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Anlegen einer Personalakte

Unterweisung Lehrgespräch

Titel: Anlegen einer Personalakte

Unterweisung / Unterweisungsentwurf , 2011 , 5 Seiten , Note: 2

Autor:in: Alexandra Hornung (Autor:in)

AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Lernziele:

Richtziel:
Personaldienstleistungen §4 Abs. 1 Nr. 7.2

Grobziel:
b) Aufgaben der Personalverwaltung einschließlich Eintritte und Austritte bearbeiten

Feinlernziel:
Das Anlegen einer Personalakte

Kognitiv:
- der Azubi soll wissen welche Inhalte in die Personalakte gehören
- der Azubi kann im Anschluss selbst eine Personalakte anlegen

Affektiv:
- der Azubi geht konzentriert und motiviert an die Personalakten ran
- der Azubi lernt Ordnungssinn, Motivation und Konzentration

Operationalisierung:
- der Azubi weiß welche Inhalte in eine Personalakte gehören
- der Azubi kann selbstständig eine Personalakte anlegen

Begleitendes Wissen: Datenschutz (wurde auch schon in der Berufsschule besprochen)

Lernerfolgskontrolle:

Der Azubi bekommt einen kleinen Test mit den Fragen die auch schon im Lehrgespräch besprochen wurden. Zudem wird der ab jetzt die Personalakten selbst anlegen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Unterweisung am Arbeitsplatz zum Thema: Anlegen einer Personalakte durch ein Lehrgespräch

2. Situationsbeschreibung

3. Ablauf

3.1 Teilvorgang

4. Kernpunkte

5. Begründung

6. Lernziele

6.1 Richtziel

6.2 Grobziel

6.3 Feinlernziel

6.4 Kognitiv

6.5 Affektiv

6.6 Operationalisierung

6.7 Begleitendes Wissen

7. Lernerfolgskontrolle

8. Kurztest

Zielsetzung & Themen

Das primäre Ziel dieser Unterweisung ist es, dem Auszubildenden die fachlich korrekte und eigenständige Erstellung einer Personalakte zu vermitteln, wobei die theoretischen Grundlagen aus der Berufsschule praktisch angewendet werden.

  • Strukturierung und Inhalt einer vollständigen Personalakte
  • Methodik des Lehrgesprächs zur Wissensvermittlung
  • Datenschutzrelevante Aspekte bei der Archivierung
  • Aufbewahrungsfristen und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Praktische Durchführung der Personalverwaltung

Auszug aus dem Buch

Situationsbeschreibung:

Die Auszubildende Miriam Mustermann, 18 Jahre ist im 1. Ausbildungsjahr (5. Ausbildungsmonat) der Firma EPS Personalservice GmbH. Da ihr späteres Aufgabengebiet hauptsächlich darin besteht Bewerbergespräche zu führen, Personalakten anzulegen und Arbeitsverträge zu erstellen soll Frau Mustermann natürlich gleich mit in den Arbeitsalltag einbezogen werden. Sie hat schon des öfteren an Bewerbergesprächen teilgenommen und soll nun auch lernen wie man eine Personalakte anlegt. In der Berufsschule hat Frau Mustermann schon die praktischen Grundlagen zum Anlegen einer Personalakte gelernt. Auch die Datenschutzbestimmungen wurden in der Berufsschule besprochen.

Jetzt soll die Auszubildende lernen eigenständig eine Personalakte anzulegen.

Zusammenfassung der Kapitel

Unterweisung am Arbeitsplatz zum Thema: Anlegen einer Personalakte durch ein Lehrgespräch: Deckblatt der Arbeit mit Informationen zum Auszubildenden und dem gewählten Unterweisungsthema.

Situationsbeschreibung: Darstellung des aktuellen Ausbildungsstandes und der betrieblichen Notwendigkeit, die Auszubildende in die Personalverwaltung einzubinden.

Ablauf: Auflistung der notwendigen Dokumente, die für eine vollständige Personalakte im Unternehmen erforderlich sind.

Kernpunkte: Festlegung der methodischen Vorgehensweise durch ein Lehrgespräch.

Begründung: Erläuterung der didaktischen Entscheidung für die fragend-entwickelnde Methode zur Förderung von Erkenntnisprozessen.

Lernziele: Definition der Richt-, Grob- und Feinlernziele sowie der kognitiven und affektiven Anforderungen an den Auszubildenden.

Lernerfolgskontrolle: Beschreibung der abschließenden Überprüfung des erworbenen Wissens durch einen Test und die praktische Umsetzung.

Kurztest: Zusammenstellung der inhaltlichen Prüfungsfragen zur Abfrage des erlernten Wissens.

Schlüsselwörter

Personalakte, Auszubildende, Lehrgespräch, Personalverwaltung, Datenschutz, Arbeitsvertrag, Unterweisung, Betriebliche Ausbildung, Personalwesen, Aufbewahrungsfrist, Datenschutzbeauftragter, Lernziele, Dokumentenverwaltung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?

Es handelt sich um eine Ausarbeitungen zur Unterweisung eines Auszubildenden im Bereich der Personalverwaltung, spezifisch zum Thema Anlegen einer Personalakte.

Was sind die zentralen Themenfelder der Unterweisung?

Zentrale Themen sind die fachgerechte Zusammenstellung einer Personalakte, rechtliche Aspekte wie Datenschutz und die korrekte Anwendung betrieblicher Abläufe.

Was ist das primäre Ziel der Unterweisung?

Die Auszubildende soll nach der Unterweisung in der Lage sein, eigenständig und fachlich korrekt Personalakten bei der Firma EPS Personalservice GmbH anzulegen.

Welche wissenschaftliche bzw. pädagogische Methode wird verwendet?

Es wird die Methode des Lehrgesprächs angewandt, konkret in der Form der fragend-entwickelnden Methode, um das Vorwissen der Auszubildenden zu aktivieren.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil umfasst die Situationsanalyse, die Definition von Lernzielen, die methodische Begründung sowie die konkrete Lernerfolgskontrolle mittels eines Kurztests.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Unterweisung?

Die wichtigsten Schlagworte sind Personalakte, Ausbildung, Datenschutz, Personalverwaltung und Lehrgespräch.

Warum wurde explizit das Lehrgespräch als Methode gewählt?

Die Methode wurde gewählt, da die Auszubildende bereits theoretisches Vorwissen aus der Berufsschule besitzt und durch gezielte Fragen zur aktiven Eigenerarbeitung angeregt werden soll.

Welche Konsequenz hat eine Unternehmensgröße von mehr als 20 Mitarbeitern für den Datenschutz?

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz ist das Unternehmen in diesem Fall verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Wie lange müssen Personalakten im Betrieb aufbewahrt werden?

Die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre, danach müssen die Dokumente ordnungsgemäß vernichtet werden.

Wer ist befugt, eine Personalakte einzusehen?

Einsichtsberechtigt sind der jeweilige Mitarbeiter selbst, der direkte Vorgesetzte sowie der Firmeninhaber oder Geschäftsführer.

Ende der Leseprobe aus 5 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Anlegen einer Personalakte
Untertitel
Unterweisung Lehrgespräch
Hochschule
Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben
Note
2
Autor
Alexandra Hornung (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
5
Katalognummer
V176590
ISBN (eBook)
9783640989850
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ada Schein Lehrgespräch Unterweisung Industriekauffrau Bürokauffrau
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Alexandra Hornung (Autor:in), 2011, Anlegen einer Personalakte , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/176590
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  5  Seiten
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