen kurz aufeinanderfolgen und bei der zuerst ausgeführten Bauleistung nach der Fertigstellung eine genaue Überprüfung nötig wäre, kann es durch einen unregelmäßigen Baustellenbesuch des Bauleiters zu einem Mangel kommen. Der Bauleiter sieht diesen Mangel nicht mehr und kann die ausführende Firma bezüglich des Mangels nicht mehr informieren. Die Rohinstallationen für Elektro, Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär in Wänden und Decken aller Art sollte unbedingt vor den Verputzarbeiten überprüft und abgenommen werden. Die einzelnen Baustellenbesuche müssen immer mit dem Bauzeitplan und den einzelnen ausführenden Firmen abgestimmt sein. Ein regelmäßiger Rhythmus von Baustellenbesuchen erleichtert das Zeitmanagement der einzelnen Baubeteiligten sehr.

2.4.3 Ungenaue Besichtigung der bereits fertiggestellten Bauleistungen

Durch den zeitlichen Leistungsdruck auf den Baustellen kommt es sehr oft vor, dass die Poliere oder die Bau- und Projektleiter die bereits fertiggestellten Bauleistungen nicht mehr genau nach möglichen Mängeln während der Bauphase untersuchen. Diese Überprüfung ist vor allem bei sämtlichen Feuchtigkeitsisolierungen, Dampfsperren, Fußboden- und Wandheizungen von großer Bedeutung. Bei einem Flachdach, das als Foliendach ausgeführt wird, sollte unbedingt nach Fertigstellung der Folie samt aller Hochzüge und Linienbefestigungen eine Wasserprobe durchgeführt werden. Nach Beendigung der Folienarbeiten durch den Schwarzdecker sollten keine anderen Profes-sionisten die Folie oder das Flachdach betreten. Jede spätere Beschädigung der Folie durch am Bau beteiligte Fremdfirmen ist diesen nur sehr schwer nachzuweisen. Oftmals können jedoch durch ungesehene Mängel in den vorher angeführten Bauteilen folgenschwere Mängel entstehen, die zu hohen Kosten führen. Viel zu selten nehmen sich die Bauleiter genug Zeit, um die Dampfsperren in Dachgeschossausbauten auf ihre Dichtheit zu überprüfen. Sehr oft werden die Beplankungen mit Gipskartonplatten unmittelbar nachher begonnen, ohne die Dampfsperre überprüft zu haben. Bei einer Beschädigung der Dampfsperre im Anschluß an verschiedene Rohrdurchdringungen im Dachbereich kann es später zu erheblichen Mängeln durch Kondenswasser kommen.

2.4.4 Fehlerhafte Koordination der einzelnen ausführenden Firmen

Durch fehlerfreie Koordination der einzelnen ausführenden Firmen könnten viele Baumängel vermieden werden. Diese Koordinationsfehler passieren den Polieren und auch Bau- und Projektleitern gleichermaßen. Sehr oft kommt dies bei Bauprojekten vor, die von Anfang an nur über sehr begrenzte Zeitressourcen verfügen. Um den oft als nicht mehr machbar erscheinenden Endtermin doch noch zu schaffen, werden von den Baumanagern mehr ausführende Firmen auf einmal zur gleichzeitigen Erbringung der Bauleistung eingeplant. Der den Regeln der Technik entsprechende, ordnungsgemäße Bauablauf wird aufgrund des Zeitdruckes von den Baumanagern verändert. Der optimale Bauablauf bei einem Neubau eines Wohngebäudes mit einer Vollwärmeschutzfassade wäre zum Beispiel wie nachfolgend beschrieben auszuführen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 108 Seiten

Details

Titel
Untersuchungen zum ergebnisorientierten Umgang mit typischen Baumängeln im Wohnungsbau
Hochschule
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Note
Gesamtnote 1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
108
Katalognummer
V175099
ISBN (eBook)
9783640959846
ISBN (Buch)
9783640960033
Dateigröße
7736 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Mängel im Hochbau, Baumängel
Arbeit zitieren
Bmstr. DI (FH) Thomas Rendl (Autor:in), 2009, Untersuchungen zum ergebnisorientierten Umgang mit typischen Baumängeln im Wohnungsbau, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/175099

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