Leseprobe
Inhaltverzeichnis
Abbildungs und Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1.Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2. Zielsetzung und Gang der Arbeit
2. Grundlagen
2.1. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
2.2. Basel I
2.3. Basel II
3. Eigenkapitalvorschriften nach Basel III
3.1. Kritik an Basel II
3.2. Ausblick auf die Neuregelungen nach Basel III
4. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Abbildungs und Tabellenverzeichnis
Abb. 1: Die drei Säulen von Basel II In Anlehnung an HartmannWendels, T. (2003), S. 10
Abb. 2: Eigenkapitalstrukturen im Vergleich In Anlehnung an Bundesfinanzministerium (2011), o.S.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1.Einleitung
1.1 Problemstellung
Im Jahre 2008 begann die Finanzmarktkrise und diese Krise hat gezeigt, dass die unter Basel II bekannten Eigenkapitalvorschriften nicht ausreichend waren, damit sich Kreditinstitute selbstständig retten und regenerieren konnten. Sowohl quantitativ als auch qualitativ entsprach das Eigenkapital nicht den Anforderungen, um die Krise erfolgreich überwinden zu können. In der Krise wurde schnell deutlich, dass das vorgehaltene Kapital der Kreditinstitute nicht ausreicht, um die Krise alleine bewältigen zu können. So mussten die Staaten massiv Kapital in das Finanzsystem pumpen, um die Banken und damit letztendlich die gesamte Wirtschaft zu retten. Neben dem quantitativen Aspekt spielte auch der qualitative Aspekt des Eigenkapitals eine wichtige Rolle, denn es stellte sich schnell heraus, dass das vorgehaltene Kapital nicht werthaltig genug war. Zudem wurde die Krise durch das gegenseitige Misstrauen der Finanzmarktteilnehmer verstärkt. Banken haben sich untereinander kein Geld mehr geliehen und somit geriet der komplette Interbankenmarkt ins Stocken. Einige Banken wie die Hypo Real Estate gingen Bankrott und andere Banken wie die Commerzbank konnten nur mit milliardenschweren staatlichen Garantien gerettet werden. Erst das Eingreifen des Staates setzte den Interbankenmarkt wieder in Kraft. Viele international agierende Banken haben das System darüber hinaus durch eine übertriebene Fristentransformation ins Wanken gebracht. Viele Banken erwirtschafteten hohe Gewinne, indem sie kurzfristige Passiva bei einer normalen Zinsstruktur in langfristige Aktiva anlegten. Die starke Nachfrage nach kurzfristiger Passiva hat die Passivzinssätze so stark angehoben, dass die Zinsstrukturkurve invers wurde und die Fristentransformation nicht mehr funktioniert hat.[1]
1.2. Zielsetzung und Gang der Arbeit
Ziel der Arbeit ist es die Lösungsansätze der beschriebenen Probleme aufzuzeigen und eventuelle Schlussfolgerungen aus den Lösungsansätzen abzuleiten. Hierzu geht der Autor im 2. Kapitel zunächst auf die Grundlagen ein. Im Kapitel 2.1. wird der Basler Ausschuss vorgestellt. Zudem wird auf die Rechtsverbindlichkeit der Empfehlungen eingegangen. In den Kapiteln 2.2. und 2.3. werden die Vorläufer und somit die Basis von Basel III vorgestellt. Hieran soll der Entwicklungsprozess der beschlossenen Regelungen veranschaulicht werden. Das 3. Kapitel beschäftigt sich mit den Neuregelungen nach Basel III. In Kapitel 3.1. werden zunächst die Kritikpunkte an Basel II erörtert, damit in Kapitel 3.2. ein Ausblick auf Basel III erfolgen kann. In der Schlussbetrachtung in Kapitel 4 werden unterschiedliche Meinungen zu Basel III festgehalten. Zudem werden mögliche Entwicklungen und Auswirkungen von Basel III auf das Bankensystem und die gesamte Wirtschaft aufgezeigt.
2. Grundlagen
2.1. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Commitee on Banking Supervision; kurz: Basler Ausschuss) bildet den internationalen Zusammenschluss der Bankenaufsichtsbehörden.[2] Die Zentralbanken und die Bankenaufsichtsbehörden der G10-Staaten[3] haben Ende 1974 den Basler Ausschuss unter anderem im Zuge des Konkurses der Kölner HerstattBank gegründet. Der Ausschuss hat seinen Sitz dem Namen nach in Basel (Schweiz) und ist der Bank for International Settlements (BIS) angegliedert.[4] Anfangs stimmte sich der Ausschuss über nationalen Regulierungspraktiken und die Kontrolle internationaler Banken ab. Zudem wurde ein Informationsaustauschsystem geschaffen.[5] Heute sind 27 Mitgliedsstaaten durch Repräsentanten der Aufsichtsbehörden und der Zentralbanken im Basler Ausschuss vertreten. Die Vertreter kommen aus Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Hong Kong, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Korea, Luxemburg, Mexiko, Holland, Russland, Saudi Arabien, Singapur, Südafrika, Spanien, Schweden, Türkei, Vereinigtes Königreich, USA und der Schweiz. Die Hauptaufgabe des Ausschusses besteht heute in der Einführung von hohen und einheitlichen Standards für die Bankenaufsichten. Durch die regelmäßigen Treffen der Vertreter, werden der Informationsaustausch und die Aufsichtstechniken verbessert. Zudem gibt der Ausschuss Empfehlungen zu aufsichtsrechtlichen Mindeststandards heraus. Das Handeln des Ausschusses soll zur Festigung des internationalen Bankensystems beitragen.[6] Der Ausschuss gibt lediglich Empfehlungen und Richtlinien heraus, die rechtlich nicht bindend sind. Die Veröffentlichungen müssen ins nationale Recht eines jeden Staates aufgenommen werden, damit sie rechtsverbindlich werden.[7] Die Bankenaufsichtsorgane müssen auf die Internationalisierung des Finanzwesens und die fortlaufende Entwicklung neuer Finanzinstrumente reagieren. Der Ausschuss muss die Risiken analysieren und auswerten und somit volkswirtschaftlichen Krisen vorbeugen.[8]
2.2. Basel I
Im Zuge der Schuldenkrise in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts gerieten viele international agierende Kreditinstitute unvorhergesehen in Schieflage. Auslöser waren die Zahlungsunfähigkeit einiger Länder, vornehmlich aus Lateinamerika und Afrika. Von der Zahlungsunfähigkeit waren neben den Staaten schnell auch die in den Ländern ansässigen weltweit tätigen Kreditinstitute betroffen. Die wirtschaftliche Schieflage drohte sich zu einer weltweiten Krise auszuweiten. Als Reaktion hierauf, hat der Basler Ausschuss 1988 Mindeststandards für die Eigenkapitalhinterlegung von Banken im Kreditgeschäft formuliert, damit Kreditrisiken zukünftig besser abgewendet werden können.[9] Die Mindeststandards zur Eigenkapitalhinterlegung sind bekannt als Basel I oder als Basler Akkord und traten 1992 in Kraft. Insbesondere die Risiken, ob eine fristgerechte Tilgung möglich ist, ob das Konzeptb eines Unternehmers auf dem Markt berechtigt ist und ob ein Kunde ausreichend Sicherheiten stellen kann, sollten im Basler Akkord berücksichtigt werden.[10] Nach Basel I muss ein Kreditinstitut einen ausgegeben Kredit mit 8% Eigenkapital hinterlegen. Somit kann das Kreditengagement einer Bank nicht größer als das 12,5fache Eigenkapital sein. Basel I wurde von etwa 100 Staaten weltweit anerkannt und eingeführt.[11] Kreditrisiken sind abhängig vom Kreditnehmer. Basel I berücksichtigt neben der Eigenkapitalhinterlegung i.H.v. 8%, das individuelle Kreditausfallrisiko je Kreditnehmer. Dieser zusätzliche Risikofaktor beläuft sich bei Krediten an OECD[12] Staaten auf 0%, Kredite an Banken in OECD Staaten 20%, grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite 50% und Unternehmenskredite und Kredite an andere Kunden 100%. Die Eigenkapitalhinterlegung kann je nach Kreditnehmer auf Grund des unterschiedlichen individuellen Risikos variieren.[13]
[...]
[1] Vgl. Bankenverband (2010), o.S.
[2] Vgl. Rittberger, V., Kruck, A., Romund, A. (2010), S. 526.
[3] Die G10 wurden 1962 gegründet und bestehen mittlerweile aus den 11 (früher 10) führenden Industrienationen: USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Holland, Schweden, Schweiz und Japan.
[4] Vgl. BIS (2011), o.S.
[5] Vgl. Bieling, H. (2007), S. 152.
[6] Vgl. BIS (2010), o.S.
[7] Vgl. Rost, B. (2007), S. 117 ff.
[8] Vgl. Heider, T. (2010), S. 22 f.
[9] Vgl. Bieling, H. (2007), S. 211.
[10] Vgl. Heim, G. (2006), S. 25 f.
[11] Vgl. Ehlers, H. (2005), S. 7.; Basler Ausschuss (1988), S. 18.
[12] OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung): Die Mitgliedsstaaten sind demokratisch und haben ein marktwirtschaftliches System.
[13] Vgl. Heim, G. (2006), S. 25 f.; Basler Ausschuss (1988), S. 15 ff.