Raumordnung und Raumplanung in Deutschland

Instrumente und Ansätze auf unterschiedlichen Maßstabsebenen


Hausarbeit, 2009

20 Seiten, Note: 1,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Überblick Raumordnung
2.1 Historische Entwicklung
2.2 Aufgaben und Ziele

3 Struktur der Raumordnung in Deutschland
3.1 Raumplanung auf Bundesebene
3.2 Raumplanung auf Landesebene
3.3 Raumplanung auf regionaler Ebene
3.4 Raumplanung auf kommunaler Ebene

4 Instrumente der Raumordnung

5 Aktuelle Entwicklungen

6 Fazit

7 Summary

8 Literatur

1 Einleitung

Eine einheitliche Definition für den Begriff Raumordnung gibt es bis heute nicht, aller- dings ist man sich einig, „[dass] die Raumordnung mit der großräumigen, über das Ge- biet einer Gemeinde hinausgehenden Planung verbunden ist“ (Brenken/Schefer 1966:178).

Folglich beschäftigt die Raumordnung Deutschlands nicht nur den Bund sondern ebenso alle Länder, Regierungsbezirke und Kommunen. Alle Beteiligten müssen miteinander kooperieren um die Forderung des Grundgesetztes „[…] nach Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse über das Gebiet eines Landes hinaus“ gewährleisten zu können (BMRBS 1996:3-9).

Jeder Bewohner Deutschlands kommt täglich mit der Raumordnung in Berührung, sei es auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder beim Besuch der Schule. Die Infrast- ruktur, die Bereiche Arbeiten, Wohnen und Freizeit müssen unter Berücksichtigung der Umwelt von planerischer Hand so miteinander verknüpft werden, dass Funktionalität, Nachhaltigkeit und Gleichwertigkeit in allen Regionen sichergestellt werden (BMRBS 1996:3-9).

Ziel dieser Hausarbeit ist es einen Einblick in die Raumordnung Deutschlands zu geben. Es werden zunächst geschichtliche Hintergründe und Grundsätzliches über die Raumordnung in Deutschland behandelt. Anschließend wird die Struktur näher betrachtet und aktuelle Entwicklungen vorgestellt.

2 Überblick Raumordnung

Grundsätzlich ist Raumordnung die Planung des menschlichen Lebensraumes (Do- pheide 1985:1). In Deutschland wird die Siedlungsstruktur unter anderem nach dem Prinzip der zentralen Orte von Walter Christaller (1933) bestimmt. Unter Berücksichti- gung der Reichweite bestimmter Güter sowie der Transportwege und -kosten wird die optimale räumliche Anordnung für Produktions- und Konsumstandorte ermittelt (Schätzl 2003:72-78). Untergliedert in Unter-, Mittel-, und Oberzentren weisen zentrale Orte eine gewisse Ausstattung an Dienstleistungen auf, sodass sie die Versorgungsfunktion für sich und ihr Umland übernehmen. Verknüpft werden zentrale Orte durch Entwicklungs- achsen, die meist leistungsfähige Verkehrsachsen sind (BMRBS 1996:31).

Desweiteren spielt das Prinzip der Nachhaltigkeit eine große Rolle in der Raumordnungspolitik. Demzufolge heißt das für die räumliche Planung, dass sie sich immer in die Zukunft richtet und Raumstrukturen so schafft, dass auch künftige Generationen berücksichtigt werden (Langhagen-Rohrbach 2005:6).

Die Umsetzung der Raumstrukturen kann in drei Verfahrensschritte unterteilt werden: Zunächst ist es die Aufgabe der Verwaltung die Planung vorzubereiten und eventuelle Planungsalternativen auszuarbeiten. Im Anschluss folgt die Abstimmung und Entschei- dung für eine bestimmte Alternative durch ein politisches Gremium und schließlich liegt die Aufgabe der Umsetzung erneut in den Händen der Verwaltung (Fürst 2001:12).

2.1 Historische Entwicklung

Bereits nach Ende des zweiten Weltkriegs machten es sich viele Industrienationen, un- ter anderem auch Deutschland, zur Aufgabe, die schon vorhandene Raumplanung zu intensivieren. Problematisch in Deutschland war, dass die Reichsgesetzgebung für Raumordnung nicht in Bundesrecht umgewandelt wurde, da sie auf einem zentralisti- schen Planungssystem fundierte und somit dem Grundgesetz entgegenstand, welches einen föderalistischen Aufbau Deutschlands anstrebte (Langhagen-Rohrbach 2005:7/8).

Auf Grund dessen und gesellschaftspolitischen sowie sozialen Ablehnungen wurde auf eine übergreifende Planung verzichtet und zunächst sektoral in den Ministerien sogenannte Raumordnungsreferate eingerichtet, die sich beispielsweise mit dem Ausbau des Bundesfernstraßennetztes beschäftigten (Langhagen-Rohrbach 2005:8).

Nachdem 1955 die Notwendigkeit einer bundesweit geregelten Raumordnung erkannt wurde, wurde der Sachverständigenausschuss für Raumordnung (SARO) gegründet, der in den folgenden Jahren ein Gutachten über die Raumordnung in Deutschland erarbeitete. In Folge dessen wurde 1962 der erste Entwurf eines Raumordnungsgesetzes verabschiedet, welches damals schon Grundsätze des heutigen Raumordnungsgesetzes enthielt (Langhagen-Rohrbach 2005:8-10).

Ein weiterer wichtiger Wandel in der Raumordnung Deutschlands begann mit der Wiedervereinigung in den 90er Jahren. Viele vorher staatlich geregelte Aufgaben wurden privatisiert (z.B. Bahn, Post). Darüber hinaus gab es einen weltweiten Wandel des Wirtschaftssystems vom Fordismus zum Postfordismus, der die Industrie in Deutschland maßgeblich beeinflusste und somit ebenfalls eine Anpassung der Raumordnung erforderte. Von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO), gegründet 1967, wurde 1992 der Raumordnungspolitische Orientierungsrahmen (ORA) sowie 1995 der Raumordnungspolitische Handlungsrahmen (HARA) verabschiedet, die auch heute noch gültig sind (Langhagen-Rohrbach 2005:14-16).

2.2 Aufgaben und Ziele

Eine Aufgabe der Raumordnung in Deutschland ist die optimale Entwicklung des Bundesgebietes unter Berücksichtigung der verschiedenen Raumstrukturen und Raumtypen, die sich aus der Bevölkerungsdichte, der Art der Siedlungsnutzung, der Zahl und Größe von Städten und Gemeinden, der Wirtschaftsstruktur, den geographischen Gegebenheiten sowie der Umweltsituation ergeben (BMVBS 2009:o.S.).

Darüberhinaus sind es Aufgaben, wie die Schaffung und Förderung räumlicher Voraus- setzungen für die Zusammenarbeit im europäischen Raum und die Stärkung der de- zentralen Siedlungsstruktur, was bedeutet, dass es nicht ein großes Zentrum gibt, sondern eine Aufteilung auf mehrere Hauptzentren (BMJ ROG 1998:§1/BMRBS 1996:13).

Im Raumordnungsgesetz sind verschiedene Grundsätze für die Raumordnung in Deutschland festgehalten. So wird verlangt, dass die Struktur eines Raumes, je nach Voraussetzungen, mit strukturverbessernden Maßnahmen gefördert oder gesichert und weiter entwickelt wird. Die Lebensbedingungen jedes Gebietes müssen auf einen Stand gebracht werden (BMJ ROG 1998:§2).

Ebenso wird angestrebt die Bevölkerungsdichte in ländlichen Räumen ausreichend zu erhalten. In Verdichtungsräumen mit zu hoher Bevölkerungsdichte und eventuellen Überlastungen des Verkehrsnetzes oder Luftverunreinigungen sollen hingegen Strukturverbesserungen vorgenommen werden (BMJ ROG 1998:§2).

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich die Raumplanung in ihren Aufgaben auf die Einhaltung des Prinzips der Nachhaltigkeit, welches die Erarbeitung zukunftsorientierter Konzepte und planerischer Vorgaben fordert, des Prinzips der Regionalisierung, das die „Entwicklung der Regionen in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht“ berücksichtigt und des Prinzips der Gleichwertigkeit, das eine gleichmäßige räumliche Entwicklung anstrebt, konzentriert (BMRBS 1996:4).

3 Struktur der Raumordnung in Deutschland

Den Rahmen für die Raumordnung in Deutschland stellt die europäische Rahmenentwicklung, die im Zuge des europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK) folgende Leitbilder und Ziele für alle Regionen der EU festlegt:

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage und des kulturellen Erbes, Ausgeglichene Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumes (BMVBS 2009:o.S.).

Diese Leitbilder werden als Voraussetzung für ein ergänzendes Gelingen der Entwicklungsmaßnahmen in der EU gesehen und sollen ebenso Synergieeffekte zwischen den Ländern bewirken, d.h. Wirtschaftsvorteile, die sich für die Länder aus der Zusammenarbeit heraus ergeben (BMVBS 2009:o.S.).

Das EUREK ist kein rechtlich bindendes Dokument, sondern stellt einen Rahmen für die Raumordnung der Mitgliedstaaten dar. „Als informelles Planungsinstrument wirkt das EUREK indirekt auf die nationale, regionale und kommunale Raumentwicklung“ (Battis 2000:104).

Der Bund, als oberste Ebene der deutschen Raumordnung, bekommt somit einen politischen Rahmen der EU als Vorgabe. Hierarchisch gesehen folgt dem Bund die Ebene der Länder, folgend die regionale Ebene und als unterste Ebene schließlich die Kommunen (Abbildung 1) (Schliebe 1985:46/47).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Hierarchie der räumlichen Planung Quelle: eigene Darstellung

Die verschiedenen Ebenen haben Vorgaben der übergeordneten Ebene an die sie sich halten müssen. Ebenso sind sie verpflichtet Vorhaben und Ziele ihrerseits an diese Ebene weiter zu geben, sodass es zu Absprachen zwischen den verschiedenen Ebenen kommt (BMRBS 1996:48/49).

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Raumordnung und Raumplanung in Deutschland
Untertitel
Instrumente und Ansätze auf unterschiedlichen Maßstabsebenen
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen  (Geographisches Institut)
Veranstaltung
Seminar Wirtschaftsgeographie
Note
1,0
Jahr
2009
Seiten
20
Katalognummer
V177793
ISBN (eBook)
9783640998746
ISBN (Buch)
9783656022046
Dateigröße
2361 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Raumordnung, Raumplanung, Deutschland, Regionalplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Instrumente
Arbeit zitieren
Anonym, 2009, Raumordnung und Raumplanung in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/177793

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