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Wegweisende Judikate des Bundesverfassungsgerichts

Die Urteile zur lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187 ff.) und zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118 ff.)

Titel: Wegweisende Judikate des Bundesverfassungsgerichts

Seminararbeit , 2010 , 55 Seiten , Note: 16 Punkte (sehr gut)

Autor:in: Thomas Bernhard (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Arbeit mit dem Titel "Die Urteile zur lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187 ff.) und zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118 ff.)" wurde im Rahmen des Seminars "Wegweisende Judikate des Bundesverfassungsgerichts" an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg angefertigt.
Im Vordergrund steht die Frage der Handhabung der Menschenwürdegarantie. Es wird gezeigt, dass das Bundesverfassungsgericht in den beiden dargestellten Urteilen eine Abwägung der Menschenwürde vorgenommen hat. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass durch eine offene Abwägung eine größere Transparenz der Entscheidungen hergestellt werden könnte. Das Unabwägabrkeitsdogma sollte daher aufgegeben werden und die Menschenwürde sollte genauso wie andere Grundrechte nach dem Schema "Schutzberiech - Eingriff - Rechtfertigung" geprüft werden.
Daneben werden die Bedeutung der subjektiv-historischen Auslegung für die Verfassungsinterpretaton sowie kompetenzrechtiche Fragen diskutiert.

Leseprobe


Gliederung

A. EINLEITUNG: DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR

B. DAS URTEIL ZUR LEBENSLANGEN FREIHEITSSTRAFE

I. Sachverhalt

II. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

1. Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe

a) (Subjektiv-) historische Auslegung

aa) Bedeutung für die Verfassungsinterpretation

bb) Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts

b) Vereinbarkeit mit der Menschenwürde

aa) Unterscheidung zwischen Verhängung und Vollstreckung

bb) Abwägung der Menschenwürde

cc) Die Abwägung im Einzelnen

c) Folgen für die Praxis

2. Verfassungsmäßigkeit der absoluten Strafandrohung des § 211 I StGB

a) Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts

b) Folgen für die Praxis

III. Bewertung aus heutiger Sicht

C. DAS URTEIL ZUM LUFTSICHERHEITSGESETZ

I. Sachverhalt

II. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

1. Zulässigkeit

a) Rüge der fehlenden Zustimmung des Bundesrates

b) Beschwerdebefugnis

2. Begründetheit

a) Gesetzgebungskompetenz des Bundes

aa) Art. 73 Nr. 1 Alt. 2 GG

bb) Art. 73 Nr. 6 GG

cc) Auffassung des BVerfG

dd) Zwischenergebnis

b) Vereinbarkeit mit wehrverfassungsrechtlichen Vorgaben

aa) Anwendbarkeit des Art. 87 a II GG

bb) Zulässigkeit gem. Art. 35 II 2, III GG

c) Eingriff in Grundrechte

aa) Prüfung des Art. 1 I GG i.V.m. Art. 2 II 1 GG

bb) Objektformel

cc) Menschenwürde gegen Menschenwürde

dd) Unterscheidung zwischen Opfern und Entführern

3. Ergebnis

III. Folgen des Urteils

1. Widerrechtlichkeit des Abschusses gekaperter Flugzeuge

2. Bundeswehreinsatz zur Terroristenabwehr

IV. Fazit

D. HANDHABUNG DER MENSCHENWÜRDEGARANTIE

I. Thesen aus den bisherigen Ausführungen

II. Ursachen des Problems

III. Kein subjektives Grundrecht

IV. Bestimmung des Schutzbereichs

V. Verteidigung des Unabwägbarkeitsdogmas

VI. Ergebnis

E. DIE WÜRDE DES MENSCHEN WAR (NIE) UNANTASTBAR

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Handhabung der Menschenwürdegarantie in zwei zentralen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Gericht in extremen Konfliktlagen zwischen der Menschenwürde und anderen Rechtsgütern – konkret bei der lebenslangen Freiheitsstrafe und dem Luftsicherheitsgesetz – argumentiert und ob diese Argumentation einer dogmatischen Prüfung standhält.

  • Analyse der Vereinbarkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe mit Art. 1 GG
  • Untersuchung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Luftsicherheitsgesetzes (Abschuss von Flugzeugen)
  • Kritische Auseinandersetzung mit der richterlichen Auslegungsmethode und dem "Unabwägbarkeitsdogma"
  • Diskussion über die Gesetzgebungskompetenz des Bundes bei Terrorismusabwehr
  • Bewertung der Rolle des Bundesverfassungsgerichts in Krisensituationen

Auszug aus dem Buch

Die Objektformel

Es ist nämlich keineswegs eindeutig, ob bei einer Maßnahme nach § 14 III LuftSiG überhaupt die - und wenn ja wessen - Menschenwürde betroffen ist. Die Tötung alleine kann, wie eben bereits erläutert, noch keine Verletzung der Menschenwürde darstellen. Das Gericht greift daher auf die aus der bisherigen Rechtsprechung bekannte „Objektformel“ zurück und erklärt, dass es generell ausgeschlossen sei, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Das Urteil führt dann mit sehr starken Worten aus, dass es bei einer Maßnahme nach § 14 III LuftSiG so sei, dass die (unschuldigen) Flugzeugpassagiere sowie die Besatzung „ihre Lebensumstände nicht mehr unabhängig von anderen selbstbestimmt beeinflussen [können]. […] Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Dagegen wird eingewandt, dass die Passagiere nicht zum Objekt staatlichen Handelns degradiert würden, da ihre Tötung nicht das Ziel des Abschusses sei, sondern lediglich dessen zwangsläufige und in Kauf genommene Folge. Nicht unbedingt falsch, aber jedenfalls taktisch unklug war die von der Bundesregierung vorgetragene Ansicht, die Passagiere seien, wenn auch ungewollt, Teil einer Waffe. Es war abzusehen, dass das Gericht dieses Argument umdrehen würde, was dann auch passiert ist: „Diese Auffassung bringt geradezu unverhohlen zum Ausdruck, dass die Opfer eines solchen Vorgangs nicht mehr als Menschen wahrgenommen, sondern als Teil einer Sache gesehen und damit selbst verdinglicht werden.“

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Würde des Menschen ist unantastbar: Einführung in die Problematik der absoluten Garantie der Menschenwürde und Darstellung der zentralen Forschungsfrage der Arbeit.

B. Das Urteil zur lebenslangen Freiheitsstrafe: Untersuchung der verfassungsrechtlichen Legitimität der lebenslangen Freiheitsstrafe und der absoluten Strafandrohung für Mord.

C. Das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz: Analyse der Entscheidung zum Abschuss gekaperter Flugzeuge unter Berücksichtigung der Kompetenzverteilung und der Grundrechtsbetroffenheit.

D. Handhabung der Menschenwürdegarantie: Synthese der Erkenntnisse und kritische Analyse der praktischen Anwendung des Unabwägbarkeitsdogmas durch das Gericht.

E. Die Würde des Menschen war (nie) unantastbar: Abschließendes Plädoyer gegen das Dogma der absoluten Unabwägbarkeit und Ausblick auf die richterliche Argumentationskultur.

Schlüsselwörter

Menschenwürde, Bundesverfassungsgericht, Lebenslange Freiheitsstrafe, Luftsicherheitsgesetz, Unabwägbarkeitsdogma, Objektformel, Grundrechte, Terrorismusabwehr, Rechtsfortbildung, Verhältnismäßigkeit, Gesetzesbindung, Abschuss von Flugzeugen, Schutzpflicht, Achtungspflicht, Rechtsunsicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die juristische Argumentation des Bundesverfassungsgerichts in zwei richtungsweisenden Entscheidungen, die sich mit der absoluten Grenze der Menschenwürde auseinandersetzen.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die zentralen Themen sind das Spannungsfeld zwischen staatlichen Schutzpflichten und individuellen Grundrechten, speziell bei der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Terrorbekämpfung im Luftraum.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die kritische Hinterfragung des sogenannten "Unabwägbarkeitsdogmas" und die Prüfung, ob das Gericht durch eine problematische Methodik (wie die Objektformel) offene Abwägungen in der Praxis lediglich verschleiert.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, indem er die Urteilsbegründungen des Bundesverfassungsgerichts im Kontext der zeitgenössischen juristischen Literatur und Verfassungslehre hinterfragt.

Was steht im inhaltlichen Mittelpunkt der Arbeit?

Im Zentrum steht die Untersuchung des konkreten Sachverhalts, der dogmatischen Konstruktion durch das Gericht sowie die Aufnahme und Wirkung dieser Entscheidungen in Wissenschaft und Praxis.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Schlüsselbegriffe wie Menschenwürde, Unabwägbarkeitsdogma, Grundrechtsdogmatik, Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfortbildung prägen die wissenschaftliche Debatte in diesem Buch.

Warum kritisiert der Autor die Verwendung der Objektformel durch das Gericht?

Der Autor kritisiert, dass das Gericht die Objektformel nutzt, um sich einer ehrlichen Abwägung zwischen "Leben gegen Leben" zu entziehen, wodurch die Prüfung für den Leser nebulös und ergebnisorientiert wirkt.

Wie bewertet der Autor die Reaktion der Politik auf das Luftsicherheitsgesetz?

Der Autor lobt zwar das Bemühen der Regierung, eine gesetzliche Regelung für Extremsituationen zu schaffen, bemängelt aber die resultierende Rechtsunsicherheit und die Unfähigkeit, eine verfassungsfeste Lösung für den Ernstfall zu finden.

Ende der Leseprobe aus 55 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Wegweisende Judikate des Bundesverfassungsgerichts
Untertitel
Die Urteile zur lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187 ff.) und zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118 ff.)
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Veranstaltung
Seminar "Wegweisende Judikate des Bundesverfassungsgerichts"
Note
16 Punkte (sehr gut)
Autor
Thomas Bernhard (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2010
Seiten
55
Katalognummer
V176892
ISBN (eBook)
9783640985784
ISBN (Buch)
9783640985746
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Menschenwürde lebenslange Freiheitsstrafe Luftsicherheitsgesetz Unabwägbarkeitsdogma subjektiv-historische Auslegung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Thomas Bernhard (Autor:in), 2010, Wegweisende Judikate des Bundesverfassungsgerichts , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/176892
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  55  Seiten
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