Die Autorin beschäftigt sich in dem vorliegenden Beitrag dezidiert und anschaulich mit der Frage des Anwendungs- und Eingriffsbereichs des ordre public nach deutschem Recht gem. Art. 6 EGBGB.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1 Allgemein
1.2 Zum ordre public
1.3 Inhalt des Art. 6 EGBGB
1.4 Ziel des ordre public
2. Funktionen des ordre public
2.1 Positiver ordre public
2.2 Negativer ordre public
2.3 Art. 6 EGBGB positiv oder negativ?
2.4 Art. 34 EGBGB – Zwingende Vorschriften
3. Anwendung des ordre public-Vorbehaltes
3.1 Anwendungsvoraussetzungen
3.1.1 Ergebniskontrolle
3.1.2 Räumlicher, sachlicher und zeitlicher Bezug
3.2 Zurückhaltende Handhabung
3.3 Einschränkung der Anwendung von Art. 6 EGBGB durch staatsvertragliche Vereinbarungen
4. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen den ordre public
4.1 Anzuwendende Sachnorm nach einer Anwendung der Vorbehaltsklausel gemäß Art. 6 EGBGB
4.1.1 Ausländisches lex causae als Ersatzrecht
4.1.2 Kollisionsrechtlicher Ansatz
4.1.3 Neue Sachnormen als Ersatzrecht
5. Die Anerkennung ausländischer Urteile in Deutschland
5.1 Vollstreckung ausländischer Titel in Deutschland
5.2 Anerkennung ausländischen Rechts im Rahmen nationalen Familienrechts
6. Eventuelle Auswirkungen auf die internationale Wirtschaft
6.1 punitive damages
6.2 quota litis
6.3 Verfahrensrechtlicher ordre public - Aufhebung eines Schiedsspruch
6.4 Umgehung eines Rechtssystems
7. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die dogmatische Einordnung, Funktion und praktische Anwendung des "ordre public"-Vorbehalts nach Art. 6 EGBGB als Schutzklausel im Internationalen Privatrecht, um die Vereinbarkeit ausländischer Rechtsnormen mit fundamentalen deutschen Grundwerten und Rechtsgrundsätzen zu bewerten.
- Die dogmatische Unterscheidung zwischen positivem und negativem ordre public.
- Die Voraussetzungen für die Anwendung der Vorbehaltsklausel unter Berücksichtigung der "Relativität".
- Die Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen den ordre public und die Bestimmung von Ersatznormen.
- Die Herausforderungen bei der Anerkennung ausländischer Urteile und Schiedssprüche.
- Wirtschaftliche Implikationen, insbesondere im Hinblick auf punitive damages und Erfolgshonorare.
Auszug aus dem Buch
1. Einführung
Aufgrund der zahlreichen ausländischen Rechtsnormen und verschiedenen Gesellschaftsvorstellungen kann es vorkommen, dass ausländische Sachverhalte mit direktem inländischem Bezug nicht nach deutschem Recht, sondern nach ausländischem Recht zu beurteilen sind. Selbst dann, wenn der Fall vor einem deutschen Gericht verhandelt wird. Dass diese Anwendung ausländischen Rechts nicht immer den deutschen Grundsätzen entspricht, liegt in der Natur der Sache.
Für eine derartige Kollision der Rechtsordnungen sieht das deutsche Recht zum Schutz der inländischen öffentlichen Ordnung den „ordre public-Vorbehalt“ nach Art. 6 EGBGB (bis 1986 Art. 30 EGBGB) vor. Eine ähnliche Vorbehaltsklausel existiert in den meisten Rechtsordnungen dieser Erde, wurde jedoch in der Vergangenheit sowie heute – zumindest in Deutschland – eher zurückhaltend angewendet.
Durch ein vereintes Europa und die allmähliche Angleichung nationaler Rechtsgrundlagen zu einem einheitlichen Rechtssystem wird die Notwendigkeit der Anwendung der ordre public-Klausel recht selten. Dennoch gibt es weltweit aufgrund unterschiedlicher Religion, Kultur und politischer Gesinnung eine Fülle widersprüchlicher Ansätze für ein Rechtsproblem, wodurch durchaus Konstellationen entstehen, in denen die Anwendung des ordre public-Vorbehaltes zwingend notwendig wird.
Denkbare Anwendungsfälle des ordre public nach Art. 6 EGBGB sind beispielsweise arbeitsrechtliche Fragen (Wucherlohn, Lohnanspruch etc.) oder Diskriminierung (Herkunft, Rasse etc.).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Das Kapitel führt in die Notwendigkeit des ordre public-Vorbehalts ein, um Kollisionen zwischen ausländischem Recht und deutschen Rechtsgrundsätzen zu vermeiden.
2. Funktionen des ordre public: Hier werden die theoretischen Unterscheidungen zwischen positivem und negativem ordre public sowie deren Abgrenzung zu zwingenden Eingriffsnormen wie Art. 34 EGBGB erläutert.
3. Anwendung des ordre public-Vorbehaltes: Dieses Kapitel analysiert die strengen Anwendungsvoraussetzungen, insbesondere die Ergebniskontrolle und das Erfordernis eines ausreichenden Inlandsbezugs.
4. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen den ordre public: Hier wird untersucht, wie nach der Verdrängung einer ausländischen Norm eine Ersatzlösung gefunden werden kann, um entstandene Lücken zu füllen.
5. Die Anerkennung ausländischer Urteile in Deutschland: Das Kapitel behandelt die Problematik, unter welchen Bedingungen ausländische Gerichtsurteile oder Schiedssprüche aufgrund eines ordre public-Verstoßes nicht anerkannt werden dürfen.
6. Eventuelle Auswirkungen auf die internationale Wirtschaft: Hier werden wirtschaftliche Aspekte wie punitive damages und Erfolgshonorare im Kontext der deutschen Rechtsordnung kritisch hinterfragt.
7. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Feststellung, dass trotz fortschreitender Globalisierung der ordre public als notwendige Schutzvorrichtung für fundamentale Rechtswerte bestehen bleiben muss.
Schlüsselwörter
Ordre public, Art. 6 EGBGB, Internationales Privatrecht, Rechtskollision, Öffentliche Ordnung, Vorbehaltsklausel, Ergebniskontrolle, Inlandsbezug, Rechtsumgehung, Anerkennung ausländischer Urteile, punitive damages, quota litis, Schiedsgerichtsbarkeit, Grundrechte, IPR.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Funktion und Anwendung des "ordre public"-Vorbehalts nach Art. 6 EGBGB, der es ermöglicht, die Anwendung ausländischen Rechts in Deutschland zu versagen, wenn diese mit grundlegenden deutschen Rechtsprinzipien unvereinbar ist.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Arbeit behandelt die dogmatischen Grundlagen des ordre public, die Unterscheidung zwischen positiver und negativer Funktion, die Anwendungsvoraussetzungen bei internationalen Sachverhalten sowie die Auswirkungen auf Schiedsverfahren und das Wirtschaftsrecht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die Schutzfunktion des ordre public-Vorbehalts für inländische Rechtsgrundwerte aufzuzeigen und zu prüfen, inwieweit dieser in der modernen Rechtsprechung – trotz Globalisierung – als Korrektiv weiterhin notwendig ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die schwerpunktmäßig auf der Auswertung aktueller Fachkommentare, einschlägiger BGH-Rechtsprechung und europäischer Verordnungen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Systematisierung des ordre public, die detaillierte Prüfung von Anwendungsvoraussetzungen (Ergebniskontrolle), die Rechtsfolgen bei Verstößen und die praktische Anwendung in spezifischen Bereichen wie dem Familien- und Wirtschaftsrecht.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind ordre public, Art. 6 EGBGB, Internationales Privatrecht, Kollisionsrecht, Rechtsgrundsätze und die Anerkennung ausländischer Urteile.
Wie unterscheidet sich Art. 6 EGBGB von Art. 34 EGBGB?
Art. 6 EGBGB fungiert als klassischer Vorbehalt zum Schutz gegen ausländisches Recht, während Art. 34 EGBGB als spezielle inländische Eingriffsnorm dient, die ohne Rücksicht auf das eigentlich anwendbare Recht zwingend das inländische Recht durchsetzt.
Warum ist das Konzept der "Relativität des ordre public" so wichtig?
Die Relativität besagt, dass die Eingriffsschwelle der Vorbehaltsklausel davon abhängt, wie stark der Inlandsbezug des Falles ist. Je stärker die Verbindung zum deutschen Rechtskreis, desto eher greift die Klausel ein.
Welche Rolle spielen "punitive damages" bei der Anwendung des ordre public?
Da punitive damages nach US-Recht auf Bestrafung abzielen, stehen sie oft im Konflikt zum deutschen Verständnis des Schadensersatzes, der lediglich dem Ausgleich dient. Dies führt bei der Anerkennung solcher Urteile regelmäßig zu einem Verstoß gegen den ordre public.
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- Dr. Anni Kollmann (Autor), 2011, Die öffentliche Ordnung nach Art. 6 EGBGB (ordre public), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/175873