Deutschland gehört im internationalen Vergleich zu den reichsten Ländern der Erde. Dem entgegen stehen die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Es zeigt sich, dass die Dynamik und Wohlstand-steigerung keinen Beschäftigungswachstum mit sich bringt (vgl. Boeck/
Huster/ Benz 2006: 213). Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und ihre ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen, stellt daher eine wichtige Aufgabe der Politik dar und ist ein, in der Bundesrepublik Deutschland, viel debattiertes Thema. Erwerbslosigkeit belastet zum einen jene, die keine Beschäftigung haben, zum anderen ergeben sich gesamtwirtschaftliche Folgen (vgl. Gerster 2003: 9).
Neben den passiven Leistungen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik, welche der Einkommenssicherheit während der Arbeitslosigkeit dienen, zielen die aktiven Leistungen auf die Überwindung der Arbeitslosigkeit ab (vgl. Boeckh/ Huster/ Benz 2006: 224f.).
Die Versuche der Wiedereingliederung von Arbeitslosen, das heißt die aktiven Leistungen, stellen insoweit einen wichtigen Pfeiler in der deutschen Sozialpolitik dar, als dass die Arbeitslosigkeit die Finanzierung des Staates gefährdet. Es ergeben sich Einnahmeausfälle in den Sozialversicherungssystemen und öffentlichen Haushalten, steigende Sozialbeiträge, wachsende Lohnnebenkosten und somit eine negative wirtschaftliche Entwicklung (vgl. Pilz 2004: 132). Die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik muss deshalb für die Wiedereingliederung der Arbeitslosen Sorge treffen.
Diese Arbeit soll sich demnach mit der Frage befassen, inwieweit sich die Versuche der Wiedereingliederung Arbeitsloser seit 1990 gewandelt haben. Den Abschluss der Betrachtungen wird die Einführung des SGB II im Jahr 2005 bilden, da dies die letzte große
Gesetzesänderung innerhalb der Arbeitsmarktpolitik darstellt.
Zunächst werde ich kurz die Ursachen der Arbeitslosigkeit, die Zielsetzungen der Arbeitsmarktpolitik und die Ursprünge des Fürsorgesystems der Bundesrepublik Deutschland darlegen. Im Anschluss daran gehe ich auf Neuorientierung der Arbeitsmarkt- und
Sozialpolitik in den 1990er Jahren ein. Es folgt die Darstellung der Veränderungen, die die Einführung des SGB III und schließlich die „Hartz-Kommission“ mit sich brachten, und abschließend die Beantwortung der Frage, inwieweit sich der Versuch der
Wiedereingliederung Arbeitsloser seit 1990 geändert hat.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ursachen der Arbeitslosigkeit
3. Ziele der Arbeitsmarktpolitik
4. Ein historischer Umriss des deutschen Fürsorgesystems
5. Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Neuorientierung in den 1990er Jahren
6. Die Einführung des SGB III
7. Wandel auf institutioneller Ebene
8. Die Arbeitsvermittlung durch Bewerberprofile
9. Die „Hartz-Kommission“ & ihre Ergebnisse
9.1. „Hartz I“
9.2. „Hartz II“
9.3. „Hartz III“
9.4. „Hartz IV“- die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
9.4.1. Aktivierung und Betreuung im Zuge der Einführung des SGB II
9.4.2. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
9.4.3. Kritik gegen die Maßnahmen der „Hartz-Gesetze“
9.4.4. Anreiz zur Arbeitsaufnahme durch Sanktionen?
10. Fazi
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Wandel der arbeitsmarktpolitischen Strategien zur Wiedereingliederung Arbeitsloser in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990, mit einem besonderen Fokus auf die strukturellen Reformen bis zur Einführung des SGB II im Jahr 2005.
- Historische Entwicklung des deutschen Fürsorgesystems
- Transformation der Arbeitsmarktpolitik in den 1990er Jahren
- Die Rolle der „Hartz-Kommission“ und der Hartz-Gesetze
- Methoden der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik
- Kritische Analyse von Sanktionen und Aktivierungsinstrumenten
Auszug aus dem Buch
9. Die „Hartz-Kommission“ & ihre Ergebnisse
Durch die weiterhin hohe Arbeitslosenquote und den Vermittlungsskandal der Bundesanstalt für Arbeit, geriet die Bundesregierung 2002 unter Handlungsdruck (vgl. Mohr 2007: 200). Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder rief daraufhin eine Expertenkommission ein. Diese startete am 22. Februar 2002, unter dem Vorsitz des damaligen Personalchefs des Volkswagenkonzerns Peter Hartz. Die Kommission hatte sich zur Aufgabe gemacht, den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zu planen und umzusetzen. Die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen stellten das Fördern und Fordern von Eigenaktivität und die Gewährleistung sozialer Sicherheit dar. Somit sollten sowohl die Verwaltungsstruktur als auch die Beschäftigungspolitik eine Umstrukturierung erfahren (vgl. Dobner 2007: 112).
Die sogenannte „Hartz-Kommission“ hatte sich einen Politikwechsel zum Ziel gesetzt. Von nun an sollte eine endgültige Veränderung, weg von einem versorgenden, hin zu einem aktivierenden Sozialstaat erfolgen (vgl. Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung 2009). Das Kernziel war, durch die Neuorganisation der Arbeitsverwaltung und mit neuen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die Zahl der Arbeitslosen, von rund vier Millionen im Jahr 2002, innerhalb von drei Jahren zu halbieren. Die Kommission war der Auffassung, dass es am effektivsten sei, die Arbeitsmarktpolitik mit anderen Politikzweigen, wie der Wirtschaft-, Bildungs- und Sozialpolitik zu koordinieren. Dabei spielte vor allem die Verzahnung von Wirtschafts- und Sozialpolitik auf der regionalen Ebene eine große Rolle, Die Bundesanstalt für Arbeit war hierbei als Vermittler für die Erwerbslosen tätig. Die Verhandlungen fanden erst 2005 ihr Ende und waren für die Entwicklung der sogenannten „Hartz-Gesetzte“ verantwortlich (vgl. Pilz 2004: 152).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Problematik der Arbeitslosigkeit in Deutschland und stellt die Forschungsfrage nach dem Wandel der Wiedereingliederungsversuche seit 1990.
2. Ursachen der Arbeitslosigkeit: Dieses Kapitel analysiert ökonomische und rechtliche Faktoren, die zur Arbeitslosigkeit beitragen, sowie die speziellen Auswirkungen der Wiedervereinigung auf den ostdeutschen Arbeitsmarkt.
3. Ziele der Arbeitsmarktpolitik: Es werden quantitative und qualitative Ziele der Politik definiert, wobei die Humanisierung des Arbeitslebens und die Vermeidung von Wohlfahrtsverlusten hervorgehoben werden.
4. Ein historischer Umriss des deutschen Fürsorgesystems: Das Kapitel bietet einen Rückblick auf die Ursprünge der deutschen Arbeitslosenfürsorge seit 1918 und die Entwicklung der Institutionen bis zum Arbeitsförderungsgesetz 1969.
5. Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Neuorientierung in den 1990er Jahren: Es wird die Reaktion der Politik auf die steigenden Kosten und Arbeitslosenzahlen nach der Wiedervereinigung, inklusive der Abschaffung des Vermittlungsmonopols, erörtert.
6. Die Einführung des SGB III: Der Fokus liegt auf dem 1998 in Kraft getretenen SGB III, welches den Fokus auf präventive Beschäftigungspolitik und aktive Maßnahmen verschob.
7. Wandel auf institutioneller Ebene: Hier werden die administrativen Reformen wie das Modellvorhaben "MoZArT" und der Übergang zum aktivierenden Staat durch das "Job AQTIV- Gesetz" besprochen.
8. Die Arbeitsvermittlung durch Bewerberprofile: Dieses Kapitel erläutert den formalen Prozess der Arbeitsvermittlung und die methodische Arbeit der Vermittler mit den Arbeitssuchenden.
9. Die „Hartz-Kommission“ & ihre Ergebnisse: Die zentralen Gesetzesreformen Hartz I bis IV werden detailliert beschrieben, einschließlich der Zusammenführung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe.
10. Fazi: Das Fazit fasst den Wandel der Arbeitsmarktpolitik zum Grundsatz "Fördern und Fordern" als zentrale Zäsur der deutschen Sozialpolitik zusammen.
Schlüsselwörter
Arbeitsmarktpolitik, Wiedereingliederung, SGB II, SGB III, Hartz-Reformen, Arbeitslosigkeit, Aktivierung, Förder- und Fordern, Bundesagentur für Arbeit, Sozialstaat, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Minijobs, Sanktionen, Arbeitsvermittlung, Sozialhilfe.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Veränderungen in den arbeitsmarktpolitischen Strategien zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen in Deutschland im Zeitraum von 1990 bis 2005.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zu den Kernpunkten gehören die historischen Hintergründe der deutschen Fürsorge, die Einführung neuer Sozialgesetzbücher (SGB III & II) sowie die Umgestaltung der Arbeitsvermittlungsprozesse.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit sich die Ansätze zur Wiedereingliederung von einem versorgenden zu einem aktivierenden System gewandelt haben.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche Literaturanalyse, um die gesetzlichen Reformschritte und ihre gesellschaftspolitischen Auswirkungen einzuordnen.
Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, die spezifischen Arbeitsmarktreformen der 90er Jahre und die detaillierte Darstellung der Hartz-Gesetze von I bis IV.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?
Wesentliche Begriffe sind Arbeitsmarktpolitik, Aktivierung, Fördern und Fordern, SGB II sowie die Hartz-Reformen.
Was unterscheidet das „Job AQTIV- Gesetz“ von vorherigen Ansätzen?
Das Gesetz markierte den bewussten Wandel hin zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik, die verstärkt auf Prävention und individuelle Qualifizierung durch Arbeitsprofile setzte.
Welche Kritik äußern Gegner an den Hartz-Gesetzen?
Kritiker bemängeln die Aufoktroyierung unterqualifizierter Beschäftigungen, den Druck auf Arbeitslose durch Sanktionen und die Unsicherheit, ob diese Maßnahmen tatsächlich eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt fördern.
- Citar trabajo
- Nancy Grützbach (Autor), 2010, Inwieweit wandelten sich die Versuche der Wiedereingliederung Arbeitsloser in das Erwerbsleben in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/175675