Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Law - Media, Multimedia Law, Copyright

Die Schranke für Karikaturen, Parodien und Pastiches im reformierten Urheberrecht

Title: Die Schranke für Karikaturen, Parodien und Pastiches im reformierten Urheberrecht

Research Paper (undergraduate) , 2022 , 47 Pages , Grade: 11 Punkte

Autor:in: Tom Schuchort (Author)

Law - Media, Multimedia Law, Copyright
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Die Studienarbeit ist im Fach Urheberrecht im Rahmen des universitären Schwerpunktstudiums an der HU Berlin entstanden. Sie untersucht die 2021 eingeführte Schranke des § 51a UrhG für Karikaturen, Parodien und Pastiches, die als Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/790 (DSM-RL) sowie infolge des EuGH-Urteils „Pelham/Hütter” entstand, nachdem die bisherige Praxis über die freie Benutzung (§ 24 UrhG a.F.) als unionsrechtswidrig eingestuft worden war.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Teil A Einführung

Teil B Bearbeitung

I. Entstehungsgeschichte

1. Uniosrechtliche Bezüge

2. Umsetzung der DSM-RL - Entstehung von § 51a UrhG

3. Bedeutung des Falles „Metall auf Metall“ für das reformierte Urheberrecht

II. Charakterisierung von § 51a UrhG

1. Sinn und Zweck urheberrechtlicher Schranken

2. Systematik von § 51a UrhG

3. Tatbestandsvoraussetzungen

a) veröffentlichtes Werk

b) privilegierte Nutzungszwecke

aa) Parodie

(1) Nachahmung

(2) Kontrast

(3) Erkennbarkeit

(4) Humoristische Wirkung

bb) Karikatur

(1) Historische Bedeutung

(2) Voraussetzungen und Probleme bei der Qualifikation

cc) Pastiche

c) Interessenabwägung

4. Abgrenzung zwischen Parodie, Karikatur und Pastiche

a) Unterscheidung nach der Vorlagegattung

b) Unterscheidung nach dem Bezugsgegenstand

c) Unterscheidung nach der Vorlageart

d) Stellungnahme

III. Bedeutung von § 51a UrhG für das reformierte Urheberrecht

1. Verhältnis zu den Urheberpersönlichkeitsrechten

2. Verhältnis zum UrhDaG

a) Bedeutung des UrhDaG für das Urheberrecht

b) Schranken des UrhDaG – insbesondere § 5 Abs. 1 Nr. 2 UrhDaG

c) Vergütungsanspruch bei Parodien, Karikaturen und Pastiches

Teil C Fazit

Zielsetzung & Themen

Das Hauptziel dieser wissenschaftlichen Arbeit besteht darin, die mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz und der Urheberrechtsreform 2021 neu eingeführte Schrankenregelung des § 51a UrhG für Karikaturen, Parodien und Pastiches tiefgehend zu analysieren. Die Untersuchung geht der zentralen Forschungsfrage nach, welche rechtlichen, systematischen und praktischen Konsequenzen die Normierung einer eigenständigen Schranke nach der Aufgabe der freien Benutzung (§ 24 UrhG a.F.) mit sich bringt und wie die Begrifflichkeiten im Spannungsfeld von Unionsrecht, Urheberpersönlichkeitsrechten und Plattformhaftung einzuordnen sind.

  • Unionsrechtliche Determinanten durch Art. 17 Abs. 7 DSM-RL und Art. 5 Abs. 3 lit. k InfoSoc-RL
  • Die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung im Fall „Metall auf Metall“ (Pelham/Hütter) auf das deutsche Urheberrecht
  • Tatbestandsmerkmale, Wesenselemente und dogmatische Auslegung von Karikatur, Parodie und Pastiche
  • Methodik der praktischen Interessenabwägung zwischen Urheberrechten und Kommunikations- sowie Kunstfreiheiten
  • Wechselwirkungen von § 51a UrhG mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), Upload-Filtern und Vergütungsansprüchen

Auszug aus dem Buch

cc) Pastiche

Die von § 51a UrhG letztgenannte privilegierte Nutzungsform ist der Pastiche. Auch hierbei handelt es sich um einen autonomen Rechtsbegriff des Unionsrechts, welchen der deutsche Gesetzgeber aus Art. 5 Abs. 3 lit. k InfoSoc-RL übernahm. Wie schon bei der Karikatur, hat sich der EuGH auch noch nicht mit dem Begriff der Pastiche auseinandergesetzt, wodurch die nationalen Gerichte dazu angehalten sind, den Pastiche im Sinne der InfoSoc-RL und der Entscheidung des EuGH in seinem Deckmyn-Urteil unionsrechtskonform auszulegen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Ausdruck des Pastiches eher unbekannt. Im Gegensatz zur Parodie und der Karikatur ist den meisten Menschen diese Kunstform daher völlig fremd. Diese Fremdartigkeit findet sich auch in der Rechtsprechungspraxis des BGH wieder, denn vor der Einführung von § 51a UrhG gab es im deutschen Recht keinerlei Regelungen in Bezug auf die Nutzung eines Werkes zum Zwecke der Pastiche, denn die Schrankenregelung von § 24 UrhG a.F. galt nur für Parodien und Karikaturen und konnte im Streitfall nicht auf Pastiches übertragen werden. Äußerst problematisch ist deshalb die Fragestellung, welche Werkarten unter den Begriff des Pastiches subsumiert werden können. Im Referentenentwurf des BMJV und der Gesetzesbegründung zu § 51a UrhG findet sich keine konkrete Definition der Pastiche. Der Begriff wird zudem äußerst weitläufig gefasst, was vermuten lässt, dass der deutsche Gesetzgeber die vermeintliche Konturlosigkeit und Unbestimmtheit der Pastiche zur Etablierung eines allgemeinen und weit gefassten Auffangtatbestandes im Bereich der urheberrechtlichen Schranken machen wollte.

Im konkreten lässt sich der Gesetzbegründung dabei entnehmen, dass das Wort „Pastiche“ sinngemäß mit „etwas nachahmen oder imitieren“ übersetzt werden kann und vor allem in den Bereichen der Literatur-, Musik-, Film- und Kunstwissenschaft seinen Ursprung findet, worin er zur Bezeichnung einer stilistischen Nachahmung verwendet wird. Beispielartig werden sodann im Referentenentwurf „zitierende, imitierende und anlehnende Kulturtechniken“ genannt, wie es etwa bei Memes, Sampling, Fan-Fiction, Remix und anderem user-generated content der Fall ist.

Zusammenfassung der Kapitel

Teil A Einführung: Führt in die Bedeutung des Urheberrechts für Kultur und Meinungspluralismus ein und umreißt die Notwendigkeit der Einführung der neuen Schranke für Karikaturen, Parodien und Pastiches infolge europäischer Richtlinienvorgaben.

Teil B Bearbeitung: Bildet den Hauptteil der Arbeit und untergliedert sich in die historische Genese, die dogmatische Charakterisierung der Tatbestandsmerkmale des § 51a UrhG sowie dessen praktische Bedeutung im Gefüge des novellierten Urheberrechts.

I. Entstehungsgeschichte: Beleuchtet die Entwicklung von den europäischen Vorgaben der InfoSoc-RL und DSM-RL über das richtungsweisende EuGH-Urteil „Metall auf Metall“ bis hin zu den Diskussions- und Referentenentwürfen zur Abschaffung der freien Benutzung.

II. Charakterisierung von § 51a UrhG: Untersucht systematisch die Schutzschrankenfunktion, das Tatbestandsmerkmal des veröffentlichten Werkes, die materiellen Kriterien von Parodie, Karikatur und Pastiche sowie die gebotene verfassungs- und unionsrechtliche Interessenabwägung.

III. Bedeutung von § 51a UrhG für das reformierte Urheberrecht: Analysiert das Zusammenspiel der Schranke mit den Urheberpersönlichkeitsrechten (§§ 13, 14 UrhG) sowie ihre essenzielle Funktion im Rahmen des UrhDaG bezüglich Plattformhaftung, Upload-Filtern und gesetzlichen Vergütungsansprüchen.

Teil C Fazit: Zieht Bilanz über die Implementierung der eigenständigen Schrankenregelung, hebt verbleibende Rechtsunsicherheiten hervor und gibt einen Ausblick auf die künftige Auslegungspraxis durch den Europäischen Gerichtshof.

Schlüsselwörter

Urheberrecht, UrhG, § 51a UrhG, Schrankenbestimmung, Parodie, Karikatur, Pastiche, DSM-Richtlinie, UrhDaG, Freie Benutzung, Pelham, Metall auf Metall, Uploadfilter, User-Generated Content, Interessenabwägung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der durch das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes geschaffenen Schrankenregelung des § 51a UrhG, welche die erlaubnisfreie Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Parodien, Karikaturen und Pastiches gestattet.

Welche zentralen Themenfelder werden analysiert?

Zu den Kernbereichen zählen die europäische Urheberrechtsreform, das Ende der bisherigen deutschen Regelung der freien Benutzung (§ 24 UrhG a.F.), die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der privilegierten Kunstformen sowie die Plattformhaftung nach dem neuen UrhDaG.

Was ist das primäre Ziel und die Forschungsfrage der Abhandlung?

Ziel ist es herauszuarbeiten, welche Reichweite die neue Schranke entfaltet, wie sie sich dogmatisch von der früheren Rechtslage unterscheidet und wie die bisher weitgehend unbestimmten Rechtsbegriffe unionsrechtskonform interpretiert werden müssen.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewendet?

Es wird eine rechtsdogmatische Analyse angewandt, die Gesetzestexte, Gesetzesbegründungen, Rechtsprechung (insbesondere von BGH und EuGH) sowie die einschlägige Fachliteratur vergleichend auswertet.

Was wird im Hauptteil konkret behandelt?

Der Hauptteil erörtert die historische Entwicklung seit dem EuGH-Urteil „Pelham/Hütter“, definiert die Tatbestandsmerkmale der privilegierten Nutzungsformen, erörtert Abgrenzungskriterien und zeigt das Verhältnis zu Urheberpersönlichkeitsrechten und Haftungserleichterungen im Internet auf.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren den Inhalt der Arbeit?

Zentrale Begriffe sind unter anderem § 51a UrhG, DSM-Richtlinie, freie Benutzung, Parodie, Karikatur, Pastiche, Pelham/Hütter, UrhDaG und Upload-Filter.

Warum musste der bisherige § 24 UrhG a.F. gestrichen werden?

Der EuGH stellte im Verfahren „Metall auf Metall“ (Pelham/Hütter) fest, dass der Schrankenkatalog der InfoSoc-Richtlinie abschließend ist und das deutsche Institut der freien Benutzung europarechtswidrig war, weshalb der Gesetzgeber eine explizite Ausnahmeregelung schaffen musste.

Wie wird der rechtlich vage Begriff des „Pastiche“ in § 51a UrhG ausgelegt?

Der Pastiche dient als weit gefasster Auffangtatbestand für anlehnende Kulturtechniken im digitalen Raum, wodurch moderne Ausdrucksformen wie Memes, Mashups, Fan-Fiction, Remixes und Sampling rechtlich abgesichert werden sollen.

Welche Problematik ergibt sich aus § 51a UrhG beim Einsatz automatisierter Upload-Filter?

Automatisierte Filterprogramme erkennen zwar Werkübereinstimmungen, können jedoch die kontextabhängige und qualitative Natur einer Parodie, Karikatur oder eines Pastiches kaum beurteilen, was zu ungerechtfertigten Blockierungen rechtmäßiger Inhalte führen kann.

Excerpt out of 47 pages  - scroll top

Details

Title
Die Schranke für Karikaturen, Parodien und Pastiches im reformierten Urheberrecht
College
Humboldt-University of Berlin  (Juristische Fakultät)
Grade
11 Punkte
Author
Tom Schuchort (Author)
Publication Year
2022
Pages
47
Catalog Number
V1759312
ISBN (PDF)
9783389203705
ISBN (Book)
9783389203712
Language
German
Tags
schranke karikaturen parodien pastiches urheberrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Tom Schuchort (Author), 2022, Die Schranke für Karikaturen, Parodien und Pastiches im reformierten Urheberrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1759312
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  47  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint
  • Withdraw Contract