Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine selbstständige juristische Person des Privatrechts in der Form einer Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter beteiligen sich mit Einlagen auf das in Stammteile zerlegte Stammkapital ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften, vgl. § 13 Abs. 2 GmbHG.
Der technische Gründungsvorgang auf den Weg zur GmbH umfasst fünf
Schritte:
- Abschluss eines notariellen Gesellschaftsvertrages (Satzung), § 2 Abs. 1 GmbHG, der zumindest die zwingenden Bestandteile gern. § 3 Abs. 2 GmbHG enthalten muss (Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals - mindestens 25 000 Euro Übernahme der Stammeinlagen).
- Bestellung der Organe der Gesellschaft (zwingend: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführer Fremdorganschaft zulässig, vgl. § 6 Abs. 3 GmbHG)
- Anteilige Aufbringung des Stammkapitals, § 7 Abs. 2 GmbHG (Einbringung vollständiger Sacheinlage, § 7 Abs. 3 GmbHG)
- Anmeldung der Gesellschafter zum Handelsregister, §§ 7, 8 GmbHG
- Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister
Das Registergericht prüft die o.g . Voraussetzungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Diese Überprüfung dauert in der Regel mehrere Wochen, sie kann sich aber auch über Monate erstrecken. Dies ist bereits wichtige Zeit in denen die Gesellschafter vorbereitende Geschäfte tätigen können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Vorgründungsgesellschaft
2.1 Entstehen der Vorgründungsgesellschaft
2.1.1 Gründungsvorvertrag
2.1.2 Kritische Würdigung der Formpflicht des Vorvertrages
2.2 Rechtsnatur der Vorgründungsgesellschaft
2.2.1 Herrschende Meinung
2.2.2 Die Nebengesellschaftslehre von K. Schmidt
2.2.3 Ergebnis
2.3 Entstehen/ Rechtsnatur der Mitunternehmerschaft
2.4 Haftungsverhältnisse
2.4.1 Vorgründungsgesellschaft
2.4.2 Mitunternehmerschaft
2.4.2.1 Auftreten des Handelnden
2.4.2.1.1 Handeln im Namen der künftigen Gesellschaft, BGH II ZR 180 / 72
2.4.2.1.2 Sonstiges eindeutiges Handeln
3. Die Vor-Gesellschaft
3.1 Entstehen der Vor-Gesellschaft
3.1.1 Abschluss des GmbH-Gesellschaftsvertrages
3.1.1.1 Mehrpersonen-Gründung
3.1.1.2 Einpersonen-Gründung
3.1.1.3 Unternehmergesellschafts-Gründung
3.2 Rechtsnatur der Vor-Gesellschaft
3.2.1 Rechtsnatur der Mehrpersonen-Vor-Gesellschaft
3.2.2 Rechtsnatur der Einpersonen-Vor-Gesellschaft
3.3 Haftungsverhältnisse
3.3.1 Mehrpersonen-Gründung
3.3.1.1 Haftung der Vor-Gesellschaft
3.3.1.2 Haftung aus § 11 Abs. 2 GmbHG
3.3.1.3 Haftung der Gesellschafter
3.3.1.3.1 Innenhaftung vs. Außenhaftung
3.3.1.3.2 Ergebnis
3.3.2 Einpersonen - Gründung
4. Entstehen der GmbH
5. Die Verwendung eines GmbH-Mantels als wirtschaftliche Neugründung
6. Ergebnisse und Stellungnahme
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit analysiert die rechtliche Entwicklung der Haftungsverhältnisse während der verschiedenen Gründungsphasen einer GmbH. Ziel ist es, die komplexen Haftungskonstruktionen bei der Vorgründungsgesellschaft, der Vor-Gesellschaft sowie bei der Verwendung eines GmbH-Mantels systematisch darzustellen und kritisch zu hinterfragen.
- Phasen der GmbH-Gründung: Von der Vorgründung bis zur Eintragung
- Rechtsnatur der Vorgründungsgesellschaft und Mitunternehmerschaft
- Rechtsnatur und Identitätslehre der Vor-Gesellschaft
- Systematik der Haftung: Innen- vs. Außenhaftung der Gesellschafter
- Einfluss der Rechtsprechung (BGH) auf das Haftungskonstrukt
- GmbH-Mantelverwendung als alternative Gründungsform
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Gründungsvorvertrag
Die Vorgründungsgesellschaft entsteht durch den vertraglichen Zusammenschluss mehrerer Personen, die das gemeinsame Ziel verfolgen eine GmbH zu gründen. Inhalt dieses Vertrages ist die Verpflichtung zur Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages. Um die Verbindlichkeit der Willenserklärungen zu erreichen, muss der Vertrag bereits alle für die Gründung notwendigen Regelungen enthalten, insbesondere die Höhe des Stammkapitals und der Stammeinlagen hinreichend bestimmen. Da der Gesellschaftsvertrag gem. § 2 Abs. 1 GmbHG einer notariellen Beurkundung bedarf, gilt diese Formvorschrift nach herrschender Meinung auch für den Vorvertrag.
So auch ein Urteil des BGH: „Der Gründungsvorvertrag, durch den sich mehrere Personen zur Gründung einer GmbH verpflichten, bedarf nach herrschender Meinung der Form des § 2 GmbHG, andernfalls der mit der Formvorschrift u. a. bezweckte Schutz vereitelt würde.“
Der Vertrag ist nichtig, gem. § 125 S. 1 BGB, wenn die Form nicht eingehalten wurde. Sollte die notarielle Beurkundung nicht stattgefunden haben, hätte dies zur Folge, dass für die Gründer, keine Pflicht zur Unterzeichnung des GmbH-Vertrages (Erfüllungsanspruch) besteht und kein Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden kann. Es besteht aber die Möglichkeit Ansprüche aus culpa in contrahendo (schuldhafte Verletzung von vorvertraglichen Pflichten) durchzusetzen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in das Thema der GmbH-Gründung und die verschiedenen Stadien des Gründungsprozesses.
2. Die Vorgründungsgesellschaft: Analyse der Entstehung und Rechtsnatur der Vorgründungsgesellschaft sowie der haftungsrechtlichen Einordnung der Mitunternehmerschaft.
3. Die Vor-Gesellschaft: Untersuchung der Entstehung, Rechtsnatur und spezifischen Haftungsrisiken nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages bis zur Eintragung.
4. Entstehen der GmbH: Erläuterung der Wirkungen der Registereintragung und dem Übergang zur vollständigen Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen.
5. Die Verwendung eines GmbH-Mantels als wirtschaftliche Neugründung: Darstellung der Praxis des Mantelkaufs und der Vorratsgründung als Mittel zur Risikovermeidung in der Gründungsphase.
6. Ergebnisse und Stellungnahme: Zusammenfassende kritische Würdigung der Haftungskonzepte und Ausblick auf die Entwicklung hin zu einer unbeschränkten Außenhaftung.
Schlüsselwörter
GmbH-Gründung, Vorgründungsgesellschaft, Vor-Gesellschaft, Haftung, Außenhaftung, Innenhaftung, Rechtsprechung, BGH, Gesellschaftsvertrag, Stammkapital, Vorbelastungshaftung, Verlustdeckungshaftung, Mitunternehmerschaft, MoMiG, GmbH-Mantel.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Ausgestaltung und die Haftung von Beteiligten in den verschiedenen Stadien einer GmbH-Gründung, insbesondere vor der Eintragung ins Handelsregister.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Natur der Vorgründungsgesellschaft und der Vor-Gesellschaft sowie der Unterscheidung zwischen Innen- und Außenhaftung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Entwicklung der Rechtsprechung bezüglich der Gesellschafterhaftung in der Gründungsphase aufzuarbeiten und die Angemessenheit der aktuellen Haftungsmodelle zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Literaturanalyse unter Einbeziehung relevanter BGH-Urteile und gesetzlicher Bestimmungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des BGB.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Vorgründungsgesellschaft, der Vor-Gesellschaft, den Prozess der GmbH-Eintragung und die alternative Verwendung von GmbH-Mänteln.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind GmbH-Gründung, Vorgründungsgesellschaft, Haftung, Verlustdeckungshaftung und der GmbH-Mantel.
Wie unterscheidet sich die Haftung bei der Vorgründungsgesellschaft von der der Vor-Gesellschaft?
Die Vorgründungsgesellschaft ist primär eine Innengesellschaft, während die Vor-Gesellschaft bereits eine weitergehende Identität zur künftigen GmbH aufweist, was zu unterschiedlichen Haftungsregeln führt.
Welche Rolle spielt die Rechtsprechung bei der Verlustdeckungshaftung?
Der BGH hat die Verlustdeckungshaftung entwickelt, um sicherzustellen, dass das Stammkapital bei der Entstehung der GmbH nicht durch Verluste der Vor-Gesellschaft gemindert ist.
Was ist die Besonderheit bei der Einpersonen-Gründung?
Bei der Einpersonen-GmbH ist die Innenhaftung weitgehend obsolet, da die Vermögensströme in einer Hand liegen, was die Anwendung des Außenhaftungsmodells nahelegt.
Wie bewertet die Autorin die derzeitige Rechtslage?
Sie plädiert kritisch für eine Umwandlung der anteiligen Innenhaftung in eine unbeschränkte Außenhaftung, um den Gläubigerschutz effektiver zu gewährleisten.
- Arbeit zitieren
- Friederike Osterkamp (Autor:in), 2009, Entwicklung der Rechtssprechung zur Haftung in den Gründungsphasen einer GmbH, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/177526