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§ 91 JGG a. F. im neuen Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz

Umsetzung – Angebote – Kritische Wertung

Titel: § 91 JGG a. F. im neuen Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz

Hausarbeit , 2010 , 23 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Sebastian Paul (Autor:in)

Soziale Arbeit / Sozialarbeit
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Zusammenfassung Leseprobe Details

1. Einleitung
Eine Jugendstrafe nach § 17 Abs. 2 JGG bedeutet für den Verurteilten, eine Haftstrafe absitzen zu müssen. Diese Inhaftierung legt besonderen Wert auf Erziehung und Sozialisation, welche als grundlegende Aufgaben des Jugendstrafvollzugs in § 91 JGG a. F. beschrieben sind und nach der Gesetzesreform im Dezember 2007 in die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer verlagert wurde. Erziehung bedeutet dabei, dass der Verurteilte künftig in der Lage sein soll, „einen rechtschaffenen und verantwortungsbewussten Lebenswandel zu führen“.
Die Rückfallquoten nach der Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug sind allerdings dramatisch hoch und eine statistisch erwiesene Menge an Inhaftierten sieht die Jugendstrafvollzugsanstalt als „Sprungbrett“ in ein durch weiteres Verbrechen oder Vergehen gekennzeichnetes Leben. Zudem können sich in einer Jugendvollzugsanstalt unter den Inhaftierten Subkulturen bilden, welche oft sogar eine Hierarchie haben, in der Haftdauer, Körperstärke oder Drogenbeschaffungskriminalität die Rollen definieren. Das ist natürlich nicht im Sinne einer Erziehungsmaßnahme nach dem JGG.
Daher versuche ich mit dieser Arbeit die Grundlagen der Erziehung sowie Vorraussetzungen des Jugendstrafvollzuges nach dem neuen Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetzes - ThürJStVollzG - zu erörtern, um klarzustellen, inwieweit die Auslegung des § 91 JGG a. F. in der Praxis einer ganzheitlichen sinnvollen Erziehung nahe kommt.
Dazu beschreibe ich zunächst in Kapitel 2 die Jugendstrafe nach JGG und in Kapitel 3 die grundlegenden Ziele und Aufgaben des Jugendstrafvollzugs. In Kapitel 4 prüfe ich, inwiefern das ThürJStVollzG den Erziehungsgedanken des § 91 JGG a. F. aufgreift bzw. umsetzt und stelle in Kapitel 5 einzelne Maßnahmen dazu vor. In einem Fazit schließe ich in Kapitel 6 darauf, wie die Umsetzung des Erziehungsgedankens gelungen ist und leite Verbesserungsmöglichkeiten ab.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Voraussetzung für eine Jugendstrafe nach JGG

2.1 Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts

2.2 Grundlage für Urteilsentscheidung

3. Ziel und Aufgaben im Thüringer Jugendstrafvollzug

3.1 Erziehung

3.2 Sozialisation

3.3 Umsetzung im Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz

4. Umsetzung der einzelnen Erziehungsziele des § 91 JGG a. F. im ThürJStVollzG

4.1 Ordnung und Disziplin

4.1.1. Erzieherische Maßnahmen

4.1.2. Disziplinarmaßnahmen

4.2 Ausbildung und Arbeit

4.3 Unterricht

4.4 Sportliche Betätigung

4.5 Freizeitbeschäftigung

4.6 Seelsorgerische Betreuung

4.7 Unterstützende Maßnahmen

5. Spezielle Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen im Jugendstrafvollzug

5.1 Anti-Gewalt-Trainings

5.2 Psychotherapie

5.3 Drogen- und Suchtberatung

5.4 Offener Vollzug

6. Kritische Wertung

7. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Umsetzung der Erziehungsziele des § 91 JGG a. F. innerhalb des neuen Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetzes (ThürJStVollzG), um zu bewerten, inwieweit die praktische Ausgestaltung eine ganzheitliche Erziehung fördert und welche Verbesserungspotenziale bestehen.

  • Grundlagen der Jugendstrafe nach dem JGG
  • Erziehungs- und Sozialisationsziele im Jugendstrafvollzug
  • Implementierung erzieherischer Maßnahmen im ThürJStVollzG
  • Spezielle Behandlungsansätze wie Anti-Gewalt-Trainings und Psychotherapie
  • Bedeutung von Aus- und Weiterbildung für die Resozialisierung
  • Kritische Analyse von Rückfallquoten und Effektivität des Vollzugs

Auszug aus dem Buch

4.1.1 Erzieherische Maßnahmen

Durch erzieherische Gespräche soll dem Inhaftierten sein Fehlverhalten bewusst gemacht werden. Dies kann zum Beispiel nach § 14 ThürJStVollzG in einer Sozialtherapie stattfinden. Es werden Auflagen und Weisungen erteilt, nach denen positive Maßnahmen wie Ausgang oder Urlaub bis zu einer Woche entzogen werden können. Nach § 82 Abs. 3 ThürJStVollzG soll die Auslegung dieser Vorschriften möglichst mit der Verfehlung im Zusammenhang stehen. Nur Bedienstete die durch den Anstaltsleiter befugt sind, dürfen derartige erzieherische Maßnahmen anordnen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Arbeit erläutert die Relevanz von Erziehung und Sozialisation im Jugendstrafvollzug angesichts hoher Rückfallquoten und stellt die Untersuchung des ThürJStVollzG vor.

2. Voraussetzung für eine Jugendstrafe nach JGG: Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verhängung einer Jugendstrafe unter Berücksichtigung von „schädlichen Neigungen“ und „Schwere der Schuld“ dargestellt.

3. Ziel und Aufgaben im Thüringer Jugendstrafvollzug: Die Grundpfeiler des Vollzugs, namentlich Erziehung und Sozialisation, werden theoretisch definiert und in den Kontext des ThürJStVollzG gesetzt.

4. Umsetzung der einzelnen Erziehungsziele des § 91 JGG a. F. im ThürJStVollzG: Dieses Kapitel prüft die praktische Implementierung von Disziplin, Arbeit, Unterricht und Freizeitgestaltung als zentrale Erziehungsinstrumente.

5. Spezielle Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen im Jugendstrafvollzug: Hier werden gezielte therapeutische Angebote wie Anti-Gewalt-Trainings, Psychotherapie und Suchtberatung sowie der offene Vollzug beleuchtet.

6. Kritische Wertung: Der Autor hinterfragt die Effektivität der bestehenden Vollzugspraxis und plädiert für einen Wechsel zu einer offensiveren, erlebnispädagogisch orientierten Pädagogik.

7. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Erkenntnis, dass trotz gesetzlicher Umsetzung der Erziehungsgedanken das Risiko besteht, dass der Vollzug bei unzureichender Förderung negative Folgen hat, und fordert lebensnähere Strukturen.

Schlüsselwörter

Jugendstrafvollzug, Erziehung, Sozialisation, JGG, ThürJStVollzG, Resozialisierung, Anti-Gewalt-Training, Psychotherapie, Suchtberatung, offener Vollzug, Rückfallquote, Erziehungsziele, Strafrecht, Pädagogik, Jugendkriminalität

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert, wie das neue Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz die Erziehungsziele des § 91 JGG a. F. in der Praxis umsetzt.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die Schwerpunkte liegen auf den Bereichen Erziehung, Sozialisation, schulische sowie berufliche Bildung, therapeutische Behandlungsmaßnahmen und der Bedeutung des offenen Vollzugs.

Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, zu klären, inwieweit die gesetzliche Auslegung in der Praxis eine ganzheitliche und sinnvolle Erziehung ermöglicht.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Es handelt sich um eine juristische und sozialwissenschaftliche Analyse, die gesetzliche Bestimmungen mit pädagogischen Konzepten und empirischen Erkenntnissen zur Resozialisierung vergleicht.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der gesetzlichen Erziehungsziele, die Umsetzung durch konkrete Maßnahmen (Ordnung, Arbeit, Unterricht) und eine Analyse spezieller Betreuungsangebote.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?

Die zentralen Charakteristika sind Erziehung, Resozialisierung, Jugendstrafrecht, pädagogische Maßnahmen und der Angleichungsgrundsatz an lebenswirkliche Zustände.

Warum ist das ThürJStVollzG für die Untersuchung so relevant?

Da nach der Gesetzesreform 2007 die Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer überging, stellt das ThürJStVollzG die spezifische Ausgestaltung des Vollzugs in Thüringen dar.

Wie bewertet der Autor die Effektivität von Anti-Gewalt-Trainings?

Der Autor sieht in der Kampfsportart Judo und erlebnispädagogischen Inhalten einen positiven Ansatz zur Auseinandersetzung mit sich selbst, weist jedoch auf das Fehlen langfristiger empirischer Belege hin.

Welche Bedeutung misst die Arbeit dem „Angleichungsgrundsatz“ bei?

Der Angleichungsgrundsatz wird als essenziell betrachtet, um den Vollzug näher an lebenswirkliche Zustände zu führen, etwa durch Privatkleidung oder die Beseitigung militärischer Relikte.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten  - nach oben

Details

Titel
§ 91 JGG a. F. im neuen Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz
Untertitel
Umsetzung – Angebote – Kritische Wertung
Hochschule
Fachhochschule Erfurt
Veranstaltung
Gefängnissozialarbeit, Jugendstrafvollzug
Note
1,0
Autor
Sebastian Paul (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2010
Seiten
23
Katalognummer
V176914
ISBN (eBook)
9783640985371
ISBN (Buch)
9783640985524
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Recht; Sozialrecht Jugendstrafvollzug Soziale Arbeit §91 JGG a.F.
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Sebastian Paul (Autor:in), 2010, § 91 JGG a. F. im neuen Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/176914
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Leseprobe aus  23  Seiten
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