Aus der Einleitung: In einem Konzernabschluss sollen rechtlich selbständige Unternehmen zu einer wirtschaftlichen
Einheit zusammengefasst werden, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des gesamten Konzerns beurteilen zu können und der Informationsfunktion des
Konzernabschlusses gerecht zu werden.
Dies erfolgt durch Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und
Ertragskonsolidierung sowie Kapitalkonsolidierung.
Die Kapitalkonsolidierung entspricht der Verrechnung der, im Einzelabschluss eines
Mutterunternehmens, ausgewiesenen Anteile an einem Tochterunternehmen mit dem
anteiligen Eigenkapital des Mutterunternehmens an diesem Tochterunternehmen.
Die Kapitalkonsolidierung ist in die Vollkonsolidierung, bei Bestehen einer Beteiligung
zwischen 50 und 100 Prozent, die Quoten-Konsolidierung, sofern die Beteiligung 50
Prozent beträgt und die Equity-Konsolidierung bei Beteiligungen zwischen 20 und unter
50 Prozent zu unterscheiden. Es ist anzumerken, dass bei einer Beteiligung zu 50 Prozent
gemäß § 310 Abs. 1 HGB das Wahlrecht besteht eine Quoten-Konsolidierung oder eines
Equity-Konsolidierung vorzunehmen. Im Rahmen dieser Arbeit wird nur auf die Vollkonsolidierung
und die Equity-Konsolidierung eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
A. Einleitung
I. Kapitalkonsolidierung
1. Definition
2. Entstehung eines Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung
II. Kapitalkonsolidierung nach HGB a.F., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und IFRS
B. Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach dem HGB a. F., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und IFRS
I. Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach dem HGB a. F.
1. Gesetzliche Regelung
2. Ausweis und Behandlung eines aktiven Unterschiedsbetrags
3. Ausweis und Behandlung eines passiven Unterschiedsbetrags
4. Beispiel
II. Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
1. Gesetzliche Regelung
2. Ausweis und Behandlung eines aktiven Unterschiedsbetrags
3. Ausweis und Behandlung eines passiven Unterschiedsbetrags
4. Beispiel
III. Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach IFRS
1. Gesetzliche Regelung
2. Ausweis und Behandlung eines aktiven Unterschiedsbetrags
3. Ausweis und Behandlung eines passiven Unterschiedsbetrags
C. Schlussbemerkung
Anhang
Literaturverzeichnis
Verzeichnis von Online-Quellen
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