Die Erweiterung der Europäischen Union um zehn neue Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 stellt einen weiteren bedeutsamen historischen Schritt in der Geschichte der EU beziehungsweise Europas dar. Mit dem Eintritt der zuvor dem Ostblock zugehörigen Staaten erstreckt sich die Gemeinschaft nun auch geographisch annähernd über den Kontinent Europa. Doch nicht allein geographische Veränderungen gehen mit der EU-Osterweiterung einher. Viel größere Auswirkungen hat die Aufnahme weiterer Staaten in die europäische Gemeinschaft auf die politischen Prozesse.
In Bezug auf die bevorstehende Erweiterung ging es der EU darum trotz eines Anstiegs ihrer Mitgliederzahl ihre Integrationsfähigkeit auszubauen zumindest aber aufrecht-zuerhalten sowie die Legitimität ihrer Entscheidungen zu stärken – Zielsetzung ist, dass durch die Stimmen beziehungsweise Sitze, die jeder Mitgliedstaat in den europäischen Gremien hat, sein politisches Gewicht korrekt widergespiegelt wird. So wurden 2000 mit dem Vertrag von Nizza im Zuge der Erweiterung die Änderungen der Stimmgewichtung und Sitzverteilung in Rat, Parlament und Kommission beschlossen, der letzten Endes nach Beseitigung einiger Probleme 2003 in Kraft trat. Mitte Juni 2004 wurde endlich die gemeinsame EU-Verfassung beschlossen, die nun noch von den Staaten im Parlament oder per Volksentscheid – möglicherweise auch durch beide – ratifiziert werden muss bevor sie wie geplant frühestens 2007 in Kraft treten kann.
Integrative Leistungen erfordern auch die Anpassung der Rechtsetzung an die Realitäten, die sich durch eine EU der 25 – und später einmal 27 Staaten – verändert haben. Dies muss vor allem durch die Legislative vollzogen werden – sie entscheidet letzten Endes über die Zukunft Europas. Die gesetzgebende Gewalt liegt in den Händen der Kommission, die ebenfalls ausführende Gewalt ist, sowie des Ministerrates respektive des Rates der Gemeinschaften, oder, wie er sich seit Maastricht 1993 selbst bezeichnet, des Rates der Europäischen Union. Neben Rat und Kommission tritt das europäische Parlament als Teil der Legislative. Hier stellt sich die Frage nach der Gleichberechtigung aller drei beteiligten Organe im Rechtsetzungsprozess. Sind sie gleichberechtigte Partner oder besteht ein Ungleichgewicht, was das „mächtigste“ Organ zum zentralen Entscheidungsorgan der EU erheben würde.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung: Wer bestimmt die Zukunft Europas?
- 2. Der Rat der Europäischen Union - oberstes Rechtsetzungsorgan der EU
- 2.1. Welche Aufgaben in der EU fallen in den Zuständigkeitsbereich des Rates?
- 2.2. Wie setzt sich der Rat zusammen?
- 2.3. Wer steht dem Rat vor?
- 2.4. Der Rat benötigt Unterstützung um alle Arbeit bewältigen zu können
- 2.4.1. COREPER leistet die entscheidende Vorarbeit
- 2.4.2. Das Generalsekretarietat steht dem Rat unterstützend zur Seite
- 2.5. Wie werden im Rat Beschlüsse gefasst?
- 3. Zusammenarbeit des Rates mit anderen EU-Institutionen
- 3.1. Wann ist der Rat bei Recht- und Regelsetzung auf das Parlament angewiesen und wann kann er autonom handeln?
- 3.2. Der Rat kontrolliert die Kommission
- 3.3. Rat und Kommission agieren konsensorientiert
- 4. Ist die Macht des Rates ausreichend um Europa zu führen?
- 4.1. Die Beschlüsse des Rates sind nicht effizient
- 4.2. Die Verfassung für Europa gibt dem Rat noch mehr Macht
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die Rolle des Rates der Europäischen Union im Rechtsetzungsprozess der EU und befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit der Rat die Zukunft Europas bestimmt. Sie untersucht die Aufgaben und Kompetenzen des Rates, seine Zusammensetzung und Arbeitsweise, und beleuchtet insbesondere die Veränderungen durch den Vertrag von Nizza. Darüber hinaus beleuchtet die Arbeit das Zusammenwirken des Rates mit dem Europäischen Parlament und der Kommission, um die Machtverhältnisse im Rechtsetzungsprozess zu analysieren.
- Die Aufgaben und Kompetenzen des Rates der Europäischen Union
- Die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Rates
- Die Veränderungen durch den Vertrag von Nizza und ihre Auswirkungen auf die Beschlussfassung
- Das Zusammenwirken des Rates mit dem Europäischen Parlament und der Kommission
- Die Machtverhältnisse im Rechtsetzungsprozess der EU
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Relevanz des Themas im Kontext der EU-Osterweiterung dar und führt in die Problemstellung ein. Kapitel 2 beleuchtet die Rolle des Rates der Europäischen Union als oberstes Rechtsetzungsorgan der EU. Es beschreibt die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Rates, einschließlich der Unterstützung durch COREPER und das Generalsekretariat. Kapitel 3 analysiert das Zusammenwirken des Rates mit anderen EU-Institutionen, insbesondere mit dem Europäischen Parlament und der Kommission. Dabei werden die Bedingungen für eine gemeinsame Beschlussfassung und die unterschiedlichen Rollen der Organe im Rechtsetzungsprozess beleuchtet.
Schlüsselwörter
Rat der Europäischen Union, Rechtsetzung, EU-Institutionen, Europäisches Parlament, Kommission, Vertrag von Nizza, Machtverhältnisse, Rechtsetzungsprozess, EU-Osterweiterung.
- Quote paper
- Dr. rer. pol. Gero Birke (Author), 2004, Entscheidungskompetenzen des Rates der EU und die Problematik seines Zusammenwirkens mit anderen Organen der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/176267