Die internationalen Umweltregime zum Schutz der Ozonschicht (Ozonregime) und zum Schutz der globalen Atmosphäre (Klimaregime)

Eine vergleichende Betrachtung zum unterschiedlichen Institutionalisierungsgrad der Regime


Hausarbeit, 2004

41 Seiten, Note: Studienleistung bestanden


Leseprobe


Inhalt:

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung
2.1. Internationale(Umwelt)regime
2.2. Regimebildung / Institutionalisierung von Regimen

3. Das Umweltregime zum Schutz der Ozonschicht (Ozonregime)
3.1. Regimeentstehung / Regimebildungsprozess
3.2. Regimeinstitutionalisierung / Regimedesign
3.3. Erklärungsansätze für die Regimeinstitutionalisierung

4. Das Umweltregime zum Schutz der globalen Atmosphäre (Klimaregime)
4.1. Regimeentstehung / Regimebildungsprozess
4.2. Unvollendete Regimeinstitutionalisierung / Regimedesign

5. Vergleich der beiden Regime / Erklärungsansätze für die unvollendete Regimeinstitutionalisierung des Klimaregimes
5.1. Regimebildungsprozess / Regimedesign / Vorbild Ozonregime für das Klimaregime ?
5.2. Erklärungsansätze für die unvollendete Regimeinstitutionalisierung des Klimaregimes

6. Resümee und Ausblick / Umweltregime im Kontext von Global Governance

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Wie andere Politikfelder ist auch die Umweltpolitik von einer zunehmenden Internationalisierung und damit einhergehenden internationalen Kooperation gekennzeichnet, was sich alleine an der Existenz von zwischenzeitlich über 800 multilateralen Vertragswerken zum Umweltschutz verdeutlicht.1 Die internationale Politik weist sich nach wie vor durch das Fehlen einer weltstaatlichen Autorität aus. Die Akteure dieser Politik, primär die Nationalstaaten sowie fortschreitend auch trans- und internationale Institutionen, wie bspw. IGO’s und INGO’s, sind somit angehalten, zwischenstaatliche bzw. internationale Konflikte durch Interaktion zu bearbeiten. Im Gegensatz zum Politikbereich Sicherheit mit seiner Dominanz auf (militärischen) Machtmitteln, steht bei der Konfliktbearbeitung in dem die Umweltpolitik einschließenden Politikbereich Wohlfahrt die friedliche Bewältigung und Ordnungsstiftung unter den Aspekten einer Nutzenkalkulation und Reputationsüberlegungen im Vordergrund. Prägendes Kennzeichen globaler Umweltgüter, sogenannter Global Public Goods, ist, dass einerseits kein Staat alleine über eine ausschließliche Verfügungsgewalt über diese Güter verfügt, andererseits zugleich aber alle Staaten um deren Nutzen konkurrieren. Globalen Umweltproblemen, wie eben die chemische Schädigung der Ozonschicht durch halogenierte Industriegase bzw. die Gefährdung des globalen Klimas infolge eines zunehmenden Ausstoßes von Treibhausgasen, kann hierbei in Hinblick auf die Komplexität dieser ökologischen Systeme und deren zunehmenden ökologisch- ökonomischen, transnationalen Interdependenzen nur unzureichend mit nationalstaatlich begrenzten Maßnahmen begegnet werden. Die traditionellen Akteure der internationalen Politik, die Nationalstaaten, sind so zunehmend gehalten, diese Problemlagen durch internationale Kooperation mittels einer global konzipierten Politik zu bearbeiten.2

Gegenstand dieser Arbeit ist die Kooperation zwischen den Nationalstaaten in Form von Internationalen Regimen3. „Internationale Regime sind heute unverzichtbare Instrumente regionaler und globaler Steuerung und Konfliktbearbeitung. Ohne ihren Einsatz wäre die Ungewissheiten einer anarchistischen Staatenwelt nicht mehr zu bewältigen[...].“4

Im Folgenden sollen zwei Umweltregime, das Regime zum Schutz der Ozonschicht (Ozonregime) sowie das Regime zum Schutz der globalen Atmosphäre (Klimaregime) miteinander verglichen werden. Zentrale Fragestellung der Untersuchung wird hierbei sein, warum die Institutionalisierung des Ozonregimes relativ problemlos gelang, wogegen diese beim Klimaregime sich als problematischer erweist und noch aussteht. Welche Erklärungsansätze bestehen hierfür und inwieweit kann das Ozonregime hierbei als Vorbild für das Klimaregime angesehen werden?

Die Untersuchung orientiert sich grundsätzlich an den sich in den 70er Jahren ausbildenden wissenschaftlichen Ansatz der Kooperations- bzw. Regimetheorie, die sich zwar überwiegend an dem neoliberalen Institutionalismus anlehnen aber auch Elemente des Neorealismus aufnahmen. Diese Theorien versuchten Antworten auf die sich zunehmende Herausbildung von internationalen Kooperationsformen, wie insbes. Regimen, und deren Bedingungen zu geben. Im Sinne von HASENCLEVER sollten nachfolgend aber auch weitere Theorieansätze, wie insbes. die der Theorie der hegemonialen Stabilität (in Bezug auf die funktionale Bedeutung des Hegemons für die Regimeausbildung) sowie pluralistische Interdependenztheorien einbezogen werden, da „[..] without either of them our understanding of the phenomenon would be poorer and more limited.”5 Die Regimetheorie geht davon aus, dass in den internationalen Beziehungen Konflikte zwischen den Nationalstaaten, die trotz zunehmenden Einflüssen von Akteuren der Weltwirtschafts- und Weltgesellschaftsebene als zentrale Akteure betrachtet werden, unvermeidlich sind. Die Bearbeitung der Konflikte wird hierbei jedoch nicht einem regellosem Machtspiel nationalstaatlicher Politiken, einer militärischen und merkantilistischen Selbsthilfe in der Anarchie der Staatenwelt, überlassen, sondern erfolgt zunehmend in Form einer geregelten, dauerhaften und zivilisierten zwischenstaatlichen Kooperation, wie bspw. in Regimen. Diese Kooperation in Form einer horizontalen Selbstkoordination untersteht hierbei dem generellen Dilemma, einerseits wirksame und effektive aber andererseits auch von allen Staaten akzeptierte Lösungsmittel vereinbaren zu müssen, da die Staaten letztlich die Kooperationsvereinbarungen zu treffen und, vor allem, nationalstaatlich umzusetzen haben.

Insgesamt lässt sich im internationalen System, das im Zeichen der Globalisierung durch fortschreitende Verflechtungs- und Interdependenzprozesse gekennzeichnet ist, ein Trend in der Schwerpunktverlagerung von der „harten“ Sicherheitspolitik zur „weicheren“ Wohlfahrtsvermehrung sowie eine fortschreitende Verdichtung des Kooperationsgeflechtes, insbes. zwischen den industriell hochentwickelten Demokratien, feststellen. Den internationalen Kooperationsformen bzw. Institutionen kommt hier eine zunehmende Rolle bei der Gestaltung der internationalen Politik zu, weshalb sie oft auch als eine Zwischenstufe zwischen ungeregelter Anarchie und einem unaufhaltsamem Trend zum Weltstaat betrachtet werden. 6

Bei der internationalen Umweltpolitik handelt sich um ein sehr junges Politikfeld der internationalen Politik, das sich erst in der 60er bzw. 70er Jahren des 20. Jahrhunderts als eigenständiger Politikbereich ausbildete. Insbes. von der durch die UN und deren in den 60er Jahren geschaffenen Umweltorogramms, UNEP, einberufenen internationalen Umweltkonferenz 1972 in Stockholm gingen bedeutende Impulse für die infolge fortschreitend sich international wie national institutionalisierende Umweltpolitik aus.

Die internationalen Umweltregime zum Schutz der Ozonschicht (Ozonregime) und zum Schutz der globalen Atmosphäre (Klimaregime) - Eine vergleichende Der damit eingeleitete Prozess zunehmender Wahrnehmung von Umweltproblemen und Einsicht nach kooperativer Problembearbeitung führte so zu einem enormen Anstieg an internationalen Umweltabkommen. Umweltverträge gab es zwar bereits seit dem Jahrhundertbeginn in Einzelbereichen, allerdings abgesehen vom Artenschutz, überwiegend in bibzw. multilateraler Form. Seit den 70er Jahren rückten diese nun verstärkt auf die globale Problemebene, was sich mit den „Erdgipfeln“ der UNCED 1992 in Rio de Janeiro und 2002 in Kapstadt verdeutlichte.

Mit einem generell zunehmenden Interesse der politikwissenschaftlichen Forschung an internationale Kooperations- und Institutionalisierungsprozessen rücken seit den 80er Jahren verstärkt Regime und hiermit auch Umweltregime als Fall- und vergleichende Studien in den Blickpunkt der Forschung. Im Vordergrund des jungen Wissenschaftszweiges standen die Suche nach Erklärungsfaktoren für erfolgreiches politisches Umwelthandeln im Zusammenhang mit Analysen der Evolution, der Implementation, der Vertragswerke und des Politikprozesses von Umweltverträgen. Die Untersuchungen orientierten sich hierbei oft an der sich seit den 70er Jahren zunehmender Aufmerksamkeit erfreuenden Regimeanalyse. Leitfragen der Regimeanalyse waren anfangs die (Umfeld)Bedingungen für Entstehung, Ausgestaltung und Wandel von Regimen, insbes. unter den Gesichtpunkt des Erfordernisses eines Hegemons. Mit den 90er Jahren traten hiernach verstärkt Wirkungs- und Implementationsanalysen, also Untersuchungen zu Zusammenhängen zwischen institutioneller Beschaffenheit (Regimecharakteristika), der Effektivität und der Wirkung der Regelungen, bzw. Abhandlungen zur grundsätzlichen Frage, ob und inwieweit Regime den anarchistischen Grundcharakter des internationalen Systems überwinden und zivilisiertere Wirkung entfalten können, hinzu. Inwieweit Regime allerdings das Verhalten souveräner Staaten tatsächlich beeinflussen ist nach wie vor wenig erforscht; wie auch letztlich empirische Nachweise für die Effektivität von Regimen ausstehen.7

An der Regimeanalyse, der Analyse von Regimen als politische Institutionen, orientiert sich im Allgemeinen auch die nachfolgende Untersuchung. Im Vordergrund wird hier jedoch nicht die Frage nach der Effizienz, Effektivität, Wirkung, tatsächlicher Implementierung oder den Entstehungsbedingungen von Regimen8 als vielmehr die Frage nach dem unterschiedlichen Grad der Regimeinstitutionalisierung und hierfür mögliche Erklärungsansätze stehen.

Die Untersuchung wird vielmehr auf die Betrachtung der institutionalistischen Seite von Regimen (Polity-Ebene), auf die Ausbildung deren konkreten Regimestruktur (Prinzipien, Normen, Regeln und Prozeduren) sowie auf die Diskussion möglicher für die unterschiedliche Regimeinstitutionalisierung verantwortlicher hemmender oder fördernder Faktoren ausgerichtet sein.

Und zwar in einer auf die Regimefunktion - nämlich die Schaffung von Erwartungsverlässlichkeit durch Institutionalisierung der Konfliktbearbeitung - bezogenen Weise, ohne dass hierdurch Aspekte und reale Gegebenheiten der prozesshaften Seite der Regimeausbildung (Politics-Ebene) sowie die Kooperationsergebnisse und Aktivitäten der Regime (Policy-Ebene) vollends unberücksichtigt bleiben. Die Betrachtung wird sich jedoch nur auf die in Hinblick auf die Fragestellung der Arbeit unabdingbar notwendig erscheinenden Aspekte fokussieren. Neben der Regimestruktur sind dies vor allem der Ordnungsrahmen, Konflikt- bzw. Konsensbildungs- sowie Reflexivitätsprozesse im Zusammenhang mit der Regimeausbildung. Die vergleichende Betrachtung der Regimestrukturen könnte somit als funktional ausgerichtete Strukturanalyse betrachtet werden.

Für die Untersuchung wurde ausschließlich fachthematische Sekundärliteratur herangezogen sowie von einem Verständnis von dynamischen Regimen (siehe Kap. 2.2.) ausgegangen. Bei der Betrachtung wird hierbei von einem erweiterten Akteurskreis - neben den Nationalstaaten so bspw. IGO’s, INGO’s, Epistemic Community, internationale Öffentlichkeit - ausgegangen, wobei die Nationalstaaten bzw. deren Regierungsvertreter als zentrale entscheidungsbestimmende Akteure angesehen werden.

These der vorliegenden Untersuchung ist, dass eine erfolgreiche Institutionalisierung eines Umweltregimes nicht auf eine Ursache zurückgeführt werden kann. Sie lässt sich vielmehr nur anhand eines Bündels an situativen, politischen, sozio-ökonomischen und kulturellen Faktoren bzw. Erklärungsansätzen verstehen. Als wesentliche Erklärungsansätze für das Ausstehen der Institutionalisierung des Klimaregimes dürften so die konkrete Gestaltung der Problemstruktur (bspw. die Adressaten-/Verursacherbreite), die politischen Rahmenbedingungen (bspw. die Existenz von Vorreiterstaaten bzw. die Einstellung der Hegemonialmacht), die vorhandenen Problemlösungskapazitäten (bspw. vorhandene Substitutions-/ Surrogatprodukte) sowie Besonderheiten im Regimebildungsprozess (bspw. Konsens in der Wissenschaftsgemeinschaft) angesehen werden. Das Ozonregime kann dementsprechend in seiner Entstehung, Design und Ausbildung nur bedingt als Vorbild des Klimaregimes betrachtet werden.

Diese These soll anhand einer vergleichenden Betrachtung des „erfolgreich“ institutionalisierten Ozonregimes mit dem unvollendet institutionalisierten Klimaregime untersucht und schließlich verifiziert werden.

Hierzu wird nachfolgend zunächst der Begriff des Umweltregimes definiert, sein Entstehungs- und Ausbildungsprozess aufgezeigt sowie die Institutionalisierung von Regimen erörtert. Anschließend wird im Kap. 3 das Ozonregime in seiner Entstehung und Institutionalisierung sowie Design dargestellt und Erklärungsansätze für seine „erfolgreiche“ Institutionalisierung diskutiert. In Kap. 4 folgt hierauf eine Beschreibung der Entstehung, des angedachten Design sowie des gegenwärtigen Standes der Institutionalisierung des Klimaregimes, was schließlich im Kap. 5 anhand einer vergleichenden Betrachtung der beiden Regime aufgegriffen wird.

Nach einer Diskussion möglicher Erklärungsansätze für die unzureichende Institutionalisierung des Klimaregimes, werden in einem abschließenden Resümee und Ausblick die Ergebnisse in einem übergreifenden Kontext der internationalen Politik gestellt, die Einbettung der Regime im Global Governance Konzept diskutiert und ein Ausblick auf die Institutionalisierung des Klimaregimes gewagt.

2. Begriffsbestimmung

2.1. Internationale (Umwelt)regime

Internationale Regime werden im Verständnis der Regimetheorie als „[...] institutionalisierte, geregelte Formen zwischenstaatlicher Zusammenarbeit“9 betrachtet. Umweltregime stellen dementsprechend spezielle Regime im Politikfeld Umweltpolitik dar.

In der internationalen Politik gelten Regime als Mittel, Konflikte und Interdependenzprobleme auf Ebene zivilisierter Anwendung von Macht in norm- und regelgeleiteter Form anhand institutionalisierter, routinierter Verfahren zu bearbeiten. Ihr Geltungsbereich kann sich von einem einzigen spezifischen Konflikt- bzw. Problemgegenstand bis hin zum ganzen Problemfeld (bspw. den Welthandel) beziehen. „Kurzum, sie schaffen „Inseln der Ordnung“ in einem Meer der Anarchie.“10 Diese Funktion erreichen Regime, indem sie den rivalisierenden Staaten sach- und akteursbezogene Informationen zur Verfügung stellen und andauernde Kommunikations- und Verhandlungsforen bieten, in denen Transparenz erzeugt und wiederum gemeinsame Richtlinien bzw. Normen für künftiges Verhalten sowie Mechanismen für abweichendes Verhalten aufgestellt, überwacht und weiterentwickelt sowie hierdurch letztlich Transaktionskosten internationaler Zusammenarbeit reduziert und vor allem Erwartungsverlässlichkeit für das wechselseitige Verhalten geschaffen werden können.11

Für die hier vorliegende Untersuchung werden Regime in Anlehnung an die klassische Definition von KRASNER sowie deren Modifizierungen von MÜLLER und ZÜRN als auf Dauer angelegte institutionalisierte Formen der Kooperation zwischen Staaten und anderen internationalen Akteuren definiert, die durch informelle und formelle, teils verrechtlichte Strukturen - Prinzipien, Normen, Regeln und Verhaltens- und Entscheidungsroutinen (Prozeduren) sowie Programmaktivitäten - gekennzeichnet sind und spezifische Konflikte der internationalen Politik bearbeiten, indem sie das Verhalten von internationalen Akteuren koordinieren und steuern.12

Regime weisen hiernach folgende wesentliche Merkmale aus:

1. Die Kooperation auf freiwilliger Basis ist über eine längere Zeit sowie auf vergleichbare (zukünftige) Situationen ausgerichtet und weist somit eine gewisse Dauerhaftigkeit auf.
2. Regime werden weiterhin als auf Interaktion und Kooperation internationaler Akteure beruhende internationale Institutionen betrachtet, die durch interpersonales Handeln und Kommunikation, bestehend aus einem Geflecht von durch Regelungen und Konventionen zusammengehaltenen Rollen, gekennzeichnet sind.

Zu unterscheiden sind Regime hierbei sowohl von Internationalen Organisationen, welche als internationale Institutionen sich vor allem durch einen höheren Grad an Materialität (physische Strukturen, gesatzte Arbeitsteilung, zugesprochener Rechtspersönlichkeit) sowie einen überwiegend breiteren und oft gar politikfeldübergreifenden Aufgabenbereich von Regimen unterscheiden als auch von allgemeinen konstitutiven und problemfeldübergreifenden Prinzipien und Mustern der internationalen Ordnung wie etwa Souveränität oder das System des Machtgleichgewichtes.

3. Regime können schließlich als politikfeld-spezifische Institutionen angesehen werden, die mittels einer regimeigenen differenzierten Struktur einer besonderen Zwecksetzung, nämlich der Erzeugung von Erwartungsverlässlichkeit über das wechselseitige Verhalten der Staaten, dienen. Diese Struktur ist hierbei überwiegend, aber nicht zwangsläufig, explizit verregelt. So bilden „[m]ultilaterale völkerrechtliche Verträge, Konventionen und mit ihnen zusammenhängende rechtliche Instrumente [..] vielfach den Kern internationaler Umweltregime.“13

2.2. Regimebildung / Institutionalisierung von Regimen

Am Anfang der Bildung von Umweltregimen steht der maßgeblich durch ein wahrgenommenes Problembewusstsein geschaffene Bedarf an dauerhafter internationaler Zusammenarbeit, welcher aber nicht zwangsläufig auch zur Entstehung eines Regimes führen muss. Vielmehr fördern bzw. ermöglichen erst verschiedene strukturelle Gegebenheiten und Faktoren die tatsächliche Ausformierung von Regimen, so bspw. Präferenzen einzelner oligopolitischer Staaten bzw. einer Hegemonialmacht oder die Existenz besonderer innergesellschaftlicher oder innerbürokratischer Kooperationsbefürworter, das

Bestehen einer ausgeprägten befürwortenden internationalen Wissensgemeinschaft, das besondere Engagement transnationaler Gruppierungen sowie letztlich das Vorliegen und die Intensität bestehender Kooperationsgeflechte im betreffendem Politikfeld bzw. das politische Agieren vorhandener IGO’s.

So gehen dementsprechend Regimebildungen häufig auch mit dem Aufbau bzw. Ausbau von IGO’s einher, da letztere den entstehenden Regimen, quasi als Katalysator, oftmals erst die notwendigen Kommunikations-, Konsultations- und Handlungsstrukturen sowie erforderliche Logistik bieten.

Nach einer erfolgreichen Agenda Setting des Umweltproblems, welche maßgeblich erst durch die Erzeugung eines international wissenschaftlich unterfütterten Problembewusstseins sowie aktiver politischer Thematisierung durch Umweltverbände und einer transnationalen Medienöffentlichkeit zustande kommt, führen schließlich vielschichtige Verhandlungs- und Aushandlungsprozesse zur Annäherung und schließlich Übereinstimmung in Prinzipienfragen und stufenweise Ausformulierung wechselseitig anerkannter Normen, was regelmäßig Ausdruck in einem (Rahmen-)Übereinkommen, einer Konvention, findet. In diesen werden i. d. R. die Wichtigkeit des betreffenden Umweltguts bekräftigt, in allgemeiner Form Pflichten der Staaten artikuliert, eine gemeinsame Forschung vereinbart, eine Umweltberichterstattung einrichtet und Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Konvention erarbeit. Als kollektives Entscheidungsgremium in diesen Vertragswerken fungiert regelmäßig die Zusammenkunft der Mitgliedsstaaten (Vertragsstaatenkonferenz), die zumeist administrativ zu Vorbereitungs-, Koordinations- und Überwachungsaktivitäten durch ein speziell eingerichtetes, teils bei einer IGO angegliedertes Sekretariat sowie in Einzelfällen durch permanente Kommissionen oder Ausschüsse unterstützt werden.

In weiterer Folge erwachsen schließlich mit fortschreitenden Verhandlungen und weiterer Verdichtung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus allgemeinen Prinzipien und Normen differenziertere Regelungen, die in Folgeabkommen, Vertragsanpassungen oder Umsetzungsvereinbarungen (Protokolle) mit verbindlichen Verpflichtungen aber auch „weicheren“ Resolutionen und Empfehlungen verankert werden.

Regime kennzeichnen sich durch ständige routinierte Kommunikations- und Verhandlungsprozesse aus, welche die Grundlage für Vertrauen und Erwartungsverlässlichkeit über das wechselseitige Verhalten schaffen sowie zugleich auf einen ständigen Wandel der Rahmenbedingungen reagieren und sich so in einem fortdauernden, evolutionären Anpassungsprozess mittels konsensualer Normbildung bzw. -fortbildung weiterentwickeln können.

Dieser Ausbildungsprozess kann sich hierbei als sehr dynamisch darstellen, weshalb diese demnach als dynamische Regime bezeichnet werden.14

Die Dynamik verdeutlicht sich hierbei an der Ausgestaltung und Fortentwicklung der für diese Kooperationsform charakteristischen differenzierten Struktur (Regimestruktur), die sich grundsätzlich anhand vier, teils in ihren Grenzen fließenden, Elementen verdeutlichen lässt:15

In Prinzipien als unverzichtbare Basis von Regimen bündeln sich die übereinstimmenden Zustandbeschreibungen sowie grundsätzliche, aber nicht verbindliche Überzeugungen und Zielvorstellungen der Kooperationsakteure, die regelmäßig in einem Rahmenübereinkommen in einem frühen Evolutionsstadium des Regimes vereinbart werden und in weiterer Folge als Voraussetzung zur Entwicklung detaillierter Verhaltensvorschriften dienen. Mit der Operationalisierung der Prinzipien in Form der Entwicklung von Normen als über den Einzelfall hinausgehende verallgemeinerte, nicht unmittelbar verbindliche Verhaltensrichtlinien im Sinne von Rechten und Pflichten für die Kooperationsakteure bilden sich danach schließlich allgemeine, dem eigentlichen verrechtlichten Kern des Regime umlagernden, Regelungen, die dynamische und flexible Handlungs- und Lenkungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung des Regime- bzw. Normbildungsprozesses ermöglichen und daher häufig als entscheidendes Scharnier der Regimekonstruktion angesehen werden.

In der nachfolgenden Ebene der Regeln (im engeren Sinne) werden aus Normen präzise definierte und rechtlich verbindliche, mess- und überprüfbare Verhaltensvorschriften und Handlungspflichten, Ge- und Verbote, gefasst. „Diese Funktion, die für den Regimebestand, die Reputation der Teilnehmer, und somit für die Regimeevolution entscheidend wichtig ist, setzt eine klare Abgrenzung voraus. Gerade deshalb ist der Übergang von Prinzipien und Normen zur Festlegung von Regeln oft ein Stolperstein in der Regimentstehung: an dieser Stelle müssen die Staaten Farbe bekennen [..].“16 Verhaltens- und Entscheidungsroutinen innerhalb des Regimes (Prozeduren) schließlich ermöglichen, dynamisch neue Entwicklungen und geänderte Rahmenbedingungen dem Regime anzupassen, ohne einen erneuten grundsätzlichen Konfliktsaustrag zu bedingen. Prozeduren können als informell oder formell vereinbarte Spielregeln zur Koordination, Kommunikation, Konsultation, Berichterstattung, Überwachung und Entscheidungsfindung angesehen werden, die der Stabilität von Regimen bzw. der Erwartungsverlässlichkeit dienen.

Die regimekonstituierenden Elemente - Prinzipien, Normen, Regeln und Prozeduren - müssen hierbei allerdings in Anlehnung an WOLF um ein weiteres „ [...] Verhaltenselement der Regimeeinhaltung ergänzt werden [..]: Ohne ein Mindestmaß an Effektivität i.S. der Regeleinhaltung kann nicht von der Existenz eines internationalen Regimes gesprochen werden. Ein Internationales Regime ist also immer mehr als seine vertragliche Vereinbarung, es „lebt“ nur dann, wenn eine Bereitschaft der beteiligten Akteure erkennbar ist, die vereinbarten Verhaltensnormen auch anzuerkennen und davon ausgehende „Spiel“-regeln einzuhalten.“17

Charakteristisch für die Evolution von Regimen ist nun die schrittweise Zunahme der (im weiteren Sinne aufgefassten) Regeldichte oder, anders ausgedrückt, die fortschreitende Verdichtung der Regimestruktur.

Dieser Zunahme- oder Verdichtungsprozess mit der Ausbildung aller Teilaspekte der Regimestruktur und zwar in Hinblick auf die Funktionsbestimmung, dem Herstellen von Erwartungsverlässlichkeit, wird im Sinne dieser Arbeit als Regimeinstitutionalisierung aufgefasst. Er unterscheidet sich somit von dem allgemeinen Institutionalisierungsbegriff einer Politikbearbeitung in Routinen sowie der Bezeichnung physischer materieller Gremien oder Organisationen.18

Je nach Fortschritt der Regimeausbildung und dessen Verdichtungsintensität kann danach von einem unterschiedlichen Institutionalisierungsgrad des Regime gesprochen werden. Nicht ausgebildete Teilaspekte machen eine Regimeinstitutionalisierung unvollendet.19

Von der Regimestruktur ist das Regimedesign zu unterscheiden, welches lediglich die konkret institutionelle sowie prozesshafte Ausgestaltung des Regimes ohne jegliche Zwecksausrichtung analytisch beschreibt.

Nachfolgend sollen nun das Ozonregime und Klimaregime hinsichtlich ihres Institutionalisierungsgrades verglichen werden, wobei in chronologischen Sinne zunächst das Ozonregime betrachtet wird.

3. Das Umweltregime zum Schutz der Ozonschicht (Ozonregime)

Die stratosphärische Ozonschicht erfüllt eine lebenswichtige Funktion für den Biohaushalt der Erde, da sie als Filter für die von der Sonne ausgehende ultraviolette Strahlung fungiert und somit wesentlich zur Regulierung des Klimas der Atmosphäre beiträgt.

Das Ozonschutzschild wurde nun infolge zunehmender chemisch- industrieller Produktion von langsam aufsteigenden ozonschädigenden Gasen, insbes. von FCKW’s und Methylbromid, angegriffen. Dies führte zu einer Ausdünnung der Ozonschicht, die sich teils regional und temporär so stark ausgeprägte, dass man seit 1984 von „Ozonlöchern“ - so bspw. 1996 über der Antarktis mit einer Flächengröße der USA - spricht. Die Schädigung der Ozonschicht führte schließlich zu weltweiten, regional unterschiedlich stark ausgeprägten Auswirkungen, wie bspw. der Zunahme von Sonnenbrand und Hauterkrankungen (Hautkrebs), Beeinträchtigungen des Sehvermögens sowie Schädigung des Immunsystem von Mensch als auch Tieren und Pflanzen.20

3.1. Regimeentstehung / Regimebildungsprozess

Die Schädigung der Ozonschicht stellt mit Abstand das „[..] am intensivsten behandelte, politisch ausformulierte globale Umweltproblem [..]“ dar.21

[...]


1 Vgl. FRENCH, S. 10 f. PETSCHOW benennt über 170 Vertragswerke als gültig (vgl. PETSCHOW, S. 29).

2 Vgl. SIMONIS 2000 b, S. 137; MÜLLER 1993, S. 92; KOHLER-KOCH, S. 23.

3 Im Folgenden werden internationale Regime in Kurzform als Regime bezeichnet.

4 MÜLLER 2000, S. 471.

5 HASENCLEVER 1997, S. 224.

6 Vgl. MÜLLER 2000, S. 459; MÜLLER 1993, S. 1 ff., 18, 25.

7 Vgl. KOHLER-KOCH, S. 17 f., 58; ZÜRN, S. 219; SENTI, S. 2 ff.; WOLF, S. 424 ff.; MÜLLER 2000, S. 462 ff.; FRENCH, S. 10 f.; KERN, S. 277 ff.

8 Derartige Betrachtungen erweisen sich als kompliziert, da Wirkungen der internationalen Kooperation bzw. Verregelung von anderweitigen Prozessen im Problemfeld, wie bspw. nationale Entwicklungen, abzugrenzen sind, was daher im Hinblick auf die Fragestellung und den Umfang dieser Arbeit nicht näher berücksichtigt werden soll.

9 MÜLLER 1993, S. 1.

10 MÜLLER 2000, S. 458.

11 Vgl. OBERTHUER 1997 b, S. 219; KOHLER-KOCH, S. 18 ff.; MEYERS, S. 454 ff.

12 Nach MÜLLER 1993, S. 26; ZÜRN, S. 219. Vgl. weiter KOHLER-KOCH, S. 18; MÜLLER 1993, S. 26 ff., 99 ff.

13 BREITMEIER 1993, S. 183.

14 Vgl. GEHRING 1997, S. 10, 15; KOHLER KOCH, S. 34, 36.

15 Vgl. MÜLLER 1993, S. 39 ff., 99 ff.; WOLF, S. 423 f.

16 MÜLLER 1993, S. 41.

17 WOLF, S. 423 f. Hervorhebung erfolgte durch den Autor dieser Arbeit. Vgl. auch GEHRING 1997, S. 17 f.

18 Zur Abgrenzung des Begriffes vgl. OTT 1998, S. 88 ff.; GEHRING 1997, S. 15 f.

19 In Hinblick auf die methodische Vorgabe soll unter dem Aspekt der Regimeeinhaltung aber nicht alleine die Implementierung der zwischenstaatlichen Vereinbarung auf nationalstaatlicher Ebene verstanden werden, was eine umfangreiche Implementationsanalyse bedingen würde. Im Verständnis von WOLF soll auch von einer Regimeeinhaltung ausgegangen werden, wenn reale Gegebenheiten, wie die nationale Aktionsprogramme oder belegte Reduktionsmaßnahmen, etc. eine glaubhafte Bereitschaft bestätigen (vgl. WOLF, S. 422 ff.).

20 Vgl. SIMONIS 1996 c, S. 13; BREITMEIER 1997 a, S. 73 ff.

21 SIMONIS 2000 b , S. 138.

Ende der Leseprobe aus 41 Seiten

Details

Titel
Die internationalen Umweltregime zum Schutz der Ozonschicht (Ozonregime) und zum Schutz der globalen Atmosphäre (Klimaregime)
Untertitel
Eine vergleichende Betrachtung zum unterschiedlichen Institutionalisierungsgrad der Regime
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Institut für Politikwissenschaft, Teilgebiet Internationale Konflikte und Kooperation)
Note
Studienleistung bestanden
Autor
Jahr
2004
Seiten
41
Katalognummer
V177706
ISBN (eBook)
9783640994472
ISBN (Buch)
9783656479482
Dateigröße
753 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
umweltregime, schutz, ozonschicht, schutz, atmosphäre, eine, betrachtung, institutionalisierungsgrad, regime, studienleistung
Arbeit zitieren
Michael Böhm-Udelhoven (Autor:in), 2004, Die internationalen Umweltregime zum Schutz der Ozonschicht (Ozonregime) und zum Schutz der globalen Atmosphäre (Klimaregime), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/177706

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