Nachdem durch den Zusammenbruch von ENRON und den Skandal um Worldcom die
Diskussion um die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer (AP) wieder
erneut aufgelebt ist, vermehren sich die Diskussionen Regelungen zur Unabhängigkeit von
Abschlussprüfern festzulegen. Die Europäische Kommission (EC) und die International
Federation of Accountants (IFAC) haben neue Regelungen dazu erlassen. Die EC hat in ihrer
Veröffentlichung vom 16.05.20021 und die IFAC in ihrem Code of Ethics2 Regelungen
verfasst die Unabhängigkeitsanforderungen begründen. Weiterhin hat der Bundesgerichtshof
(BGH) mit dem Urteil vom 21.04.19973 eine grundlegende Regelung zur Vereinbarkeit von
Abschlussprüfung und Steuerberatung getroffen.
Das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Bestätigungsvermerk ist von elementarer Bedeutung,
da er dem Abschluss eines Unternehmens wesentlich mehr Glaubwürdigkeit verleiht.
Anleger, Gläubiger, Arbeitnehmer und andere Interessengruppen haben auf Grund des
Bestätigungsvermerks erheblich mehr Vertrauen in den Abschluss eines Unternehmens und
sind dann bereit zu investieren oder Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Wie bereits erwähnt
setzt dies aber ein unzweifelhaftes Vertrauen in den Bestätigungsvermerk voraus.
Im folgenden werde ich die Anforderungen von EC und IFAC vergleichen und näher
erläutern und dabei auf die in Deutschland bereits geltenden Normen eingehen. Beide
Regelwerke bestehen aus zwei Teilen (allgemeine Grundsätze und spezifische Situationen
bzw. bei der EC allgemeine Grundsatzregelungen (Framework) und ergänzend spezifische
Regelungen (specific requirements)), die ich unter Punkt IV ausführen werde. Die
Regelungen der EC beziehen sich nur auf gesetzliche vorgeschriebene Abschlussprüfungen.
Die IFAC Regelungen gelten für alle von AP durchgeführten Prüfungen4
1 Statuory Auditors‘ Indepence in the EU: A Set of Fundamental Principles ist zu beziehen
über http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/company/audit/official/index.htm.
2 IFAC: Code of Ethics zu beziehen unter http://www.ifac.org.
3 BGH-Urteil vom 21.04.1997 II ZR 317/95.
4 vgl. Hagemeister, Christina in Der Betrieb 2002, S. 333.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Vorbemerkungen
- Definition Abschlussprüfer
- Personen die das Prüfungsergebnis beeinflussen können
- Die Anforderungen an die Unabhängigkeit von IFAC und Europäischer Kommission
- Die allgemeinen Grundsätze
- Unabhängigkeit im Geiste
- Anschein der Unabhängigkeit
- Gefahren (threats) für die Unabhängigkeit
- Eigeninteresse (Self-interest threat)
- Überprüfung eigener Leistungen (Self-review threat)
- Interessenvertretung (Advocacy threat)
- Vertrautheit oder Vertrauen (Familiarity or trust threat)
- Einschüchterung (Intimidation threat)
- Umstände bei denen die Unabhängigkeit gefährdet ist
- Finanzielle Beteiligungen/Interessen
- Geschäftliche Beziehungen
- Beschäftigung beim Mandanten
- Übernahme einer Führungs- oder Kontrollfunktion beim Mandanten
- Aufnahme einer Tätigkeit bei einer Prüfungsgesellschaft
- Verwandtschaft und sonstige persönliche Beziehungen
- Ausgewählte Nichtprüfungsdienstleistungen
- Vorbemerkungen
- Nichtprüfungsbereiche mit Unabhängigkeitsgefährdung
- Buchführungstätigkeit oder andere Dienstleistungen, die mit der Buchhaltung oder dem Jahresabschluss verbunden sind
- Entwicklung und Implementierung von Finanz-Informations-Systemen
- Bewertungsgutachten
- Übernahme von Funktionen der internen Revision
- Rechtsberatung / -vertretung und Steuerberatung
- Personalberatung / Recruiting
- Übernahme von Angestelltenfunktionen für den Mandanten
- Finanzdienstleistungen und ähnliche Dienstleistungen
- Die allgemeinen Grundsätze
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit den neuen Anforderungen an die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers durch IFAC und Europäische Kommission. Sie analysiert die Hintergründe dieser Entwicklungen und beleuchtet die Regelungen zur Unabhängigkeit von Abschlussprüfern. Dabei werden insbesondere die allgemeinen Grundsätze sowie die spezifischen Gefahren für die Unabhängigkeit im Detail betrachtet.
- Entwicklung der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern
- Vergleich der Regelungen von IFAC und Europäischer Kommission
- Analyse der Gefahren für die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern
- Bedeutung der Unabhängigkeit für das Vertrauen in den Bestätigungsvermerk
- Praxisrelevanz der neuen Regelungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet die Aktualität des Themas Unabhängigkeit von Abschlussprüfern im Kontext der Skandale um ENRON und Worldcom. Es wird die Bedeutung des Bestätigungsvermerks für das Vertrauen in den Jahresabschluss eines Unternehmens hervorgehoben und die Struktur der Hausarbeit erläutert.
Die Vorbemerkungen definieren den Begriff des Abschlussprüfers und stellen die Personen vor, die das Prüfungsergebnis beeinflussen können.
Im Kapitel „Die Anforderungen an die Unabhängigkeit von IFAC und Europäischer Kommission“ werden die allgemeinen Grundsätze der Unabhängigkeit sowie die spezifischen Gefahren, die die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gefährden können, detailliert analysiert.
Schlüsselwörter
Die vorliegenden Ausführungen fokussieren auf die zentralen Aspekte der Unabhängigkeit von Abschlussprüfern, insbesondere auf die neuen Regelungen von IFAC und Europäischer Kommission. Die Arbeit befasst sich mit den allgemeinen Grundsätzen der Unabhängigkeit, den spezifischen Gefahren für die Unabhängigkeit und der Bedeutung von Nichtprüfungsdienstleistungen für die Unabhängigkeit. Darüber hinaus werden relevante Akteure, wie z.B. die Europäische Kommission (EC), die International Federation of Accountants (IFAC), der Bundesgerichtshof (BGH), sowie wichtige Begriffe wie Bestätigungsvermerk, Prüfungsergebnis und Abschlussprüfer erörtert.
- Quote paper
- Carsten Rahn (Author), 2002, Neue Anforderungen an die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers durch IFAC und Europäische Kommission, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17580