Welche Konzile sind ökumenisch? Diese Frage, welche der Konzile als „ökumenisch“ bezeichnet werden können, ist gewiss nicht einfach abzuhandeln. Es mag vielleicht daran liegen, dass eine univoke Unterscheidung von „ökumenischen“, d.h. allgemeinen, und teilkirchlichen, also regionalen Synoden nicht exakt möglich ist.
Laut Klaus Schatz waren etliche Synoden mit allgemeinem Anspruch lange umstritten und sind es teilweise auch heute noch. Andere wiederum, meint er, die als nicht - ökumenisch eingestuft waren, sind im Nachhinein gegenteilig ausgelegt worden. Für eine solche gesamtkirchliche Rezeption wäre z. B. das erste Konzil von Konstantinopel im Jahre 381 anzuführen. Das lange angezweifelte Glaubensbekenntnis zähle heute verbindlich und sei nicht mehr wegzudenken.
Ein Beispiel für eine Synode, die auch Schatz in seinem Buch anführt, die zwar ökumenischen Anspruch hatte, trotzdem aber von katholischer und orthodoxer Seite aus nicht anerkannt wurde, ist die „Räubersynode“ vom zweiten Konzil in Ephesus im Jahre 449.
Ökumenisch sind jene Konzilien, so heißt es bei ihm wörtlich, die im Nachhinein im Rezeptionsprozess wenigstens der römisch - katholischen Kirche bestanden haben.
Insgesamt gibt es drei Konzilstypen, die in ihrer Struktur verschieden sind.
Da in dieser Arbeit das Altertum den zeitlichen Hintergrund bildet, soll hierauf das Augenmerk gelegt werden.
Im ersten Jahrtausend sind es die ersten sieben Konzile, die als ökumenisch gelten: Nizäa 325, Konstantinopel 381, Ephesus 431, Chalcedon 451, Konstantinopel 552 und 680, sowie Nizäa 787.
(...)
Nach einer kurzen Schilderung der damaligen Situation, soll besonders auf die Lösung der arianischen Frage und der Osterfestfrage eingegangen werden. Im Anschluss daran kommen noch die 20 Kanones, die das Konzil festsetzt, zur Sprache.
Den Schluss der Arbeit bildet schließlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse, die auf dem ersten ökumenischen Konzil in Nizäa gewonnen wurden.
Inhaltsverzeichnis
1. Welche Konzile sind ökumenisch?
2. Vorgeschichte
2.1 Der Monarchianismus
2.2 Der Sabellianismus
2.3 Arius und seine Theologie
3. Das ökumenische Konzil von Nizäa 325
3.1 Verlauf und Ergebnisse
3.1.1 Der arianische Streit
3.1.2 Die Osterfestfrage
3.1.3 Die 20 Kanones
4. Ergebniszusammenfassung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das erste ökumenische Konzil von Nizäa im Jahr 325 als bedeutendes kirchengeschichtliches Ereignis. Ziel ist es, die dogmatischen Hintergründe des arianischen Streits, die Regelung der Osterfestfrage sowie die kirchenorganisatorischen Beschlüsse in Form der 20 Kanones zu analysieren und deren historische Bedeutung für die Einheit der Kirche und des Reiches unter Kaiser Konstantin I. aufzuzeigen.
- Historische Einordnung des Begriffs der ökumenischen Konzilien
- Die theologischen Spannungsfelder des Monarchianismus und Sabellianismus als Vorgeschichte
- Die Lehre des Arius und die daraus resultierende dogmatische Auseinandersetzung um das "homoousios"
- Die Lösung der Osterfestfrage zur Sicherung der kirchlichen Einheit
- Die organisatorische Strukturierung durch die 20 Kanones
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Der arianische Streit
Der hauptsächliche Einberufungsgrund dieser Großsynode ist der Arianismus. Immer hat in den Streitigkeiten in Antiochien „óµ???s???“ den Mittelpunkt gebildet. Eine kleine Vorentscheidung ist auf der Vorsynode in Antiochien (324/325) gefallen. Denn bereits hier wird gegen Arius und seine Lehre entschieden.
Nun sollen die Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dieser Irrlehre um die Wesensart Jesu Christi ein Ende haben. Nicht viel anders fallen die Ergebnisse in Nizäa aus: Im kaiserlichen Sommerpalast hat er ebenfalls kein Glück. Seine Lehre wird verdammt. Das Resultat der dogmatischen Verhandlungen ist die Verabschiedung des Nizänums, einer Glaubensformel. Diese besitzt antiarianischen Charakter. Die Entscheidung fällt also auf das „homoousios“, wesensgleich. Doch hier liegt die Frage auf der Hand, warum die Synodalen gerade das Wort „wesensgleich“ gewählt haben?
Eine wichtige Tatsache ist wohl die Majorität der Orientalen auf der Versammlung. Sie sind nämlich zumindest in einem beträchtlichen Teil des Orients in eine bestimmte Richtung festgefahren: antiarianisch. Zudem drängt der Kaiser die anwesenden Bischöfe, ihre Zustimmung für das Wort wesensgleich zu geben. Er erläutert den cosiliarii das Wort „wesensgleich“ und versucht so, mit Hilfe seiner Autorität und Philosophie auch die Anhänger des Arius für die Formel zu gewinnen. Die Folge ist, dass die Mehrheit der anwesenden Bischöfe seinem Wunsch nachkommt und unter dem Druck der Relegation für die Wesensgleichheit stimmt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Welche Konzile sind ökumenisch?: In diesem Kapitel wird die Problematik der Definition ökumenischer Konzile im Altertum erörtert und die Bedeutung der ersten sieben Konzilien hervorgehoben.
2. Vorgeschichte: Hier werden die theologischen Entwicklungen des Monarchianismus und Sabellianismus als Vorläufer des arianischen Streits dargestellt.
2.1 Der Monarchianismus: Dieses Unterkapitel erläutert die Ansätze des dynamistischen und modalistischen Monarchianismus zur Wahrung der Einheit Gottes.
2.2 Der Sabellianismus: Es wird die Lehre des Sabellius als Weiterführung des modalistischen Monarchianismus und deren kritische Rezeption analysiert.
2.3 Arius und seine Theologie: Der Fokus liegt auf der Lehre des Arius, der Subordination des Sohnes und dem entstehenden Konflikt um das Wesen Jesu Christi.
3. Das ökumenische Konzil von Nizäa 325: Dieses Kapitel beschreibt den historischen Rahmen der Einberufung des Konzils durch Kaiser Konstantin sowie die Zusammensetzung der Versammlung.
3.1 Verlauf und Ergebnisse: Hier werden die konkreten Verhandlungen und die allgemeine Ausrichtung des Konzils geschildert.
3.1.1 Der arianische Streit: Dieses Unterkapitel analysiert die dogmatische Verurteilung des Arianismus und die Formulierung des Nizänums zur Festschreibung der Wesensgleichheit.
3.1.2 Die Osterfestfrage: Es wird die Lösung des Streits um den Osterfesttermin und die Einführung einer einheitlichen, am Sonntag orientierten Praxis erläutert.
3.1.3 Die 20 Kanones: Hier erfolgt eine systematische Übersicht und Erläuterung der 20 kirchenorganisatorischen Beschlüsse zu Klerus, Bußdisziplin und Kirchenverfassung.
4. Ergebniszusammenfassung: Das letzte Kapitel fasst die wesentlichen Beschlüsse des Konzils – Dogma, Osterfest und Kanones – zusammen und bewertet deren Umsetzung durch den Kaiser.
Schlüsselwörter
Konzil von Nizäa, Arianismus, Konstantin der Große, Nizänum, Wesensgleichheit, homoousios, Osterfeststreit, Trinität, Monarchianismus, Sabellianismus, Kirchengeschichte, Klerus, Kanones, Kirchenverfassung, Alte Kirche.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit dem historischen Verlauf und den Ergebnissen des ersten ökumenischen Konzils von Nizäa im Jahr 325, das als Reaktion auf den arianischen Streit einberufen wurde.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der theologischen Vorgeschichte (Monarchianismus, Sabellianismus), der Auseinandersetzung mit der Lehre des Arius, der Neuregelung des Osterfesttermins und der Festlegung kirchenrechtlicher Regeln in den 20 Kanones.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Konzil durch dogmatische und organisatorische Beschlüsse versuchte, die Einheit der christlichen Kirche innerhalb des römischen Reiches sicherzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine historische Arbeit, die auf der Analyse von Fachliteratur, kirchengeschichtlichen Quellen und modernen wissenschaftlichen Kommentaren zum Konzil von Nizäa basiert.
Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte im Hauptteil?
Der Hauptteil gliedert sich in die Schilderung des Konzilsverlaufs, die dogmatische Festlegung der Wesensgleichheit des Sohnes (Nizänum), die Regelung der Osterfestfrage und die Analyse der kirchenrechtlichen Kanones.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind das Konzil von Nizäa, der Arianismus, das Nizänum (wesensgleich/homoousios), Konstantin I. und die kirchenrechtlichen Kanones.
Wie wurde der Osterfeststreit auf dem Konzil gelöst?
Das Konzil beschloss die Abkehr von der jüdischen Tradition (Pessach-Orientierung) und legte als einheitlichen Termin den ersten Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond fest.
Welche Bedeutung hatten die 20 Kanones für die Kirche?
Die Kanones dienten der organisatorischen Verklammerung der Kirche und des Reiches, indem sie Regeln für die Aufnahme von Klerikern, Bußdisziplin und die kirchliche Verwaltungsstruktur festlegten.
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- Monika Reichert (Author), 2001, Das erste ökumenische Konzil von Nizäa (325), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17575